Pyrotechniker Entwurf Pyrotechnikgesetz 2010 und Stellungsnahmen

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Eistee, 19. Okt. 2009.

  1. Wie schauts eigentlich aus: Sind bei der Umsetzung dieser Richtlinie auch Feuerwerker involviert?

    SG Phil
     
  2. Sind das jetzt bei der EU Geisterbahnschaffner oder EU-Gesetzgeber ??

    Mir ist ziemlich egal wer wo welchen Schei... verzapft , am Ende sind sowieso immer wir die Blöden.

    Nehmt doch mal ein anderses Beispiel: ( Nicht umsonst gibt es beim Schachspiel die meisten Bauern)

    In Ö. Wurde irgendwann im vorigen Jahrtausend das Lagerhaus gegründet und später wurde daraus das Raiffeisenlagerhaus mit der Raiffeisenkasse.
    Das Lagerhaus war ein Zusammenschluß vieler Bauern um wirtschaftlicher arbeiten und einkaufen zu können
    also eigentlich eine Idee der Bauern........
    Jahrzehnte später... die Bauern..... schei... Lagerhaus... bringst was hin mußt zahlen.....holst was mußt zahlen.....abhängig von der Genossenschaft !
    Wieder Jahre später hurra wir gehen zur EU da vergrössert sich der Markt ums zigfache und wir werden stinkreich !!

    Heute... besonders die Milchbauern - und ich spreche denen ihre schwere Arbeit gar nicht ab, ich bin selber Großvaterseits auf einem kleinen Bauernhof aufgewachsen - wollen !!! Achtung !!! Unterstützung !!.
    Sie wollen von der Regierung = Gesetzgeber dass der Michlpreis gestützt wird und protestieren mit 100den Tarktoren in Wien und sonstwo !!

    Habt ihr schon einmal gehört, dass die Feuerwerker protestiert haben weil der Pirat so billig ist ???

    Ich fordere vom Gesetzgeber pro verkauften Pirat eine Stütze von einem läppischen Cent !

    (Sollte das auf längere Zeit mein letzter Beitrag gewesen sein, dann hat mich die Behörde abgeholt und zwangseingewiesen )
     
  3. Beitrag kam doppelt - vielleicht weils doch wahr ist !!??
     
  4. noch hier?
    Hat die EU-Mafia nicht schon zugeschlagen? Oder bist Du schon Dein eigener Klon? (Wie bei den Körperfressern von 1976)?

    Grundsätzlich machen sich die Gesetzgeber schon Gedanken wieso sie etwas genau so verabschieden.
    Ob da die Fachleute mitgemischt haben oder halt nur Bürokraten ist ein anderes, sehr langes und für viele elendiges Thema.

    Grüsse (hoffend, daß der Anton der ab sofort schreibt nicht ein Alien der EUkratie ist) ;):):p
     
  5. Auch wenn`s absolut nicht wichtig ist und nur Adnan.... interessiert:
    Mein letzter Beitrag kam wahrscheinlich wegen eines Bedienungsfehlers meinerseits hier doppelt und ich habe den Inhalt einmal gelöscht und

    "Beitrag kam doppelt - vielleicht weils doch wahr ist !!??"

    reingeschrieben.

    Jetzt zufrieden Adnan.............ist doch wirklich wurscht - oder ????
     
  6. Naja, das Mysterium der EU-Mafia - von Dir angesprochen - hätte ja auch verantwortlich sein können ;)

    Ich spielte ironisch auf Deine Anti-EU-Aussagen an... und dabei besonders auf den Passus "Sollte das auf längere Zeit mein letzter Beitrag gewesen sein, dann hat mich die Behörde abgeholt und zwangseingewiesen "

    Du bist doch sonst nicht so?

    Grüsse
     
  7. @Preload

    hättest Du vielleicht einen Link oder Unterlagen für die Anforderungen der einzelnen ptGs laut EU-Richtlinie?

    Irgendwie scheine ich nicht nach den richtigen Begriffen zu googeln.

    herzlichen Dank und Grüße
    Viscum
     
  8. Im übrigen halte ich bezüglich gemeinsamer Anzündung von ptGs den §40 des Gesetzesentwurfs für interessant.

    Interpretiere ich das richtig, dass danach für den "Normalbürger" ein Verleiten weiterhin nicht erlaubt sein wird, und für den Inhaber eine Fachkenntnisnachweiskarte (was für ein Unwort) das Verleiten von ptGs der Kat.2 ohne spezielle Meldung an Behörde, etc. erlaubt sein wird?
    Bis dato wäre - rechtlich sauber - ja das Verleiten erst ab Klasse 3 möglich gewesen.

    Und weiters:
    sehe ich das richtig, dass nach in Kraft treten des neuen Gesetzes, z.B. Zink Sternpots Kat F2 sein werden (NEM 180g)
     
  9. viscum ......wünscht sich was...........

    Wenn man genau liest wird das so sein wie bisher .


    Der Inhaber einer Fachkenntnisnachweiskarte darf verleiten, muß aber um das auch zu verwenden einen Antrag stellen und auf eine Bewilligung warten.

    ( siehe § 35.)

    Die wirkliche Frage ist aber folgende für Scheinis:

    Kat. 2 darf ich haben und auch verleiten.
    Verwenden aber erst wenn ich Bescheid habe.

    Aber.... darf ich Kat 2 die ich zu Hause liegen habe schon im Vorfeld verleiten und sozusagen "auf Vorrat" herrichten ???
     
  10. Hallo anton,

    wünschen kann man ja ;-), aber Gesetze sind zum interpretieren da, nicht zum wünschen.

    Der von Dir angeführte §35 erwähnt zur Bewilligung aber nur ptGs der Kategorien F3, F4, T2 und S2.
    F2 kommt darin nicht vor und wäre demnach auch nicht bewilligungspflichtig. Und den $40 kann man so interpretieren, dass für Karteninhaber die gemeinsame Anzündung (sprich Verleiten) möglich ist - auch ohne Bewilligung.

    Bzgl. Deiner Frage:
    Es findet sich nix im neuen Gesetz, was dem entgegenstehen würde, solange die einzelnen ptGs §29 und $24 erfüllen.
    Was anderes ist es mit der Überlassung, weil dazu müßte man auch Hersteller sein - so wie ich das zumindest interpretiere - andere Sichtweisen gerne erwünscht.

    herzliche Grüße
     
  11. Also viscum...
    § 40 ist schon geändert !
    Das wurde in der Gesetzesvorlage übersehen !

    ..und § 35 und § 40 kommunizieren insofern miteinander,als im § 40 unter Pkt 2 steht:
    ..von Personen verwendet werden , die über eine Fachkenntinskarte....verfügen.....

    und im § 35 steht eben, dass man für die Verwendung .....Bewilligung braucht.

    Außerdem ..nochmal wir diskutieren über den ENTWURF !

    Im Gesetz wird DAS anders stehen - nämlich es ändert sich nichts , es ist nur besser definiert !
     
  12. Hallo,

    jetzt habe ich noch eine Frage:

    Wo hast Du diese Infos her? Gibts schon Infos bzgl. Grammaturen etc. für Kategorie F3 und F4?

    Danke und schöne Grüße aus Weiz,

    Phil


     
  13. @ anton

    das wir über einen Entwurf diskutieren, ist auch mir klar.
    Aber wo ist dann der Deiner Ansicht nach geänderte §40 zu finden? Bzw. was steht dann dort drin?

    Damit wir über dasselbe reden:
    Ich habe den Entwurf mit Datum 28.10.09 und dem Namen fname_169205.pdf
    zu finden unter http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00367/pmh.shtml
    Das scheint mir der vorläufig neueste Entwurf zu sein. Und Du hast damit recht, was vorher unter §40 zu finden war, steht jetzt unter §36. Der Text hat sich aber inhaltlich nicht verändert.
    Dort steht nach wie vor über die gemeinsame Anzündung:
    (2) Abs. 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände, die
    1. zur gemeinsamen Anzündung erzeugt und in Verkehr gebracht wurden oder
    2. von Personen verwendet werden, die über einen Pyrotechnik-Ausweis für die Kategorie F3, F4 oder T2 verfügen.


    es ist aber nix von einer Bewilligung zu finden. Auch wenn ich den von Dir zitierten §35, der jetzt unter §28 zu finden ist, herannehme:
    § 28. (1) Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze der Kategorien F3, F4, T2 und S2 sind nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. ...
    finde ich damit keinen Zusammenhang, weil es ja um Verleiten der Kat. F2 geht.

    Also entweder hast Du andere Unterlagen oder wir reden aneinander vorbei.
    Grüße
     
  14. ;)

    So schauts aus, oder:

     
  15. Na da wirst Du Dich aber gewaltig täuschen !!

    Wartet ab was Gesetz wird !
     
  16. Anton, weißt Du mehr als wir?

    SG Phil
     
  17. Immer... immer ;)

    Leute, die Gesetze sind IMMER anders als die Entwürfe, vorallem wenn die einzelnen § sich widersprechen könnten

    Die Gestalten die dort walten sind nicht alle grenzdebil

    Also abwarten und Kaffee mit Schlagobers (das ist doch der Begriff für Schlagsahne?) trinken

    PS: ist bald Wochenende
     
  18. Die Frage bleibt insofern offen, als noch nicht geklärt ist, ob und wie die "alten" Scheinbesitzer zu der neuen
    "Fachkenntnisnachweiskarte " kommen , deren erhalt ja in Zukunft etwas fachlicher fundiert sein wird und auch ganz anders ausschaut.

    Also auf gut deutsch: Diese Karte hat noch niemand also ist es auch noch verboten !!

    Und deswegen stimmt das von Eistee angeführte Zitat eigentlich ja oder doch nicht aber auch ein vielleicht wäre genauso möglich wie ein sicher nicht !

    Ich bin gelernter Österreicher und da passt das Sprichwort recht gut:
    Abwarten und Tee trinken !


    Zitat:
    Zitat von Eistee
    Anton, weißt Du mehr als wir?

    SG Phil
     
  19. Bezüglich des Pyrotechnik Ausweises gibt § 47 für mich klare Hinweise ​


    Auf Antrag ist diesen Personen von der Behörde ein entsprechender Pyrotechnik-Ausweis auszustellen.
    (11) Personen, die verlässlich sind und bis zum 4. Juli 2017 nachweisen, dass sie vor dem 1. Juli
    2010 bei einem Lehrgangsträger im Sinne des § 18 Abs. 1 eine Ausbildung abgeschlossen haben, die
    einem gemäß § 17 Abs. 3 Z 1 durchgeführten Lehrgang im Wesentlichen gleichwertig ist, erfüllen die
    Voraussetzungen zum Erwerb eines Pyrotechnik-Ausweises betreffend die ausbildungsgegenständlichen
    Kategorien pyrotechnischer Gegenstände und Sätze unter Beachtung der §§ 15 und 17 Abs. 4. Auf Antrag
    ist diesen Personen von der Behörde ein entsprechender Pyrotechnik-Ausweis auszustellen.

    Ich gehe davon aus, dass jeder den Ausweis bekommt der bis dahin auch entsprechend dem alten Gesetz zum Abschuß von Kl. III oder IV berechtigt war.

    Gruß Ironman
     
  20. Mein letzter Wissensstand von heute vorm. ist folgender :

    Ob und wie eine etwaige Zusatzprüfung, ein Wiederholungslehrgang o. Ä. für die Zukunft vorgeschrieben sein wird ist noch unklar. Nachdem die "alten " Scheine der Kl III sich ja auf Gewichtsbeschränkung beziehen und die neuen
    Fachkenntnisausweiskarten für F3 andere Kriterien zu Grunde gelegt haben werden (jetzt kommt mein Beamter durch),
    sehe ich in der "Umschreibung" schon einmal gewisse Diskrepanzen !
    Für Kl IV - F4 wird DAS sicher kein Problem werden !

    Die Sache mit dem verbinden von reinen F2 Artikeln scheint tatsächlich so durchzugehen, dass derjenige der diese Fachkenntnisausweiskarte ( Kl IV - F4 sicher überhaupt kein Problem )besitzt in Eigenverantwortung und nur zum Eigengebrauch verbinden darf, wobei aber die zulässigen Anzündmittel
    bzw. deren Kategrorisierung noch nicht endgültig geregelt ist.
    Dies ist auf betreiben engagierter Pyrotechniker im letzten Augenblick gelungen und war insofern ein Kompromiss als das Bestreben vorhanden war, ähnliche bzw. gleiche Regelungen wie in Deutschland einzuführen, was aber von öst. Behörden abgelehnt wurde genauso wie eine "Aufweichung" des begriffes "Ortsgebiet" in z. B. "dünn besiedeltes oder unbebautes Ortsgebiet". Es wird daher nach wie vor innerhalb des Ortsgebietes verboten sein und was da wiederum erschwerend dazu kommt ist die Tatsache, dass von "gscheiten Leuten" festgestellt wurde, dass der Bürgermeister wie im pt G alt steht gewisse Ortsteile vom Verwendungsverbot ausnehmen kann aber für immer.
    Die Bürgermeister lehnen diese Regelung aber grundsätzlich mehrheitlich ab, nicht zuletzt deshalb weil sie im Falle des Falles dann auch die Verantwortung übernehmen müßten.
     
  21. werden eigentlich alle Pyrotechniker über Postweg von der BH informiert, dass es Änderungen gegeben hat und das man sich einen neuen Pyroschein holen möge, oder wird man einfach nicht informiert und es gelten für einen solche noch die alten Gesetze? ;)
     
  22. @ viscum und eistee - betr. frage zu normen:
    Vorerst sorry, dass ich erst jetzt zum Antworten kommen.

    Ich hab eine "Quelle" zu den Normentwürfen (bzw. zu jemanden der da Zugang hat) und da sickert halt so einiges (in div. Erörterungen und Gesprächen) durch. Einen Web-Link dazu gibt es, soweit ich weiß, nicht. Auch sind die Entwürfe und die Arbeitsergebnisse der CEN-Workings-Groups nicht öffentlich zugängig.
    Ich weiß, dass die CEN-Normen für Kat. F1 bis F3 (= eine einzige Normmaterie) weitestgehend fertig sind und in Ö. wahrscheinlich demnächst (wann weiß ich nicht genau; sicher im nächsten halben Jahr) in Form von ÖNORMEN veröffentlicht werden.

    @ vash
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die österr. Pyrotechniker von den BHs informiert werden. Zum einen ist der Verwaltungsaufwand wahrscheinlich immens (die müßten in ihren Archiven alles durchblättern, dann die aktuellen Adressen ermitteln und schließlich einen Schriftverkehr anfangen) und zum anderen ist es der Behörde ziemlich egal, ob du deinen Schein umschreiben läßt oder nicht (das ist die Erfahrung von gelernten Österreichern).
    Also, wer die Frist bis 2017 versäumt, hat Pech.
    Nach meinen Informationen gilt der dzt. Pyrotechniker-Schein (die "Amtsbescheinigung") ab 04.01.2010 NICHT mehr, d.h. wenn du danach ein F4-Feuerwerk durchführen willst, mußt du dir vorher den Pyrotechnikerausweis holen (d.h. die Amtsbescheinigung vorlegen und umschreiben lassen).
     
    viscum gefällt das.
  23. Bei keinem Gesetz wird Der oder Die oder die gesamte Bevölkerung einzeln oder persönlich informiert.
    Gesetze werden "verlautbart" und sind dann ab einem angegebenen Zeitpunkt in Kraft.
    Auch über die Medien wird sowas verbreitet, wobei es eine Reihe von Gesetzen gibt die sicher niemand kennt oder vielleicht nur ungenau. Das ist aber Vater Staat ziemlich egal, nicht umsonst heisst es:

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Zum vorliegenden Thema bin ICH mir ganz sicher , dass WIR Feuerwerker und auch die Pyrotechniker sich wieder einmal besser auskennen werden als 75% der Behördenvertreter die uns dann Dieses und Jenes vorschreiben werden.

    In dieser Meinung bin ich wieder einmal deswegen bestärkt worden , weil ich erst gestern wieder in einem Gespräch mit (möglicherweise der gleichen Quelle wie @Preload ) erfahren habe, dass man viele Dinge nicht ins Gesetz mit hineingenommen hat weil man von Seiten der Juristen der Meinung war, dass es dann zu kompliziert geworden wäre was für mich nichts anderes heisst als Die die dieses Gesetz dann exekutieren müssen es nicht (ganz) verstehen werden. ...traurig...traurig..
     
  24. Interessant sind jedenfalls die Übergangsvorschriften.
    Im aktuellen Entwurf sind stufenweise Übergangsbestimmungen vorgesehen, z.B. §34 Blitzknallsätze in Knallkörpern: Inverkehrbringen bis 4. Juli 2013, Besitz und Verwendung bis 04.Juli 2017.
    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, daß die aktuelle Bescheinigung der BH von heute auf morgen ungültig ist. Das geht nicht aus dem Text hervor, es geht aber auch nicht klar hervor, daß sie weiterhin gültig ist. Das müssen die Ausschüsse noch präzisieren finde ich, das Gesetz tritt mit 04.01.2010 in Kraft?
    Was hat es denn mit dem Ausweis genau auf sich? Weis da jemand was genaues? Bisher brauchte man Fachkundenachweis für die Bewilligung, braucht man neuerdings Fachkunde für den Ausweis und diesen dann für die Bewilligung und das Ganze bei derselben BH? Oder habe ich da nicht richtig gelesen?
    Lassen wir uns mal überraschen!

    vlg
     
  25. Der Fachkundeausweis wird ein Foto haben und so ähnlich wie der neue Führerschein ausschauen.

    Den wird auch die gleiche Behörde wie bis jetzt ausstellen. Ein Problem sehe ich allerdings bei F3 - Kl III schon.

    Die neuen Bestimmungen bez. F3 sind mit dem alte Schein Kl III nicht mehr konform.

    Wird die neue Kategorie F3 insgesamt "ungefährlicher" sprich schwächer ist das eher kein Problem !

    Rechtlich gesehen kann aber kein Bescheid für ein F3 Feuerwerk ausgestellt werden dem ein Befähigungsnachweis der alten Kl III zu Grunde liegt !!

    Darauf kann man gespannt sein .

    Möglicher Weise gibt es aber auch eine amtsinterne Verfügung dass aus Kostengründen die alten Vordrucke weiterhin verwendet werden müssen und Kl III nur durch F3 ersetzt wird.

    Der 11. 11. wäre dazu ein gutes Datum.

    Also eine Umschreibung ohne
     
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