Termin | News Gesetzesänderung in der Schweiz

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von bacardiman22, 30. Mai 2008.

  1. Die "grossen" Raketen (aus schweizer Sicht) sind schon Kl-IV gewesen, also die NLE-Farfalle oder die immer noch erhältlichen 100mm-Kugelraketen.

    Zumindest habe ich dies so noch in Erinnerung. Weiss einer der Schweizer da genaueres?
     
  2. richtig, gibt keine Raketen Klasse IV und die restbestände dürfen aufgebraucht werden, ich glaube ich ahbe noch 2stück...ds sind dann die letzten...
     
  3. Neue Gesetze für Klasse IV Feuerwerk

    Die neuste Meldung:

    http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/914813.html
    Grosse Feuerwerke bald nur noch mit Ausweis

    Die Schweiz bereitet eine Anpassung ans EU-Recht vor und wird in zwei Jahren eine Ausweispflicht für grosse Feuerwerke einführen.

    Für das Abbrennen von Feuerwerken der Klasse IV werde in der EU in zwei Jahren ein Ausweis verlangt, sagte Willy Knecht, Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF), auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP. Gemäss den bilateralen Verträgen sei die Schweiz ab dann verpflichtet, die Gesetze ebenfalls zu verschärfen. Bisher gebe es in der Schweiz im Bereich Feuerwerk keine Ausbildungspflicht. Beim Kauf von Feuerwerken der Kategorie IV müsse lediglich ein Verkaufsprotokoll, das eine umfassende Sicherheitsinstruktion enthält, unterzeichnet werden.
    Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern verschiedener Organisationen im Bereich Feuerwerk und der Bundesämter für Berufsbildung und Technologie (BBT) sowie Polizei (Fedpol) stelle derzeit entsprechende Bestimmungen und Regeln zur Anpassung des Sprengstoffgesetzes auf. Diese sollen dem Gesetzgeber im Herbst als Vorschlag vorgelegt werden.
    Betroffen sind nicht nur Feuerwerkskörper, die von professionellen Pyrotechnikern an Grossanlässen zum Einsatz kommen. Auch die so genannten «Töpfe» - Feuerwerkskompositionen die mit einmaligem Anzünden eine ganze Reihe Raketen in den Himmel schiessen - zählen zur Klasse IV. «Wer ab 2010 eine solche Kiste zünden will, muss einen eintägigen Kurs machen und eine Prüfung ablegen», sagte Knecht. Die Kosten für diesen «kleinen» Ausweis werden sich schätzungsweise auf 250 Franken belaufen. Mit rund 1’200 Franken und einem einwöchigen Kurs müssen Pyrotechniker rechnen, die den «grossen» Feuerwerkerausweis machen wollen. Dieser wird nötig sein, um eine ganze Komposition von Feuerwerken der «Klasse IV» abzufeuern. Diese Kurs- und Prüfungsgelder seien lediglich Kosten deckend, sagte der SKF-Präsident. «Uns geht es nicht darum Geld zu machen. Uns geht es um die Sicherheit.»
    Noch zwei Mal kann das 1.-August-Feuerwerk aber noch ohne diese Einschränkungen in den Himmel steigen. Im Vergleich zum Vorjahr laufe das Geschäft ein bisschen besser, sagte Kurt Abegglen, Geschäftsführer der Feuerwerkfabrik Hamberger im Berner Oberland. Er bezog sich auf die Aufträge von Gemeinden, Verkehrsvereinen und Tourismusregionen, die jeweils zwischen Mitte Juni und Anfang Juli eingehen. Zum Verkauf an Private könne man noch nichts sagen, da die meisten von ihnen erst in den letzten fünf Tagen vor dem Nationalfeiertag ihre Raketen und Vulkane kauften. Ähnlich sieht das auch Wilfred «Knallfred» Burri, der einen Feuerwerkshop in Bern betreibt. In den letzten Jahren hat er zwei Trends ausgemacht. Erstens, dass die Menschen am 1. August viel mehr zusammenspannen, als früher: «Heute legen oft gleich ein paar Nachbarsfamilien das Geld zusammen und kaufen sich dann ein richtig tolles Feuerwerk. Das ist doch viel besser, als wenn sich jeder eine billige Rakete kauft.» Und zweitens setzten viele Kunden auf jene «Töpfe», für die es in zwei Jahren voraussichtlich einen Ausweis braucht. Diese kosten zwischen 250 und 1.250 Franken und enthalten 80 bis 300 Effekte.
     
    PyroFunken gefällt das.
  4. Finde ich nicht so schlimm. Dann mach ich halt den Kurs. Hatte sowiso mal vor so ein Kurs zu belegen, ist sicher interessant. Trotzdem schade. Sich den Gesetzten der EU unterwerfen, obwohl wir nicht mal in der EU sind.
     
  5. ja...dann muss ich mich wohl auch baldmöglichst für den Kurs anmelden...
     
  6. Jahrelang ging es ohne Schein warum jetzt nicht mehr ? Es ist auch nicht mehr passiert wie bei uns ! Auch wenn es abgestritten wird , es geht um Geld ! Das ist meine Meinung ! Klar, vielleicht ist es besser und sicherer , jedoch wird der kleine Feuerwerker ( Shopbetreiber) dies zu spüren bekommen ! Nicht jeder wird gleich einen Schein machen ! Weniger Umsatz bedeutet auch weniger Feuerwerk und evtl. höhere Preise ! Teufelskreis ! Auch wenn der Schein nicht die Welt kostet !
     

  7. Ich würde noch warten. Bis 2010 gehts ja noch ohne Kurs und ob der Kurs von Hamberger den Richtlinien von 2010 entspricht, sei mal dahingestellt. Ich meine nur weil der dann vielleicht nicht mehr gültig ist und du 600.- umsonst bezahlt hast.
     
  8. Naja, wenn ich jetzt 600CHF bezahle und ev. im 2010 halt einen neuen Kurs machen muss ist nicht so ein Problem. Bis dahin habe ich sicher die 600CHF locker mit ein oder zwei Aufträgen wieder raus geholt.
     
  9. Wir hatten hier mal eine Diskussion, wo eine schweizer Behörde bzw. öffentliche Stelle die Verwendung solcher Aluhhülsen beklagte, weil in ländlichen Gebieten (wovon es in der Schweiz genug gibt) die Dinger auf Weideflächen fallen, dort stellen sie eine Verletzungsgefahr dar und werden auch nicht selten von Kühen gefressen, was den Tieren natürlich nicht gut bekommt und damit den Bauern zusätzliche (Tierarzt-)Kosten verursacht. Ich halte diese Begründung für halbwegs nachvollziehbar, zu dem Alu-Zeugs gibts ja außerdem Alternativen.

    Zum Schweiz-Schein, auch das kündigte sich bereits in den letzten zwei Jahren an, kommt also für mich nicht allzu unerwartet.

    Ich finde allerdings, daß sich die hiesigen Diskutanten, die für tagelange Kurse nebst Prüfung für einen Cat.3-Schein optieren, an den Schweizern und dem Plan eines eintägigen Kurses für Kl. IV für umgerechnet rund 165.-€ ein Beispiel nehmen sollten, hört sich jedenfalls akzeptabel an.
     
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