Besucher Frage zum 27er Schein (Beantragung)

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von PyroTayfun, 21. Oktober 2022.

  1. Hallo,

    Und zwar habe ich vor einigen Wochen den 27er Schein Beantragt für F2 und evtl. auch F3 das werde ich dann sehen, denn beim Telefonat meinte die Dame von der Sprengstoffbehörde dass die Erlaubnis für F3 erst ab 21 sei, ich aber 18 bin. Nun hab ich aber eine Email bekommen dass ich die Erlaubnis für F2 und sogar F3 bekommen würde. Jedoch schrieb die Dame per Email: "Um Ihnen Ihre (eingeschränkte) Erlaubnis für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 und F3 erteilen zu können, benötige ich noch den Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mindestens 1.000.000€ für Personen- und Sachschäden und 250.000€ für Vermögensschäden) sowie eine Mitteilung über die beabsichtigte Aufbewahrung."

    Die Haftpflichtversicherung kann ich z.B beim BVPK abschließen das ist ja kein Problem, aber das mit der Aufbewahrung was kann man da angeben? Wenn ich Feuerwerk bestelle und geliefert bekomme verbrauche ich es dementsprechend auch, also werde ich nichts aufbewahren oder gar lagern. Außerdem gibt es doch diese Kleinmengenregelung die man im bewohnten Raum bei sich aufbewahren darf oder?

    Ich danke im voraus für Rückmeldungen.
     
  2. Grüß dich und willkommen. Ich habe bei meinem angegeben, nach Kleinmengenregelung aufzubewahren, das war ausreichend. Kann jedoch von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.
     
  3. Suche mal nach der SprengLR410, entweder auf einer Seite des Bundes und/oder den Infos Deines Bundeslandes.

    Das Stichwort ist die "Aufbewahrung kleiner Mengen" in einem unbewohnten Raum. Was letzteres ist, ist ziemlich genau (und trotzdem nicht immer ganz eindeutig) beschrieben.

    Dann beschreibst Du der Dame ganz kurz (wenige Worte oder Einzeiler), wo Du aufbewahren wirst (z.B. in einer Gerätekammer, mit/ohne Fenster) und dass Du einen 6kg Feuerlöscher dort hinstellst (Tipp dazu: nimm einen Schaumlöscher, um im Ernstfall die Wohnung nicht zu ruinieren). Bereite Dich darauf vor, dass sie sich das mal anschauen wollen.
     
    Condomino gefällt das.
  4. Mengen sind in der 2. SprengV Anlage 7 geregelt (weil nicht-gewerblich).

    Macht die LR410 überhaupt sinn, abgesehen davon das man sich ne Scheibe abschneiden kann zum sicheren Umgang? Finde in der 410 eigentlich immer nur den Verweis auf Anlage 6 was auf gewerblichen Umgang abzielt.
     
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