Sonstiges Ausnahmegenehmigung

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Pyrocreator, 4. Jan. 2004.

  1. Ich weiß nicht wo ich die Frage platzieren sollte, deswegen schreib ich sie hier mal rein:

    Wer von Euch hat schon mal erfolgreich bzw. weniger erfolgreich eine Ausnahmegenehmigung für FW beantragt?
     
  2. Ich hab mal eine Ausnahmegenehmigung zur Hochzeit meines Vaters gestellt.

    Die wurde genehmigt mit den Auflagen, daß die Freiwillige Feuerwehr anwesend ist, und ich eine Versicherung mit unbegrenzter Deckungssumme vorweisen kann!

    Im letzten Satz des Schriebs vom Landratsamt stand dann so schön: "Dies dürfte den Aufwand allerdings nicht lohnen"!

    Das wars dann mit dem Feuerwerk.

    Zum 70. Geburtstag meines Opas wurde es gleich abgeschmettert!

    Das kommt halt immer auf die Gemeinde an
     
  3. Hallo,
    ich wollte auch einmal eine einfordern, sie wurde mir verweigert. Ein Freund forderte im nächsten Jahr zu einem ähnlichen Anlass (Geburtstag) in der Nachbargemeinde ebenfalls eine an, die ihm genehmigt wurde. Wie gesagt, es kommt auf die Gemeinde an, und ein paar Verbindungen dahingehend sind sicher nützlich :D
     
  4. positive Erfahrungen

    Hallo!

    Ich habe hierhingegen ausschließlich positive Erfahrungen sammeln können.
    Bisher habe ich zunächst beim zustandigen Amt angerufen und vorab telefonisch erklärt worum es sich handelt... daraufhin ein Fax ...
    Anbei habe ich mal "meinen Text" gefügt:


    Antrag auf Freistellung - Kleinfeuerwerk


    Sehr geehrter Herr ...

    Ich beantrage die Freistellung vom Verwendungsverbot des §23(1) 1.Halbsatz gemäß §24(1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB1. I, S.169).

    Abgebrannt werden soll ein sog. Kleinfeuerwerk der Klassen Iund II, wobei lediglich optisch wirkende Feuerwerkskörper ohne ruhestörende Lärmwirkung (insbesondere keine Knallkörper) verbrannt werden sollen. Das Feuerwerk wird eine Dauer von ca. 10min nicht überschreiten; außerdem wird auf ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit geachtet.
    Ich versichere, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in §24(1) der 1.SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
    Die Klassen III und IV sollen selbstverständlich nicht abgebrannt werden, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß §27 oder Befähigungsschein nach §20 SprengG erforderlich.

    Begründung / Veranstaltungsort:
    Das Kleinfeuerwerk soll anlässlich einer XYZfeier BlaBla gezündet werden. Die Feier findet am Sa., den soundso auf dem ehem. Dingsplatz des Hotel X, im Ortsteil Y, 12345 Ort, Straße statt.

    ...




    Ich hoffe das hiflt dem ein oder anderen etwas weiter ...
     
  5. Hallo,

    habe gerade eine Genehmigung für ein Feuerwerk zum 70. Geburtstag erhalten. Soll am ... statt finden :D

    Hat auch nur eine Woche gedauert :shocked:

    Es kommt auf die Gemeinde an, bei der man das FWK beantragen muss. So schnell habe ich die Beamten auch noch nicht gesehen. Respekt!!! :D

    Gruss

    Michael
     
  6. meine mutti kennt jemand von der feuerwehr und von der gemeinde viele leute die viel zu sagen haben:)

    wir dürfen zu meiner mutti ihrem 50 ein kleines kl 2 feuerwerk ohne knallartikel abfeuern:)
     
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