Bestimmung Gesetze in den Nachbarländern

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von TiKey, 6. Dezember 2004.

  1. #76 gon2o, 26. November 2008
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2008
    so hab gerade ein bisschen was gefunden:

    Finnland

    In Finnland dürfen Feuerwerkskörper ausschließlich in der Woche vor dem 1. Januar an Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, verkauft werden.
    "Geknallt" darf nur in der Zeit von 18 Uhr am 31.12. bis 6 Uhr morgens am 1.1. werden.


    so hab mal einen x-Belibigen finnischen Kollegen angeschrieben gespannt was kommt ;o)
    Edit: so sollte die nächsten Tage bescheid bekommen !
    Suomen persoona on hyvää!!!
     
  2. Bräuchte Informationen für Kroatien, Slovenien, bitte!
     
  3. Zu Deiner Frage gibt es mehrere Antworten, je nach Klassenzugehörigkeit der pyrotechnischen Gegenstände.
    Generell gilt gem. § 3 Abs. 2 dass die Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse I, die einen Pfeifsatz oder die als Knallsatz mehr als 0,5 g Nitrozellulose (in Form von Kollodiumwolle oder Kollodiumwatte) oder 2,5 mg Knallsilber (Silber-Fulminat) oder 7,5 mg Phospor-Chlorat-Gemenge oder überhaupt andere als die angeführten Knallsätze enthalten verboten ist.
    Nach § 4 Abs. 2 (regelt die Klasse II) ist die Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II, die einen Metallknallsatz oder einen Knallsatz mit Schwarzpulver enthalten, nur zulässig wenn, bei ihrer Verwendung aus einer Entfernung von 8m die Lautsärke 120dB (A-bewertet, Zeitbewertung Impuls) nicht übersteigt und sie mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen sind.
    Für Klasse III gilt:
    § 5 Abs. 6 Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse III mit einer Steighöhe von mehr als 100 m sind verboten.
    Für Klasse IV:
    § 6 Abs. 7 Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse IV mit einer Steighöhe von mehr als 200 m sind verboten.
    Gem. § 18 ist generell die Einfuhr, Überlassung, Besitz und Verwendung von Knallkorken und Stinkbomben unabhänig ihrer Klassenzugehörigkeit verboten.
    Was die Kennzeichnungspflicht gem. § 20 betrifft, gilt sie nur für das Überlassen und nicht für den Besitz, die Einfuhr oder Verwendung. (Händlerverpflichtung nicht an den Endverbraucher gerichtet)
    Auch die Gebrauchsanweisung nach § 21 betrifft lediglich den Händler und nicht den Endverbraucher.
    Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben
    mfg
    Christoph
     
  4. Deutsches Feuerwerk in der Tschechei abbrennen

    Hallo,

    Hintergrund ist der 65ste Geburtstags meines Patenonkels. Dieser lebt mit seiner Lebensgefährtin in der Tschechei.

    Durch die Suchfunktion bin ich insoweit fündig geworden, dass das Abbrennen in der Tschechei kein Problem darstellen dürfte, aber:

    Frage: Ist es erlaubt das Material für das Feuerwerk aus Deutschland nach Tschechien einzuführen (natürlich nur Kl II).

    Danke im Voraus für eure Hilfe

    Peter
     
  5. Hi!
    Falls es dazu hier keine vernüntigen Antworten gibt hilft bei solchen Fällen meist eine Anfrage beim Zoll bzw bei der entsprechenden tschechischen Behörde. Ohne vorherige Nachfrage sollte man es zumindest nicht probieren - denn Unwissenheit schützt vor Strafe bekanntlich ja nicht..
     
  6. Nun sind hier ja schon viele Länder mit ihren Gesetzten aufgezeichnet. Nun würde mich mal interessieren, im welchen Land es sich mal lohnt, dort Feuerwerk abzuschießen? Viele haben zwar ihre Vor und Nachteile, aber ich denke der ein oder andere hat bestimmt schon mal eigene Erfahrungen gesammelt.
     
  7. Werde dann mal meinen Onkel drauf ansetzten, der spricht zumindest die Landessprache....

    Peter
     
  8. gibt es schon Neuerungen zu den Gesetzesänderungen in Österreich?
    Bzgl. Klasse III/IV Bescheinigung usw?
     
  9. Nachtrag zu Spanien

    Hier der Nachtrag zu Spanien basierend auf den Informationen aus diesem Dokument

    Class I - 8 years
    Class II - 14 years
    Class III - 18 years
    Class IV Professionals only

    Zu den Abbrennzeiten steht dort "no restrictions"
    Aus meiner Sicht bedeutet das: das ganze Jahr über frei.

    Gruß
    Max
     
  10. Ein paar antworten zu Belgien hab ich jetzt hier gefunden!
    aber eins ist mir auch nach durchlesen diese Themas noch nicht ganz klar (vielleicht bin ich zu doof zum lesen ???)

    kann ich als deutscher in belgien böller (piraten, orginal weco striker, spanish cracker usw) kaufen oder nicht?

    ich versteh die belgischen feuerwerkskategorien nicht ganz! und der hinweis innerhalb dieses Themas, das belgische Bürger eine Genehmigung für den Erwerb von Knallkörpern brauchen kam mir merkwürdig vor!

    Deswegen: Darf ich dort böller kaufen oder nicht? oder mit Beschränkung?

    Wär echt nett wenn irgentwer bescheid weiß, oder selber Erfahrung hat!


    MFG
    Votan83
     
  11. Votan83 gefällt das.
  12. war wohl wirklich zu dumm zum lesen!
    also kaufen ja , zünden nein , importieren nein!
    danke für die schnelle hilfe!

    mfg
    votan83
     
  13. Mit wie vielen jahren darf man den in Italien Klasse 2 kaufen ?
     
  14. @ 1500 ich glaub ab 14 bin mir aber net sicher ;)

    Hab aber auch mal ne Frage, ich hab gelesen das in Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren.

    Hat damit jemand schonmal erfahrungen gemacht ? Luxemburg ist für mich Prima zu erreichen mit dem auto bin ich in max 1 stunde da. Tjo und so mitten im jahr kriegt man ja schonmal lust etwas zu schiessen. Also wie siehts da aus wie is das feuerwerk dort ?
    Böller, Raks, Batts ? In welchen Läden kann ich das dort kaufen und wie schauts vom Preis aus ??

    Würde mich über ne Antwort freuen :)

    MFG
     
  15. Ich glaube ab 14 oder 16. Aber so wichtig scheint es dort wohl nicht zu sein, denn auf Alterskontrollen legen sie keinen Wert.
     
  16. Helft mir doch mal bitte bei meinem Luxemburg Problem :)
     
  17. Sorry, diesen Gedanke hatte ich auch schon....scheiterte jedoch daran, das ich dort kein Feuerwerk zu kaufen fand.

    Hab mir dann letztes Jahr bei einem Österreich-Urlaub Trost geholt :)

    Alternative wäre den 14.Juli in Frankreich zu verbringen......aber frag mich nicht welche Märkte dort Feuerwerk verkaufen.....kenne da nur Waffengeschäfte.
     

  18. Schonmal meine Eiegentliche Frage gelesen ?ß


    Mobby hmm mekrwürdig irgendwo müssen die doch ihr zeug auch bekommen :)

    Naja kann man mal hoffen das sich hier jemand meldet der das dort schonmal Ausprobiert hat
     
  19. Wie sind die Sprengstoffgesetze in Russland und Rumänien? :))

    Wie sind die Sprengstoffgesetze in Russland und Rumänien? :))
    Hallo alle zusammen,:)

    wollte gerne mal wissen, wie die Sprengstoffgesetze in Russland und Rumänien sind?
    z.B.
    Verkaufzeitpunkt,Begrenzungen,EInschränkungen...so ungefähr.

    wäre sehr lieb von euch,

    vielen Dank:)
     
  20. Soweit mir die Regelungen in Russland bekannt sind, ist der Verkauf dort ganzjährig erlaubt.
    Es gibt auch Internetshops die liefern.
    Ein Beispiel was dort so verkauft wird kann man hier sehen (auch Beispeilvideos der Produkte) :

    http://www.feeriya.ru/

    Witzig auch die Videobedienungsanleitungen, auch wie man es nicht machen soll :D
     
    Pyromaner gefällt das.
  21. Danke

    :)DANKE...
    Rumänien??
     
  22. Traurig :-( keiner hat eine Antwort auf meine Frage

    Sprengstoffgesetze in Russland und Rumänien?
    z.B.
    Verkaufzeitpunkt,Begrenzungen,Einschränkungen...so ungefähr.

    wäre sehr nett :joh:
     
  23. Bei Anfragen zu solchen normalerweise irrelevanten und nicht so häufig behandelten Staaten empfiehlt es sich, mehr Zeit mitzubringen. Zumal sich die Frage stellt, ob wegen des nötigen Spezialwissens hier überhaupt jemand die von dir geforderten Informationen hat. Falls dies nicht so ist, müsste man sich möglicherweise mit den entsprechenden Kommunikationsfähigkeiten an die entsprechenden nationalen Behörden wenden, wobei ich jetzt keine Ahnung habe, ob und wie das hier funktioniert.
     
  24. Deutsches Feuerwerk IN Polen?

    Hallo zusammen,

    ich hätte da mal die "umgekehrte" Frage zu Polen (ich hoffe, ich habe im Thread nichts entsprechendes übersehen): Hat zufällig jemand von euch Erfahrung damit, in Deutschland gekauftes Feuerwerk in Polen abzubrennen?

    Konkret: Habe ich Probleme bei der Grenzüberquerung mit einer Kiste Feuerwerk VON Deutschland NACH Polen zu erwarten? Gibt es auch in Polen gesetzliche Regelungen, die das Abbrennen von im Ausland gekauftem Feuerwerk beschränken/verbieten?

    Würde sich (gesetzliche Regelungen mal außen vor) in Polen jemand dafür interessieren, wenn ich dort deutsches Feuerwerk abbrenne? Vielleicht aus Lokalpatriotismus oder als kleine Revanche für das Polenböller-Verbot in Deutschland? :)

    Bevor jemand fragt: Ich möchte aus Gründen der Sicherheit für mich und meine Gäste wirklich lieber darauf verzichten, mich in Polen mit Feuerwerk einzudecken. Daher die Fragen.

    Tom
     
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