Kategorie 1 Zeitbegrenzung?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Seife, 27. Dezember 2006.

  1. Wenn man abends Klasse I Zeug abbrennt, darf man dann nur bis 10 oder auch länger?
    Ist das dann Nachtruhestöhrung?

    greez Fritz
     
  2. du darfst klasse 1 sachen das ganze jahr lang über abbrennen egal wann und wo!!!hauptsache im freien!!!
     
  3. ...jup
    und bei den lauteren sachen (crackling) denn evtl zu späterer stunde rücksicht auf die nachbarn nehemn...:)

    *edit*: ich würde mal sagen krach ist krach...jedenfalls bei kl1...
     
  4. Und wenn sich jemand von der Zündelei so spät abends gestört fühlt, gibts trotzdem Ärger, egal ob Klasse 1 oder sonstwas!

    Gruß

    SHorty
     
  5. Richtig. Ab 22 Uhr kommen die Freunde und Helfer bei Bedarf gern raus und erklären Dir die Gesetzmäßigkeit der Nachtruhe...:blintzel: Und das gilt nicht nur für Kl. 1 Feuerwerk sondern für alles was Du nach 22 Uhr zu laut machst und wo sich jemand gestört fühlt. Vollkommen zu Recht, wie ich finde. :)
     
  6. Ein sinnvoller Tread.Auch Kl.I kann recht laut sein,übertreiben sollte man es generell nicht.
     
  7. Danke für die Antworten!
    Weil gestern Abend habe ich mit nem Freund son bissi gezündelt (Nur KL I)
    und um kurz nach 10 kam son typ an meinte er würde polizei rufen weil es ja verboten ist Feuerwerk zu machen! Ich hab ihn natürlich gleich aufgeklärt dass das alles legal ist und er ruhig die Gesetzeshüter holen könne ;)
    Aber wenn man wirklich nach 10 nichts mehr machen darf ist das ok^^

    thx greez Fritz
     
  8. Also ich denk der typ währe auch um 3 Uhr Nachmittags gekommen, zumindet bei mir ist das so. Die kommen nicht um darum zu bitten dass es leise ist, sondern damit sie sich wichtig machen können ;)
     
  9. Ich stell mich jetzt mal dumm.
    Was ist wenn ich nach 22Uhr z.b. Leuchttaler zünde, die ja absolut kein Geräusch verursachen ? :)

    Grüße
     
  10. Dann macht es nichts, da es ja nicht laut ist.
    Ich glaub nicht das sich die Nachbarn aufregen.
    Nur wenn zu viel Rauch entsteht kann es ein das sich die nachbarn aufregen da sie sonst nicht lüften können usw.
     
  11. und du selebr solltest nicht schreien wie sonst was....wenn du nur so funkensprüher-kram machst ist das total legal!

    greez Fritz
     
  12. Naja... Die Leuchttaler sind ja extrem hell und flackerig. Das kann genauso störend wie Lärm sein. Deshalb halte ich mich auch mit denen nach einer gewissen Zeit lieber zurück - das muß ja nicht unbedingt sein...

    freundliche Grüße,

    Donner
     
  13. Passt eigentlich auch gut zum Thema:

    Wie sieht es denn eigentlich in einem trockenen Sommer aus. Es ist alles total trocken und man will zünden. Ist ja irgendwie rein rechtlich trotzdem Ganzjahresfeuerwerk, aber überwiegt dann der Brandschutz? ???
    Natürlich setzt man menschlichen Verstand voraus.

    Viele Grüße
    Pyromanix
     
  14. Sorry, aber damit sollte deine Frage sich schon beantwortet haben.
     
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