Sicherheit Vorraussetzungen für die Qualitätssicherung ?

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Vlinder, 11. Nov. 2007.

  1. Ein Bekannter von mir ist Hersteller im benachbarten EU Ausland, und ist auf der Suche nach den Bedingungen, die erfüllt sein müssen , um in die " Liste der durch die BAM auditierten Prüfstellen, für die Durchführung des Qualitätssicherungsverfahrens für Pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV " aufgenommen zu werden. So wie z.B. Jorge , oder auch Pyrocon.

    Konnte auf der BAM Seite nicht wirklich näheres dazu erfahren.

    Vielleicht kann mir da jemand weiter helfen ?
     
  2. Ich gehe davonaus, das diese Prüfstellen nach einer gewissen ISO Norm zertifiziert sein müssen
     
  3. ISO 9001 ist in Arbeit.
    Er wollte halt mal wissen was noch so alles auf Ihn zu kommen würde, um die eigenen Produkte legal in der EU zu vertreiben.
     
  4. QS Klasse IV

    Hallo Vlinder,

    es empfiehlt sich die Lektüre der 1. SprengV sowie des folgenden Dokumentes der BAM zur Lösung Deiner Fragen:

    http://www.bam.de/de/service/amtl_m...echt_medien/rahmenrichtlinie_qs__klasse_4.pdf

    Nach Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zu pyrotechnischen Gegenständen (Richtlinie 2007/23/EG) ist die QS allerdings spätestens 2010-2013 wieder Historie bzw. nur noch zur herstellereigenen Vorbereitung der Zulassung durch "benannte Stellen" (in D dann die BAM) zu gebrauchen. Siehe hier:

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_154/l_15420070614de00010021.pdf

    Für einen Anfang dürfte es am einfachsten sein, eine bereits auditierte ("zugelassene") QS-Prüfstelle mit der Qualitätssicherung der einzuführenden Artikel zu beauftragen:

    http://www.bam.de/de/service/amtl_m...ien/liste_auditierte_pruefstellen_08_2007.pdf

    Viele Grüße,

    Feuer
     
  5. Dank dir Feuer,

    die von der BAM hatte ich schon gelesen,das mit der Europa Richtlinie war uns neu.

    Heißt also auf gut deutsch ,das spätestens ab 2010/13 keine Möglichkeit mehr besteht Artikel in Deutschland zu vertreiben, die nicht von der BAM begutachtet wurden ? :shocked:
     
  6. QS / EU-Richtlinie

    Hallo Vlinder,

    nach Implementierung der EU-Richtlinie dürfen nur noch pyrotechnische Gegenstände vertrieben werden, die von einer benannten Stelle in einem Mitgliedsland der EG geprüft wurden. Das kann die BAM sein, dass kann aber auch eine benannte Stelle in einem anderen Mitgliedsland sein. Einmal geprüft/zugelassen kann der pyrotechnische Gegenstand also in allen Mitgliedsländern vertrieben werden.

    Zur Vorbereitung der Prüfung/Zulassung durch eine benannte Stelle wird jedes Unternehmen eine Einrichtung benötigen, die der heutigen QS entspricht - schließlich möchte man aufgrund der anfallenden Kosten nur solche Gegenstände zur Prüfung geben, die diese auch bestehen.

    Im Anhang zu dieser Nachricht noch eine (alte) Hilfe der BAM zur Auditierung als QS-Prüfstelle. Es gibt auch eine neuere Version, die ich fernab der Heimat gerade nicht dabei habe. Einfach bei der BAM die neuere erbitten, wird problemlos per Email zugeschickt.

    Viele Grüße,

    Feuer
     

    Anhänge:

    Vlinder und unkrautEx gefällt das.
  7. Danke dir nochmals,

    das hatte ich schon versucht ,leider aber keine Antwort erhalten.Werds mal schriftlich probieren.

    Soweit ich das richtig in der Übersetzung verstanden habe, vom "Bekannten", ist es Ziel selbst so eine Prüfstelle zu bilden, im eigenen Land.

    Eine letzte Frage noch, bevor ich nochmal die BAM belästige; ist dir zufällig bekannt ob das Dokument in anderen Sprachen zu erhalten ist ?
     
  8. Hallo Vlinder,

    soweit ich weiß, gibt es die Unterlagen nur in deutscher Sprache. Alles andere würde mich bei einer deutschen Behörde auch stark wundern... Zur Anforderung der Unterlagen am besten an Herrn Kurth wenden.

    Viele Grüße,

    Feuer
     
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