Bestimmung Ausnahmegenehmigung

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Nikochello, 17. Oktober 2022.

  1. Guten Abend,
    auf die Gefahr hin, das es die Frage/Thema schon hier irgendwo gibt (dann bitte kurz Hinweis wo es abgelegt ist):

    Möchte gerne für eine in 2023 stattfindende Doppel-Feier (Hochzeit+ Geburtstag) ein Feuerwerk machen. Da ich weder Pyrotechniker bin noch ein Gewerbe oder ähnliches habe, möchte ich nun eine Ausnahmegenehmigung, zum Kauf und Abbrennen, bei meiner hiesigen Stadt stellen.
    Da ich es vor Jahren schon einmal für eine damalige Hochzeit versucht habe und diese direkt abgelehnt wurde...
    Kann mir vielleicht jemand sagen worauf ich besonders achten sollte? Was im Antrag zwingend enthalten sein sollte? Oder gegebenenfalls sogar Formulierungstipps?

    Aktuell war mein Plan:
    - Anschreiben
    - Vorgefertigtes Musterschreiben für Ausnahmegenehmigung (z.B. von Röder)
    - Zustimmungsnachweis Grundstückseigentümer
    - Nachweis vom Standesamt
    - Geburtsnachweis (vom Geburtstagskind?)

    Was haltet ihr davon?

    Vielen Dank für euer Feedback bereits vorab:)

    Gruß
    JK
     
  2. Keine Ahnung wo du herkommst aber manche Landstriche geben dir nicht einmal ne AG wenn die Oma 100 wird... :mad:
    Such dir nen Hochzeitsgast der nen 27er hat
    oder
    beautrage nen Profi.
    Alles andere wird wohl nix werden bei der Vorgeschichte.
    Klingt komisch, ist aber so. ;)
     
  3. @Condomino:
    Danke für deine Rückmeldung:)
    Hab ja noch die Hoffnung, dass ich mir beim letzten Mal nicht genug Mühe gegeben habe;)
     
  4. Dann hier die konkrete Frage nach der Ecke wo dein Haus wohnt... :D
     
  5. Du kannst auch einen Plan mitschicken wo das Feuerwerk stattfinden soll mit Lageplan und abständen ggf zu Gebäuden oder ob es ein Feld ist oder ein Parkplatz mitten in der Stadt, dann spielt die Jahreszeit eine Rolle ob Hochsommer und Trockenheit etc. sowas gleich anheften kann auch helfen und den Eindruck vermitteln das man sich Gedanken gemacht hat.
     
  6. Ausnahmegenehmigung muss nicht zwingend bewilligt werden. Wenn die schon mal abgelehnt wurde , wird’s wohl auch bei diesem Mal der Fall so sein.

    bedeutet: 27er beantragen oder jemanden finden der diesen hat. Ansonsten bleibt nur noch der Weg über einen Pyrotechniker.
     
    Condomino gefällt das.
  7. NRW ---> Hennef
     
  8. Danke für dein Feedback und die Idee mit dem Lageplan:)
     
  9. Naja.versuchen kannst du dein Glück nochmal.ich gehe allerdings auch davon aus,das es dir dieses Mal auch wieder abgelehnt wird.Wenn die Stadt negativ eingestellt ist oder der Bearbeiter keine Lust hat,wirst du evtl wieder Pech haben.
    Ansonsten Pyrotechniker vor Ort anfragen
     
  10. Da hilft letztlich wirklich nur Glück. Ich hatte vor gut sechs Jahren hier im Landkreis Hameln/Pyrmont zwecks Hochzeit angefragt. Ich bin gar nicht erst am Empfangs-Drachen der Gemeinde vorbeigekommen :D

    So etwas gibt's grundsätzlich nicht. Es sei denn ein Pyrotechniker sei vor Ort, was aber wiederum die Genehmigung obsolet macht. Hat die gute Frau immerhin selbst gemerkt.
     
  11. Das wissen die wenigsten Kommunen... Die denken immer, es geht nicht ohne ihren Segen
     
  12. Ich hole dieses Thema mal wieder hoch.
    Die Mutter meines Schwager-Neffe hat eine AG für seine Konfirmation beantragt.

    Die Sachbearbeiterin hat nun erstmal eine Mail geschickt worin sie auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verweist, weil es bei über 620.000 Einwohner (Leipzig) am Alleinstellungsmerkmal fehlen würde. Sie stellt 3 Optionen:
    1. Verwendung von F1 Feuerwerk
    2. F2 mit Anzeige durch Pyrotechniker
    3. Antrag bis 21.02. zurücknehmen da dieser sonst kostenpflichtig abzulehnen wäre.

    Mir erschließt sich nicht ganz wie man die Ablehnung einer Ausnahme mit der Gesamtbevölkerung begründen kann.

    Auch halte ich es für fragwürdig dass der Antrag kostenpflichtig abgelehnt wird...es sollte doch eher nur was kosten wenn die Genehmigung erteilt wird.

    Muss man das so fressen und sollte den Antrag zurück ziehen?
    Sollte man den Antrag vielleicht einfach laufen lassen?
    Oder gibt es vielleicht Erfahrungen oder Tipps was man antworten könnte um eben doch das Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Leipzig zu begründen oder diese Begründung abzuschmettern?

    Danke im vorraus :cool:
     
    We❤Pyro und Fondors Welt gefällt das.
  13. Naja Fakt ist, die Behörde braucht dir gar keinen Grund zu nennen, sie darf Grundlos den Antrag auf einen AG ablehnen.
    Also mach dir um die Begründung keinen Kopp.
    Man stellt einen Antrag und dieser wird bearbeitet, egal wie das Ergebnis aussieht für diese Bearbeitung zahlt man.
    Wenn man vorab eine Möglichkeit gibt ohne Zahlung da raus zu kommen, finde ich das eher nett, denn natürlich hätte man auch gleich die Ablehnung mit Kostenbescheid zusenden können.
    Leider ja, man kann ja nochmal nett per Telefon nachfragen, aber es gibt halt kein Recht auf eine AG.
     
    böllerfan, We❤Pyro, inflamess und 4 anderen gefällt das.

  14. Hm? Ich muss da mal kurz nachhaken. Du hast als Pyrotechniker da eventuell noch ganz andere Einblicke aber die Ablehnung eines ordentlich gestellten Antrags erfordert in der Verwaltung üblicherweise einen Ablehnungsbescheid mit entsprechender Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Inwiefern da keine Begründung geliefert werden sollte, erschließt sich mir nicht?
     
    We❤Pyro gefällt das.
  15. Naja für die Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung nach §24 SprengV ist keine großartige Begründung nötig. Oft heißt es nur, dass so eine Genehmigung bei besonderen Anlässen 90er Geburtstag oder Ähnliches erteilt wird. Eine Konfirmation zählt wohl für das Amt nicht. Da kann man eigentlich kaum etwas gegen machen. Bei einer Anzeige nach §23 SpprengV sieht es natürlich anders aus.
     
    Mittelalter, Edgar Kracher und Holly71 gefällt das.
  16. bei mir wurden ja die Nutzung öffentlicher Grundstücke mit 27er mit den abenteuerlichsten Geschichten abgelehnt, in Großstädten kann man das für gewöhnlich knicken oder sehr viel Glück haben
     
  17. Gut dann wäre das ja erstmal eine Begründung auch wenn ziemlich fadenscheinig.

    Aus Interesse habe ich mal geschaut: Die Stadt Leipzig bietet ein offizielles Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung an, also scheint es ja nicht unmöglich zu sein. Wenn ihr eine gute Rechtsberatung habt und entsprechende Lust, würde ich es mal drauf ankommen lassen. @Pyro LibvisKobi Den Ablehnungsbescheid müsst ihr aber wahrscheinlich trotzdem bezahlen. (Verwaltungsgebühr etc.)
     

  18. Wenn du einen Pyrotechniker beauftragtst und ein Grundstück mit passender Größe hast, dann kann der auch F3 und F4 verwenden...


    Wobei ich das tatsächlich nachvollziehen kann... Ich würde auf meinen Grundstücken auch keine mir fremden Pyros haben wollen....
     
  19. nun ja es gehört war der Stadt/Gemeine aber doch im Prinzip der Bevölkerung, es ging bei den Grundstücken immer um eh schon verranzte nicht mehr genutzte Flächen bzw. sollte nur stets nur leises Feuerwerk gezündet werden (hätte ich auch unterschrieben, eidenstattliche Erklärung whatever)

    der Witz ist ja das zwei dieser Grundstücke diese nun sogar mit Bauzäunen dicht sind weil die Stadt sich nicht gekümmert hat und alles verwahrlosen lassen, in so fern muss ich immer schmunzeln wenn ich dran vorbei komme was mir die Sacharbeiter für Vorträge geschickt hatten zwecks Gefahr der Beschädigung zsw.
     
    We❤Pyro und Blitzcracker gefällt das.
  20. Ja aber:
    1. Müssen sie es dann auch anderen genehmigen
    Und
    2. Wer soll den entscheiden, welches Grundstück versifft genug ist, um endlich pyros drauf zu lassen?
    3. Wenn es keine Kostensatzung dafür gibt, kann der Sachbearbeiter nicht mal die Nutzungsgebühren benennen. Wie soll er da dann einen Pachtvertrag abschließen können?
    Das muss ja erst politisch geklärt sein.
     
  21. §24 1. SprengV
    (1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. ...

    Das bedeutet nur, dass das Amt durch diesen § überhaupt erst eine Ausnahme bei begründetem Anlaß erteilen darf/kann. Daraus ergibt sich aber kein Rechtsanspruch auf eine Ausnahme der Verbote in §20, 22 und 23, da verrennst du dich.
    Und nochmals, es benötigt keine Begründung von Amtsseite da kein Rechtsanspruch auf eine AG besteht.
    Oder anders: Die dürfen bei AGs wie se wollen! Bei 27ern schon nicht mehr und bei 7/20ern noch weniger.

    @lotusXback @Mittelalter
    Jungs, hier geht's um AGs. ;)
     
  22. Unmöglich ist das sicherlich nicht. In HH steht z.B. auf der Website schon ganz klar, dass eine AG nicht erteilt wird. Meiner Meinung nach, ist der §24 1. SprengV eindeutig. Da sehe ich keinen Erfolg mit Rechtsbeistand.
    Antrag zurücknehmen um Kosten zu sparen. F1 zünden oder den Weg über den Pyrotechniker gehen.
     
    Edgar Kracher gefällt das.
  23. Danke! Dann habe ich ziemlich viel Glück mit meinem Amt und der zuständigen Bearbeiterin.
     
  24. ja ich weiß, aber kommt ja bei öffentlichen Grundstücken quasi aufs selbe raus, sprich David gegen Goliath

    gerade bei mir, der in einem Gebiet wohnt wo sie einem was von Gemeinschaft erzählen :D - hier ist schon alles mögliche abgelaufen in Sachen Konzerten direkt um die Ecke auf öffentlichen Grund wo die Scheiben wackeln aber wehe einer möchte mal einen Vulkan F2 zünden, da gehts ums eingemachte
     
    Blitzcracker gefällt das.
  25. Joa hast du wahrscheinlich. Du siehst ja, anscheinend gibt es in HH gar keine AG und bei mir in DU regelt man das einfach über die Kosten: aktuell 110€ für eine AG...damit fallen vermutlich über 90% der Interessierten schon mal weg. ;)
    Du weißt doch, als erstes braucht man die Zustimmung des Grundstückeigentümers, sonst braucht man in den meisten Fällen erst gar nicht mit der Anzeige anfangen. Aber schreib das doch bitte in einen Thread über 27er oder Anzeigen, einfach weil's da besser passt und es evtl Leidensgenossen eher lesen.
     
    Mittelalter gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden