Handhabung & Technik Lautstärke (gemessen) von China-Böllern D / Identifikation eines China-Böllers

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von iggy, 16. Dezember 2007.

  1. Hi@all,

    ein Bekannter von mir hat - vorsichtig gesagt - Mist gebaut und daraufhin Ärger mit der Staatsmacht.

    Er hat einen CHina-Böller D BAM-P II 843 1584/490 eines nicht unbekannten Herstellers aus Trittau in etwa 2-3 m Entfernung einer anderen Person gezündet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun vor, Körperverletzung begangen zu haben, indem er bei dieser Person ein Knalltrauma ausgelöst hat.

    Meine Frage nun: Gibt es seriöse Feststellungen darüber, welche Lautstärke ein socher Feuerwerkskörper in 2-3 m erreicht? Evtl. Gutachten der Herstellerfirm oder der BAM o. ä.?? Und welcher Abstand ist empfohlen oder wird als gesundheitsgefährdend bezeichnet??

    Vielen Dank für jeden freundlichen Hinweis

    iggy

    PS1: Ihr dürft auch gerne Eure Kritik an dem Kollegen hier auskübeln - ich werde es weiterreichen

    PS2: Ich habe schon nach den Ident-Nummern gegoogelt -und hier im Forum nach Lautstärke, Dezibel und PHon - aber nix gefunden

    PS3: Wenn es das falsche Unterforum sein sollte - bitte ins richtige verschieben - Danke
     
  2. mal ganz einfach ins blaue geraten, schätz ich mal das ein D-Böller in 3m Entfernung ca. 100dB hat.

    allerdings ob man davon, unabhängig von den geratenen 100dB ein Knalltrauma bekommen kann, bin ich mir net so sicher.:dontthinkso:
     
  3. Es dürfen aus einer Entfernung von 8m höchsten 120dB sein. Ich schließ mich an, und schätze ihn bei bestem Willen aus einer Entfernung von 2-3m auf 90-100dB.
    Knalltrauma halte ich für übertrieben aber andere Hörschäden wären schon möglich.
     
  4. Wenn du begründete Zweifel an der Tatlast hast, so würde es Sinn machen den Tathergang zu rekonstruieren, d.h. in diesem Fall mit einem dB-Messgerät.
     
  5. Hörschaden durch Feuerwerk


    Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabele Hörschäden wie Knalltraumata, Trom-
    melfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus). :blintzel:




    quelle:BAM
     
  6. Moin moin!

    Ich kann keine genauen Daten dazu liefern aber nur von eigenen Erfahrungen berichten. In einem Fußballstadion hatte ich mal das "Vergnügen" die Lautstärke eines Böllers in, ich schätze mal grob, denn der Böller wurde von hinten links geworfen, 2m zu testen. Der Böller wurde wie gesagt von oben geworfen und explodierte dann in ca 2m Entfernung über den Köpfen.
    Die Leute die direkt unter dem Böller waren hatte soweit man das auf eine Fantribüne beurteilen kann keine Schäden. Ich persöhnlich aber hatte ein Knalltrauma! Also könnte ich mir es im Extremfall schon vorstellen, dass das auch bei deinem Fall so sein könnte. Aber das ist nur Spekulation.

    Da zwei meiner Bekannten die mit mir dort waren und näher am Explosionsort waren keine Schäden außer ein paar verkohlten Haaren davontrugen, denke ich aber auch das es von persöhnlichen Umständen des Gehörs abhängt.


    Soweit meine Erfahrungen.


    Viele Grüße exceldatei
     
  7. Grundsätzlich gilt jedes Schallereignis über 120 dB als gesundheitsschädlich. Deshalb muß man, mangels Angabe eines Sicherheitsabstands auf den Produkten, von 120 dB ausgehen und 8 m Abstand halten. Kann man dies nachweisen, ist man schonmal ein gutes Stück auf der sicheren Seite.

    Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist nur Rechtsanwälten erlaubt.

    Rein sachlich ist das Anzünden eines Böllers in drei Meter Abstand zu Dritten eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands. Stehen die Menschen zu dicht, muß man sich meiner Meinung nach einen freien Platz suchen.

    Mein Tip an alle Leute, die sich zum Feuerwerk gucken an belebte Plätze begeben: Gehörschutz! Nicht um Böllerfreunden kleinere Abstände zu ermöglichen, sondern um im Falle eines Falles geschützt zu sein. Es gibt ja immer Idioten, die illegales Material verwenden (dieser Hinweis betrifft ausdrücklich nicht den geschilderten Fall sondern ist ein allgemeiner Ratschlag).
     
  8. Wieso steht immer die Strafe im Vordergrund ?
    Klar, Bewährungsstrafen (was anderes gibt es für Ersttäter in so einem Fall nicht) sind ärgerlich und tun anhand der Tagessätze schon weh ... aber vor den zivilrechtlichen Konsequenzen hätte ich richtig Bammel:
    Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Fahrtkosten, Gutachter- und Behandlungskosten ... und die richtigen sich nicht nach dem Einkommen .... raus kommt man da u. U. echt nicht mehr, ohne schlicht und einfach zu zahlen; mit Zins und Zinseszins.
    Da sind ein Packen Tagessätze schnell ein nachrangiges Problem ...


    LG
    Thomas
     
  9. Weiter offene Fragen...vor allem db/A betreffend

    Vielen Dank für Eure ersten Antworten - sehr freundlich :)

    Einige Fragen bleiben:

    1. Giga-Karl u. Fechtel hielten 100 bzw. 90-100 für die Obergrenze des Möglichen - Woher kommt diese Einschätzung?

    2. @Thunderstrike: Um den Tathergang rekonstruieren zu können, braucht man ein Messgreät - woher bekommt man das - Elektronikladen??

    @all: Kann man das Modell noch kaufen?? Oder ist das egal - tut es irgendein China-Böller D??

    3. @ stefan-1: (Vorab - die Sache ist bei einer Rechtsanwältin (sie ist zwar ein Knaller-aber nur im übertragenen Sinn:D Physik ist nichtihre STärke- hier geht es nur um die tatsächliche Seite - nicht um Rechtsfragen)

    Woher kommst DU auf einen Sicherheitsabstand von 8 m und einen Schalldruck von 120 db

    4. @unkrautEx: Du hast völlig Recht - aber der mutmasslich Geschägigte lehnt sich gelassen zurück, lässt den Staatsanwlt die Arbeit machen und kommt dann hintendran....

    5. @all: Gibt es evtl bei dem Hersteller ein Datenblatt mit Angaben über die Lautstärke??? Sylvester steht vor der Tür: Wo hat man Chance, so ein Teil zu kaufen??

    Vielen Dank im voraus für Eure kompetenten Antworten


    iggy
     
  10. Das mit den 120db in 8m ist Vorschrift, mehr darf nicht und weil 120 Schmerzgrenze ist, sind 8m Abstand von Vorteil. (Dies wird aber meiner Meinung nach nicht erreicht, höchstens im Ausland)

    Ich würde auch sagen, dass so ein dt. D-böller aus 2-3m auch nur knapp über 100db hat.

    Bei Gallileo wurde das mal getestet, sie haben ein D-böller (Marke war glaub ich nico) aus 1m gemessen und das ergebniss waren schlappe 116db.



    Obs irgendein China-Böller tut ist recht fraglich, weil es immer starke Qualitätsschwankungen gibt, es sollte aber möglichst die Gleiche Marke sein.
     
  11. Ich hab noch nie einen Kanonenschlag gezündet. Wollte mir die zum ersten mal kaufen. Wenn die bei 8 Metern noch 120Db haben, fetzt das immernoch mehr als gewaltig oder? Weiß garnicht ob ich mir die noch kaufen soll. Weniger als 8 Meter ist dann schon gesundheitschädlich? Ich kriegs mit der Angst zu tun. Ich hab ja leider noch keine Ahnung wie laut so ein Teil ist. ??? :shocked: :knaller:
     
  12. Wenn Rekonstruktion, dann sowieso nur per Sachverständigem mit entsprechend geeignetem Schallmessgerät. Irgendwelche Eigenbemühungen bringen da gar nichts und werden wahrscheinlich vor Gericht gar nicht erst beachtet.

    Was das zivilrechtliche angeht:Wie steht denn eine (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung dazu? Sprich, wie waren die Umstände des Unfalls (Silvester? Menschenmenge? Nachweisbarkeit des Einzelnen? Beweis des Zusammenhangs zwischen exakt diesem Böller und der Verletzung? Zeugen? Aussage gegen Aussage?)
     
  13. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Vorgaben für einen zugelassenen Gegenstand der Kl.II. Zu finden in der 1.Anlage zur 1.Verordnung des SprengG.
    Ich möchte nicht auf die pysikalischen Grundlagen zur Schallausbreitung eingehen; bei (weniger als) der Hälfte des Abstandes hat man (grob) 6 dB mehr (= Verdopplung des Schalldruckes).

    LG
    Thomas
     
  14. Hörstütze und Tinitus sind zwei paar Stiefel und nicht miteinander zu verwechseln, können aber aber durchaus miteinander einhergehen.
     
  15. Ausflug in die Physik - mit Krückstock

    Vielen Dank - das sind wirklich gute Infos, die man hier bekommt!

    @unkrautEx: das würde bedeuten:

    8 m = max 120 db --> 2m = max 132 db.....ist das korrekt??

    Betrifft Gesundheitsschäden: Da habe ich dies mal gefunden:

    (fgh) "Was unsere Ohren alles hören (müssen)". Unter diesem Motto steht der diesjährige Tag gegen Lärm, der am 24. April zum 5. Mal in Deutschland begangen wird. Tatsächlich sind die Ohren in der Lage, Lärm bis zur Schmerzschwelle von 120 dB(A) (Dezibel) zu ertragen, wenn sie danach Zeit haben, sich zu erholen. So ist die innerhalb einer Woche zumutbare Schallbelastung für das menschliche Gehör bei einer Lautstärke von 100 Dezibel nach 90 Minuten überschritten. Solche Schallpegel sind in Diskos und bei Rockkonzerten durchaus üblich. Alles, was über diese festgelegten Zeiten hinausgeht, kann langfristig das Gehör schädigen.

    http://www.hoeren-heute.de/archiv/arch_04_02.htm

    Das würde ja deutlich gegen Knalltrauma sprechen, dito dieses hier:

    140–160 Dezibel: Schalltrauma kann entstehen
    Schalltraumen kann man in akute und chronische einteilen. Ein typisches akutes Schalltrauma ist das Knalltrauma, z. B. ein Schuss mit einem Gewehr oder einer Pistole; dabei können innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde Lautstärken von 140–160 Dezibel auftreten, sodass die Schutzwirkung der Mittelohrmuskeln nicht eintreten kann. Die Haarzellen können trotz der kurzen Dauer durch die hohe Schallenergie physisch irreversibel geschädigt werden. Beim Explosionstrauma kommt noch eine Druckwelle dazu, die das Trommelfell zerreißen kann.


    http://rath.brgkepler.at/laerm_2b/kiefer.htm


    Leider finde ich über diese Galileo-Sendung nix mehr, hat vielleicht noch jemand einen Hinweis auf Böller-Tests in Presse, Radio, TV?


    Grüße und Danke



    iggy
     
  16. Prinzipiell ja. Tatsächlich schrecke ich aber (ich bin kein Gutachter, der weiß, was er tut, sondern nur Laie) vor einer, auch nur andeutungsweise konkreten Beurteilung zurück:
    1) die gesetzlichen Vorgaben geben des Maximalwert an; meiner Erfahrung nach wird dieser auch nur von einem Bruchteil der Produktionsstreuung (und das geschätzerweise nur annäherend) erreicht.
    2) Die akkustischen Gegebenheiten am realen Ort sind entscheidend für die Schall/ -ausbreitung und -intensität.
    Der Schalldruckpegel ([dB]) ist nur ein Teil des Puzzels.

    LG
    Thomas
     
  17. @iggy :

    wie war denn die ausgangslage?
    wusste der betroffene, dass sich so dicht neben ihm ein feuerwerkskörper befindet,
    traf es ihn unvobereitet???
    war es böser scherz von deinem bekannten
    wusste dein bekannter nicht, dass da jemand steht...


    unabhängig davon, ob man dass genau rekonstruieren kann, dass wird das Gericht als völlig nebensächlich ansehen. UND außerdem hast du mit dem gemessenen Wertgarnichts erreicht

    Nur mal zwei extreme Beispiele: lass mal den geschädigten ein 8 jähriges Kind sein und dann wiederum nen 60 jährrigen,der schon leichte hörprobleme hatte. Genau der gleiche Böller mit der gleichen Lautstärke, intensität oder egal was... der schaden ist doch ein völlig anderer.

    Beim Kind wird es mit sicherheit zum Erfolg der Klage, beim etwas älteren -natürlich feuerwerksfeindlichem :p - Rentner, der da mehr oder weniger keinen Unterscheid spürt, wird die Klage wohl vergeblich sein.

    Und wenn der in wirklichkeit geschädigte nunmal wirklich Probleme dadaurch hat, dann wird er wohl mit seiner klage durchkommen, unabhängig davon, ob in x-anderen Fällen jemand keine probleme gehabt hätte.

    verstehst wie ichs meine, kann ja nachvollziehen, dass du ihm helfen willst, aber solangeniemand in den Kopf vom geschädigten reingucken kann, liegt da eine körperverletzung vor.
     
  18. Die Schalldosis je Woche (soundsoviel dB über denundden Zeitraum) muß man zusammenrechnen, es ist ein 'oder'. Also einmal 120 dB bedeutet definitiv null Minuten bei 100 dB.

    Schädigung und Schmerzgrenze sind auch wieder zweierlei, außerdem ist Schmerz eher subjektiv, während Gehörschäden durch Audiometrie objektiv nachweisbar sind.

    Nochmals sei betont: laut Gesetz ist man bei acht oder mehr Metern vor Schäden durch einen einzelnen (theoretischen 120dB@8m) Böller sicher. Die acht Meter reichen natürlich nicht, wenn man sich vorher stundenlang in der Disco bei 95 dB ;) vollgedröhnt hat und es dann mehrere Böller sind.

    Deshalb wird hier im Forum auch immer Gehörschutz empfohlen. Diese Empfehlung wiederhole ich nochmal, insbesondere auch für alle Leute, die sich an Silvester, egal ob als Knaller oder Zuschauer, an die einschlägig bekannten Plätze ihrer Gegend begeben. Leute, tragt Gehörschutz!
     
  19. warum kauf ich mir dann Böller? Wenn ich mir im Grunde genommen eh die Ohren mit Oropax zustopfe:dontthinkso:
    Ja klar es ist besser für das Gehör, dann kann ich mir aber auch ne Packung Pyro-Cracker kaufen und den Gehörschutz dafür weglassen. kommt billiger;)
     
    BartJay gefällt das.
  20. 120 db sind bei richtigem Sicherheitsabstand wirklich nicht laut wie ich finde ! Es wird sicherlich einiges bei uns zu kaufen geben das nicht mal an die 120db Grenze kommt !
     
  21. In dieser Aussage erkenne ich mich vor ca. 10 Jahren wieder... Bloß keinen Gehörschutz, wie uncool ;)

    Mittlerweile habe ich seit gut zwei Jahren einen Tinitus (nicht bzw, nicht ausschließlich durch Fwk), und MUSS Gehörschutz tragen, sogar wenn ich als Zuschauer auf einem Feuerwerk bin, einfach weils mir Schmerzen bereitet... :(

    Was Stefan-1 schrieb bezog sich wenn ich ihn richtig verstanden hab auch in erster Linie auf die Gefährdung durch andere...
     
  22. auf coolness kommts mir net drauf, das wäre das letzte worüber ich mich beschweren würde. Ich will bei einem Knaller halt einfach einen Knall und nicht ein mmpf unter der Mickimaus;)
     
  23. Das Motiv ändert nichts an der (möglichen) Wirkung ;)

    Die Wahrscheinlichkeit bei sinnigem Umfang mit Kl. II (insbesondere mit Böllern) Probleme zu bekommen sind nicht wirklich groß.. Schwierig wird es, in unübersichtlichen Menschenansammlungen durch andere....
     
  24. das stimmt auch wieder.
    ich weiß noch gut, an dem Silvester vor 2 Jahren. Unser Nachbar hat mit seiner 6mm Vogelschrecks geschossen.:rolleyes: Jedesmal bin ich erschrocken, obwohl ichs wusste

    Gott sei Dank ist bei uns nicht mehr viel los an Silvester. Wenns hoch kommt noch alle 5 Häuser irgendwas
     
  25. @iggy: Ich denke, 2m sind bei einem Böller definitiv zu wenig Abstand. Dein Bekannter hat aber sicherlich eine Haftpflicht, und er hat es hoffentlich nicht mit Vorsatz gemacht.
     
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