Indoor- und SFX "Abgabe nur in Orginalverpackung" - auch für Klasse T1 ????

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Lexa, 30. Mai 2001.

  1. Hallo ich bin es schonwieder mal,

    beim herumstöbern durch das Internet viel mir auf das viele(kleine) Händler
    Bühnenfeuerwerk wie Blitze,Fontänen,usw. auch einzeln verkaufen.

    Meine Frage:
    Gilt für T1 nicht das "Abgaben nur in ungeöffneter Orginalverpackung" ????

    MfG
    Lexa
     
  2. Natürlich dürfen die Feuerwerkskörper nur in der ungeöffneten Originalverpackung verkauft werden, weil nur diese von der BAM zum Transport zugelassen ist (steht auch auf jeder Verpackung drauf). Daran müssen sich eigentlich alle Händler halten.

    Grüße Pyromagic
     
  3. Könnte ich aber trotzdem z.B. eine 10 Packung Bühnenblitze versenden
    wo nur noch 5 Stück drin sind??
    Is ja auch ne Orginalverpackung!!

    Was kann passieren wenn ich es trotzdem mache??

    Mal ne allgemeine diskusion: is es wirklich so schlimm wenn man als Händler das
    macht??

    Lexa
     
  4. Also wenn du nur noch 5 Stück in einer Schachtel für 10 hast, ist es zwar die Originalverpackung aber nicht mehr die Originalpackung!

    Der Knackpunkt ist, das die BAM die Verpackung auf Transportfestigkeit prüft und wenn nur noch die Hälfte in der Packung ist, hat diese nicht mehr die Originaltransportfestigkeit, genaueres müßtest Du bei der BAM nachfragen.

    Fact ist, das nur in "Originalpackungen" verkauft werden dürfen, ich zittiere mal von einem Etikett einer Bühnenblitzpackung von Weco : "Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände ist nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt"

    Ich meine wenn ein Händler mal einen Pyro zur Erprobung herausgibt sagt keiner was, aber alles einzeln verkaufen, da kenne ich Spezialisten, die würden pro Show einen Blitz kaufen und Du als Händler mußt zusehen, wie Du die restlichen im Lager unterkriegst. Wenn alle Kunden das so machen würden, dann hättest Du das Lager voller Einzelstücke und das ist mal abgesehen von der BAM nicht Sinn der Sache.

    Gruß Pyromagic
     
  5. Ja, wobei auch Mustersendungen mit ein oder zwei Stück im Versand zulässig sind wenn sie in der Originalverpackung verbleiben und die Hohlräume gefüllt werden um die Stabilität der Verpackung zu erhalten.

    Der Sinn der Vorschrift ist ganz einfach der, das ein einzeln abgegebener Bühnenblitz gerne in die Hosentasche wandert. Befindet er sich in der Originalverpackung dürfte das schwerer werden. Außerdem enthält die Originalverpackung die Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise.

    Pyroflash

    [Editted by Pyroflash on 31.05.01 09:44]
     
  6. OK, danke für die Antwoten!!!!!!!!!

    Ich frage deswegen weil ein Kumpel von mir einen Zauberartikel-Versand hat und
    schön öfters anfragen bekommen hat ob es nicht auch 5er Packungen von den doch
    teueren Pyroartikeln gibt.

    Also kann er auch teoretisch 5 stück aus der packung rausnehmen und den rest mit
    Papier, Schaumgummi,.. auffullen und es als MUSTERSENDUNG versicken.
    Oder???

    Schreibt nochmal....
     
  7. Re: Re: "Abgabe nur in Orginalverpackung" - auch für Klasse T1 ????

    gibt´s nicht evtl. sowas wie t1 probepacks. fände ich ganz toll um mal die verschiedenen effeckte kennen zu lernen
     
  8. Re: Re: Re: "Abgabe nur in Orginalverpackung" - auch für Klasse T1 ????

    Bei Safex-Effektbomben gibt es sowas für Fontänen leider nicht.


    Pyroflash
    http://www.pyroflash.de
     
  9. Re: Re: Re: Re: "Abgabe nur in Orginalverpackung" - auch für Klasse T1 ????

    wie is es denn bei anderen firmen und anderen effekten???
     
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