Pyrotechniker Bedürfnisnachweis beim §27

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Psychorosi, 10. Dez. 2009.

  1. lass Dich nicht auf irgendwelche Mengen festnageln.
    Wieviel NEM Du für ein oder alle Feuerwerke im Jahr benötigst weißt Du doch garnicht.
    Und wie willst Du denn Treibladung und Satzmenge unterscheiden? Weil die ja auch nach der Menge Schwarzpulver fragen könnten (war bei mir so)
    Mach denen (irgendwie) klar, daß Du das Bedürfnis "privater Abbrand von Feuerwerken der Klasse IV" hast. Dabei gibt es keine Beschränkung der Satzmengen. Denn wenn Du 50 175er schiessen würdest kommst Du schnell auf 100kg NEM. So viel Geld sind 50 175er auch nicht - aufs Jahr gerechnet

    Die kommen aus der Wiederlader-Welt - Pyrotechniker kommen denen meist nicht unter. Stur bleiben - aber höflich. Das hilft. Wenn die merken daß Du ihnen Arbeit bereitest (im Sinne einer Anzeige) dann werden die normalerweise spätestens dann einlenken. Der Lagernachweis ist ja sinnvoll bzw. richtig. Aber die NEM-Menge begrenzen geht ja garnicht.
     
  2. Vergiss es - die denken in "so und so viel Munition im Kaliber X, so und so viel Munition im Kaliber Y"

    Scheint ein harter Brocken mit mangelndem Verständnis für die Rechtslage zu sein. Idealerweise bereitest Du Dich anhand der Paragraphen vor und bittest - daß man Dir nachweisen soll warum Du - als Pyrotechniker - diese für Dich nicht geltenden Regeln einhalten sollst. Schaut der dann da rein sollte es auch mit dem 27er klappen. Verweigert er sich - zeig ihn an. Bist Du Rechtschutzversichtert?
     
  3. Bin Rechtsschutzversichert, ich denk das läuft dann unter Privat Rechtschutz! Daran hatte ich im äusserden Notfall gedacht! Aber mal sehen!

    Nun gut mit dem Lagernachweis kann ich net dienen! Hab keins, brauch ich aber auch nicht!

    Ich werde mein Material direkt beim Hersteller holen! und direkt am Abbrennplatz verwenden!

    1kg Pulver darf ich ja lagern.


    gruß
     
  4. Yes we can !!!!! :D

    Geschafft , ich halte seit heute Nachmittag meine Erlaubnis in den Händen , ein kleines grünes Büchlein .
     
  5. und was steht da alles so drinne?

    gruß
     
  6. Na dann mal Glückwunsch und fröhliches Feuerwerken. :five:
    Wie man an diesem Thread erkennt, scheint die Sache mit dem 27er ja teilweise alles andere als unkompliziert zu sein.
     


  7. Herr .... erhält hiermit aufgrund des § 27 Abs.1 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.April 1986 (BGBI.I S.577) die Erlaubnis zum /zur

    Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen / Zündmitteln, zum Umgang mit Bearbeiten , Verarbeiten, Aufbewahren ,Verwenden und Vernichten , zur Beförderung von Explosionsgefährlichen Stoffen , die nicht explosionsgefährlich iS des §3Abs.1 Spreng G sind,Zündmittel und pyrotechnische Gegenstände .



    Wie schon so oft geschrieben gibt es keine Begrenzung auf Ptg`s .

    Jedoch ist die Menge des Schwarzpulvers auf 20 kg begrenzt , damit bin ich jedoch sehr zufrieden .

    Sonst nichts.

    Allerdings habe ich Versicherung und Lager nachgewiesen .

    Tip : Ruhig und stets freundlich bleiben die Leute versuchen auch nur Ihren Job zu machen , dann gehts schneller.:)

    Gruß Skydancer
     
  8. Alter Schalter... 20kg SP... da hats aber einer gut mit dir gemeint ;-)

    Willkommen im Club!

    Gruß
    Fabian
     
  9. Naja, nicht wirklich
    Es sei denn - sie meinen daß man 20kg SP ZUSÄTZLICH zu der Treibladung aus den Bomben haben kann

    Das sollte dann reichen - zumindest für nen 27er...
     

  10. Ja , das gilt wirklich nur für reines Schwarzpulver extra zu den Bomben versteht sich !

    Ja sie wollte 5 kg eintragen womit ich Ihr Dein Beispiel mit den Feuertöpfen erklärt habe und Sie es auch verstanden hat .:)
     


  11. Ja danke , 20 kg brauch man schon , damit komm ich zurecht !:)
     
  12. Und da wurde nur das Schwarzpulver eingetragen?

    Also keine Pyrotechnischen Gegenstände?

    gru´ß
     
  13. Hm, höre ich gerne wenn ich helfen konnte.

    20kg sind für Feuertopfe schon ausreichend (40x200mm-Feuertopf je 500g SP)
    5 Kg sind da zu wenig.

    Meist sind die Leute nicht vernagelt sondern "unwissend" - sie haben mit unsereins nix zu tun und sind unsicher daß sie einen Fehler machen - nachvollziehbar
    Nur die vernagelten "ich will nicht daß irgendwer irgendwas schiessen kann"-Gestalten, die verdienen es, daß man ihnen das Leben (auch sonst) zur Hölle macht - natürlich rein nach Vorschrift und per Gesetz :)
     

  14. Genau richtig , woher sollen sie auch Begrenzungen nehmen wenn es niergens in der Spreng V . welche gibt .
     
  15. Warum der Stress mit den SP-Begrenzungen? Keine Begrenzung ist immer am einfachsten ... Aufbewahrung / Lagerung ist sowieso unabhängig von diesen Begrenzungen in der 2. SprengV geregelt.
     
  16. :)Recht hast Du , aber da sehen wir mal wie unterschiedlich das von Amt zu Amt gehandelt wird !


    Ich bin ganz glücklich mit dieser 20 kg Reglung und denke ich kann damit leben als Feuerwerker !


    Mein erstes angemeldetes Feuerwerk ist zu Silvester und wenn ich bedenke was ich privat verlade ( Schwarzpulver ) sind die 20 kg ok !!

    Ein finale mit 3 " Bömbchen reicht vollig aus !!

    Momentan brauch ich nichts selber verladen , bei dem heutigem Angebot . :)
     
  17. Hallo zurück!

    Wollte den Antrag jetzt endlich mal zu ende bringen, ich habe heute nochmal mit dem zuständigen Herr vom Amt geredet!

    Ich sei der erste hier im Kreis den den Schein zum abbrennen haben will!

    Nun hab ich ihm die Sache mit den eingetragenen Mengen erklärt, das es für mich nicht einfach ist, einzuschätzen wieviel ich von was verbrauche! Jedoch behart er darauf das ich eintrage was ich verbrauche!

    Nur was soll ich da reinschreiben? Er sagte auch das er sich eventuell mit der Bezirksregierung beraten will!

    Ich soll den Antrag einreichen und er muss sich dann in die Gesetze einlesen! Nur ohne Mengenangaben gibt das nix....


    Vielleicht hat einer ein Tipp, was habt ihr in euren 27er stehen?

    gruß
     
  18. Hm, ich hatte dazu ja schon mal geschrieben...

    und zwar:
    Die Menge an Material KANNST Du garnicht wissen.
    Wenn der Mensch sich da mit der Bezirksregierung beraten will dann soll er. Weise ihn darauf hin daß Du definitiv bei einer - Deiner Meinung nach willkürlichen - Einschränkung der Satzmengen (oder gar Artikel!) eine Klage einreichen wirst - klär aber vorher ob Du diesen Bereich wirklich rechtschutzversichert hast.

    Die Frage ist dann wer konsequenter ist - ein Sachbearbeiter der ohne juristisches Wissen mal eben einen extrem komplexen Sachverhalt geklärt zu haben glaubt oder eben ein Bürger mit Rechtschutzversicherung, der das Gesetz auf seiner Seite hat - nebst Logik.

    Denn:
    1.) Auch ein 27er kann - sofern er genug Kohle hat - 50 Feuerwerke a 20.000 Euro Materialwert - abbrennen
    2.) Das Verbringen ist davon erst einmal ausgeschlossen - niemand verbietet einem, später den ADR nachzumachen oder mit 3 20er-Feuerwerkern (die wegen Borniertheit von Behördenmenschen "nur" den 20er Haben) privat und unentgeltlich besagte 50 Feuerwerke mit je 79,99kg NEM abzubrennen. Da geht dann schon einiges. Wie gesagt - niemand weiss das vorher. Also darf es auch nicht eingeschränkt werden
    3.) Der Gesetzestext gibt nix gegenteiliges her. Entweder Du bist nicht zuverlässig - dann darfst/solltest Du eh keine Befähigung und Erlaubnis haben dürfen - oder Du bist es, dann gibt es auch keine Einschränkungen
    (Ergänzung: gerne möchten die Behörden nun auch noch die Kategorie 4 ausschliessen - nach dem Motto "die ist doch nicht für 27er... )

    Daher - sachlich aber sehr deutlich die Auswirkungen einer Deiner Meinung nach illegalen Handlung des Behördenmenschen darlegen.

    So hab ich es gemacht gehabt. Allerdings war man bei mir durchaus nicht feindselig, lediglich aufgrund fehlender Erfahrung (war wohl der 1. oder 2. 27er Feuerwerker in meinem Bereich) vorsichtig.
    Das ist mir aber auch lieb so.

    ich drück auf jeden Fall die Daumen.

    Im übrigen könnte die "wiederauflebende" Kategorie 3 sowohl positiv als auch negativ sich auswirken
    Positive Entwicklung: mehr Menschen beantragen den, die Behörden bekommen mehr Erfahrung und Routine
    Negative Entwicklung: man versucht, den 27er "nur" noch für maximal Kategorie 3 zuzulassen.

    Schauen wir mal. Ich jedenfalls musste kurz schwitzen, als ich für einen 70er als 27er ein Feuerwerk angezeigt habe und die Frage nach "welche Kategorien dürfen Sie denn?" nicht wirklich beantworten konnte
    (konnte ich schon - nur auf dem 27er war nichts eingetragen - zu wenig ist eben auch manchmal hinderlich
    Allerdings war sowohl der zuständige Sachbearbeiter der Stadt in der das Feuerwerk abgebrannt werden soll als auch die zuständige Behörde verständnisvoll und einsichtig. Es gab jedoch aus dem Landratsamt "Bedenken" im Sinne "das ist doch nur für Kat3" (obwohl mein 27er zu einer Zeit ausgestellt wurde als es noch Klassen gab und auch das Gesetz an sich eindeutig ist).

    In diesem Sinne einen schönen Abend

    Grüsse

    Adnan M.
     
  19. Es ist mir ein dringendes "Bedürfnis" darauf hinzuweisen, dass "Bedarfsnachweis" in diesem Zusammenhang eher angebracht wäre.
     
  20. Keine Mengen im Antrag eintragen/angeben. Wie soll man den für Pyrotechnische Gegenstände oder Anzündmittel eine vernünftige Menge finden, ein großes Lichterbild könnte unter Umständen mehrere hundert Lanzen haben und es gibt nun mal sehr viele verschiedene Gegenstände in der Pyrotechnik, da müsste ja ein ganzes Buch oder ein Katalog eingetragen werden. Ruhig ein paar Beispiele aus der Praxis nennen und mal ein paar gängige Mengen dabei schildern, wie gesagt, an dieser Stelle wird der Pyrotechniker sehr häufig mit Böllerschützen verwechselt und die haben nun mal eingetragenen Mengen in der Erlaubnis.
    (Quelle : http://www.bvpk.org/einmaleins_27er)

    Vll hilft dir das weiter. und ansonsten.....was passiert denn wenn du dann halt sagen wir.....300kg NEM bei den mengen einträgst? oder sogar 600kg? meinst du dann springt der typ ausm hemd und sagt sofort komplett nein?
     
  21. Danke erstmal!

    Ich lass das Feld frei und fahr zu dem Bearbeiter und weise ihn eben darauf hin!

    Mal gucken was passiert!


    Ich meld mich wieder.

    gruß
     
  22. Viel Glück und halt uns auf dem laufenden .........

    Gruß Skydancer:)
     
  23. isses denn grundsätzlich möglich angaben zu machen wie ich sie weiter oben angesprochen habe? also wirklich mal 600kg oder sogar ne tonne oder noch mehr anzugeben oder sagt der bearbeiter da erst recht nein?
     
  24. Viel einfacher wäre es wenn du einen Bunkernachweis zur Miete etc.. erbringen würdest.

    Da sind nämlich bereits die MAX NEM Mengen an Pyrotechnischen Gegenständen meistens angegeben.
    Da dürfte es überhaupt kein Problem geben den Erlaubnisschein uneingeschränkt ausgestellt zu bekommen.

    Salut Tom
     
  25. Hi!

    Also der Schein ist beantragt! In ca. 3-4 Wochen nach der Zuverlässigkeitsprüfung werde ich antwort bekommen!

    Mal gucken, vielleicht hab ich Glück und bekomm den Schein direkt!

    gruß

    Daniel
     
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