Pyrotechniker Bestimmungen in Österreich

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Enigma, 9. Januar 2007.

  1. wusste nicht genau wohin ich das schreiben sollte, ich denke hier passt es ganz gut.

    ich hätte da mal ein paar Fragen zu den Bestimmungen in Österreich:

    ich habe nun auf mehreren Seiten einen KlasseIII (und auch KlasseIV, dazu später) Kurs gefunden wodurch man nun einen Schein für Mittelfeuerwerk "erwerben" kann.

    ist KlasseIII in Österreich ähnlich sinnlos wie in Deutschland oder gibt es hierfür Produkte?
    kann man die dann mit dem Schein einfach so kaufen oder braucht man dafür dann noch eine Sondergenehmigung (zB eben für das Feuerwerk für das es sein soll)
    kann man KlasseIII mit dem Schein ähnlich einfach abbrennen wie KlasseII (also außerhalb von Ortschaften reicht Einverständnis des Grundbesitzers) oder braucht es da mehr Behördengänge.
    wie sind die Einschränkungen von KlasseIII bezüglich Kaliber und NEM?
    fallen die deutschen KlasseII Batterien in KlasseIII oder schon KlasseIV? exportieren deutsche Webshops nach Österreich wenn man den Schein hat?
    ist der Schein im europäischen Ausland anerkannt?


    dann zum KlasseIV (bitte keine Diskussion ob solche Kurse sinnvoll sind oder nicht, das habe ich per Suchfunktion zur Genüge gefunden ;))

    wie sieht es da mit dem Kaufen und Abbrennen aus?
    und ist der Schein im Ausland anerkannt?


    noch kurz zur Motivation:
    ich habe keinerlei berufliche Ambitionen im Bereich der Pyrotechnik, da ich den Markt schon für gesättigt halte, aber ich hätte gerne zu Silvester ein paar größere Kaliber, außerdem interessiere ich mich sehr für Pyrotechnik, weswegen ich den Schein/die Scheine gerne hätte.
     
  2. heißt das also dass KlasseIII Erlaubnis nur "auf Zeit" ausgestellt wird also nur für ein bestimmtes Feuerwerk, oder wie darf ich dieses Beamtendeutsch verstehen?


    und gibt es nun eine größere Auswahl an KlasseIII Artikeln in Österreich?
    mit der Limitierung auf 250g würden ja deutsche Batterien auch unter KlasseIII fallen, was ja schonmal sehr praktisch ist.
     
  3. Für Klasse III brauchst du wie für Klasse IV eine Genehmigung und eine Versicherung. Dann darfst du alle Feuerwerkskörper unter 250g NEM verwenden, es sei denn, die Steighöhe liegt über 100m (z.B. Liebenwein Bomben 75mm). Die deutschen Batterien dürftest du durchwegs verwenden.
    Ob der Schein im Ausland gültig ist weiß ich nicht, in den meisten Ländern ist sowieso größeres Feuerwerk frei erhältlich.
     
  4. also nachdem ich den KlasseIII Schein gemacht habe brauche ich noch eine Genehmigung für ein Feuerwerk bevor ich was kaufen kann?

    oder reicht es wenn ich den KlasseIII Schein vorweise beim Einkauf.
     
  5. im normalfall brauchst du einen bescheid für ein feuerwerk, dass du sachen einkaufen darfst. bei den meisten händlern kannst du aber - nach dem ersten kauf - ohne weitere bescheide kaufen. bei manchen vllt. sogar beim 1. mal.

    der schein ist eigentlich nur in österreich gültig, da er ja nach dem österr. ptg ausgestellt wurde. in der schweiz wird er größtenteils als fachkundenachweis anerkannt und damit die belehrung beim händler verkürzt bis gar nicht durchgeführt. in D ist er nicht gültig (helfersystem, ...), in I weiß ich nicht.
     
  6. gilt das alles auch für KlasseIII, also brauch ich dafür auch einen Bescheid für ein Feuerwerk zum Kaufen?

    (ich nehme an was du gesagt hast zählt für KlasseIV, da KlasseIII ja keine besondere Befähigung voraussetzt, wenn ich das richtig interpretiere)
     
  7. Ich drücke mich vielleicht nicht immer richtig aus - Genehmigung, Bescheid - bei mir dasselbe. Und ja, für Klasse III brauchst du einen Bescheid!
    So wie ich das im Kopf habe darf man nur mit Bescheid shoppen gehen. Ansonsten wird man eh ein Problem mit der Lagerung bekommen.
     
  8. das ist schlecht...

    wollte das wenn eh in Italien abfeuern ("quasi legal" ;)), aber wenn ich das dann eh nicht kaufen kann ohne Genehmigung bringt's das alles nicht...


    mal bei der Polizei in Italien nachfragen wie man das dort mit dem Feuerwerk offiziell machen müsste.

    gilt evtl. auch eine Genehmigung für ein Feuerwerk außerhalb Österreichs?
     
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