Termin | News Himmelslaternen - es gibt einen Feuertoten in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Balkan, 27. Juni 2009.

  1. "Glühwürmchen" sind natürlich sicherer .... als die normalen Skylaternen oder welchen Namen die auch noch so haben.
    Fakt ist doch, einmal angezündet und losgelassen - hat man keinen Einfluß mehr auf die Teile.
     
    sukopyro05 gefällt das.
  2. Nicht unsicherer wie viele Produkte aus unserem Leben. Auch ein Küchenmesser muss ich ordnungsgemäß handhaben.
    Mal sehen welche Infos ich von der Staatsanwaltschaft Siegen bekommen kann.

    Matthias und die Glühwürmchen
     
  3. ...jetzt gerade im MDR Fernsehen gabs einen Bericht.
     
  4. Man könnte die Skylaternen ja mit Kerzen ausrüsten deren Brenndauer auf villeicht eine Minute beschränkt ist,so das sie unmittelbar nach dem Aufstieg verglühen...
     
  5. Hatten wir bereits einmal vorgehabt und erprobt aber wieder verwurfen.
    Das Fernsehen / die Regionalsender kaufen und verkaufen untereinander Beiträge welche die Menschen ansprechen.
     
  6. #31 sukopyro05, 29. Juni 2009
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2009
    was soll jetzt die rumspekuliererei,und auch vergleiche mit Pyrotechnischen Gegenständen,zb Klasse 2-Kleinfeuerwerk,Silvester,Unfälle und........soweiter!

    Bitte nicht wieder Äpfel mit Birnen durcheinander bringen.!-:blintzel:

    Der Kern der Sache ist maßgebend und mit Schönrederei ist doch Unsinn,vorallem widerspruch was ich so lese bei manchen.

    Tatsache: Warten wir es ab was leider alles noch passieren muß das die endlich mal wach werden.---Ich hoffe auf ein Verbot der Dinger bald in Rheinland-Pfalz zumindest werde ich da mal nachhören.

    Gute Gründe die für ein Verbot der Laternen Aussagekräftig sind.

    1. Unkontroliert fliegt offenes Feuer durch die Gegend
    2.Die Laternen unterliegen keiner Prüfung der BAM-da ja kein Pyrotechnischer-Satz
    3.Eine Genehmigung der Raum und Flugüberwachung bzw beim GAA reicht nicht aus,Normalverbraucher handelt oft illegal und kauft beim Händler und läßt die Teile unwillkürlich aufsteigen und dies oft in Massen zu beobachten.
    4.Niemand weiß im Schadensfall wer hat Laternen steigen lassen.
    5.Rein Gesellschafftlich wird nur ans Vergnügen gedacht und Spass,aber da mangelnde Verantwortung oder Keine.
    6.Versicherungen durch Schäden bluten heftig bei der Geschichte mit den Laternen.
    7.Es ist ein Fernöstlicher hierher gebrachter Brauch der am Meer über Wasser,abseits breiter Zivilisation keine Gefahr darstellt aber in Kulturen,Wohngegenden.
    8. Ein Käufer und Besitzer reicht die Teile Laternen weiter,an zb Freunde,Bekannte,es ist somit wieder nicht feststellbar,zumindest schwierig in so einem Fall wer Haftbar gemacht werden kann. ( Wäre NR.zb Code unterhalb der Brennpaste eingestempelt und registriert,könnte man die Spur des Verursachers bzw wer den Schaden anrichtet verfolgen.So das auf dünner Blechhülse eine Indentitätszeichen,Nachweis des Käufers,bis weitergabe zu verfolgen wäre, ---------Wäre Sinnvoll!

    Hiergegen um das mal auszuschließen halten sich Pyrotechnische Gegenstände aufgrund ihrer Herstellung,Beschaffenheit und Bauart wie bekannt durch die BAM,oder Großfeuerwerkskörper durch eine QS-Kontrolle was Gefahren angeht in Grenzen.Wobei ab 2010 nach der EU-Verfassung bzw Verordnung sowieso eine Änderung aller Klassen ins Haus steht,wie bekannt,und die QS-der EU angepaßt werden soll.


    So meine Meinung ganz deutlich zum Thema:

    Der Schrei nach toll schön sind diese Dinger scheint oft immer lauter zu werden.Ich persönlich finde die Teile auch toll schön,und bin keiner der Spielverderber weder miesmacher.Aber klar ist doch das man nicht selbst einfach etwas zündet,oder aufsteigen läßt,wo man selbst nicht weiß was da abgeht und ein Nachspiel hat.:blintzel:!-Hallo- Oder leben wir in einer immer mehr zunehmenden Egoistischen Gesellschafft.Ein guter Feuerwerker mit Herz gebraucht denke ich erst seinen Verstand.Ein Großfeuerwerker oder Verantwortlicher Pyrotechniker ist das mal 100% klar wenn er abbrennt.Das ist auch kein Bildzeitungsthema.Wer lesen kann und klar und deutlich nachdenkt und einfach mal den Kern der Sache sachlich klar behandelt ist denke ich auf dem richtigen Weg die Spreu vom Weizen deutlich und klar zu erkennen.-Manchmal glaube ich tatsächlich man wollte hier Kaiser Nero in den Schatten stellen zudem der ja nur eine Stadt in Brand setzte,zb eine Laterne.Aber OK warten wir es ab was kommt.

    Zumindest schließe ich mich der Aussage von-@ tirsales an,das die Dinger für normale Verbraucher im Handel verboten werden,denn das wäre zumindest ein guter Ansatz. Zudem wie in der Unterklasse T1-Ververwendungszweck ählnich wie bei einer Öffentlichen Versammlungsstätte,mit Genehmigung von GAA und OA Stadt,bzw Gemeinden.

    Weitere Möglichkeiten einer Verordnung kein Wunschdenken!

    Vorausgesetzt: Auflage: Das diese Teile ähnlich wie ein Drachen mit Schnur nicht höher als 100M Steighöhe betragen,wobei diese Laternen denke ich auch mit einer Schnur können aufsteigen.Der Ort bzw Name,Anschrifft zur Verwendung privat oder öffentlich muß dann dem Verkäufer Händler mit Unterschrifft beim kauf unterzeichnet werden.

    In dem Rahmen als Alternativlösung wäre das zumindest mal noch ein Denkansatz der meines erachtens mal behandelt werden könnte.

    MFG Suko-:)
     
    ruedi und VFW gefällt das.
  7. Suko hat da IMO nicht ganz unrecht, was die Thematik angeht. Haarsträubend find ich jedoch solche Aussagen:

    Das hat nichts mit Fakten, sondern rein mit PR zu tun (Wäre ja auch nicht das erste mal, daß man mit "PR" negativ auffällt). Sich frei über längere Distanz bewegende brennende Gegenstände bedeuten IMMER ein Gefahrenpotential. Aber solange die Fackeltüten unter Fachkundiger Anleitung gestartet werden, fliegen die automatisch nicht mehr Richtung Brandrisiko. Schon Klar.:mmh:



    Zumindest lässt sich durch mehrere Ereignisse mit diesen Gegenständen keine pauschale Gefahrlosigkeit mehr konstatieren. Sicherlich sind Küchenmesser auch nicht ungefährlich, diese fliegen jedoch nicht an Ballons quer durch die Botanik.

    Hier gehts glaub ich eher um den eigenen Umsatz mit dem Krempel, der im Falle eines Verbotes flöten geht.

    Mich würde erstens interessieren, wer sowas versichert, und zweiteres wie man bei einem Masseneinsatz dieser Laternen meint, Sicherheit garantieren zu können. Flugrichtung und -Weite sind nicht vorhersagbar, und insoweit wird es so gut wie unmöglich ein geeignetes Gelände zum Aufsteigen solcher Gegenstände zu finden.

    Mich würde interessieren, ob du immer noch so argumentierst, wenn so ein Gerät mal deine Gartenlaube abfackelt.

    Der Zweck heiligt nunmal nicht die Mittel.

    Naja, dazu äusser ich mich nicht.


     
    microstar, sukopyro05, Sancho und 5 anderen gefällt das.
  8. Angesichts der vielen Verkäufe in Online-Marktplätzen von den Dingern frag ich mich schon ein Weilchen ob nicht der eine oder andere, die hier befürwortet, ein gewisses geschäftliches Interesse an einer Weiterführung des Unfugs hat.

    An etwa betroffene Verkäufer: machts euch locker! Es wird euch sicher ein anderer China-Müll einfallen der im Netz reissenden Absatz findet. Oder habt ihr eure Keller vollgestopft mit magischen Laternen?

    Feurige Grüsse
    Andy
     
    sukopyro05, VFW und fire gefällt das.
  9. Innenminister prüft Verbot von Himmelslaternen

    Das Landesinnenministerium prüft zurzeit nach eigenen Angaben, ob Himmelslaternen auch in NRW verboten werden. Das sind Heißluft-Lampions, denen ein Brandstein Auftrieb gibt. Ein solcher Lampion hatte wahrscheinlich in Siegen am Pdfingstsonntag ein Haus in Brand gesteckt. Ein 10-jähriger starb dabei.
    Auch in Niedersachsen hatten die fliegenden Laternen mehrere große Brände verursacht. Deshalb sind sie dort wie in Bayern bereits verboten. In Berlin und Baden-Würtenberg sind die Lampionflüge genehmigungspflichtig.

    Quelle: WDR
     
  10. Hier sollte mann erst mal die Ermittlungen abwarten.

    Matthias und die Glühwürmchen
     
  11. Lach!

    Aber trotzdem - in der Meldung ist schon wieder von mehreren Feuer-Unfällen sowie 250.000 EUR Schaden die Rede. Da hör ich doch schon den Chor der Befürworter: "Seht ihr, es steigen tausende von den Dingern auf und es brennen dabei nur eine Handvoll Häuser nieder. Einige davon eh in einer Altstadt wo schon lange feuergefährlicher Sanierungsbedarf bestand. Und überhaupt muss man erst einmal die Hintergründe dieser seltenen Einzelfälle ganz genau analysieren ehe man hier eine vorschnelle Meinung äussert..." :blintzel:
     
  12. Die Dinger gehören verboten und jeder der sie benutzt sollte ordentlich Bußgeld zahlen, ebenfalls derjenige der sie verkauft. Lieber Floralat, wie sieht denn bei dir diese Fachmännische Anleitung aus....beschwörst du diese dämlichen Ballons vorher das sie ordentlich fliegen oder wie? Wenn man den Dreck Containerweise hat muß man in zwangsweise verkaufen..........mach das lieber mit deinen Urnen, die schädigen wenigstens keine dritten.
     
    ruedi und VFW gefällt das.
  13. Na also, es geht doch - und schneller als vermutet: als Konsequenz aus dem tödlichen Unfall in Siegen sind diese Fackeltüten ab kommenden Sonnabend nun auch in NRW verboten - bei Missachtung gibts ein Bußgeld bis 1000 EURO!
     
  14. Leider hilft das dem Jungen auch nicht mehr.........Leider.
     
  15. Hmmm, soweit zu einer technisch-inhaltlichen Diskussion bezüglich Nachweisbarkeit der Brandklasse des Hüllenmaterials.
    Diese erscheint mir hier aber unerwünscht, wie wäre es stattdessen mit folgendem ?
    [Vorschlag]
    Oki, nun bin ich überzeugt.
    Ich nehme alles zurück, was ich zu den Himmelslaternen geschrieben habe.
    1) Basis:
    Jedes Feuer außerhalb genehmtigter und geprüfter Brennstellen muß strengstens gepfrüft werden.
    Es ist keine Frage: nur so kann man halbwegs sicher sein, dass gefährliche Brände minimiert werden, bei denen es unausweichlich zu Sachschäden und Gefährdung von Menschenleben kommen kann (und auch ganz konkret in der Vergangenheit immer wieder gekommen ist).
    Spätestens, wenn das Feuer außerhalb einer Feuerstelle (und sei es ein Kerzenhalter, deren Prüfpflicht noch zu erörten ist) vorsätzlich, und im schlimmsten Fall nur zum Vergnügen Einzelner entzündet wird, ist ein generelles Verbot angemessen.
    Eine Prüfung weiterer Umstände und Gründe (Bedürfnisse) ist schon deshalb kritisch zu sehen, da ja alleine von den kaum kalkulierbaren Rahmenbedingungen ausgehend, grundlegend gegen jede Vernunft verstoßen wird.
    ("Wer macht ein Feuer ohne Grund an einem Ort, bei dem ein Nachweis über die Ungefährlichkeit nicht vorher erbracht ist."
    Umgekehrt argumentiert: Momentan ist die gesetzliche Regelung so, dass jeder an einer von ihm selbst bestimmten Stelle ein Feuer entfachen darf, nur weil es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.
    Strafbar macht er sich nur, wenn es gelingt, dem Verursacher nachzuweisen, dass man dieses mit gesundem Menschenverstand (bei den konkreten Rahmenbedingungen) nicht entfachen hätte dürfen.
    Die Schadensfälle zeigen, dass die Verursacher diese Freiheit (aufgrund fehlender Kompetenz und Weitsicht) nicht lückenlos verantworten können und es dabei zum Ausbruch von Feuern kam, bei denen Unbeteilgte verletzt, wenn nicht gar getötet wurden.)


    2) Weitergehend:
    Spätestens, wenn zum "Spaß" (oder auch mit tradidionell oder wahlweise "individuellen Freiheitsrechten" begründetem Vorwand) ein Feuer entzündet wird, welches
    vorsätzlich aus der unmittelbaren Kontrolle des Verursachers freigelassen wird,
    muß - der sicheren Logik folgend - ein absolutes Verbot ausgesprochen werden.

    Dies gilt um so mehr, wenn die Gefahr besteht, dass ein Verursacher nicht ermittelt werden kann. (oder es gar schon so war, dass ...)
    Unabhänig von statistischen Wahrscheinlichkeiten ist jeder Einzelfall schon grenzwertig.
    Tote, mehrere Verletzte und dazu noch diverse Sachschäden - da gibt es nichts zu diskutieren und damit auch nur hinauszuschieben.

    Spätestens, in diesen Fällen der "freigelassenen Feuern", grenzt es an Unverschämtheit, überhaupt noch fadenscheinige Argumente auszubreiten - wenn doch die Realität beweist, dass es regelmäßig zu Unfällen kommt.
    Die Unfälle sind Tatsachen; bei wie vielen Anwendungsfällen es glücklich unfallfrei abging, spielt keine (entscheidene) Rolle.
    Ebenso, ob jene folgenlosen "freigelassenen Feuer" nun durch technische Defekte oder unsachgemäße Handhabnung entstanden. Was zählt sind rein die Schäden - unabhänig davon, wie oft es gutgeht.
    Solche Unsitten sind nicht zweifellos nichts (Lebens-)Wichtiges, richten gleichzeitig jedoch (potentiell) (Personen-)Schäden an: da gibt es nichts zu diskutieren; nur ein Verbot. Basta.

    Es bleibt zu hoffen, dass sich EU-weit die Politik endlich und zeitnah dazu entschließt,
    alle brandursächlichen Tätigkeiten, die
    zu Sach- oder Personenschäden bei unbeteiligten Dritten
    (und das zu allem Überfluß immer wieder auf's Neue)
    geführt haben, konsequent zu verbieten !

    Jede weitere Diskussion darüber ist unangemessen. Prüfungen, technische Ursachenforschung und ähnliche Augenwischerei werden an dem grundsätzlichen Gefährdungspotential nichts ändern. Sie verschieben höchstens Wahrscheinlichkeiten, was im Klartext heißt: trotz streng(st)er Prüfungen und Auflagen wird es (Gesetz der Großen Zahl) zu weiteren Unfällen kommen. Weitere Sachschäden, weitere Verletzte und - es ist ein Frage der Zeit - Tote werden zu beklagen sein.
    Darüber hinaus und gerade deswegen sind die Gegener einer solchen, aus Gründen des Schutzes argloser Unbeteiligter absolut nötigen Maßnahme, nicht nur mindestens intellektuell einfältig, sondern sorgen darüber hinaus fahrlässig für Verwirrung und Verzögerung. Damit verhindern sie möglicherweise eine schnelle Umsetzung, die für die dringend gebotene Sicherung der öffentlichen Ordnung nötig ist und tragen eine Mitverantwortung, deren stafrechtliche Relevanz noch zu prüfen sein wird. Besonders verwerflich ist in diesem Zusammenhang, wenn wirtschaftliche Interessen einiger Verbotsgegner nicht auszuschließen, ja gradezu anzunehmen, sind.
    [/Vorschlag]
     
    ruedi gefällt das.
  16. Es bewegt sich was, denn ganz aktuell erwägt nun auch Thüringen nach dem vermutlich ebenso durch eine Himmelslaterne verursachten Großbrand in Weimar (250.000 EURO Schaden, 1 Feuerwehrmann schwer verletzt) ein Verbot !

    Ganz besonders sprichst du mir aber mit
    aus der Seele, "glühwurmt(e)" hier doch geradezu gebetsmühlenartig nach wirklich jeder Unglücksmeldung oder Kritik an diesen Dingern die Parole abwarten, abwarten - und mit unseren sach/fachkundig gestarteten Ballonen passiert nix - unerträglich, besonders angesichts der unbestritten zu beklagenden Opfer dieser Brandbomben - die die Menschheit nicht braucht...
     
  17. Gerade am Radio gehört:

    Ab kommenden Samstag gilt ein Runderlass des Innenministeriums NRW, welches besagt, dass die Benutzung Himmelslaternen in NRW verboten ist.
    Zuwiderhandlungen können mit bis zu 1000€ bestraft werden.
     
  18. Habs auch eben gehört. Mal gucken, wie viele von den Teilen am Freitag Abend in der Luft sind...
     
  19. Himmelslaternen ab Samstag in NRW verboten

    Ab kommendem Samstag sind in Nordrhein-Westfalen Himmelslaternen verboten. Verstöße werden dann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet. Bisher wurde in dem Bundesland der Einzelfall geregelt: Interessenten mussten sich bei der Bezirksregierung eine Genehmigung für Himmelslaternen einholen. Die meisten Anrufer nehmen aber bereits nach einem Beratungsgespräch wegen der drohenden Gefahr Abstand von der Idee, berichtet eine Sprecherin.

    Quelle: T-Online.de
     
  20. Die Dinger sind hier bei uns schon länger nicht erlaubt.

    Aufstiegsverbot für Fluglaternen
    Pressemitteilung 202 2007 vom: 07.12.2007
    Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 06. Dezember 2007 im Amtsblatt des
    Regierungsbezirkes ein allgemeines Aufstiegsverbot für Fluglaternen bekannt gemacht.
    Fluglaternen, wie „FLAMMEA“, „SKY-LATERNEN“, „HIMMELSLATERNEN“,
    „WUNSCHBALLONE“, „FEELGOOD-ALIVE-Laternen“, „Kong-Ming-Laternen“, „ Kong-
    Ming-Lampione“ unterfallen gemäß § 1 LuftVG und § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO dem
    Luftverkehrsrecht und ihr Aufsteigenlassen bedarf der Erlaubnis der örtlich zuständigen
    Luftfahrtbehörde. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist dies die
    Bezirksregierung Düsseldorf.
    Fluglaternen entziehen sich durch die jeweils vorherrschende Windrichtung und -stärke
    schnell der Verfügungsgewalt des Anwenders und können konstruktionsbedingt nicht nur sich
    selbst, sondern auch Menschen sowie Sachen in Brand stecken. Sie stellen mit dieser von
    ihnen ausgehenden Brandgefahr - besonders im Zusammenhang mit der dichtbesiedelten
    Infrastruktur der zwei Regierungsbezirke - eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben bzw.
    Sachgüter Dritter und der Anwender dar.
    Eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens solcher Laternen kann daher nicht erteilt werden.
    Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass das Aufsteigenlassen ohne Erlaubnis eine
    Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,** Euro geahndet werden
    kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt





    Ja , ja ich habe auch noch ein einige von den Dingern hier liegen. Werde ich im nächsten Dänemark Urlaub steigen lassen, wenn am Strand ablandiger leichter Wind herrscht. Bis England werden die wohl kaum fliegen
     
  21. Fallout???
    Man kann ja über diese Himmelslaternen denken was man will, aber zu unterstellen dass sie radioaktiven Niederschlag verursachen ist ja wohl lächerlich³... :D

    Sollte das jetzt ein schlechter Scherz sein?
    Oder wurde hier wiedermal krampfhaft versucht, soviele Anglizismen wie möglich zu gebrauchen?

    Aber zum Thema: Ich bin gegen ein generelles Verbot, es muss ja eigentlich "nur" ein Absturz ausgeschlossen werden solange der Brennstoff noch brennt...
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden