Termin | News WaffÄndG

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von unkrautEx, 22. Februar 2008.

  1. @Boule:
    § 1 II WaffG:
    Unter Nr. 2a fallen auch eine Vielzahl von Messer, aber eben keine Brotmesser, Fischmesser etc., aber das sagte ich ja bereits in meinem ersten Posting.

    Da Du ja offensichtlich Freunde beim LKA (welches Sachgebiet?) hast, kannst Du mir sicher von einen Fall aus dem Jahr 2007 berichten, wo ein Bürger einen anderen Angreifer durch Drohung mit einer SSW oder gar der Anwendung dergleichen abgewehrt hat.

    Wenn Du Deine Bekannten mal nach dem Bereich Jugendgruppengewalt (z.B. OGJ) oder nach den Erfahrungen der FAO fragst, dann wirst Du feststellen, dass SSWs und Messer das Problem sind und keinesfalls Teil der Lösung.

    Scharfe Waffen fallen in Berlin glücklicherweise kaum ins Gewicht.
    Auch wenn sie vielleicht billig zu bekommen sind haben die Leute augenscheinlich Hemmungen sie einzusetzen.

    Respektier bitte meine Meinung.
    Auch ich war mal DWJ Leser und konnte mich für die Technik begeistern.
    Es hat ein paar Jahre gebraucht, aber ich kann die Verherrlichung von Waffen mittlerweileile nicht mehr nachvollziehen. :(

    Ein Polizist, der jemanden (zu recht) erschießen musste gehört für mich bedauert und nicht belobigt und befördert.
    Er trägt diese Last für den Rest seines Lebens und verdient Hilfe, aber sicher keine Belobigungsfeier.


    *Stardust*


    P.S.: Welchen Schlagstock darfst Du denn nicht mehr tragen ?
    Nur Totschläger und Stahlruten sind doch verboten.
    Gummiknüppel, Tonfas und Teleskopschlagstöcke sind doch weiter frei ab 18, oder ?
     
  2. Hey Stardust, ich respektire Deine Meinung aber leider teile ich sie nicht. Es wäre ja zu langweilig, wenn wir nur eine Meinung hätten....

    Was das LKA angeht. Ich habe mich mit einem aus dem Bereich Waffenrecht so lange gestritten, bis wir uns einigermaßen gut verstanden haben. Es kommen immer wieder äußerst interessante Informationen in diesen Gesprächen zum Tragen. Des weiteren trifft man im Rettungsdienst hin und wieder Beamte der entsprechenden Abteilungen und unterhält sich mit ihnen, wenn es wider Erwartens keine Patienten gibt.

    Was die Fälle betrifft in denen eine SSW eingesetzt wird, so sind mir persönlich 3 bekannt, in denen CS und Pfeffer erfolgreich zur Selbstverteidigung angewendet wurde. Ich hatte die Tatverdächtigen danach von der Polizei in der Rettungsstelle vorgestellt bekommen und dem Gespräch nach waren die Angegriffenen in 2 Fällen unverletzt und der dritte hatte nur nachdem er geschlagen wurde die SSW gezogen. Aus kriminalistischer Sicht habe ich leider keine statistischen Erkenntnisse.

    Du magst das Problem bei der Messern und SSW's sehen. Ich dagegen mache es am Punkt der Kriminalität fest. Solange man entsprechende Personengruppen hat, werden diese sich mit Waffen ausrüsten. Daß in Berlin scharfe Waffen außer in der organisierten Kriminalität noch keine wirkliche Rolle spielen ist mehr oder weniger ein glücklicher Zufall und auch teilweise eine entsprechende Präferenz von Stahl gegenüber Blei (ist nicht so laut). Im Grunde genommen erreicht man aber mit dem jetzt erlassenen Verbot auch nicht wirklich die gewünschte Zielgruppe. Das einzige, was man durch ein Verbot entsprechender Messer erreicht, ist die Abwanderung auf andere Typen. Nach dem Verbot von Springmessern und Basilongs haben sich diese noch eine entsprechend lange Zeit auf der Straße gehalten. Erst nach einigen Jahren und dem natürlichen Verschleiß/Verlust der entsprechenden Messer hat sich die Entwicklung hin zu anderen Typen ergeben da diese immer noch leichter und billiger zu bekommen sind als ein verbotenes Messer auf dem Schwarzmarkt. "Einhandmesser" sind ja weiterhin käuflich erwerbbar und es wird ein vollständiges Verbot benötigt um diese Messer vom Markt zu drängen. Sie werden aber mit Sicherheit genausoschnell durch andere Typen ersetzt, die genauso schnell zum Einsatz kommen können.

    Was das Zitat aus dem WaffG angeht: Sicherlich kann man so eine Unterscheidung zwischen Küchenmessern und Dolchen Treffen. Was aber alle anderen Messer dazwischen angeht ist problematisch. Ein Feldmesser der Firma Glock liegt seit ca. 3 Jahren bei mir im Auto und leistet mir gute Dienste bei allen möglichen Tätigkeiten - und bis auf einen oder zwei Fische habe ich damit auch noch nichts umgebracht. Ist das nun ein Werkzeug oder eine Waffe?
    Genauso trifft es ein Rettungsmesser der Feuerwehr. Es ist einhändig zu öffnen und somit in Zukunft mit einem Verbot des Führens belegt - aber von vorneherein als Waffe unbrauchbar.
    Auch werden alle Messer über 12cm Klingenlänge verboten. 12 cm sind aber mehr als ausreichend um bei einem durchschnittlichen Mitteleuropäer fast alle lebenswichtigen Organe zu erreichen - und wenn man nur die Bauchorgane und Blutgefäße treffen will reichen 6cm schon vollkommen aus. Eine absolut wilklürliche Regelung, die der Beruhigung der Bevölkerung dient aber keine Verletzungen oder Straftaten verhindern wird.

    Um auf die Schlagstöcke u.Ä. zu Sprechen zu kommen - das Verbot zum Führen wird so weit gefaßt, daß alle Hieb- und Stichwaffen (oder das was sich unsere Anscheinspolitiker darunter vorstellen) darunter fallen. Somit auch Schlagstöcke, Tonfas, Elektroschocker (zählen zu den Hieb- und Stichwaffen) und andere Selbstverteidigungsobjekte. Es kann natürlich noch einmal eine Präzisierung über die Verwaltungsvorschrift kommen so daß diese Objekte ausgenommen werden, aber wer die letzte VerwV kennt glaubt nicht mehr an Wunder.

    Meiner Meinung nach ist die Neufassung des WaffG ein bloßes Herumdoktoren an Symptomen und ein wenig Opium fürs Volk und nicht die Lösung eines Problemes. Solange die Möglichkeit besteht, daß ich mit einer Waffe bedroht werde, will ich auch die gleiche Verteidigungsmöglichkeit haben - und für mich bedeutet das halt eine Volksbewaffnung. Da ist mir das Prinzip des Gewaltsmonopoles des Staates. welches übringens nicht im GG steht sondern nur eine Theorie ist, ziemlich egal. Entweder der Staat garantiert die Grundrechte ohne jeder Abweichung auch gegen Kriminalität oder aber er erlaubt seinen Bürgern sich selbst zu schützen und entwaffnet sie nicht noch weiter. Ich unterstütze wirklich jeden Vorschlag, der den illegalen Waffenbesitz eindämmt, aber nicht den geistigen Dünnpfiff, den unsere Politiker im Moment von sich geben.

    boule


    ps: tschuldigung wegen der überspitzten Darstellung bezüglich der Polizei. Es sollte natürlich ein jeder Vorfall untersucht werden, aber fair und nicht wie im Moment üblich (ein jeder Schuß steht in der Akte) und wird zum Karriereknick. Zudem wäre natürlich eine Betreuung wenn gewünscht notwendig.
     
  3. Hallo Boule
    Wo steht ein Verbot zum Führen von Hieb- und Stoßwaffen (Stichwaffen gibt es im WaffG nicht) ?
    Oder soll das noch kommen, bzw. ist das Teil der aktuellen Änderung ?
    Meiner Kenntnis nach darf zumindest jeder über 18 mit einem Tonfa durch Deutschland schlendern.
    Und genau hier gehen wir stark auseinander.

    "Volksbewaffnung"

    Ein Wettrüsten mit "der Straße" wirst Du immer verlieren, insbesondere da sich Dein Gegenüber vielleicht nicht an die gesetzlichen Spielregeln hält.
    Wenn Du Dich sicherer fühlst, dann bewaffne Dich halt, aber denk auch dran, dass es weitergehende Vorschriften gibt.

    Als Beispiel das Versammlungsgesetz.
    Wenn Du mit einem kleinen Waffenschein und einer SSW auf einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Silvester in Berlin am Brandenburger Tor) erscheinst, machst Du Dich trotzdem strafbar.
    Zwar nicht nach dem WaffG, aber halt nach dem VersG.
    Die Waffe unterliegt dann als Tatmittel der Einziehung und dem Verfall, sprich, sie ist weg.

    Nicht für ungut - ist 'ne hitzige, bisweilen politische Diskussion.
    Jeder hat seine Meinung und so wird es halt bleiben. ;)

    Wünsche ein schönes Restwochenende,

    *Stardust*
     
  4. Ja, das ist eine der neuen Änderungen des AffG:

    Und unter 2 fallen halt die genannten Gegenstände. Somit fallen fast alle Selbstschutzmittel weg. Leider!

    Danke übrigens für Deinen Hinweis zum Versammlungsrecht. Als Inhaber eines WS sollte man natürlich mit den entsprechenden Gesetzen vertraut sein und seine SSW nicht als Teilnehmer auf eine Demo oder andere Veranstaltung mitnehmen. Interessanterweise gilt dieses übrigens nur für Teilnehmer und Unbeteiligte. Wenn ich vom Rettungsdienst an dieser Veranstaltung teilnehme, so darf ich mich schon wieder bewaffnen - und das ist mir sogar nach den Zusatzprotokollen der Genfer Konvention gestattet (und mein Arbeitgeber hat dabei ziemlich gekotzt).

    Wie gesagt, der Punkt mit der Bewaffnung für jeden ist wirklich kontrovers diskutiert. Ich vertraue darauf, daß weniger Verbrecher sich mit Distanzwaffen anlegen wollen als z.B. mit einem Elektroschocker. Die natürliche Überheblichkeit sagt so manchem, daß man ein Messer schnell wegnehmen kann - der frontale Anblick einer Schrotflinte wirkt auf Einbrecher aber bekannterweise sehr beruhigend. Und da nach einfachen Schußwaffen nur noch Vollautomaten kommen befürchte ich nicht allzuschnell von der Rüstungsspirale überholt zu werden.
    Andererseits haben panzerbrechende Waffen in den Händen des Volkes für mich eine gewissermaßen beruhigende Wirkung. Man kann damit zwar auch Geldtransporter knacken, aber der Einsatz von Panzern gegen das eigene Volk, wie bereits in China und beim ungarischen Volksaufstand gezeigt, wird unmöglich.
     
  5. Kann mir das jetz nochmal jemand eintrichtern???:

    Ich habe ne teure Asurüstung um mit meinem Softairteam in einem Waldstück mit BIO (!) kugeln zu spielen....die sind alle im 1:1 Maßstab...in meinem Fall zum Beispiel eine XM8 mit einer energie unter 0.5 Joule. Darf ich jetz noch weiterspielen wenn ich n roten bommel vorne an die Mündung mache?...oder gilt Wald schonwieder als Öffentlich?
    thx

    Pyroking
     
  6. Also wenn euch der Wald(stück) gehört is es ja privat, dann isses meiner ansicht nach ok. Ansonsten nicht.

    cya Tobi
     
  7. Hi,
    jah dürft ihr ,wenn der Wald (das Waldstück) euch gehört oder wenn der Besitzer euch die Erlaubnis erteilt hat ,dort zu Spielen.
    Aber selbst dann müsste das Grundstück eigentlich umzäunt werden, denn ihr habt bestimmt keine lust jede 5 min zu unterbrechen, weil Passanten das Spielfeld betreten.

    MfG
    Chris
     
  8. gihi,

    nein Passanten sind da eigentlich nie....haben uns dort schon nen kleinen bunker ausgegraben.... jemand aus dem Team meinte der Walt gehöre seinem Dad...obs wirklich stimmt weis ich nicht.....wir spielen dann doch wohl lieber im Garten....Danke für die Antworten :)

    mfg

    Pyroking
     
  9. Es ist definitiv eine umzäunung erforderlich... Alles andere ist kein "befriedetes Besitztum" -> Verstoß WaffG !
     
  10. Hi,
    morgen auf Galileo soll ein Bericht über die Softairwaffen kommen.

    MfG
    Chris
     
  11. "Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administration und der liberalen Potenz einer Gesellschaft.
    Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt.
    Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Misstrauen entgegengebracht wird !! "

    Colin Greenwood, britischer Police Superintendent
     
  12. off topic ?

    Wow!

    Und ich dachte, ich wäre hier in einem Feuerwerksforum angemeldet.

    Klar das Waffenrecht hat auch einfluss auf die PYROTECHnische Munition, aber in diesem Thema geht es scheinbar um ganz andere Dinge.

    - Der Staat bevormundet mich - Wo ist mein Messer ?
    - Die Welt da draußen ist so gefährlich - Warum darf ich doch gleich keine Pistole haben ?


    Langsam bekomme ich Zweifel an der Intention mancher Mitglieder hier.

    Da gibt es bewaffnete Sanitäter (!!!) und Kids, die im Wald Krieg spiele wollen.

    Richtet Eure Bewerbungen bitte an folgenden Adressat:

    http://www.blackwaterusa.com/contact_us.html


    Weiterhin sei auf das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland verwiesen.
    Wer über die Politik meckert, der hätte ja selber einer werden können - hätte er es dann besser gemacht ? ;)

    Naja, als Notlösung gibt es ja ne Menge Auswandershows - hab gehört im Nahen Osten oder auch in Südamerika sind die Gesetze da etwas "verbraucherfreundlicher".

    Jungs, es geht hier um ein friedliches Hobby / einen friedlichen Beruf - FREUNDEN-Feuerwerk.

    Nun wetzt mal eure verbalen Messer und bescheinigt mir wie wenig Ahnung ich von der realen Welt habe.
    Nur zu, man entlarvt sich immer selbst am Besten.

    Beste Grüße,

    Bunker
     
  13. Genau darum geht es auch anderen Leuten, die hier posten. Schießen ist genauso ein friedliches Hobby wie Feuerwerk und beide haben den Umgang mit pyrotechnischen Treibladungen gemeinsam und es knallt und stinkt gewaltig bei der Verwendung.
    Ich sehe nicht, warum man nicht auch einmal das Waffenrecht hier diskutieren sollte - bei vegan.de geht das ja leider nicht wirklich. Wenn man dann noch mit seinen Auskünften jemanden vor Schwierigkeiten mit den Behörden bewahren kann, warum nicht?

    Ein zu seiner eigenen Zufriedenheit GUT bewaffneter Arzt.
     
  14. Sinn/Unsinn von "im Wald Krieg bzw. Indianer"-spielen ist ebenso nicht sinnhaft zu debattieren wie "Böller statt Brot" oder "Böller für Steffen" (meine Lieblingsspendenaktion)

    Jeder Mensch hat sein eigenes Hobby. Der eine sammelt gebrauchtes Toilettenpapier, der andere Mobiltelefone. Manche (vorallem aus diesem Forum) fahren tausende Kilometer im Jahr um schöne Feuerwerke zu betrachten.

    Rational und vernünftig ist dies für Menschen, die dieses Interesse haben nicht. Gerade "wir" Feuerwerker hören doch so oft "Spinner - spendet lieber für Afrika". Der jeweilige Redner bläst dann für Kippen und Alk/Drogen mehrere tausend Euro raus. Was aber gaaaaaaaaaanz richtig so ist. Denn das eigene Hobby ist demjenigen natürlich wertig.

    Oder um es anders zu sagen: Die grössten Kritiker von Elchen sind selber welche.

    Kurz - mehr Toleranz für "ausgefallene" Hobbies sollte doch da sein. Solange es eben legal zugeht. Und wenn - ich bin da kein Experte - die Änderung des Waffengesetzes estimmte Hobbies beeinträchtigt dann ist es nur nachvollziehbar daß die Anhänger dieser Hobbies sich darüber ärgern.

    Und die Chance, daß viele Softair-Fans auch gleichzeitig Feuerwerkfans sind ist relativ hoch. Ich selbst kann Gotcha und Co. nichts abgewinnen (Spätfolgen der BW-Zeit?) aber mehr Toleranz wäre sicher hilfreich.

    Umgekehrt sind Änderungen zum Schutz der Bürger nicht automatisch Gängelung. Die Wahrheit liegt meist irgendwo in der Mitte

    PS: Was wirklich begrüssenswert wäre die Abschaffung der Sommerzeit.
     
    Boule und Lötti gefällt das.
  15. Hallo zusammen,

    mal zum Thema für die SSW Freunde:
    Der Erwerb und Besitz von SSW bleibt weiterhin ab 18 frei.
    Das Führen ist weiterhin mir einen kleinen Waffenschein erlaubt.

    Die einzige Änderung, so wie ich das neue WaffG verstanden habe, ist das der Transport von SSW nun in einem verschlossenen (mittels Schlüssel zu öffnendem) Behältnis durchzuführen ist.
    Ein geschlossenes Behältnis (Tasche, Rucksack, etc.) ist nicht mehr zulässig.


    MFG
    Der Sani

    und P.s zum Thema bewaffnete Sanis, traurig aber wahr: in einigen Ländern ist der Rettungsdienst mit Dienstwaffen ausgestattet. Ich (selber aktiver Rettungsdienstler) will hoffen, daß es hier nie so weit kommen muss.
     
  16. Nyet, noch stimmt das nicht so. Lauf WaffG sind nun Waffen in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Das Wort verschlossen gibt aber nur her, daß sich ein Schließmechanismus an dem Behältnis zu befinden hat - es ist laut Rücksprache mit dem Amt heute (und die hielten das Gesetz für einen Aprilscherz) nicht einmal klar, was für ein Mechanismus das sein soll noch welchen Widerstand er überhaupt bieten muß.
    Meine Futterale sind nun mit einem besonders perfiden, vor unabsichtlichem Öffnen schützenden System ausgestattet, das auch umgangssprachlich als Reißverschluß bezeichnet wird und ein Koffer hat sogar einen gemeinen Schnappverschluß. Auf dem Amt konnte meiner Argumentation, daß es sich dabei auch um Schließsysteme handelt, nicht widersprochen werden und da auch nicht klar ist, wie der Schließmechanismus auszusehen hat, habe ich ihnen schriftlich mitgeteilt, daß ich bis zur Erstellung einer entsprechenden Richtlinie nicht von diesem bewährten Verschlußprinzip abweichen werde. Die schriftliche Antwort besagt übrigens, daß ich von Amtsseite her informiert werde, wenn eine Präzisierung stattfindet um mich entsprechend umzustellen. Inoffiziell soll ich mir mit der nächsten Frage verdammt viel Zeit lassen:D


    @ sani:
    Wo hast Du denn das mit dem Schlüssel her? Es gibt doch noch eine ganze Menge Sperrsysteme, die man sonst verwenden könnte - einschließlich Schlössern mit Nummern, Fingerabdrucklesern, Stimmerkennung und anderen Spielchen.
     
  17. Verstehe Verstehe,

    dann war das mit dem verschlossen nur eine Falschinterpretation meinerseits ;)

    Das bedeutet ja das ein zugeklappter Koffer beispielsweise geschlossen ist und wenn die Schnappschlösser zu sind ist er verschlossen.
    Weiß ich bescheid :D

    @ boule mit Schlüssel waren selbstverständlich auch alle anderen Schließmechanismen gemeint, die vor unbefugtem Zugriff schützen *g*

    MFG
    Der Sani
     
  18. Hm, vor zwanzig Jahren schon habe ich an einem Futteral für ein CO2-Gewehr (Sammlerstück) ein kleines Vorhängeschloß angebracht und es war damals schon ganz normal, den Pistolenkoffer abzuschließen, obwohl 'nur' eine Lupi drin ist.

    Meine Auslegung: verschließen bedeutet ein Schloß mit Schlüssel. Führen ist, umgangssprachlich formuliert, schnell greifbar. Wenn man erst den Schlüssel aus der Hosentasche holen, in das Schloß stecken usw. muß, ist die Waffe nicht mehr griffbereit. Zudem ist die Munition wieder getrennt in der Verpackung und nicht in Magazinen untergebracht. Dann passt es, da die Waffe nicht ohne weiteres schußbereit gemacht werden kann.
     
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