Besucher Erlaubnis §27 SprengG

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von PiroLion22, 1. Jan. 2019.

  1. Hallo,
    ich habe vor, nächstes Jahr meinen 27er zu beantragen (noch nicht 21) und möchte ihn nur für F2 und F3 benutzen. Als Lagerräume kämen in betracht als unbewohnt: Garage (ohne Auto und auf der anderen Straßenseite), Keller (abschließbar), Abstellraum (eine Etage höher, abschließbar). Könnte man da also mehrere Lagerplätze angeben?

    Bei F3 wird es sich um Vulkane und Batterien ohne BKS handeln, Warenwert wird vermutlich auch nie über 1000€ steigen.

    Macht das dann rechtlich sinn?

    Ich danke schonmal im voraus
     

  2. Ich habe gerade keine Zeit um ausführlich zu Antworten deshalb kurz und knapp, Nein!
    Funktioniert so definitiv nicht. Geb mal in der suche Garage ein und schon kommst du etwas weiter. Man kann zwar mehrere Räume in ein und dem selben Gebäude für die Aufbewahrung nutzen allerdings gelten die NEM Grenzen für dass gesamte Gebäude.
     
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  3. Garage zählt nicht, solange diese nicht vom Bauamt „umgewidmet“ wurde.

    Die 2 anderen könnten dem gleichen Brandabschnitt unterliegen. Dann bleibt es bei der gleichen erlabten Menge.

    Die erlaubte Menge hat nichts mit dem Preis zu tun. Sondern in welche Kategorie das Feuerwerk eingestuft ist. 1.3 oder 1.4.
    Ist auch nur eines davon 1.3G zählt alles andere praktisch auch als 1.3G

    Hakky war schneller
     
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  4. Vielen dank für die schnelle hilfe

    Die Summe habe ich genannt, damit man mal grob die Menge vielleicht abschätzen kann

    Dann werde ich wohl nicht viel Feuerwerk lagern könne...aber immerhin etwas
     
  5. Wo wir schon bei Thema sind , ich werde nicht ganz schlau mit der Aufbewahrung im Gartenhaus ,so wie ich das verstanden habe ist dies nur zulässig wenn die Wände feuerhemmend sind oder?

    LG
     
  6. Wird bei einer Kontrolle übrigens verglichen, was man gekauft hat in Deutschland und was man zuhause lagert? Oder wird einfach das die gesamte Wohnung durchgeschaut, wo man was hat und wie viel?
     
  7. Ein Blick in die Sprengstofflager Richtlinie (SprengLR 410) sollte hier einige Fragen lösen können.

    Aber nicht vom Namen irritieren lassen, es handelt sich um die Aufbewahrung (nicht Lagerung) von kleinen Mengen!
     
  8. @PyroMarv02
    Ich würde dir raten, ersteinmal sich mit der Materie und dem wie des Antrags auseinanderzusetzen bevor du diesen einreichst.
    Wenn ich schon lese das du ein Lager angeben willst - kann man machen. Dir ist auch freigestellt, ob du dir ein genehmigtes Gefahrstofflager in deinen Garten, Scheune, Keller oder wo auch immer einrichtest und beantragst.
    Es ist auch irrelevant, ob du Fontänen, Batterien ohne BKS in F3 hast oder F3-Böller mit BKS - Stichwort Lagergruppe.

    Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk
    --> 233 Seiten mit viel Infos warten auf deine Aufmerksamkeit ;)
     
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  9. Ich habe mich schon etwas länger beschäftigt mit dem Thema und da kamen mir diese beiden Fragen auf.
    Warum Lagerraum? Auf dem Antrag in meinem Landkreis (Zwickau) steht "Aufbtwahrungsraum". Deswegen meine fragen gewesen, die sich nun geklärt haben.

    Mir bleibt aber noch die Frage mit den Kontrollen? Eventuell geht nämlich bei einem Verkaufsverbot die eine oder andere Batterie an verwandte...ob dies auffallen würde bei einer Kontrolle?

    Über die Konsequenzen dieses Verhaltens bin ich mir bewusst.

    Bin sehr erfreut über die schnelle Hilfen :)

    Und die 230 Seiten...da hab ich auf arbeit genug zeit nächste woche :)
     
  10. @PyroMarv02
    Wenn du die 233 Seiten durchgelesen hast - gut einiges wird sich auch wiederholen - dann sollten alle Fragen restlos geklärt sein.
    Das du noch nicht wegen Pyrotechnik im Stadion belangt wurdest - davon geh ich mal aus.
     
  11. Ok, dann fange ich mal an zu lesen

    In Stadien habe ich zum Glück noch nie gezündet und auch sonst nie irgendein Verfahren gegen mich gehabt :)
     
  12. Dann ist das Thema Zuverlässigkeit ja kein Problem ;)
    Das mit dem Einlesen und Verstehen ist keine Schikane von uns, sondern bringt vor allem dir viel. Wenn dann am Schluss immer noch Unklarheiten sind - dann helfen wir hier immer gerne.
    Hast ja noch ein paar Monate Zeit bis du den Antrag stellen kannst
     
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  13. So, ich habe jetzt 100 von 233 Seiten gelesen...wird ja alles zig fach erklärt, sodass ich jetzt nur eine Frage habe: wie läuft so eine Kontrolle ab? Man soll ja ständig Zugang gewähren können...was ist, wenn ich da zum Beispiel auf Arbeit bin? Können dann Familienmitglieder denen dann alles zeigen oder muss ich persönlich erscheinen?
     
  14. Auf keinen Fall, dann darfst du die Erlaubnis gleich wieder abgeben. Nur du (und andere im Besitz einer Erlaubnis ) darfst den Schlüssel zur Aufbewahrung haben.
     
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  15. Das steht auf den anderen 133 Seiten :D;)
    Kleiner Scherz, natürlich nicht. Wie soll ein Familienmitglied denn an deine Sachen kommen, wenn die immer unter Verschluss sind ? Zumal zu F3 gar keiner Zutritt haben darf, oder die Möglichkeit
    @Hakky war schneller
     
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  16. Ok, danke für die Antwort. Dann müsste ich es wohl mit der zuständigen Behörde absprechen.
     
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  17. Frage außerhalb der Reihe: hat denn schon jemand als 27er eine solche Kontrolle erlebt?
    Wenn ja, gibt sich das Amt damit zufrieden den angegebenen Aufbewahrungsraum zu sehen oder kontrollieren die tatsächlich Haus und Hof im Detail (was ich mir bzgl. Aufwand gar nicht vorstellen kann)?
     
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  18. Grüne Pappe seit 2015 und noch keine Kontrolle gehabt...

    Bin nur 2x von der Bundespolizei Grenze BRD/Polen kontrolliert worden und durfte dann wieder meiner Wege fahren mit vollem Kofferraum. :D
     
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  19. Ist halt blöd mit einer unangemeldeten Kontrolle, wenn man im Urlaub ist
     
  20. Natürlich könnte jederzeit dann jemand dein Lager kontrollieren.
    Ist es aber Wahrscheinlich? Ich denke nicht.

    Wenn du nicht da bist würde ich mit meinen geringen Wissen behaupten das sie eine Richterliche Erlaubnis brauchen.
    Ohne die dürfen die ohne deine Erlaubnis nicht auf dein Grundstück. Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.

    Aber mal so als Frage, wie wäre es denn wenn du dir einfach bei deinen Fach Händler oder co einen Palettenstellplatz mietest?
    Dann dürfen die nur dahin um dein Lager zu kontrollieren (Wenn du den Platz bei der Beantragung angibst)
    Aber selbst dann kann bei Verdacht irgendwann die Polizei vor deiner Tür stehen mit einer Hausdurchsuchung.

    Daher als Tipp halte dich einfach an die Regeln dann brauchst du nie angst haben falls jemand vor deiner Tür steht.
     
  21. Eine Kontrolle hatte ich noch nicht, aber selbst wenn die kommen muss man nur die Aufbewahrungsstelle zeigen und nicht mehr, es ist ja kein Durchsuchungsbeschluss für die Dauer der Erlaubnis.
    Wenn man die Aufbewahrung außen an einer Wand in z.B. einem Waffenschrank hat gibt es keinen Grund überhaupt erst ins Haus zu kommen.

    Wenn du im Urlaub bist ist dass halt so, genau wie mit der Arbeit oder sonst was. Dann müssen die halt zu einer Zeit kommen in der du da bist oder einen Termin mit dir absprechen. Nur weil man eine Erlaubnis nach §27 SprengG hat heißt dass nicht dass man 24/7 Zuhause hocken muss für den Fall einer seltenen-nie auftretender Kontrolle.

    Es geht um die aufbewahrungsart und NEM für privat, da wird keiner von den Sachbearbeitern auf die Idee kommen ein zugelassenes und gewerbliches Lager zu besuchen. Dort gibt es zwar auch schon mal ne Kontrolle aber nicht um deinen gemietet Palettenplatz zu begutachten.
     
  22. Ja klar deswegen meine ich ja das man so am wenigsten stress hat
     
    Hakky gefällt das.
  23. Habe den 27er schon über vierzig Jahre und bisher erst sechsmal (glaube ich) eine "Kontrolle" gehabt. Dabei ging es ausschliesslich um die Aufbewahrung von Explosivstoffen und Waffen. Dass die Behörde die Aufbewahrung und Mengen von ptG kontrolliert, habe ich noch nicht erlebt, auch nicht im Bekanntenkreis. Und selbst wenn, die Leute machen auch nur ihren Job und sind i.d.R. nach fünf Minuten wieder weg.
    Sollte es allerdings begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers geben (z.B. wiederholter Rotlichtverstoss), kann man schon mit einer Kontrolle rechnen. Da geht es immer nur um den angegebenen Aufbewahrungsort und nicht um eine komplette Wohn- Gewerbeeinheit. Dies wäre nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss möglich.

    Einfach auf die zulässige Menge achten und die im Antrag genannte Aufbewahrungsstätte nicht verändern, dann kann man ganz entspannt sein. Und i.d.R. werden diese Überprüfungen auch vorher terminiert, dass der Scheininhaber persönlich dabei anwesend ist.
    Keinesfalls dürfen unbefugte Personen (z.B. Familienmitglieder) Zugriff auf erlaubnispflichtiges Fw haben.
     
  24. Warum eine Aufbewahrungsstätte angeben für den 27er?
     
  25. Weil die Behörde wissen möchte, wo und wie gesetzeskonform der Antragsteller seine ptG oder ptS aufbewahren wird.
    Im Bettkasten oder Küchenschrank ist bestimmt Platz genug, aber wahrscheinlich nicht erlaubt;)
     
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