Sonstiges Von Polizei erwischt.

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von BE-COOL, 30. Dez. 2006.

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  1. #1 BE-COOL, 30. Dez. 2006
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dez. 2006
    Hallo, ich und ein Freund von mir waren heute draußen und wollte (wie viele andere) Feuerwerke anzünden... :)
    Nur nach ein paar "bang-bung" war da schon die Polizei (hat nach genau solchen typen gesucht). Und natürlich mussten wir da die Angaben geben (adresse, name usw.).
    Also ich bin 15 und der Freund 17 (nicht 18). Wir hatten nicht nur jugenfreie Knaller sonder auch Böller (ab 18). hehe Nur wollte ich jetzt fragen ob wir da was zahlen müssen.??????

    Ich danke schon für die Antworten bzw. Tipps---:blintzel:
     
  2. Sowas ist mir in Eurem Alter auch passiert, wenn ich jetzt daran zurückdenke... :D

    Also damals kamen die grünen Herren bei meinen Eltern vorbei und es gab ein moralisches Gespräch :D:D

    Mehr aber nicht.

    Das ist aber nun 15 Jahre her, weiß ned wie es heute ist...
     
  3. aha. naja ich weiß auch nicht ob sich da was geändert hat.
    Wer mehr weiß, bitte schreiben..
    wäre sehr nett. :p
     
  4. Im schlimmsten Falle könnte gegen dich und/oder deine Eltern ein Strafverfahren eingeleitet werden.

    1. Wenn deine Eltern beim Kauf dabei waren ("dir das zeug besorgt haben") ist dies ein "Überlassen pyrotechnischer gegenstände der Kl.2". Welche Strafe darauf steht, soll den Profis hier im Forum zu beantworten überlassen sein.

    2. Da du ausserhalb der gesetzlich geregelten Zeiten und dann auch noch als Minderjähriger gezündelt hast, könnte auch gegen dich ein Verfahren eingeleitet werden.
    Bezüglich der strafen lasse ich auch hier den Profis mit ihrem fundierten Fachwissen Vortritt


    Mfg Dennis
     
  5. Wir haben damals (als 18+ jährige) 300 ÖS ~ 21 € Strafe zahlen müssen, weil wir angeblich im Jagd- und Fischreischutzgebiet geknallt haben. Es war auf einem Parkplatz an der Bundesstraße, 50m weiter unser Flüsschen.

    Grüße, Berni
     
  6. Ohne dich persönlich damit anzugreifen , finde ich es sehr gut das die Polizei da durchgreift. HOffentlich gibts auch ne strafe, so dass es ne bleibende erinnerung bleibt und man es sich vorher überlegt so was noch mal zu tätigen ...Sollten se viel öfter machen, damit nicht so viele Kinder so viel unsinn mit gefährlichen sachen machen.
     
  7. Warte mal in Ruhe ab ob da noch was kommt, ändern kannst du die Lage eh nicht mehr.

    Viel Glück, Chemiker

    PS: Je nach Verhältnis zu deinen Eltern lohnt vll eine Beichte, meine wären damals ausgetickt wenn unangemeldet Post von der Staatsanwaltschaft gekommen wäre ^^
     
  8. Danke "Chemiker".;) Meinen Eltern hab ich es schon gesagt.
    Zu "LadyFireStorm" wollte ich noch was sagen...
    Es ist das erste Mal in diesem Jahr, dass ich mit diesen Feuerwerken gezündet hab.
    Ich wollte endlich mal wieder feuerwerke anzünden. Und außerdem haben wir heute nur zwei von den JUGENDFREIEN knallern angezündet. Die Anderen (Böller) hatten wir nur dabei. Wir hatten gar nicht Zeit sie anzuzünden denn die Polizei war ja da. Wir wollten weg gehen, doch da standen sie mit ihrem Wagen vor uns. (sie haben uns nicht gesehen wie wir die knaller da angezündet haben.vorhin). Aber sie haben sofort ´ne Kontrolle gemacht. Und haben uns die Böller weggenommen (ist ja ok) aber sie wollten noch unsere Angaben (Name,Adresse usw.) und das macht mir Sorgen. Deshalb frage ich auch ob da ne Strafe kommt oder ähnliches.... Die "Grünen" haben auf jeden Fall gesagt ,dass sie bei uns anrufen werden.
    Noch was, ich finde es auch gut dass die Polizei da durchgreift, aber es was ja der erste Tag und schon nach 10 min. kommen die Bullen. Also so´n Pech. Wir waren ja nicht die einzigen die da in der Gegend ""rumgeballert"" haben.
     
  9. Nun mal nicht so Förmlich!!!

    Ach Jungs ihr seht das ein bisschen dramatisch, komme aus einer Polizei Familie und ich habe mal gefragt was die Polizei macht wenn sie Jungendliche beim knallen erwischen.
    Es werden ihnen die Böller weg genommen und dudu gesagt und mehr passiert eigentlicht nicht, ausser Du hast zwei Jungbullen am Start, den einer abgeht eine Anzeige zu schreiben!!!:dontthinkso:
    Die möchte ich dann nicht gerne als Pappi haben!
     

  10. siehste, find ic gut das du das einsiehts, aber warum erst machen, warum erst bei haben wenn du genau weißt es ist falsch und es kann schiefgehen und du ja noch zudem es gar nicht mitführen darfst da du noch keine 18 bist.. hättest es morgen gemacht, wer weiß dann hät es keinen interessiert,(wobei das auch nich erlaubt wäre) aber so. wirste sehen , meist sind es ja geldstrafen die man bekommt, zeig einfach reue, das es ein fehler war und wart ab.
     
  11. ok, der polizist hat ja auch gesagt:" ich weiß, wir können euch davon net abhalten, aber lasst euch das nächste Mal zumindest nicht erwischen".
     
  12. Hi,
    naja, wir schon nichts schlimmes passieren!
    Aber haltet uns auf dem laufenden!
     
  13. Ich bin mal mit meinem Fahrad abends ohne Licht gefahren und auch angehalten worden ...Dann musste ich denen auch meinen Namen, Adresse und Telefonnummer geben.Naja,ist jetzt so ein 3/4 Jahr her und bis jetzt ist da immer noch nix von gekommen.Also ich denke du brauchst dir nicht allzugroße Sorgen machen.Wenn man allein darüber nachdenk, wieviele Jugendliche die Polizei demnach verwarnen müsste, ...,und darauf hätte die Polizei glaub ich keine Lust ...;)
     
  14. Bevor hier wieder welche kommen mit Sprengstoffgesetz usw... eines vorweg wenn ihr mit den Böllern nicht weiter irgend einen Blödsinn gemacht habe wird bis auf eine Verwarnung und die Wegnahme der Böller nichts passieren.
     
  15. Ich frage mich ja was die Polizei mit den eingesammelten bzw. konfiszierten Knallern macht...!?
     


  16. Vielleicht selbst zünden weil sie alls Polizisten nicht mehr zuviel Geld verdienen !! Und da kommen die unter 18 Jährigen grade richtig das sie die Böller einziehen können
     
  17. Da stellt sich mir die Frage: "Warum werden dann jährlich diese Threads wie Wann ist Böllern erlaubt? oder Wie alt muss ich sein, um Böller zu kaufen? eröffnet??? ??? ???
     
  18. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. Also bis jetzt ist noch nichts passiert. Polizei hat sich nicht bei uns gemeldet. Und ich denke (und hoffe) es bleibt so.:joh:
     
  19. Nur zur Klarstellung, sonst läuft der Fred weg:

    1) Ihr habt am 30. Dez. Klasse I 'Knaller' (welche?) geschossen und Artikel der Klasse II lediglich mitgeführt?

    2) Waren die Verpackungen der Kl. II-Artikel ungeöffnet (zumindest mal ein Anscheinsbeweis, daß nichts verwendet wurde)?

    3) Datum/Uhrzeit des Beitrags nach geschah dies vor 22:00 ('Nachtruhe'). Wo habt ihr es getan, evtl. in der Nähe von Klinik/Alters-/Pflegeheim?

    Nr. 3 frage ich, weil § 23 Abs. 1 letzter Satz SprengV 1 auch für Klasse I gilt.

    Kommentar (allgemein, nicht fallbezogen): liebe U18, wenn ihr Kl. I benutzt, bitte immer die Packungen mitführen, um es auch beweisen zu können. Power Balls und Klabautermann kann ein Blockwart-Opa nicht von Lady-Crackern und Kl. II-Kleinzeug unterscheiden. Auch schauen Angehörige der örtlichen Trachtengruppe ( ;) ) zwischen Weihnachten und Neujahr gerne mal genau hin, wenn es leuchtet oder knattert.

    Kl. II: es wird niemand was sagen, wenn ihr die von Mama oder Papa gekaufte Ware vom Laden zum Auto tragt, solange der Elternteil dabei ist. Kids mit Taschen voller Böller überschreiten aber die Grenze (§ 21 Abs. 1 letzter Satz SprengV 1).
     
  20. Das war fast schon klar, dass hier so jemand wie du auftaucht.
    Ich denke mal, BE-COOL ist ein "Jugendlicher mit Denkfähigkeit" wie jeder Andere. Ich mache jede Wette, er weiß an welchem Ende ein Lötkolben heiß wird, wann er unbeschadet über eine Straße gehen kann und wann und wie weit er einen Knallkörper wegschmeißen muss.
    Sicher ist das nicht erlaubt. Aber ist es deshalb "moralsich verwerflich"?

    Du hoffst sogar noch, dass ihm eine reingewürgt wird (betonst zu Beginn aber, dass du ihn "nicht persönlich angreifen willst"):
    Es wird vermutlich keine Strafe geben. Und das ist gut so. Lernen soll BE-COOL meiner Meinung nach daraus nur, dass er - wie sogar der POLIZIST, also der VERTRETER des von dir so glorifizierten GESETZES meinte - sich das nächste Mal nicht dabei erwischen lassen soll. Innerhalb von Wohngegenden muss man wirklich nicht rumknallen, das erschreckt die Leute. Aber was ist "schlimm" daran, wenn man sich in die Pampa verkrümelt und dort was zündet? Sicher, "erlaubt" ist auch das nicht. Ich frage aber danach, ob es "schlimm" ist! Ein Kind zu verprügeln, DAS ist schlimm. Egal, wo es passiert. Zu stehlen, das ist auch schlimm. UInd Feuerwerrkskörper zu manipulieren, ist kann sehr gefährlich sein. Aber welche "fachgerecht anzuzünden"? ??? Da geht es doch "moralsich" nur darum, dass man keinen anderen stört.

    Statt dieser Überlegungen aber kommst du mit einem moralischen Apell, der die Botschaft transportiert "geschieht dir ganz recht":
    Erstens ist BE-COOL mit 15 kein Kind mehr. Und zweitens, wenn es dir wirklich um das leibliche Wohl von Kindern geht, gründe eine Kampagne zum Verbot des Autoverkehrs. DAS ist wirklich "gefährlich für Kinder". Das vernichtet nicht nur Finger oder Hände, sondern gleich ganze Menschen. Und nicht wenige. Über 17 Stück - jeden Tag. Aber darum macht keiner großes Aufheben. Das wird als "Kolaterlaschaden" des technischen Fortschritts hingenommen. Aber Chinaböller sind kategorisch "gefährliche Sachen". Jedes Auto ist um Potenzen gefährlicher und die Dinger richten um Welten mehr Unheil an, als China-Böller es - selbst bei unsachgemäßester Verwendung - überhaupt könnten. Und zwar täglich. Nicht nur "im Dezember".

    Im Übrigen finde ich deine Orthografie viel "erschreckender", als einen am 30. Dezember gezündeten Böller.

    @ BE-COOL: Ich denke nicht, dass da noch was kommt. Die Grünen haben ihren Job gemacht und es ging ihnen wohl mehr darum, dass ihr in bewohnter Gegend was gezündet habt (Schließe ich aus: "ich und ein Freund von mir waren heute draußen und wollte (wie viele andere) Feuerwerke anzünden...").

    Eins ist klar: Gesetze muss man im Großen und Ganzen respektieren. Du siehst ja auch ein, dass es nicht okay war. Und das ist auch gut so. Ich hoffe NICHT, dass du "bestraft" wirst. Zum Nachdenken anregen sollte dich und deinen Kumpel die Sache allerdings schon! Jeder - das behaupte ich jetzt einfach mal - läuft als Fußgänger irgendwann mal über eine rote Ampel. Das ist auch verboten. (Darauf steht ordentliches Bußgeld!) Wenn mans trotzdem macht, passiert einem dennoch nichts, wenn ... man vorher ordentlich links und rechts guckt.
    Klar, was ich sagen will? ;)

    Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. "Unerkannte Gefahr" ist immer bedrohlich. Und davor schützt dich kein Gesetzt der Welt.
     
    Doorgunner gefällt das.
  21. Ihr eigenes Feuerwerk. Und das ganz für lau:D:D:D
     
  22. Danke "maschinenkanone". Du hast mit allem was du gesagt hast recht.
    "LadyFireStorm" mein Freund ist jetzt 17, wäre er 18 hätte es auch nicht viel geändert. Er wäre mit 18 nicht irgendwie intelligenter oder so. Es hätte sich nur was geändert weil es als Gesetz dasteht: Unter 18 Verboten!!!. Er könnte mit 18 genau die gleichen fehler machen wie mit 17. und ich als 15-jähriger, ok. Ich wollt ja kein haus anzünden. Ich wollte knaller anzünden. das hast du auch sicher gemacht als du etwas kleiner warst..:blintzel:
    Und blöd bin ich auch nicht, böller kann ich auch anzünden....:p
    Ok, wie ich in diesem Forum erfahren hab, brauch ich mir wohl keine sorgen zu machen..
    Danke für alle Tipps und Antworten..
    Wenn jemand noch hier was schreiben will, kann er es machen...
    ciao
     
  23. Hi, ich hab neuigkeiten.
    Gestern ist ein Brief von der Polizei bei uns gekommen. In diesem Brief steht, dass meine Mutter sich äußern muss , also wie alles passiert ist und warum sie mir die böller gegeben hat....

    To be continued:(
     
  24. Sorry, aber auch wenn du im Kern der Aussage recht hast, ein grossteil vondem was du da von dir gibst ist einfach nicht wahr. Ich beginne mal bei dem womit du recht hast.

    Nehmen wir mal an jemand wird am 1.1.2008 18 Jahre alt. Diese Person darf dieses Jahr noch nich alleine einkaufen. Auch nicht am 31.12. So Blöd das auch klingen mag, es ist so. Und zündet er eine Rakete die ins neue Jahr starten soll (also Zündung noch mit 17) mach er sich auf dem Papier genau so strafbar wie wenn er das Ding Silvester vor 5 Jahren angezündet hätte. Freilich darf er diese Jahr jemand anderen für sich einkaufen lasen der ihm das Zeug Punkt Mitternacht mit den Worten "Herzlichen Glückwunsch zum 18. (und frohes neues)" überreicht. Wie bereits gesagt, es mag albern klingen aber es ist so. Man muss nunmal für bestimmte Bereiche eine Gewisse Lebenserfahrung vorraussetzen. Und das geht nunmal am einfachsten über das Alter. Wohlgemerkt, am einfachsten. Effektiv ist das im Einzefall selten die beste Lösung. Man geht einfach davon aus das man selbst mit 50 Jahren nicht unbedingt genug Erfahrung im Strassenverkehr gesammelt hat um ein Auto fahren zu dürfen bzw. zu können. Desshalb muss man dazu einen Führerschein machen, der jedoch bereits mit 18 Jahren erworben werden kann (in ausnahmefällen auch früher). Bei Pyrotechnik setzt man einfach vorraus das bis zu einer bestimmten Grenze des Inhalts (fast) alle die 18 sind damit umgehen können. Will jemand noch mehr reicht es dazu ebenfalls nicht wenn er 40,50 oder gar 60 Jahre alt ist. Auch hier gilt das man dann einen bestimmten Schein benötigt, der in diesem Falle ab 21 Jahren erteilt werden kann.

    Du bist der Meinung das dein Freund mit 18 nicht anders damit umgehen würde und dann die gleichen Fehler machen könnte wie jetzt mit 17? Das KANN durchaus sein, und das gilt sowohl positiv als auch negativ. Fakt ist aber nunmal das das Gesetz folgendes Besagt:

    Klasse I :"Abgabe an Personen unter 18 Jahren erlaubt"
    Klasse II :"Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten"

    Um diesen Roman nicht noch länger werden zu lassen: Für einige Bereiche MUSS man Grenzen ziehen. Wie bereits gesagt geht das über das Alter am einfachsten, wenn auch nicht am besten. Und diese Grenzen verwischen zu lassen ist einfach nicht möglich. Wenn der eine Tag unterschied zwischen dem 31.12. und dem 1.1. egal ist, dann macht der Tag zwischen dem 30.12. und dem 31.12. ja auch nix aus. So kannst du weiter machen bis 10 jährige alles dürfen. Und ohne dir was böses zu wollen: Das es mit dir den Falschen erwischt hat, mag durchaus sein. Mit deinen 15 Jahren bist du aber zu weit von der 18 entfernt als das man was untern Tisch fallen lassen könnte. Denn es geht soweit ich das beurteilen kann hier nicht nur um Lebenserfahrung sondern auch um Strafmündigkeit falls doch mal was passieren sollte.
     
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