Bestimmung Transport von Feuerwerkskörpern (inkl. "1000 Punkte-Regel")

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Thore, 28. Mai 2021.

  1. Einfach mit den Formeln die Punkte addieren (1.4g NEM * 3 + 1.3g NEM * 50) und dass muss kleiner gleich 1000 sein. Im Blatt von Funke oder in der Excel-Tabelle von Dobi (anderer Thread, hier auch verlinkt) ist es doch gut dargestellt.

    Noch eine Frage an die Spezialisten, gilt die 1000 Punkte Regel eigentlich auch in Belgien? Dann könnte man nach dieser ja auch mehr transportieren? Oder brauch man in Belgien gleich ein ADR Schein auch bei der 1000 Punkte Regel?
     
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  2. Sorry, aber ich verstehe wirklich nicht, wie die Frage bei der guten Übersicht noch offenen bleibt.

    @TIE Fighter hat bereits geantwortet. Siehe Seite 2
     
  3. Alles klar.

    Würden dann bei Transport nach GGVSEB die 3 kg-Angabe greifen? Oder dann dort immer noch das Bruttogewicht ?

    In der Anlage 2 der GGVSEB wir dort nämlich extra drauf hingewiesen.


     
  4. Das Bruttogewicht, zB 50 Kg bei 1.4G, weil es sich bei Feuerwerk nicht um Explosivstoff handelt, sondern um einen Gegendstand mit explosiven Stoffen.
     
  5. Ich habe bisher still mitgelesen, allerdings hat sich bei noch eine Frage ergeben bzgl. der Verbringung von Kleinstmengen nach ggvseb:

    Muss die Unterklasse (1.4g etc.) Auf der Einzelhandelsverpackung angegeben sein und was passiert, wenn sie nicht angegeben ist?
    Ist es dann automatisch 1.1g?

    Darf man 5 kg Bruttomasse in 1.1g-1.3g UND 50 kg Bruttomasse in 1.4g verbringen?
    Oder muss man die erlaubte Bruttomasse anteilig kombinieren (z.b. 2,5 kg in 1.1g-1.3g UND 25 kg in 1.4g)?

    Danke schonmal für eure Antworten!
     
    lotusXback und psymon gefällt das.

  6. Mahlzeit, welche Apps sind denn da gut und brauchbar
     
  7. Das ist so nicht ganz korrekt. Ich hatte gerade eine ADR Schulung und bei Gefahrgut ist der Händler/Verpacker/Versender dazu verpflichtet das nach ADR Liste zu verpacken/kennzeichnen.
    In der Praxis sicherlich nicht immer der Fall, vor Allem beim Gewicht. Aber 1.3G/1.4G und UN-Nummer bzw. Kartonart sollten passen. Beim Karton geht es um die Fallhöhe, dass er aus einer bestimmten Höhe halt nicht direkt aufplatzt/reißt.

    LG
     
  8. OK zusammengefasst kommst du über deine 50 Kilogramm Brutto als Privatperson nach GGVSEB greift dann ADR 1.1.3.6 oder sind die 50 Kilogramm eine nicht zu überschreitende grenze für Privatpersonen?
     
  9. Irgendwie bin ich (vielleicht auch andere) etwas irritiert bezüglich der Nachfrage, die in den letzten 5 Seiten doch deutlich beschrieben wurden. Häää :unsure:
     
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  10. Mir ging's hierbei nur darum ob ich weiterhin "privatperson bin oder aber wenn ich die 50 kg überschreite automatisch eine Instanz höher rutsche nach 1.1.3.6 immer noch Privatperson bin nur eben mit anderen Auflagen fürs verbringen zumal dann ja die Frage berechtigt ist,ist ein 27er eine Privatperson? Im rechtlichen Raum.
     
  11. All dass kannst und wirst du hier im Forum finden
     
    Silberschweif und Segelflieger gefällt das.
  12. Das mag so sein denn es hält sich die These das GGVSEB als Limit für die privaten Konsumenten gilt so hab ich es des öfteren vernommen aus verschiedenen kreisen.
     
  13. Die 1000 Punkte-Regel ist eine Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Einheit befördert werden. Dabei ist es egal, ob du Privatperson oder Gewerblich unterwegs bist. Wobei einige Stoffe von dieser "Freistellung" ausgenommen sind. Und je nach UN-Klasse (bei uns halt 0336 1.4G bzw. 0335 1.3G) darfst du bis zu dieser 1000 Punkteregel transportieren (über die 50 Kilo brutto) eben mit Feuerlöscher und entsprechender Verpackung. Und was hat das mit dem 27er tun ?
     
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  14. Bereits hier im Thread auf Seite 1 steht schon alles
     
    Mittelalter und Segelflieger gefällt das.
  15. #115 PyroChris_1.3G, 29. November 2022
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2022
    Ja weil in den letzten Jahren per Verordnungen das überlassen verboten wurde wir als 27er aber nicht betroffen waren was eine gesonderten Rechtstellung als Grund hatte. Und ich jetzt Annahme das dass beim verbringen auch keine Rollen spielen würde sprich der 27er das ggvseb quasi "umsegelt" ergo habe ich das aber jetzt verstanden das der Grundtenor folgender ist ,ob Privatperson oder nicht ggvseb, 1.1.3.1 sowie 1.1.3.6 ADR bedeuten lediglich Freistellungen bzw Vereinfachungen von Pflichten zum verbringen von Gefahrenstoffen für uns UN 0335 0336 etc.

    Unser Forums Mitglied Tie-Fighter hatte das korrekt in seinem Post erfasst daher entschuldige ich mich für die ein oder andere unangenehme Frage.

    Wobei sich mir noch eine letzte Frage auftut kann man bei einer Menge oberhalb von 50kg brutto immer noch von "Eigenbedarf"sprechen
     
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  16. Ja kann man. 50kg Brutto sind sehr schnell ausgereizt, auch wenn sich 50kg erstmal viel anhören.

    Eine 500g Batterie liegt bei ca 4-5kg Brutto, ein Verbund mit 2kg NEM liegt ca bei 13-17 kg Brutto.
    Die großen Doppelverbünde und Batteriesortimente wie Funke Fireball oder der Volt Heisenberg bewegen sich bei um die 30-35kg Brutto.

    Beste Grüße
     
  17. Dankesehr
     
  18. Außerdem gelten diese ja auch nur für 1.4. Bei 1.3G schrumpft die Zahl noch drastischer. Ergo wäre da die GGVSEB sinnlos. Mit 1.3G kannst direkt nach ADR 1.1.3.6. verbringen.
     
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  19. Also nochmal :

    wer z.B. eine Funke Supernaut 2 (1.3) im Laden kauft , der muss beim PKW-Transport einen Feuerlöscher dabei haben !!!

    Oder.... Artikel mit 1.4/1.3 dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus,Bahn) transportiert werden.

    ....hält sich aber keiner dran :eek:
     
  20. ich habe das mal mit ganz normalem feuerwerk 1.4G probiert du kommst beim Kofferraum schnell an deine Grenzen was das Volumen angeht da werden eher weniger die 50kg Brutto erreicht.
     
    Eistee gefällt das.
  21. Joa kommt natürlich immer drauf an, wie die Pakete gepackt sind und welches Volumen die haben. Meine Bestellung lag bei knapp 60 Kilo. Hat aber alles in den Kofferraum gepasst. Wäre sogar noch Platz gewesen. Ich hatte aber so oder so einen Feuerlöscher dabei, weil meine 1.3G Artikel schon über 5 Kilo brutto lagen.
     
  22. .... naja ... wenn man einen Smart fährt ! :D:p

    Wenn ich die Sitze umlege gehen da leicht >200kg rein......
     
  23. Hier mal 2 links von ADR punkten rechner fuer UN0336 1.4 und UN 0335 1.3G
    1.3G : UN 0335
    1.4G : UN 0336
     
    Knalapenjo gefällt das.
  24. #124 Dobi, 17. Dezember 2022
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2022
    Heute den 2. Teil der Verlängerung für den ARD Schein überstanden und bei diesem Lehrgang folgende neue Infos bekommen:

    Die in D geltende GGVSEB gilt nur für den gewerblichen Transport von (in diesem Fall) Feuerwerkskörpern. Egal, ob F2, oder F4. Die Klassen F3 und F4 selbstverständlich mit Erwerbsberechtigung.

    Ihr wollt Fw im PKW, Kombi, Sprinter etc. transportieren.

    Wenn z:b. F3 Verbundbatterien mit mehr als 20 kg NEM (über 1000 Punkte) transportiert werden, braucht man dazu nur einen min. 2 Kg Feuerlöscher. Keinen ADR Schein und kein ExII Fahrzeug.
    Der Gesetzgeber sagt, dass ein privater Transport nicht unter die GGVSEB - das ADR fällt, wenn das Gefahrgut einzelhandels gerecht verpackt ist und eine "haushaltsübliche" Menge nicht überschritten wird.
    Dieser Begriff ist nirgendwo genau definiert und liegt im Ermessen der Kontrollorgane. Die haben allerdings auch die Beweislast.

    Ein Familiensortiment vom Discounter ist eine "haushaltsübliche" Menge. Auch wenn da noch ein paar Cakes und Böller dabei sind.
    Wer aber mit 350 Kg 1.4G (über 1000 Punkte) angehalten wird, muss glaubhaft erklären, dass er die Ware zum Eigenbedarf und nicht zum Weiterverkauf in seinem Auto hat.
    Auf jeden Fall ist es wichtig, dass die Ladung ordentlich gesichert ist und vorteilhaft, wenn ein richtig ausgefülltes Beförderungspapier vorgelegt werden kann. Die Ware in UN-Kartons verpacken und mit Gewebeband verschliessen. Und besser min. einen 6 Kg Löscher. Während des Transports nicht rauchen, auch keine E-Zigarrette.
    Sinnvoll ist auch, seine "Schätze" abzudecken und somit vor den Blicken anderer Leute zu schützen.

    Beförderungspapier
     
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  25. Danke für die Auffrischungsinfo.
     
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