Sicherheit Genehmigung

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Marco 123 Flow, 13. Feb. 2002.

  1. #1 Marco 123 Flow, 13. Feb. 2002
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Apr. 2012
    Frage wie lange dauert das beim Ordnungsamt mit der Genehmigung für ein Feuerwerk ???

    Gruß
    Marco
     
  2. Hallo Marco!

    Also bei mir je nach den Stress den die Beamten haben eine halbe Stunde bis max drei Tage! Das Ordnungsamt fragt manchmal auch erst bei der Polizei bzw. dem Forstamt zwecks Waldbrandstufen nach oder besichtigt eventuell erst das Gelände.
    In größeren Städten kann es auch schon mal bis 2 Wochen dauern.
    Ach so, schreib unbedingt im Antrag mit rein das Du keine Knalleffekte oder Raketen einsetzt! Das hilft und beschleunigt manchmal ungemein!
    Viele Grüße,
    ***pyrodaemmi***
     
  3. OK werde ich machen, mein Opa wird 80 und da soll es schon was geben. :)

    Gruß
    Marco

    PS was könnt ihr mir vorschlagen es soll echt ein schönes Feuerwerk werden das man nicht so schnell vergisst
    Ich dachte da eher an die Goldpalme oder so was könnt ihr mir empfehlen an Klasse 2 Feuerwerk so mit
    Schönen Buketts und so
     
  4. Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV

    Hallo Marco,

    wie lange das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV dauert ist in Deinem Falle zwar auch wichtig, da Du Sie ja zum Erwerb der Kl. II Artikel und dessen späteren Abbrand brauchst, aber ob es nun einige Stunden oder Tage dauert ist wohl eher zweitrangig.

    Wichtigster Punkt ist ob Du als Privatperson eine solche Ausnahmegenehmigung von deinem Zuständigem Amt überhaupt erhältst, das ist nämlich nicht sichergestellt und wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt.

    Nächster Punkt ist, wenn auch nicht zwingend durch §23 Abs. 2 der 1. SprengV für Kl. I/II vorgeschrieben doch wahrscheinlich sinngemäß Anwendung findend ist das dein Antrag/Anzeige mindestens zwei Wochen ggf. vier Wochen vor denn Fwk's Termin beim Amt eingegangen sein muß.

    Ein weitere Punkt währe, ob Du auch eine Genehmigung zum Abbrand des Fwk's. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Lärmschutz) durch das zuständige Umweltamt erhältst.

    Wenn Du all diese Sachen zu dienen Gunsten organisiert bekommen hast und dich dann auch noch an die ggf. erteilten Auflagen hältst sollte deinem Fwk zu Opas 80 nichts mehr im Weg stehen, vorrausgesetzt Du bist über 18 Jahre (26. January 19??) .


    Generell ist dem Hinweis von "Pyrodaemmi" in deinem Antrag zur Ausnahmegenehmigung zu schreiben du beabsichtigst nicht "Knalleffekte oder Raketen einsetzt" bzw. nur "Leucht- und/oder Lichteffekte einzusetzen" sehr hilfreich.
    Ein weiter Tip, wie im Forum auch schon erwähnt wurde, ist sein Anliegen erst einmal Telefonisch dem entsprechendem Entscheider/Sachbearbeiter vorzutragen bzw. mit diesem abzuklären.

    Im Bezug auf das Umweltamt hast Du aber eher schlechte Karten, ein Privater Geburtstag ist nicht im Öffentlichem Interesse, da haben selbst "Pyro" und auch "Ich" schon Ihre Absagen erhalten.

    Hier noch einige Links im Bezug zur Ausnahmegenehmigung bzw. Entsprechender Antragformulare :

    1. "1. SprengV (Spreng 2.1)" auf den Seiten der "Staatliche Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg"
    2. PDF Antragformulare von "www.pyroflash.de"
    3. HTTP Antragformulare von "www.pyro-partner.de"
    4. Info zum Antragformulare von "www.pyro-partner.de"


    Mit Vorschlagen zu Kl II Fwk's. Artikeln solltest Du mal folgende beiden Themen lesen bzw. Dich per Suchfunktion des Forum erst mal Schlauermachen.

    1. "Dringend - GROSSES Silvesterfeuerwerk gesucht"
    2. "Erste Bilder vom GROSSEN Silvesterfeuerwerk"


    Viel glück und ggf. gut Schuß

    Magnus
     
    flykas und Pyromaner gefällt das.
  5. OK bedanke mich bei dir :)

    Gruß
    Marco


    PS ich hoffe doch das da kein Amt was dagegen hat Weil ja das ganze auch sehr Außerhalb von Wohngebieten liegt Besser gesagt das einzige was in der nähe ist ist ein Weinberg sonst nix
    :D
     
  6. Hallo Marco,

    Am besten du beaufragst mich mit dem Feuerwerk!:D Spass bei seite. Die Goldrausch kann ich dir nur wärmstens empfehlen. Sowie auch Sternenfeuerbatterien. Davon würde ich an deiner Stelle mind. 4 stück nehmen. Da kann ich mich noch an die "ahhs und ohhs" von Silvester errinnern. Wenn du noch empfehlungen brauchst maile mir einfach oder suche einfach im Forum, es wurde ja schon viele Empfehlungen in anderen Themen gegeben.

    Gruß Markus

    Viel Erfolg bei deinem Feuerwerk
     
  7. Hallo,
    ich hätte mal gerne ien paar fragen zu einer genehmigung eines feuerwerks!
    1. Wo muss ich das beantragen?
    2. Was für knallkörper darf ich verwenden?
    3. Kostet die beantragung was?
    4. Wo bekomm ich denn Feuerwerkskörper?

    Das wären jetzt erst einmal meine fragen!
    Ich würde mich sehr über eine Antwort Freuen!

    Mfg. Nico H.
    :)
     
  8. Suchmaschine...

    Stichwort "Ausnahmegenehmigung"
     
  9. Kurzantwort:

    zu 1: Ordnungsamt
    zu 2: Klasse I und II für "Nicht-Schein-Inhaber"
    zu 3: Ja, wieviel ist unterschiedlich, beim Ordnungsamt nachfragen
    zu 4: Mit ausgestellter Ausnahmegenehmigung, bei den Online-Shops

    PS: Ist nicht so einfach ne Ausnahmegenehmigung zu bekommen.....:cry:
     
  10. Obacht ! Ganz so einfach ist dies oftmals nicht. Viele Gemeinden untersagen ausdrücklich die Verwendung von Knallkörpern und / oder Raketen.....

    Auch hier ist es unterschiedlich. Von schnell, einfach und preiswert über unverhältnissmäßig teuer (Stadt Kassel mit Ortstermin 180 € z.B.) bis hin zu unmöglich gibt es da alles. Dies unterscheidet sich von Ort zu Ort...
     
  11. Danke für die Ergänzung, dass meinte ich mit " nicht ganz einfach", eben weil jede Gemeinde ihre eigenen Vorschriftenhat, oder macht. Habe ich selber durch, als ich es mal versucht hatte in meinem kleinen Heimatort in der Heide solch eine Genehmigung zu bekommen. Die wussten glaube ich selber nicht, was die reden.
     
  12. Wenn die Gemeinde Knallkörper verbietet, dann dürfte man auch keine Batterien verwenden, verboten werden oft Feuerwerkskörper die nur einen Knall erzeugen, gänzlich ohne Effekt. Also Böller jeglicher Art, wobei die ja nicht lauter sind als Batterien, also schon etwas Hirnrissig.:rolleyes:
     
  13. Öhhm... Seit wann sind Batterien Knallkörper?? Hab ich was verpasst?
     
  14. Für mich ist das ganz klar, ein knallkörper ist ein "Körper" der ein Knall erzeugt.

    Ob der Gegenstand nun nur einen Knall erzeugt oder auch ein Knall mit Effekt, steht doch außer Frage.

    Das einzige was ich trotzdem nicht versteh ist das sie Batterien erlauben und Böller nicht da beides eben einen Knall erzeugt.

    Bei unserer Gemeinde ist es leider, leider so geregelt das sie auf die Genehmigung "geräuschloses Bodenfeuerwerk" drauf schreiben, die 34 €uro hätt ich mir somit auch sparen können.
     
  15. Öhhm... Seit wann sind Batterien leise?? Hab ich was verpasst?

    Guck doch mal was ich geschrieben hab "Feuerwerkskörper die ausschlieslich nur einen Knall erzeugen","Also Böller jeglicher Art"....

    Diese Verbot bezieht sich meist nur auf das Wörtchen "NUR" Knall erzeugen, ich hab net geschrieben das Batterien Knallkörper darstellen, da sie ja noch nen Effekt beinhalten.
     
  16. Wohnst du in dem Ort ? Ist das deine Gemeinde(dein Wohnort)? Wenn ja würde ich mir mal nen Termin beim Bürgermeister geben lassen und mal fragen was dagegen spricht ein ordentliches Feuerwerk zu zünden(kein wildes geballer). Geh Kompromisse ein wie zum Beispiel bis 22.00 alles erledigt oder nur zum Finale hin laute Batterien einsetzen, sowas sollte helfen, einen Bescheid doch noch zu ändern.
     
  17. Das Batterien aufgrund der Blitzzerleger durchaus lauter sind, als die China Böller stellt hier auch keiner in Frage.

    Wenn Du im Wiki mal unter den Begriffsbestimmung Knallkörper nachschaust, wirst Du sehen, dass ich von Anfang an genau das gemeint habe, was Du dann noch mal nachgeschoben hast.
     
  18. aber warum musste ich nochmal was "nachschieben" damit man sich einig ist? Verlinke doch gleich in den Wiki und die Sache ist net 2deutig.
     
  19. Die Diskussion ist müßig, aber wenn ich gewusst hätte, dass der Begriff so unüblich ist, dass selbst gestandene Profis ihn nicht kennen, dann hätte ich in der Tat das Wiki bemüht...
     
  20. Hallo Feuerwerker,
    ich hab da mal ne Frage zum Feuerwerk Kl.2 außerhalb von Silverster: Kann eigentlich jede Gemeinde frei entscheiden, ob und wann ein Feuerwerk stattfindet, oder haben die einzelnen Rathäuser grobe Richtlinien, an denen sie sich orientieren müssen? Was hat eigentlich das Bundesimmissionsschutzgesetz mit der Sache zu tun, denn ich als Laie muss sagen, egal, ob es Lichter am Himmel sind, oder nur schnöde Böller, laut ist es immer und somit sind auch immer, wie es in der BImSchG heißt, Mensch und Tier in der Umwelt gestört, also muss es doch da eine grundsätzliche Ausnahme geben.
     
  21. Generell ist es so, dass es für Feuerwerke eine allgemeine Zeitbegrenzung gibt.

    Soweit ich weiss, werden so späte Termine aber nur mit Ausnahmegenehmigung (zumindest bei uns ist das so) bewilligt.

    Ein Kl. II (Silvester-)Feuerwerk kann die Gemeinde untersagen. Ein Kl. II Feuerwerk ist Genehmigungspflichtig - was genehmigt werden muss, kann auch abgelehnt werden, und wird mittlerweile (zumindest bei der Beantragung durch Privatpersonen) von vielen Gemeinden auch so gemacht.

    Ein Feuerwerk eines gewerblichen Feuerwerkers (Kl. IV) ist jedoch nur Anzeigepflichtig. Die Behörde kann dem also, solange alle Rechtlichen Auflagen erfüllt sind, keine Ablehnung erteilen.
     
  22. Ausnahmen bestätigen die Regel und manch eine Gemeinde ist da sehr erfinderisch...siehe Bild.
    [​IMG]
     
  23. Wow, da staunt man nicht schlecht..

    Aber kommt eine solche Ablehnung nicht einem Berufsverbot gleich? Ist es überhaupt zulässig, ein laut Gesetz "nur" anzeigepflichtiges Feuerwerk zu untersagen? Bundesrecht steht doch normalerweise ÜBER Landesrecht.. Und in dem von der Behörde aufgeführten §23 1.SprengV steht nichts, aber auch überhaupt nichts was ein Verbot rechtfertigen würde. Und der § 24 Abs. 1 bezieht sich nur auf Kl. II.... Finde ich mehr als dreist sowas... Da brauchts eine gute Rechtsschutzversicherung

    Wie bist Du da weiter vorgegangen?
     
  24. @bo

    ich erinnere nur an die Sache mit dem Jorge-Vorschießen bei uns hier, kannst dich vielleicht noch dran erinnern. Wurde zwar vorher genehmigt, aber dann mitten im Feuerwerk von einem netten Herren in Grün, zum Wohl anderer die sich über dem Lärm über das doch 30km weiter gelegene Feuerwerk beschwert hatten, abgesagt.:rolleyes::mad:
     
  25. nun, dieses "Verbot" würde ich anfechten

    Soweit ich es weiss kann ein Feuerwerk Kl-IV hohe Auflagen erhalten und sehr eng gefasste Abbrennzeiten.

    Beispiel: Bei mir im Landkreis Rems-Murr und der Stadt Backnang als "Zentrale" ist Feuerwerk an sich nicht gewollt und Privatpersonen, die ein Kl-II-Feuerwerk abbrennen möchten haben keine Chance.

    Wenn nun ein Pyrotechniker kommt und das Feuerwerk anzeigt, dann gibt die Gemeinde auf.
    Warum? Weil ihre Einschränkungen, wären sie auf Kl-IV ausgedehnt dem oben schon erwähnten Berufsverbot gleich käme
    Man nehme nur mal an, daß jetzt jede Gemeinde obigen Wisch durchsetzt. Dann könnten gewerbliche Feuerwerker keine Feuerwerke mehr abbrennen und hätten besagtes Berufsverbot.
    OB man dagegen klagt, ist eine andere Frage.
    Wenn in meinem Wohnort mir als Pyrotechniker durch derartige Kniffe ein Abbrennverbot erteilt werden würde - die Leutchen hätten viel Arbeit mit meinen Klagen (da rechtschutzversichert beschäftige ich damit gerne 20 Leute auf dem Rathaus - deren Problem, nicht meins)
    Soll ich aber 200km entfernt vom Heimatort ein Feuerwerk für genau ein Event durchziehen dann ist es mir (zähneknirschend) egal. Diese Gemeinde kommt solange damit durch, bis einer was dagegen unternimmt.

    Grundsätzlich wollen die Ämter keine Arbeit und keinen Ärger haben. Wenn der Aufwand einer Klage höher ist als der Aufwand "verärgerte Mitbewohner" zu beruhigen kriegst Du das Feuerwerk.

    Natürlich sind die Gebiete mit reetgedeckten Dächern aussen vor.

    Die oben genannten pauschalen Aussagen sind gerade mal als Toilettenpapier tauglich.

    Allerdings sollte Kl-II abgebrannt werden. Womöglich waren die Sicherheitsabstände kritisch (Hotel mitten in der Stadt) oder ein lärmsensitives Gebäude (Altenheim, Friedhof, Krankenhaus) unmittelbar daneben.

    Zudem - wenn man am 18.09. eine Anzeige macht für den 27.09 dann ist die Frist um auf etwaigen Unsinn der Gemeinde angemessen zu reagieren sehr kurz.

    Wenn aber der Platz z.B. ein Feld des Bauern gehört der das Feuerwerk will und die Sicherheitsbedingungen werden erfüllt und man zeigt es 2 Monate vorher an - dann gibt es ne genüssliche Anzeige wegen Berufsverbot und die Gemeinde wird den Schniedel einziehen und einknicken. Da kann sich die sächsische Gemeinde noch so biegen.

    Ist natürlich immer eine Frage der Verhältnismäßigkeiten
     
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