Sicherheit Lagerzulassung

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von MunMuckl, 11. März 2010.

  1. Hallo Freunde,

    momentan bin ich mitten in der Beantragung des 27er für die neue Kategorie 3.
    Das LRA möchte mir diesen Schein ohne Lagernachweis nicht ausstellen. Irgendwie wollen die von "just in time Lieferung" nix wissen und die Bearbeiterin glaubt mir auch nicht das ich alles verschieße wenn ich mal was abbrenne.
    Soviel zur Vorgeschichte


    Jetzt zum Thema:

    Mich hat ein Bekannter auf die Idee gebracht, auf einem z.B. Freizeitgrundstück mit Gartenlaube, dort in die Laube einen ca. 1 - 2Tonnen schweren Panzerschrank zu stellen und dies als Lager(Kleinmengenlager) zu zulassen. Er hat was von max. 60kg gesagt. Ein 2t schwerer Panzerschrank würde nicht mehr als ortsbeweglich angesehen, meinte mein Bekannter.

    Ich habe nun die Option eine Streuobstwiese mit Geräteschuppen(massive Zimmermansarbeit) zu erwerben, an den Panzerschrank komme ich auch.
    Die Streuobstwiese liegt mitten in der Pampa, keine Wohngebäude in den nächsten 2km Umkreis, nur ein paar weitere Gartenlauben und Geräteschuppen.

    Ich denke mal das die ptGs die in Kat.3 irgendwann mal kommen werden 1.3 sind/werden. Ich gehe also davon aus das ich dieses Lager für 1.3 genehmigen lassen muss.

    Dies ist also mein Vorhaben und nun zur Frage:

    Da ich mir die 2.SprengV etwas zu Gemüte geführt habe und trotzdem nicht recht schlau geworden bin, wollte ich euch mal fragen was ihr von dieser Idee haltet und ob das so überhaupt möglich wäre.
    Wenn möglich teilt mir auch mit auf was ich zu schauen und was ich zu beachten habe.


    Danke schonmal im Vorraus.

    MfG Armin a.k.a MunMuckl
     
  2. Panzerschränke werden ab 200kg Eigengewicht, oder wenn gegen festes Bauwerk verschraubt als nicht ortveränderlich angesehen. Da braucht's keine 2t.

    Aber ein Panzerschrank ist mangels Ausblasöffnungen, im Gegenteil, er hat ja sogar eine erhöhte Verdämmungswirkung eher nicht als Lager geeignet.

    Ob Kat.3 wirklich 1.3 beinhalten wird ist ja noch ne andere Geschichte. Und 1.4 kannste nach den Lagerbestimmungen in abseits stehenden, nicht bewohnten Gebäuden ja eh kleinere Mengen lagern.


    Zu den Vorschriften von einem Kleinmengenlager bis 60kg gabs hier schon einige Diskussion. Such mal danach.

    Gruß
    Fabian
     
  3. #3 MunMuckl, 12. März 2010
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2010
    Danke dir.

    Naja, das mit der fehlenden Ausblasöffnung hab ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen.


    Edit:
    Ich hab jetzt mal nach Kleinmengenlager gesucht, aber wirklich schlau bin ich daraus nicht geworden.
    Was würde denn sonst noch gehen anstatt ein Panzerschrank? Ein normaler abschließbarer Stahlschrank bei dem man eine Explosionsklappe einsetzt??
     
  4. Stahlschrank ist eigentlich nur für z.B. Schwarzpulver (1.1D).
    Richtig wäre ein festes Gebäude aus Ziegel oder Beton, mit ausreichender Tür, festem Dach, Ausblasöffnung und ausreichend Sicherheitsabstand zu umliegenden Gebäuden und Grundstücken.
    Was das ausreichend genau bedeutet könnte dir vermutlich das Bauamt sagen.
    Hier im Forum gabs aber neulich (in den letzten zwei Monaten glaube ich) einen Thread, wo jemand genau das vorhatte: so ein Kleinlager. Bei festen "Gebäuden" unter einer bestimmten qm Zahl ist es wohl auch noch Genehmigungsfrei.

    Aber ob sich der Aufwand und die Kosten lohnt, glaube ich nicht. Gibts in der Gegend keinen Pyro in dessen Lager du dich mit einem Palettenplatz einmieten kannst?

    Auch wäre eine Möglichkeit nochmal genau die gesetzlichen Bestimmungen zu studieren (ggf. mit fachkundiger Hilfe). Ein Lager zu Verlangen ist schon deshalb IMO übertrieben, da du ja auch z.B. 1.4G verschiessen darfst, die du, in kleinen Mengen, durchaus z.B. in der Garage lagern darfst. Lager brauchste ja nur für 1.3G.
    Und diese Bestimmungen gibt ja das SprengG und SprengV eh vor... unabhängig vom Schein, der ist ja nur die Umgangserlaubnis.

    Gruß
    Fabian
     
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  5. Du warst doch auch schon im Thema Wandstärke Bunker aktiv.
    Wenn die ptg´s 1.3 sind, ist es egal welche Kat. es ist. Und für Bauvorhaben und/oder Umnutzungen braucht man die untere Bauaufsichtsbhörde. Man kann nicht einfach wo mal will etwas bauen und dann als Lager nutzen. Also Antrag auf Vorbescheid für das geplante Vorhaben stellen.
     
  6. Woher nehmen wenn nicht stehlen?? Hier bei uns sind die Preise für Stückle mit Hütte eh immens hoch und wenn die Bude dann auch noch aus Stein oder Beton sein soll... dann kommt man hier in der Gegend ziemlich schnell in den 5-stelligen Preisbereich.

    Ich denke du meinst den stedi mit seinen 2 Containern, oder?

    Ich brauch und will ja nichtmal nen ganzen Palettenplatz. Außerdem gibt es sowieso noch nix was ich einlagern könnte.
    Ich hab schon rumgefragt, aber naja... das meiste was ich geerntet habe war Empörung darüber das man nun ohne Fachkunde nen 27er beantragen kann, auch wenns nur Kat.3 ist.

    Wie gesagt, die Angabe einer "just in time Lieferung" finden die recht dubios, da keine Firma an nem Sonntag liefern würde, wenn ich da ein FW abbrennen würde.
    Und das ich alles verschieße wird mir erst recht nicht geglaubt.
    Da ich ja nicht weiß wie ptGs von Kat.3 eingestuft werden, male ich eben den Teufel an die Wand und gehe von 1.3 aus.
    Und ohne Lager kein Schein... so wurde mir das deutlich gesagt.
     
  7. Ja da war ich auch aktiv.

    Ich wollte ja wissen ob mein Vorhaben prinzipiell so möglich wäre. Ich muss dieses Grundstück ja erstmal kaufen, dann kann ich mit den Behördengängen anfangen.
    Sollte es dann doch nicht funktionieren kann ich ja wieder verkaufen, oder die Hütte anderweitig nutzen.
    Der Besitzer möchte halt ne zügige Abwicklung...

    Bauen würde ich schon, nur dürfen werde ich das sicherlich nicht(Landschaftsbild etc.). Deswegen hab ich ja an Umnutzung gedacht.
     
  8. Tja., also liegt der ganze Zeitdruck mehr am Verkäufer. Denn so einen Antrag auf Vorbescheid kannst du für alles stellen, was du willst. Da muss das Grundstück noch lange nicht dir gehören.
    Das ist ja gerade Sinn und Zweck der Sache. Man bekommt einen Bescheid, evtl .mit Auflagen, auf den man sich dann beim Bauantrag berufen kann.
     
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  9. Wo liegt eigentlich das Problem ? Es gibt für die Lagerung genaue Vorschriften und die sind einzuhalten, nicht mehr und nicht weniger.z.B. wird bei Pyrotechnik keine Ausblasöffnung gefordert, das ist doch alles Quatsch. Les die Lagerverordnung durch z.B.

    http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/5_220.pdf

    da steht Alles drin. Und ich empfehle zuerst die Lagergenehmigung zu beantragen und dann das Grundstück zu kaufen ..

    Mindestabstand bei Lagergruppe 1.3 sind 90 Meter zur Wohnbebauung, 60 Meter zur nächsten Straße .. der Rest errechnet sich aus den gegebenen Abständen und Lagermengen. Blitzschutz bei überirdischer Lagerung Vorschrift!, jährliche Überprüfung erforderlich .. etc. Nur für´s Hobby lohnt sich das nicht, da empfehle ich Dir Miete wegen 1 oder 2 Palettenplätzen.

    Zum Schein und das Amt will nicht ohne Lager: Was machst Du wenn Dein Feuerwerk abgesagt werden muß wegen Wind oder Bombendrohung oder weil die Polizei es Dir untersagt an diesem Tag, was auch immer ?Wo lagerst Du einen Blindgänger nach dem Feuerwerk ? Du mußt es irgendwo einlagern. Und da sind wir beim Punkt !

    Min. 30% der "Pyrotechniker" haben kein Lager und reden sich mit "angemieteten" Alibiflächen raus etc. Ich bin dafür: Kein Schein ohne Lagernachweis! Wem das Hobby so wichtig ist der soll sich drum kümmern.

    Gleiches gilt für eine Vielzahl gewerblicher Kollegen. Ohne Lager und ADR-Fahrzeug gehört keine Erlaubnis erteilt - das Gesetz gehört in diesem Punkt dringend geändert. Dann hätten wir gleich mal 30% weniger Mitbewerber die sich mit illegaler Arbeitsweise - kein Lager, kein Fahrzeug (weil immer unter 2o Kilo hahaha, kein Gefahrgutbeauftragter etc. einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und sich diese Kosten sparen. Aber das scheint in der Branche ein Tabuthema zu sein.

    So, weit abgeschweift .. :)

    Also, les die Lagerrichtlinien und bau Dir das Ding entsprechend den Vorgaben, Das war´s .. Der Bau eines Sprengstofflager wird dann Einiges schwieriger, da brauchst die Panzertüre etc. aber nicht wegen 1.3 Pillepalle und Du willst ja nicht über 9,99 Tonnen Nettoexplosivstoffmasse (sonst braucht es ein emmisionsrechtliches Verfahren)

    Gruß Harald
     
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  10. Hallo Skyfire,

    prinzipiell stimme ich Dir was die Lager-Geschichte angeht völlig zu. ein 100 % seriöses Arbeiten ist auch aus meiner Sicht ohne Lager unmöglich. Einmal Wind in ausreichender Stärke, und schon ist das Problem da.


    Das ist der einzige Punkt in dem ich es anders sehe... Einen Gefahrgutbeauftragten benötigt nur, wer mehr als 50 Tonnen im Jahr befördert - ich wage zu behaupten das es von den reinen Abbrennereien in D keine gibt die das "schafft".

    Wobei es sicher nicht verkehrt ist auch unter 50 to einen zu haben - aber eben nicht erforderlich.
     
  11. > 50 Tonnen .. korrekt

    Aber bei so vielen Pyrotechnikern / Firmen die laut Selbstdarstellung mit Feuerwerk "handeln und ganze Bunker mit Material umschlagen" müßte der Gefahrgutbeauftragte doch bei fast allen Betrieben Standard sein. Da denk ich mir: Münchhausen läßt grüßen ..

    Gruß Harald
     
  12. Soo viele Stimmen - da muß was dran sein ?

    Mal ganz langsam, pls Mitdenken:
    Wir sind uns einig, dass durch Direktanlieferung /Abholung die ptG's "100% sauber" auf dem Abbrenner ankommen können, ohne dass man sich ein Bein ausreißt, besonders wenn wie in diesem Beispiel keine echten betriebswirtschaftlichen Argumente (27er: nur gelegentlich, was besonderes für den Erlaubnisinhaber) zum Tragen kommen - soweit Konsens ?

    Dann also zügig zu dem Argument "Feuerwerk wird abgebrochen und dann ..." (sei es Wind oder sonstwas) ...
    Wie oft kommt es vor, dass man nicht vor Ort vernichten kann ? ... und um wieviel Material handelt es sich ?
    Hab selbst schon einige 75er-Stehenbleiber zertreten und in den Wassereimer geklatscht ... weil es weniger nervig ist, als nochmal in den Bunker zu gondeln. Jo, Blitze taucht man nicht ... die werden auch zertreten und notfalls sofort heiß vernichtet.
    Aber gehen wir davon aus, dass viel wertvolles Material stehenbleibt.
    Wohin ? Natürlich auf den Transporthänger - dann Handy in die Finger und seinen "Notfalllagerverantwortlichen" angerufen: "Hey mir sind die Dingsda stehengeblieben, ich bring' sie Dir vorbei - ab in den Bunker damit - wann paßt es ?"
    Da braucht man keine Schüsselgewalt und hat mindestens 24 h Transportzeit.
    Ist der Aufwand zu groß, es abholen zu lassen oder es selbst zu fahren - ist das Zeug halt für den Müll.
    Pech.
    Das weiß man beim Bestellen schon und als unbedenklich bescheinigter Verantwortlicher steht man auch dafür ein - wer sonst ?
    Wenn ich mir den eigenen Bunker in der Nähe spare, ist klar, dass im Zweifel vernichtet werden muß.
    Was kostet der Bunker pro Jahr, wieviel jährlich haue ich in die Tonne ?

    JEDER kann ein Lager haben und es überschreiten - ein Blitz im 1.3er Brandabschnitt und es hat sich.
    Wenn man fordert: Keine Erlaubnis ohne Lager, weil man meint, damit besser sicherstellen zu können, dass ordentlich gelagert wird, dann heißt dass um Umkehrschluß auch "kein Schein ohne Lager für 10 hoch x Tonnen 1.1. ;)


    LG
    Thomas
     
    Adnan Meschuggi und Berserker FW gefällt das.
  13. Zertreten als sichere Art der Vernichtung? Erzähl das mal der BG ;)
    Abgesehen davon würde ich persönlich nie Ware (in größeren Mengen, um dieses Szenario ging es ja) auf dem Abbrenner vernichten, sondern nur auf dem Vernichteplatz in der Firma (wenn man keinen hat Steinbruch o-ä, ohne "Publikumsverkehr". Wenn da was passieren sollte kommst Du in Teufels Küche, denn Abbrennplatz ungleich Vernichteplatz.

    Wenn die Show ins Wasser fällt wird keiner das komplette Material vernichten, das kann mir keiner erzählen. Wer kann sowas zahlen? Und zum Thema Notfalllager - auch sowas will nachgewiesen werden. In dem Fall hier ging es ja darum dass gar kein Lager vorhanden ist.
     
  14. #14 skyfire_feuerwerk, 10. Apr. 2010
    Zuletzt bearbeitet: 10. Apr. 2010
    @ unkrautEx

    >> Im Prinzip ja, nur welche Firma liefert "auf den Abbrennplatz, zu jeder Zeit und Kleinmengen ?" Ich kenne bis Heute nicht eine Einzige .. außer den Kumpel vom Kumpel seinem Kumpel ... Aber Du kennst eine Firma die das macht, toll wer ?

    >> Und wenn der Dingsda im Urlaub ist? Diesen "Notfallverantwortlchen" bzw. Lagerverantwortlichen haben die wenigsten .. Der heißt fast überall: Ingo Garage, Franz Keller, Egon Dachboden usw. .. man kennt doch seine Pappenheimer.

    >> Falsch: Entweder kein 1.1 mitlagern oder ein 2. Lager für die "Kleinmenge 1.1".

    >> Du warst nur zum Zeitpunkt der Befähigungsscheinerteilung / Erlaubniserhalt unbedenklich bescheinigt. Was danach kommt
    prüft in Deutschland leider Keiner und wenn man die "ohne Lager" Kollegen nicht erwischt gibt´s nach 5 Jahren sogar Verlängerung.
    Ist wie Geschwindigkeitsüberschreitung um 100% .. Wirst nicht erwischt kannst weiterfahren. Sogar nen §7 kann man in Deutschland
    ohne Lager erhalten denn man kann die Aufträge ja Sub-vergeben. Ich sag nur:
    Hier gehört das Gesetz dringend nachgebessert - Scheine §7 + §27 nur gegen Lagernachweis.

    Und wenn ein "angemieteter" Lagerplatz dann in max. 50 Kilometer Entfernung (und nicht 400 Kilometer und mehr ..)

    Meine "Forderungen" beruhen alle auf Erfahrungen .. der Anteil "schwarzer Schafe" überwiegt und mangels Risiko
    entdeckt zu werden ist das Garagenlager zuhause zwischenzeitlich Standard. Aber wie gesagt:
    Ein Tabuthema in der "Szene" .. der schnelle Euro zählt mehr ..

    Gruß Harald
     
  15. Oha - noch schärfere Gesetze!
    Ich meine, dass in Deutschland der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bestens geregelt ist. SprengG, 1. SprengV, 2. SprengV, SprengLR, BGR, technische Regeln, ADR, GGVSEB usw usw.
    Jeder der seine Fachkunde absolviert hat, unbedenklich ist und eine Erlaubnis in der Tasche hat kennt diese Regeln UND die Konsequenzen für Regelverstöße.
    Es bedarf keiner schärferen Gesetze und Verordnungen sondern der Einhaltung der Bestehenden. Wer die zulässige Geschwindigkeit um 100% überschreitet muss der Tatsache ins Auge sehen das der Führerschein auch für längere Zeit weg sein kann. Aber deshalb einen Blocker zu fordern der jeden Wagen beim passieren des Ortseingangsschildes auf 50 Km/h abregelt, halte ICH für übertrieben!!!

    Genau so verhält es sich auch bei Feuerwerkern. Es lassen sich durchaus schöne Shows, verantwortungsbewusst mit just in time Lösungen oder mit einem Palettenplatz im zugelassenen Lager beim befreundeten Feuerwerker realisieren.

    Schade finde ICH, dass solche Forderungen nicht die Sache meinen, sondern der Subtext mehrheitlich diesen Beweggrund erkennen lässt:

    oder?

    Wettbewerbsvorteil scheint zwar auf dem ersten Blick sehr naheliegend, MIR aber nicht plausibel. Zum einen bekomme ich den Palettenplatz nicht umsonst. Außerdem bezahle ich bei just in time- Lieferungen deutlich mehr für die ptG als beim Großhändler für ein Mal Lager voll.
    Gerade für Gelegenheitsfeuerwerker, Nebenberufler und Startup`s sind die Kosten für z.B Versicherung und Material prozentual zur Anzahl der Shows deutlich höher.

    Wie dem auch sei; es gibt genug Regeln man sollte sich nur daran halten!
     
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  16. #16 skyfire_feuerwerk, 11. Apr. 2010
    Zuletzt bearbeitet: 11. Apr. 2010
    @Berserker FW

    ******
    Schade finde ICH, dass solche Forderungen nicht die Sache meinen, sondern der Subtext mehrheitlich diesen Beweggrund erkennen lässt: "Zitat: Dann hätten wir gleich mal 30% weniger Mitbewerber... "
    ******

    Nein, darum geht es nicht, aber wir sind von "Hölländischen Zuständen" nicht weit entfernt - viele wissen es aber reden nicht drüber. Wenn da mal ein Wohnhaus in die Luft flliegt "zahlen" wir alle dafür, man wird die heutigen Bestimmungen verschärfen weil ein paar ganz Schlaue Gesetze mißachten. Oder ein mit 100 kg Nettoexplosivstoffmasse vollgepackter Kleinbus (ohne ADR-Zulassung) brennt auf der Straße um dann mit einem schönen Feuerwerk zu explodieren. Muß es soweit kommen ?

    Bei Sprengstoffen / Zündern ist ein Lagerbuch mit Eingang / Ausgang der Ware zu führen.

    Sowas will ich als Pyrotechniker nicht machen müssen, es wäre bei den vielen Artikeln sehr, sehr aufwendig. Aber da hier Scheininhaber unsauber arbeiten und es mal irgendwann unterm Dachboden knallt wird das vielleicht eines Tages das Ergebniss von Gesetzesverschärfungen sein. Darauf kann ich gerne verzichten.

    Ein Lagerbuch sollte bei jedem §7 oder §27 Besitzer - der kein eigenes Lager besitzt - zur Pflicht gemacht werden. Ist doch bei Kleinmengen kein Problem das zu führen.
    Das wäre ein sinnvoller Anfang und viele schwarze Schafe würden verschwinden bzw. kann die illegale Lagerung nachgewiesen werden.

    Und ich habe geschrieben "Mitbewerber" .. nicht Konkurenz, es ist für uns kein wirtschaftliches aber ein ärgerliches Problem wenn unter ungleichen Bedingungen gearbeitet wird und Preise auf Kosten der Sicherheit gemacht werden - das unterscheidet sich im Prinzip nicht von Schwarzarbeit.

    Abgesehen davon ist die Arbeit die diese Spezies abliefert sowieso eine Schande für die Branche. In der Garage läßt sich halt keine vielfältige Lagerhaltung betreiben und damit endet es als Boxenfeuerwerk mit zwei handvoll 100er als Abschluss. Entweder man ist mit Leib und Seele Pyrotechniker oder man läßt es besser bevor man Kunden enttäuscht und deren Vorstellungen von einem Feuerwerk versaut.

    Ich kenne jetzt immer noch Keinen Lieferanten der "just in time" Kleinmengen auf den Abbrennplatz liefert. Aber Du kennst Einen ? (außer Deinem Feuerwerkskumpel für den Du gelegentlich arbeitest).

    Wenn Du den Palettenplatz hast ok, aber ich kenne "Betriebe" deren Lager 400 km weg ist und die angeblich für 1 Cakebox und 10 Kugelbomben dort hinfahren um sie abzuholen und dann ein Feuerwerk abzubrennen. Das machen die das ganze Jahr so ..

    Wie gesagt es ist ein Tabuthema. Da hier jede Kontrolle versagt müssen andere Regeln her.
    Das ist meine Forderung. Bei Explosivstoffen hört der Spaß auf.

    Gruß Harald
     
  17. Gerade die holländischen Verhältnisse zeigen, dass Deine Forderungen ihr Ziel dort verfehlen, wo Gesetze und Bestimmungen von Menschen nicht eingehalten werden.
    In Enschede gab es eine Lagergenehmigung für 1.4. Allerdings wurde diese um 40 Tonnen überschritten und nicht 1.4 sondern 1.1 BKS gelagert.
    Es geht also nicht darum Gesetze zu verschärfen sondern darum Bestehende einzuhalten.
    Wie @Unkrautex schon sagte; Wenn dann für alle 10 +x t 1.1. Weil es immer Menschen geben wird die sich an nix halten.
    Und wer sagt das die Leute die Du anspricht, selbst mit Lager, nicht einfach zu faul sind nach dem FWK die Stehenbleiber zum Lager zu bringen und auf den Dachboden schmeißen?

    Ich denke eine Vereinfachung der Lagerbestimmungen für Leute die nur gelegentlich FWK zünden und dadurch auch weniger lagern würde der Sache dienlicher sein.
    Da auf Grund von günstigen Lösungen die Motivation für die Umsetzung m.E. steigt.

    Was aber gar nichts bringt ist pauschalisieren! :rolleyes:
     
  18. Wo Gesetze und "Freiwilligkeit" nicht helfen ist Zwang notwendig. Bei Explosivstoff gibt es da für mich keine Toleranzschwelle.

    Wer ein Lager hat - und das hat in der Regel immer Mühe und Geld gekostet - setzt doch seine Befähigung nicht auf´s Spiel nur weil er hinfahren muß. Vielleicht die Kollegen die ein 400 Kilometer entferntes Lager haben - da stimme ich zu.

    Ich beziehe mich nur auf Erfahrungswerte und die zeigen: "Die" ohne Lager und die mit Alibi-Lager machen das, die mit Lager nicht ..

    Das lehne ich ab, denn ein Lager für 1.3 ist wirklich nicht kompliziert und wer vor dieser Aufgabe kapituliert sollte den Umgang mit Explosivstoffen besser lassen. Hier gelten andere Maßstäbe - ein bischen schwanger gibt es nicht - entweder oder. Der Gesetzgeber ist mir in vielen Dingen zu weich.

    Gruß Harald
     
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  19. ... hinzu kommen dann noch die Zeitgenossen, die zwar ein ADR Fahrzeug besitzen, aber gar keinen ADR Lehrgang besucht haben und somit keinen Schein dafür besitzen.
     
  20. viel wahres!

    Hallo Zusammen,

    um es mal kurz zu machen, ich halte eine Erteilung eines §7'er und §27'er für Pyrotechnik ohne geeignetes Lager für grob fahrlässig.
    Gerade beim §27'er ist bei den nicht gewerblichen Kleinst-Lagermengen (Achtung Aufbewahrung!) schnell schluß:
    1.4 - 40 kg brutto
    1.3 - 5 kg netto

    Beim Transport sieht die Sache etwas anders aus, bis 1000 Punkte bekomme ich schon ein ordentliches
    Feuerwerk zusammen, allerdings kein Feuerwerk für ne VA ala Kirmes oder so, deshalb sollte ein ADR Schein für §7'er pflicht sein.

    Die Sache mit dem Liefern auf den Abbrenner, da möchte ich einen sehen der das wirklich schonmal gemacht hat, oder Firmen die dazu bereit sind. :sneaky:

    Die Einhaltung der Lagermengen wird bei mir vom Betreiber der Bunkeranlage überprüft denn der möchte keinen Ärger wenn das Regierungspräsidium vorbeikommt.

    Mensch, ein Bunker kostet jetzt nicht die Welt, da ist u.U. das Fitnesstudio im Monat teurer!
    Im eigenen Interese eines jeden Pyrotechnikers sollte man hier nicht sparen.

    Gruß Abo
     

  21. :shocked: Das wird ja immer toller.........

    Da wird hier ausgiebig darüber diskutiert ob denn Stoppine mit der Schere oder dem Seitenschneider geschnitten werden darf. Darf man bezünderte Ware transportieren usw. ....und dann wird durch "zertreten", das heißt unkontrollierte Gewalteinwirkung, auf dem dunklen Abbrennplatz vernichtet.
    Kein Mensch weiß, was in den Bomben genau drin ist, alle Nas lang gibt's neue Effekte, fast alles enthält heute irgendwelches Crackling (was mit Sicherheit mechanisch empfindlich ist) und dann wird zertreten..........??? :cry:

    Interessant auch der Zusammenhang: Lager braucht man nicht....

    :shocked: Das wird ja immer toller.........

    meint Raini

    übrigens: Die Frage "Just in Time Anlieferung" womöglich noch auf den Abbrennplatz würde mich auch mal interessieren. Ich lebe ja nun schon 20 Jahre von diesem Klamauk, aber so eine Firma hab ich ehrlich gesagt noch nicht gefunden.
    Wenn ich Fahrzeug und befähigte Besatzung mit der Ware am Samstag Abend los schicke, warum sollen die den Kram dann nicht auch noch selbst anzünden? Damit die Kutscher zum "Aktuellen Sportstudio" wieder zu Hause sind? Fragen über Fragen...
     
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  22. Also Bunker kosten wirklich nicht viel!
    Leider gibt es die aber nicht wie Sand am Meer:p
    Ich hab mir jetzt ein ganzes Gelände mit 18 Bunkern gesichert.
     
  23. Nun, nur weil mancher eben nicht will daß andere auch Feuerwerke abbrennen dürfen muss eben das Gesetz verschärft werden.

    Wieso muss ein Lager maximal 50km entfernt sein? Das mag im Osten (ehemalige UdSSR-Bunker oder in Bayern (Grenznähe) einfach sein, aber such mal im westlichen BW einen Bunker...

    Nein - da sitzt einer auf nem hohen Ross weil er das alles hat - Konkurrenz ausschalten wollen

    Klasse finde ich auch die pauschale Unterstellung, daß einer zwar mal unbedenklich war aber eigentlich doch ein Hundsfott ist. Schön wenn man sich so outet. ;)

    Nee, wo einer sein Bunker hat spielt keine Rolle. Vorallem für den Gelegenheitszünder nach 27 (die sind ja so oder so verhasst). Mir macht es nichts aus, gegebenenfalls 500km zu fahren um stehengebliebenes Material wegzubringen. Weil - ich mach das zum Spass und verdiene nichts dran. Dieser entscheidende Vorteil kotzt manchen Gewerblichen an...

    Doch die tolle Auslegung der "unmittelbaren Nähe" bei Feuerwerken in Städten - trotz ausreichendem Sicherheitsabstand - löst das Problem "zu viele Feuerwerker" eh recht geräuscharm

    PS: Die auf dem hohen Ross sollten mal überlegen ob JEDES Feuerwerk JEDERZEIT 100% fehlerfrei aufgebaut und abgebrannt wird. Nicht daß man da mal etwas genauer hinschaut.
     
  24. Darf man Fragen wieviel ha und was das dann kostet?
    Ich hätte da auch noch was mit 7,8ha und 6 Bunkern. Aber auf Grund des hohen Waldbestandes schlägt das gleich mal mit 38TD EUR zu Buche :shocked:

    @ Adnan

    Da stehen 6 Bunker vom Adolf und einer von den Russen. Rate mal welcher nicht mehr benutzbar ist?
    Also so rosig sieht es hier im "Osten" auch nicht aus. Alle gut gepflegten Anlagen sind schon lange weg.
    Da sind Sprengfirmen, bzw. Hersteller gleich nach der Wende rein oder Pyrotechniker haben sich das schon auch gleich nach der Wende gesichert. Also das hier massenweise Bunker leer stehen, die nur darauf warten wieder in Betrieb genommen zu werden ist auch nicht.
     
  25. Das Gelände hat 13,4 ha, es ist noch ein kleines Haus dabei und eine Werkshalle.
    Über den Preis spreche ich lieber nicht!
    Nur soviel, wenn wir da nicht zugeschlagen hätten, sollte man uns auf den Mond schießen:p
     
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