Firmen & Shops GIbt es bald kein Rauchpulver mehr?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Blinkbengalo, 3. März 2007.

  1. Bei Pyroweb nur noch kleine Mengen.

    Die 1 kg Beutel sind schon weg :dontthinkso:
     
  2. Wie gesagt, kauft so lang es noch geht!
    Aussage von Pyroweb am 27.12.2007: Solang die Zahlung noch vor 1.01.2008 eingeht wird noch versand.
    Bei eGun müsste es noch Pulver geben, siehe meinen Beitrag von oben.
     
  3. Jetzt habe ichs auch auf der Seite vom Hersteller Sauer (Sawie) gelesen:
    Die Produktion von Rauchpulver wurde für den deutschen Markt zum 01.01.2008 eingestellt. Das wars wohl mit Rauchpulver unter 10 Euro / Kg...
     
  4. Was ist denn der Grund für das Verbot von Rauchpulver bei Euch in D?

    Ihr tut mir echt leid!

    Darf man in D eigentlich noch Buttermesser frei kaufen, oder gibts da auch schon nen speziellen Schein ??? ??? ???

    SG Phil
     
  5. Fuer Buttemesser noch nicht, aber es wird ueberlegt ob nen Fuehrerschein fuer Pizzaroller eingefuehrt wird...


    Ich frage mich, aus welchen Gruenden dies gemacht wurde... Ich weiss zwar nicht, wie Rauch und Bengalpulver verdaemmt reagiert, aber ich denke kaum, dass das besonders spektakulaer waere. Oder hat sich damit jemand vergiftet, bzw nen Flaechenbrand verursacht?
    Naja, ich hab das Zeug (leider) nie benutzt, werde es daher wohl nicht vermissen. Aber live gesehen haett ichs schon mal.
     
  6. :shocked: Stop. Nicht mit dem Finger auf andere zeigen ;) .
    REACH-Anforderungen gelten, wie das ADR (unter anderem) und die EU-Richtline zum Inverkehrbringen ptyrotechnischer Gegenstände in der gesamten EU ...


    LG
    Thomas
     
  7. Das Verbot hat nichts mit der Gefährlichkeit oder sonstwas zu tun - es ist lediglich eine Folge der neuen EU-weiten Chemikalienverordnung (REACH).

    Die Sätze sind auch nicht verboten - man müsste sie "nur" zulassen (Kostenfrage).

    Das betrifft übrigens nicht Deutschland - es betrifft die gesamte EU, nur die Umsetzung geschieht halt nicht überall genau zeitgleich. Siehe in diesem Thread:

    http://www.feuerwerk-forum.de/showpost.php?p=197655&postcount=17



    Edit: UEx war schneller ;)
     
  8. Wenn mich nicht alles täucht, dann hängts mit REACH zu sammen (btw: das ist europäische Sache und damit auch für Austria relevant, also vorsicht mit dem Unken ;) bei euch wirds wahrscheinlich auch demnächst losgehen)

    edit: Mist zu langsam...;)
     
  9. ??? ??? ??? ??? Dann wirds bei uns auch bald soweit sein ??? ??? ???
     
  10. So, das sind meine neusten Infos die ich darüber habe:

    Zitat:

    Bitte beachten ! Verkauf von Rauchpulver lose bleibt für jederman erlaubt, nur die 1 Kg Gebinde fallen unter die Scheinpflicht !

    Von Weco / Comet wird es ab ca. April eine Wurst mit 500g Pulver und Zündeinrichtung geben !!

    Zitatende

    Wurst mit Zündeinrichtung fällt dann wohl nicht mehr unter REACH, wird ja somit ein pyrotechnischer Artikel.


    Angaben ohne Gewähr!
     
  11. Das ist schlichtweg falsch. Die Zulassung jeglicher loser pyrotechnischer Sätze in der Klasse T, ist derzeit nicht mehr möglich. Bestehende Zulassungen sind seit dem 01.01.08 alle erloschen, auch bei den Artikeln die bereits vor diesem Datum erworben wurden.

    Bis zur Einführung der neuen Klassen S1 und S2 (die eigentlich zum 01.01.08 bereits hätten existieren sollen um neue Zulassungen erteilen zu können), können lose pyrotechnische Sätze daher vorerst nur in einer erlaubnispflichtigen Form auf den Markt gebracht werden. Soweit der aktuelle Stand.
    Es ist ebenso falsch, dass ehemals in der Klasse T1 zugelassene lose Sätze jetzt "Klasse IV" wären. Sie haben derzeit vielmehr überhaupt keine Zulassung mehr.

    Nach dem Einführen der neuen S-Klassen (die nach dem derzeitigen Stand etwa für Mitte 2009 zu erwarten sind) werden lose Sätze wieder, wie bisher, zugelassen werden können. Erlaubnisfrei in der Klasse S1 und erlaubnispflichtig in der Klasse S2, analog zu der Handhabung in der T-Klasse. Bis dahin können lose Pulver nur in Form von pyrotechnischen Gegenständen zugelassen werden, also z. B. in einem fest verschlossenem Beutel mit Anzündung, der im Ganzen abgebrannt werden muß.

    Offen bleibt im Moment, ob der Gesetzgeber zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Zwischenlösung auf den Weg bringen wird.


    Gruß, Th. Kuchinka
     
  12. Anmerkung @BAM:
    Ich persönlich finde es etwas unglücklich, dass die entsprechenden Zulassungen in der aktuell einsehbaren Liste der BAM noch immer als gültig geführt werden.
    Der Vorgang war afaik seit dem 21. 6.2005 in § 47 SprengG absehbar:

    Kann es wirklich gewollt sein, dass jene xPromille der Besitzer von solchem Material (aber auch anderem, von den Übergangsvorschrift betroffenem), die irgendwann zufällig aktenkündig werden, sich dann wegen einer Straftat gegen das SprengG verantworten müssen ?

    Erlaubnisfrei bleibt also nur das Aufbewahren und/oder das Vernichten ?​


    ??? Thomas
     
  13. Da hast Du sicherlich Recht. Jedoch werden die Internetseiten der BAM verständlicherweise nicht von den selben Personen gestaltet und aktualisiert, die sich auch um die Zulassungen kümmern. Bei der BAM weiß man aber inzwischen Bescheid und will sich auch bald um eine Aktualisierung der Listen kümmern.

    Gewollt war das Ganze so überhaupt nicht. Man ging vielmehr davon aus, dass die Zulassungen nahtlos von der einen Klasse in die andere überführt werden können. Das das BMI die S-Klassen jedoch nicht, wie von der BAM empfohlen, bis zum 31.12.07 auf den Weg bringt, war sehr unglücklich. Gottseidank ist der Zustand aber ein vorübergehender.
     
  14. Ohne jetzt hier noch mehr Verwirrung stiften zu wollen...

    Laut einem der führenden deutschen Importeure von losen Sätzen sind die Zulassungen all seiner Produkte unverändert in Kraft. Einem An- und Verkauf seiner losen Sätze steht laut BAM bis auf weiteres nichts im Wege. Bis die Neuregelungen in Kraft treten änderd sich hierran auch nichts. Das ist zumindest der aktuelle Informationsstand den ich HEUTE per Telefon bekommen habe. Auch die Lieferung die letzte Woche kam hat noch eine BAM-Nummer. Ob dass eine Ausnahmeregelung ist oder für alle Hersteller / Imporeure gilt kann ich nicht sagen. Hab auch schon von anderen Herstellern gehört das sie keine losen Sätze mehr herstellen.

    Gruß,

    Andreas
     
  15. Was soll man dazu jetzt sagen? Sag doch mal einfach von welchem Importeur und von welchen Artikeln Du überhaupt redest. Das läßt sich dann schnell klären.
     
  16. Naja... ich harre der Dinge die da kommen...
     
  17. Das hat sich schon ausgeharrt, da wir das per PN ausgemacht haben. Auch die von AndreasT erwähnten Artikel besitzen derzeit keine Zulassung mehr. Die Aussagen dieses Importeurs waren nicht richtig. Das hat dieser Importeur, nach meinem heutigen Gespräch mit ihm, inzwischen auch selbst von der BAM erfahren dürfen.

    Um es noch einmal zusammen zu fassen: Alle losen pyrotechnischen Sätze der Klassen T1 und T2, inklusive 2-Komponenten-Sätze, haben zum 01.01.08 Ihre BAM-Zulassung verloren und können diese erst wieder erlangen, wenn die neuen Klassen S1 und S2 eingeführt worden sind, was nach dem momentanen Stand der Dinge für Mitte 2009 zu erwarten ist. Sie sind jetzt auch nicht in der "Klasse IV" wie einige behauptet haben, sondern haben überhaupt keine Zulassung mehr. Demnach dürfen sie selbst mit einem Bühnen- oder Großfeuerwerkerschein nicht mehr verwendet werden, sondern müßten - rein rechtlich - an den Hersteller/Händler zurückgebracht werden.

    Fatal in dieser Sache ist auch, das seitens der BAM noch nicht mal eine Pflicht bestand die Zulassungsinhaber darüber schriftlich zu informieren, da es sich in diesem Fall um eine generelle Gesetzesänderung handelte. Daher wußten auch nicht alle Zulassungsinhaber davon Bescheid, wenn sie es nicht über Ihren Verband o. ä. erfahren haben. Eine Übergangsregelung oder Ausnahmegenehmigung für irgendwelche Sätze dieser Art gibt es nicht. Das betrifft übrigens auch die Sätze, die noch vor dem 31.12.07 erworben wurden, auch sie haben heute keine Zulassung mehr! Wer also vor Sylvester noch kräftig eingekauft hat, hat sich damit nicht wirklich einen Gefallen getan.

    Die BAM ist übrigens nicht der Gesetzgeber und hat daher selbst gar keine Möglichkeit an diesem Zustand etwas zu ändern, der so nicht gewollt war. Es war vielmehr geplant, und auch so von der BAM beim BMI empfohlen worden, dass die S-Klassen bis zum 31.12.07 vom Gesetzgeber eingeführt werden, um die bestehenden Artikel in den T-Klassen dorthin übernehmen zu können.
    Die einzige derzeit erkennbare Möglichkeit wäre derzeit, eine Stellungnahme des BMI in dieser Sache, mit einer offiziellen Empfehlung die alten Zulassungen noch bis zum Einführen der S-Klassen weiterhin anzuerkennen. Die BAM ist in Gesprächen mit Herrn Fischer des BMI bemüht eine solche zu bekommen. Ob das BMI das machen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht fest. Mit REACH hatte das ganze übrigens nichts zu tun wie ich weiter vorne gelesen hatte, es ging dabei rein um Änderungen im Sprengstoffrecht.

    Gruß, Thomas Kuchinka
     
    MunMuckl und mYstik gefällt das.
  18. Stimmt. Der Zulassungsentzug zum 1.1. beruht einzig auf der Gesetzesänderung und Umgruppierung von T in S(ätze). Das Reach-Thema wird parallel diskutiert und betrifft auch verstärkt die losen Sätze.
     
  19. #44 Pyroflash, 18. Januar 2008
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2008
    Update

    Nach dem ich mich heute erneut mit diesem Thema und dessen gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen durfte, bin ich (ursprünglich entgegen der Auffassung von Herrn Kurth von der BAM) zu dem Schluß gekommen, dass der Gesetzestext auch so interpretiert werden kann, dass zumindest die bereits verkauften Produkte noch für ein halbes Jahr verwendet werden können.

    Herr Kurth hat sich dieser Interpretation in einem gemeinsamen Gespräch dann erfreulicherweise auch angeschlossen und mir zugesichert, dass er diese Auslegung künftig auch so weitergeben wird, obwohl er bislang die Ansicht vertreten hat, das eine Verwendung seit dem 01.01.08 nicht mehr möglich wäre.

    Damit ist, zumindest für die bereits abverkauften Altbestände, noch eine vernünftige Lösung für das nächste halbe Jahr gefunden worden.


    Gruß,

    Th. Kuchinka
     
  20. [​IMG]


    Hier das neue Rauchpulver
     
  21. Da hier sonst bestimmt gleich jemand fragt:
    Das Pulver ist und bleibt in dem Schlauch! Alles andere wäre eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung und somit für alle nicht-Scheininhaber verboten!

    Gruß
    Max
     
  22. #47 .-.oo7.-., 3. September 2008
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2008
    Das darf doch nicht deren Ernst sein, uns solch einen, mit Verlaub, ****** anzudrehen.
    Edit Matchbox: Illegales rauseditiert

    EDIT: Hat jemand Erfahrung mit denen Teilen gesammelt? Bezüglich Dauer und Abbrand!
     
  23. Die losen Pulver stehen also beim Endverbraucher rum, sind bereit zur Verwendung und eine gewisenhafte Überprüfung der aktuellen Gültigkeit der aufgedruckten BAM-Nummer ergibt, dass "die Zulassung(en)" nach dem 30.06.08 weiter bestehen:
    siehe Datum des Dokuments. :rolleyes:

    Verbotsirrtum ? :joh:
    Einerseits von der zuständigen Fachbehörde in einer amtlichen Mitteilung durch die T1-Zugehörigkeit der Nummern 85, 254 bis 257 und mit weiteren Auflagen (= Bühne) auch 257, 258, 282 bis 285, 300 bis 306, 371, 372 (über §4 der 1.SprengV) vom Erlaubnisvorbehalt freigestellt - andererseits wurde per Gesetz die Zulassung entzogen ??? :
    :ignore: .

    Ich denke, da kann zumindest dem Endverbraucher kein Strick draus gedreht werden, ... die Recherche wird einfach unverhältnismäßig.
    Oder gilt es eine Allgemeinverfügung des BMI/ Ausnahmegenehigung des BKA o.ä. ?


    LG
    Thomas
     
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