Pyrotechniker Bedürfnisnachweis beim §27

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Psychorosi, 10. Dez. 2009.

  1. Bei mir 100€!

    Ich bin mal gespannt wenn ich den Antrag bekomme!
     

  2. Drück Dir auf jeden Fall die Daumen das alles reibungslos über die Bühne geht !!!
     
  3. Ebenso. Danke
     
  4. §27'er

    Hallo Zusammen,

    ja ich bin einer von zwei §27'er in Bielefeld (330.000 Einwohner und "real").
    Hier in Bielefeld kostet der §27 Schein 150 Euro.
    Ein Bedürfniss und eine Lagermöglichkeit müssen nachgewiesen werden, sowei eine Versicherung.
    Ein Bedürfniss kann meiner Meinung nach immer gefunden werden, man muß dem OA nur deutlich macht,
    dass man zuverlässig ist und nicht wie ein Irrer duch die Gegend ballert.
    Vergesst nicht, das das OA eure "persönliche Eignung" bestätigen muß. Wer ins SprengG
    schaut findet Passagen die sogar einen psychologischen Test ermöglichen :eek:

    Das eine Lagermöglichkeit verlangt wird finde ich sinnvoll, ohne geht es nicht vernünftig.

    Ich habe morgen einen Orstbegehungstermin, für mein rein privates Großfeuerwerk zu Silvester.
    Alle beteiligten Ämter waren zwar recht verwundert, da ungewöhnlich, aber freundlich und nicht
    abgeneigt. Und wenns Wetter schlecht ist lass ich es einfach sein und die Ware geht zurück in den Bunker. :p

    Viele Grüße
    Abo
     
  5. Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

    Hier braucht man " laut dem Herrn vom Amt " keine versicherung, jedoch ein Bedürfnis! Das aber im SprengG nicht muss.

    gruß
     
  6. Also nochmal: Rein rechtlich braucht man KEIN Bedürfnis für pyrotechnische Gegenstände (fertig aus!) - ganz egal was die Behörde behauptet. Wenn ihr euch mit eurer Behörde einige könnt, dass "ich will ein Feuerwerk machen" ein Bedürfnis ist, ist das ja wunderbar und ihr braucht nicht zu streiten ;)

    Merke: Für pyrotechnische Gegenstände - für Schwarzpulver (als Treibladungspulver) sieht das anders aus (das ist kein pyrotechnischer Gegenstand), aber Treibladungspulver für Bombetten ist durchaus ein Bedürfnis ;)
    Merke 2: Anzündmittel sind pyrotechnische Gegenstände.


    Versicherung und/oder Lager *darf* das Amt verlangen - das liegt im Ermessensspielraum des einzelnen Beamten, ist also nicht von Land zu Land, sondern von Beamten zu Beamten unterschiedlich ;)
     
    Psychorosi und Duc gefällt das.
  7. Danke nochmal :)
     
  8. Antrag hab ich da, steht nichts über Bedürfnis drin!

    Nur halt Ort und Art der beabsichtigten Tätigkeiten. Und da kann ich nur Vorderlader oder laden und wiederladen von Patronenhülsen angeben!

    Da steht nix von Pyrotechnischen Gegenständen!

    ABER die wollen Beantragte Mengen aufgelistet haben!

    Was schreibt man da hin? In welchen Zeitraum?


    Und eben Angaben zur Art der Stoffe / gegenstände

    Da kann ich ja massenweise hinschreiben!
     
  9. Auch beantragte Mengen fallen bei pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper, ANzündmittel) raus und nur für Explosivstoffe (Sprengstoff, Schwarzpulver, sprengfähige Zündmittel, etc) an. Und wenn Du die Art der beabsichtigten Tätigkeit nicht ausfüllen kannst - lass sie frei oder schreib was rein.

    Angaben zur Art? Pyrotechnische Gegenstände und Anzündmittel aller Klassen und Kategorien (sofern Du T2 in der Befähigung hast) sowie Schwarzpulver.

    Oder als Liste: Kategorie 1-4, T1, T2, (P1, P2), Anzündmittel (alte KlassenZZP, ZZS, ZA, ZZL, ZZA, ZZE) sowie (solange zugelassen) der alten Klassen PI-PIV, T1, T2, S1, S2.

    Disclaimer: Ich hoffe ich habe alle Klassen/Kategorien erwischt. Bin aber nicht sicher ;)
     


  10. Hast Du auch den richtigen Antrag bekommen ? Ich hatte auch erst einen falschen nach dem Waffengesetz . Kein Bedürfnis ? Das ist in der Tat merkwürdig .Aber sei froh !

    Gruß Sky
     
  11. Wo finde ich was im Gesetz dazu?



    @Skydancer: müsste der richtige Antrag sein
     
  12. Urks, weiß ich nicht mehr auswendig. War irgendwo im Gesetz / den Verordnungen wo auch geregelt wurde, dass es diese Mengenbegrenzungen / -angaben überhaupt gibt..

    Bin @work, kann daher nicht richtig suchen, unter Anderem bezieht es sich hierauf, war aber auch noch explizit geregelt.
     
    Psychorosi gefällt das.
  13. Ächts.
    Wie oft noch ? Da gibt es nichts merkwürdiges :blintzel: .
    Kein Bedürfnis für pyrotechnische Gegenstääääände :p
    Zur Mengenregel:
    Liest man die urrralte SprengVwV versteht man den Antragsvordruck vllt. besser:
    Deshalb die frage nach jedem Fitzel, Art und Gewicht.
    Beachtet man nun aber auch den letzten Satz, stellt man fest: hängt alles vom Bedürfnis ab.
    (Wichtig.)
    Da aber kein Bedürfnis (für pfG's) gefordert wird, entfällt die Angabe (für ptG's): keiner will wissen, wieviele Meter Stoppine in den nächten 5 Jahren verbraucht werden :blintzel:.


    LG
    Thomas
     
  14. Zitat von skydancer [​IMG]
    Kein Bedürfnis ? Das ist in der Tat merkwürdig .Aber sei froh !
    Ächts.
    Wie oft noch ? Da gibt es nichts merkwürdiges :blintzel: .
    Kein Bedürfnis für pyrotechnische Gegenstääääände :p
    Zur Mengenregel:
    Liest man die urrralte SprengVwV versteht man den Antragsvordruck vllt. besser


    Wie oft noch ???? Ich habe keinen Antrag auf §27 gefunden wo keine Frage nach dem Bedürfnis gestellt wurde , der Antrag von Psychorosi wäre der erste !

    Was anderes wollte ich damit nicht sagen ! Ich selber wurde auch nicht auf die Sparte festgenagelt meine Antwort war " Schießen von Großfeuerwerken und fertig " .
     
  15. Hey, ich wollte Dich nicht angreifen :blintzel:
    Nur das immer wieder auftauchenden Bedürfnis für ptG's ausrotten :)
    ... und ich versuche es noch einmal :D
    Wenn man den Antrag, den man in der SprengVwV unter Anlage 7 findet durchliest, steht da
    ...und gleich dahinter die Fußnote 2, welche folgendermaßen aufgelöst ist: "Beantwortung entfällt bei pyrotechnischen Gegenständen"

    LG
    Thomas
     
  16. Ich darf den Antrag leider nicht online stellen! Deshalb zitiere ich!

    Angaben über Art und Ort der beabsichtigen Tätigkeiten

    Art:

    Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
    Vorderladerschiessen

    Ort:

    Schiesstand

    Da kann man dann kreuzchen machen!

    mehr hab ich nicht gefunden!

    gruß

    Daniel
     

  17. So habe ich das auch nicht gesehen ,alles ok!

    Ich bin ja auch über jede Antwort , Belehrung dankbar ! Jeder fängt mal klein an .
     
  18. @Psychorosi Informier die Stadtverwaltung, dass der Antrag falsch ist. Ob Du einfach "Feuerwerke" als Zweck draufschreiben dürftest und gut ist ;)
     
  19. hmm, ok!

    Was schreib ich denn jetzt in meinen Antrag für die beantragten mengen?

    Einfach leer lassen, da wird er sicher abgelehnt!

    Hat denn keiner einen genauen § der das aussagt, das man nichts angeben kann?

    Ich mein der Antrag im SprengVwW steht das selbe wie in meinem, mit den Mengenangaben!

    Ich könnte da natürlich angeben was ich so verbrauche, aber das wird bissl viel! Wenn ich jeden einzelnen Gegenstand auflisten muss.

    gruß
     
  20. Mal so als Bemerkung:
    Bei mir gabs gar keinen "Antrag".
    Ich habe ein formloses Schreiben mit der Bitte um Ausstellung eines §27ers für Pyrotechnik aller Kategorien an das zuständige Amt geschickt.
    Einen Vordruck gibts hier noch nichtmal.

    Wenn du unbedingt ne Menge angeben willst schreib halt z.B. rein ca. 100kg NEM / Jahr. Das reicht für privat meist schon aus. Und da du normalerweise nicht den Jahresbedarf auf einmal kaufst, kann auch keiner ein Riesenlager verlangen.

    Gruß
    Fabian
     
  21. Wenns gerade keiner weiß, schau es einfach selbst nach .. SprengG, SprengV 1-4, SprengVwV .. so viel ist das nicht ;)
     
  22. Wann stellt man denn den Antrag-mit bestandenem Lehrgang ???
     
  23. Die wollen ja auch wissen wieviel von was
     
  24. Informier dein Amt einfach, dass es diese Angaben (inkl. der Aufzeichnungspflicht) eigentlich nur für Explosivstoffe gibt, nciht aber für pyrotechnische Gegenstände. Ob es daher ausreicht wenn Du angibst, dass Du pyrotechnische GEgenstände und folgende Mengen Schwarzpulver.. beantragst.
     
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