Museum Was muss ich machen um einen Erwerbsschein zu kriegen

Dieses Thema im Forum "Museum, Firmen, Historie" wurde erstellt von ME 8 COMBAT, 2. Jan. 2008.

  1. Hier ging es um pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV (Großfeuerwerk). Munition und Schußwaffen unterliegen dem Waffenrecht und nicht dem Sprengstoffrecht.

    Doch auch ein Waffenschein berechtigt eine Privatperson nicht zum Führen von geladenen Schußwaffen in der Öffentlichkeit. Pfeffer- oder CS-Gassprays sollten für diesen Zweck daher geeigneter sein, da sie weder unter das Sprengstoff- noch unter das Waffenrecht fallen.
     
  2. Für tiefgreifende Selbstverteidigungsdiskussionen ist das sicherlich das falsche Forum...

    Nur soviel: das Führen einer Gaswaffe ist mit einem kleinen Waffenschein zur Selbstverteidigung gestattet.

    Über Sinn und Unsinn sollten wir in einem Feuerwerksforum nicht sprechen denke ich...

    Schau mal auf co2air vorbei, das ist spezialisiert auf (unter anderem) Gaswaffen, und dort ist das Thema Selbstverteidigung besser aufgehoben.

    Das ist so nicht ganz korrekt, was die rechtliche Seite angeht. ein kleiner Waffenschein berechtigt sehr wohl zum Führen einer Gaswaffe. (Einschränkung: "öffentliche Veranstaltungen, Demos, Disco etc.)
     
    Pyroking gefällt das.
  3. Mit "in der Öffentlichkeit" meinte ich eigentlich öffentliche Veranstaltungen, Discos und dergleichen. Ich gebe Dir aber völlig Recht, dass ich es hätte exakter formulieren sollen.

    Gruß, Th. Kuchinka
     
  4. Aso, dann haben wir ja das selbe gemeint...
     
  5. :) ... solange er nicht gänzlich fehlt, der Verkehr, habe ich nichts einzuwenden :blintzel: . Ich verstand die diesbezügliche Aussage jedoch dahingehend.


    LG
    Thomas
     
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