Handhabung & Technik T1 E-Zünder ab 18, ohne Schein..

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Manuel M., 23. Juli 2003.

  1. Steht alles in der Überschrift, gibts sowas und wo kann man diese Zünder kaufen ? Was sind das für welche ? Brückenzünder ? Bilder ? Wie teuer ? :D

    Fragen über Fragen, ich hoffe mir kann jemand helfen :)
     
  2. Hihi, die Antwort so generell lautet:
    Nein.

    Anzündmittel unterliegen einer eigenen Klasse (sofern von der BAM abgenommen). Ein Gebrauch darf nur durch Befähgigungsscheininhaber erfolgen.
    Es sei denn, es handelt sich um einen Komplett mit Brückenzünder montierten Effekt, der als Ganzes eine T1-Abnahme hat.
     
  3. #3 Feuer, 23. Juli 2003
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2003
    Die Antwort findet sich - wie sollte es sonst auch sein :) - bereits im Forum:


    E-Zünder werden durch die BAM übrigens nicht als pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke (PT1 bzw. PT2) sondern als Anzündmittel (in diesem Fall ZZE) zugelassen.

    Eine Liste der zugelassenen E-Zünder findet sich (wie auch für alle anderen zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände) auf den Internet-Seiten der BAM (BAM/Service/Amtliche Mitteilungen/Sprengstoffrecht):



    Viele Grüße

    Feuer
     
  4. Ohh man armes Deutschland :rolleyes: :D

    Das is ja nen regelrechter Paragraphen-dschungel...

    Gibt es denn eine Firma die billig Brückenzünder abzugeben hat ?
    Falls einer wissen will was ich damit machen möchte, ich brauche die für meine Modellraketen, die Estes und Quest Zünder sind mir einfach zu teuer !!!
     
  5. Es ist aber unzulässig, andere Anzünder, als die dafür vorgesehenen von Quest oder Estes (oder vergleichbare) zu verwenden.
     
  6. Hmm alles klar, thx für die Antworten :)
     
  7. Dennoch, in einem Onlineshop, der gerade seine Homepage umbaut (keine Werbung...:D), gibt/gab es T1-Zünder im 25er-Pack von Safex ohne Hülse (SA0) und im 20er-Pack mit Hülse(SA1). Auch wenn man sie ohne Schein nicht sinnvoll verwenden kann - kaufen kann man sie, und darum ging es. Ebenso gibt es die extra Bengal-Zünder von Safex für's Prometheus-Theaterfeuer vom gleichen Hersteller im 10er-Pack mit Schwarzpulverschnüren zum durchzünden.

    MfG
    Martin
     
  8. Anzündmittel

    Pyrotechnische E-zünder gehören zu den Anzündmitteln.Bei der neuesten Sprenstoffgesetznovelierung sind Anzündmittel aus dem Gesetz heraus genommen worden.Anzündmittel und damit auch elektrische Anzünder sind demnach derzeitig frei verkäuflich.
     
  9. Kannst du das mal genauer erläutern was das jetzt genau bedeutet ? Danke ! :)
     
  10. Hi @all

    Das mit den Anzündmitteln ist wie bei den Radarwarnern, kaufen kannste die schon aber was nützt es wenn du sie nicht verwenden darfst???

    Das gitl nicht nur für elektrische Anzünder, meines Wissens sind auch Anzündband (Matchtape) und Anzünschnüre ab 18 frei, ob das Sinn macht sei dahingestellt.

    Grüsse
    Andreas
     
  11. Anzündmittel

    Hallo Manuel,
    die letzte Gesetzesänderung hat richtigerweise Anzündmittel(elektrische Anzünder,Zündlitze,Zündschnüre u.s.w.),eben alle Mittel die zur ANzündung(Flammenzündung)dienen von den sprengkräftigen ZÜNDmitteln getrennt und aus dem Sprengstoffgesetz herausgenommen.Neue Befähigungs-und Erlaubnisscheine werden nicht mehr für Anzündmittel ausgestellt,da diese ja frei erworben werden können.Ich vermute frei ab 18 Jahren,habe aber noch keinen Verweis darauf gesehen.
     
  12. Richtig.
    Sowohl (An-) Zündlitze, (An-) Zünder, Stoppine, Matchtape sind seit letztem Jahr ganzjährig ab 18 Jahre erhältlich, wenn sie eine Zulassung haben.

    Laut der Aussage von führenden Vertretern der BAM.

    Also, wer baut aus 500m Stoppine den größten Knallfrosch des Forums? ;-)
     
  13. Riesenknallfrosch

    Hallo Chris,
    für einen guten Knallfrosch taugt auch die beste gedeckte Stoppine nichts.Aber seit wir von Chinaprodukten überflutet werden lohnt sich die traditionelle Fertigung in Europa nicht mehr.
    Schade!
    Gruß,
     
  14. och, nunja, bindfaden, stoppine und dann gib ihm ;)
    Nene, Basteln ist Pfui kinners. Nich das euch das Stoppinchen die Finger abkloppt. :D
     
  15. @sile

    dürfen die kinners hier überhaupt lesen? dachte wir sind in der profi-area... ;-))
     
  16. Tun Kinners nicht mit vorliebe das, was sie nicht dürfen? :D
     
  17. ...nicht nur kinners... ;-)
     
  18. Anzündschnur/Matchtape

    Tacho zusammen,

    ich bin da etwas unschlüssig. Das die Zündpillen ab 18 zu erhalten sind ist an den Angeboten in diversen Shop`s zu erkennen..... aber die Zündlitze u.ä.?
    Habe bislang kiene Angebote dahingehend gefunden, es gibt da auch noch den einen oder anderen Shop der immer noch in der Sparte "Anzündmittel" auf das SprenG verweist.

    Gruß calfex
     
  19. Webshops

    Die meisten Webshops, die ich kenne, sind unseriös. Diese Firmen haben keine Läger oder die Betreiber nur unzureichende Praxis-Kenntnisse über ihr Metier. Aufgrund der Gefährlichkeit von Matchtape oder Stoppine verkaufen wir diese auch nicht an Laien. Das Haftungsrisiko ist viel zu groß.
    Wir bieten z.B. Zündlitze nur zum Verleiten von Sylvesterfeuerwerk an, da kann relativ wenig passieren.
     
  20. Hallo Chris,

    aber genau dzu benötigt man nach wohl überwiegender Meinung wieder einen Schein was dann wieder den "Vorteil" der freien Erhältlichkeit ins Gegenteil verkehrt.

    Gruß
    *Stardust*
     
  21. Wieso? Wer erzählt das?
    Selbstverständlich dürfen z.B. Klasse II Cakeboxen oder Raketen mit Litze verbunden werden. Ob nun die Effekte von einem Streichholz oder einer Zündlitze oder E-Zünder angezündet werden, spielt doch keine Rolle. Was man "außerhalb" der Effekte macht, ob man sie auf ein Brett klebt oder schwarz anmalt, hat ja nichts mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu tun.

    Das wissen nur einige Behörden nicht. Wir hatten mal in Düsseldorf so ein Problem, daß der GAA-Mensch meinte, mehrere Kl. II-Vulkane mit Matchtape gezündet wären Kl. IV.
    Er hat sich dann aber schnell überzeugen lassen, das es dem Vulkan egal ist, ob er von einer Zigarette oder einem Matchtape entzündet wird.
     
  22. Hallo Chris,
    das Thema hatten wir vor Monaten??? schon mal. Prinzipiell gehe ich mit Dir 100% konform, daß es eigentlich egal ist, mit was der Effekt gezündet wird. jedoch befinden wir uns nicht in einem "normal" denkenden Staat sondern in der Vorschriftenrepublik Bananagermany. Und hier herrscht die Pseudogottheit BAM. Und diese vergibt, wie du als alter Hase ja weißt, die entsprechenden Prüfnummern für die Klasse II Effekte. Und um eine solche Prüfnummer zu bekommen, müssen die Hersteller entsprechende Effektbeschreibungen bei der Anmeldung beilegen. und da heißt es z.B. Vulkan, mit Silbereffekt, rote Hülle, gelbe Verpackung, Höhe.Breite,Tiefe etc. Anzündung: mittels Flamme, Gewicht, Satzgewicht etc...

    Verbinde ich jetzt z.B. 2 Effekte mittels Litze, mache ich aus 2 Effekten einen verbundenen. Und für diesen gibt es keine entsprechende Zulassung! Also ist der Gegenstand der Klasse IV zuzuordnen. Oder besseres Beispiel: 2 Cakes mit einem Satzgewicht von je 150g. Durch das Verbinden entsteht ein verbundfeuerwerkskörper mit einem Satzgewicht von 300g, also definitiv Klasse IV. Insofern hatte der GAA-Mensch absolut Recht. ebenso ist es mit E-Zündern. In der Produktbeschreibung steht nichts von elektrischer Zündung, also wird bei Anbringen eines E-Zünders der "mit Flamme zu zündende Effekt" zu einem Effekt mit elektrischer Zündung. Folglich klasse IV auch wenn der Feuerwerkskörper an und für sich nicht verändert wird.

    Wie schon gesagt, ich kann diese Begründung selbst nicht nachvollziehen, wird aber definitiv so ausgelegt. Daher an alle Klasse II Zündler. Sobald der FW-Körper anders als vorgesehen verwendet wird, erlischt die Zulassung und man kann Schwierigkeiten bekommen.

    Pyrodance
     
  23. Hallo Thomas,

    wir haben diese Thematik beim Pyrotechnikerverband diskutiert, da in NRW einige Kl. II Feuerwerke zu Kl. IV werden sollten, weil die Gegenstände elektrisch gezündet werden.

    Nach langen Diskussionen haben einheitlich ALLE Behördenvertreter unserer Meinung zugestimmt, daß die Wahl der Anzündung keine Gesetzesgrundlage hat. In den Zulassungen steht definitiv NICHT mit welcher Art von offener Flamme der Gegenstand gezündet werden soll.
    Ein E-Zünder oder Matchtape sind halt kurze, aber heftige offene Flammen.

    Etwas völlig anderes ist es, wenn die Gegenstände schon fertig verlitzt verkauft werden sollen. Hier hast Du völlig recht. Und nur darauf bezieht sich auch das Ganze.

    Wenn ich ein Kl. II Sortiment und die Litze dazu verkaufe, sind das zwei unabhängige Vorgänge.

    Genau wie bei OBI: Obwohl ich kein Elektriker bin, kann ich dort Installationsmaterial bis zum Abwinken kaufen und die tollsten Installationen zuhause verlegen.

    Elektrisches Licht ist auch gefährlich, viel gefährlicher wie Pyrotechnik...
     
  24. Hallo Leute, hallo Chris,

    ich bin der Meinung man muß hier etwas differenzieren.

    Die Klasse II Feuerwerke, die ein staatlich geprüfter Feuerwerker macht kann man meiner Meinung nach nicht so einfach mit den Klasse II Feuerwerken von Nicht-Scheininhabern vergleichen.

    Bei Feuerwerkern, die aufgrund des Bugets oder des Abstandes ein Feuerwerk aus Klasse II Artikeln aufbauen sollten es meiner Meimung nach auch verleiten oder elektrisch zünden dürfen, ohne dass sie es als Klasse IV Feuerwerk genehmigen lassen müßten.
    Die Einstufung als Klasse II Feuerwerk sehe ich hier in der räumlichen Gefahrenausdehnung und die wird nicht größer, wenn ich meine Vulkane verleite. Somit kann es bei dem kleinen Abstand bleiben.

    Allerdings sehe ich eine Erhöhung der potentiellen Gefahr in der ggf. längeren Brenndauer einer einzelnen Zündung.

    Verbindet man mehrere Effekte, so brennen diese länger und verschießen mehr Schüsse. Geht hier nun etwas schief, dann dauert es auch entsprechend länger bis das zu ende ist.

    Diesen Punkt sehe ich aber bei geprüften Feuerwerkern kaum als anwendbar, da diese i.d.R. ihre Effekte ordentlich sichern, da sie bei jedem Feuerwerk sonst ihren Schein und ihre Versicherung riskieren.

    Sicher gibt es sehr viele verantwortungsbewuste Laien, die Ihre Sache sehr ordentlich machen, aber es gibt in D immer jemanden der sich nicht daran halten würde.

    Ein persönlicher Kommentar sei mir auch noch erlaubt.
    Für mich ist frei verkäufliche Litze (von Tapematch oder gedeckter Stoppine möchte ich erst garnicht anfangen) DIE Einladung zum basteln.
    Ich warte schon auf Celebration Crackers in deutsch chinesischer Co-Produktion :blintzel:

    Eine Idee wäre ein "Klasse II Schein", der es dem geschulten Laien erlauben würde Klasse II an Silvester (oder nach Genehmigung) zu verleiten und elektrisch zu zünden.
    Leider wird dieser Schein wohl nie Wirklichkeit...
    (Politik und mögliche Konkurenz...)

    Schöne Grüße

    *Stardust*
     
  25. Hallo Stardust

    bei dem Thema verleiten kann man geteielter Meinung sein.Aber wie du schon erwähnt hast gibt es auch Leute die sich der Verantwortung bei einem Klasse 2 Feuerwerk bewußt sind und auch die nötige Sorgfalt walten lassen.Genau für diese Leute sollte es einen Schein wie den der Klasse 3 in Östereich geben.Wie schon gesagt, das wird es bei uns in Deutschland so schnell leider nicht geben.

    Gruß

    Firesnake
     
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