Termin | News Himmelslaternen - es gibt einen Feuertoten in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Balkan, 27. Juni 2009.

  1. ... warte einfach das Urteil und insbesondere dessen Begründung ab :blintzel: ;
    nachfolgend kommt der zivilrechtliche Teil:
    Falls der Verursacher (wer auch immer dann gemeint ist) eine Versicherung hatte, wird diese gerne auf jemand anderen zeigen. Wenn es dann noch ein Urteil gibt, sollte Deine Frage beantwortet sein.
    In dem Fall warten wohl schon
    - eine oder mehrere Haftpflichtversicherungen,
    - eine Gebäudebrandversicherung,
    - möglicherweise Lebens-und Unfallversicherungen
    die strafrechtliche Einschätzung und Würdigung fiebern.

    Dass, das alles so "ewig" dauert, alle Zuschauer und vor allen Dingen: die Beteiligten :( so lange "in der Schwebe" gehalten werden - ist traurig, aber leider kaum vermeidbar.

    Um sich als Netzteilbesitzer sicher fühlen zu können, bleibt nur der Abschluß einer Privathaftpflichtvers..
    Und niemals selbst ein Computergehäuse zu öffnen, ohne Fachkraft (mit Betriebshaftpflicht) zu sein:
    Alle Zertifizierungen sind flöten und man setzt sich immer dem Risiko aus, dass man im Falle eines Falles auf einen Richter trifft, der den privaten Eingriff in das Innere eines Elektrogerätes als grob fahrlässig einstuft.
    ... aber ich möchte jetzt die Diskusion nicht von einem tödlich verunglückten Kind auf ein virtuelles Netzteil runterspielen :eek:


    LG
    Thomas
     
  2. Meinst du nicht auch das Netzteilgehäuse?
    Ein Rechner ist kein einzelnes Elektrogerät sondern ein Gehäuse dass mehrere Elektrogeräte beherbergt.
    Alle Lebensgefährlichen Spannungen (die es nur im Netzteil gibt) sind in einem geerdeten Metallgehäuse und/oder Schutzisoliert, alle anderen Komponenten arbeiten mit ungefährlicher Kleinspannung (max. 12V bei PC-Komponenten).

    Somit hat jeder das Recht, in seinem Rechner herumzuwerken, erst wenn das Netzteilgehäuse geöffnet wird, wird es wirklich gefährlich und fahrlässig.

    Auch wenn es OT ist, das kann man meiner Meinung nach so einfach nicht stehen lassen.

    Zum Thema: Es wäre wirklich eine unglaubliche Frechheit wenn jetzt der Benutzer dieser Brandb äh Himmelslaterne belangt wird - das meine ich ernst!
    Gerade in der BRD, wo wirklich alles verboten ist das unter absolut unrealistischen Bedingungen gefährlich sein könnte, verlässt sich jeder Kunde auf die Sicherheit der Ware.
     
  3. Habe mir erlaubt, einen neuen Thread draus zu machen.
    Lade Euch sozusagen ein, mit mir vor die Tür zu gehen :joh:

    LG
    Thomas
     
  4. Um das Thema nochmal auszubuddeln:

    Ich habe jetzt bei pearl.de Himmelslaternen mit "Rückholbändchen" gesehen; Steighöhe ist dadurch auf 50m limitiert

    Erster Schritt um die Verbote zu umgehen, Sicherheitsmaßnahme oder was soll man genau davon halten?!
     
  5. Nö. Musst am Handgelenk fest binden. Wenn in 50 Meter Luftlinie der Dachstock glost braucht die Feuerwehr nur dem Bändl zu folgen und hat den Brandstifter. :narr:
     
  6. Interessant wäre auch dieses "Sicherheitsseil" aus leicht brennbarem Material...wenn das Ding oben brennt, hat der Verursacher wenigstens kurz darauf auch was davon:evil:
     
  7. Da passt doch gleich der neue Werbespruch unserer rührigen Internetanbieter:
    "Unsere Kunden sind Feuer und Flamme für diesen tollen Artikel!"

    (jaja, ich bin noch nüchtern ;) )
     
  8. Nein, es bleibt in den Regionen illegal. Denn das Verbot gilt gennerell für diese Himmelslaternen. Ob die Dinger nun ein Seil haben aus Draht, Kunststoff oder Wolle spielt da keine Rolle.

    Würde im Gesetz sowas stehen wie: Himmelslaternen ohne entsprechender Sicherung des unkontrollierten aufsteigens, werden ab Tag XY im Raum XY verboten. Dann wäre es möglich ein Seil an die Laterne zu knoten.

    Solang es kein Bundesweites Verbot gibt, darf eine Firma diese laternen verkaufen. Der Käufer darf sie erwerben allerdings im betreffenden gebiet nicht verwenden
     
  9. Ich hatte mal einen Heißluftballon mit fest installiertem Brenner, den ich an eine Schnur geknotet habe.
    War gut gemeint, dass er nicht wegfliegt. (Also nicht nur weniger hoch, sondern weniger weit)
    Aber ein minimaler Wind ist praktisch immer - und der Luftwiderstand einer Hülle recht groß.
    Folge: das Ding kippte auf die Seite und die Flamme kokelte die Hülle an.

    ... aber das Argument "freifliegend" und "ohne Eingriffsmöglichkeit" durch den Verwender greift mit Schnürchen nicht mehr ?
    Die Laterne ist somit (luft-)rechtlich zum Fesselballon mutiert.


    LG
    Thomas
     
  10. Prozess um tödliches Feuer durch Himmelslaterne

    Ich habe soeben diesen Bericht auf der Internetseite des WDR gefunden:

    Nach meiner Meinung ist das Urteil zu weich. Er hätte wegen fahrlässiger Tötung mindestenz 5 Jahre kriegen sollen.
     
  11. Dann sässen die Knäste voll mit Menschen die im Strassenverkehr anderen das Licht ausgeblasen haben. Wobei ich mirs auch oft wünsche wenn wieder mal so ein Volltrottel einen Motorradfahrer "nicht gesehen" und abgeschossen hat. Da hier auch kein Schutz der Allgemeinheit nötig ist - er tuts bestimmt nie wieder - ist das Urteil nachvollziehbar. Ich würde allerdings anders reden wenns mein Kind gewesen wäre.

    Viel wichtiger finde ich den Satz mit der Geldbusse. Das in Verkehr Bringen dieser Mistteile sollte mit derselben Härte bestraft werden die man bei Verstössen gegen das Sprengstoffgesetz walten lässt. Nix Owi - gleich Richtung Straftat bitte.

    fg
    andy
     
  12. Heutzutage könnte man wohl mit LEDs Himmelslaternen bauen, die genauso aussehen wie die mit einer Flamme. Die könnten dann sogar die Farbe wechseln etc.
     
  13. Aber das wäre wieder Umweltverschmutzung mit dem ganzen Elektroschrott der wieder runterkommt, das Reispapier und der Bambusring hingegen verrotten:)!
    Also Thema... ähm... Fass ohne Boden....:blintzel:
     
  14. Auf die Idee, dass ein Heißluftballon mit LEDs schlecht fliegt, kommt keiner. :haehae:
     
  15. Da gibts doch jetzt die neuen LEDs mit 20kN Schub aus China... die sind übrigens auch aus Reis...*lach*
     
  16. wie wärs mit nem Heliumballon ?
     
  17. oder Flugzeug, Rakete...

    ...Äpfel oder Birnen.

    Ein Heißluftballon (Himmelslaterne) fliegt nun mal mit heißer Luft und ist kein He (H2)-Gummi-Ballon.

    Man kann die Dinger auch mit Schnüren aufhängen, aber das ist alles was anderes wie eine klassische Himmelslaterne.

    Aber auf einem Balkon starten... Herr schmeiß Hirn vom Himmel
     
  18. Ne ne... Himmelslaternen:D



    Sorry für das momentane "Trollverhalten" aber ich hab Spätschicht und bin gaaanz allein in ner großen Halle...
     
  19. 5 Jahre ist bei fahrlässiger Tötung Höchststrafe. Soviel zu "mindestens"...
     
  20. Wär mal interessant zu wissen, was die Leute, die hier nach Riesenstrafen schreien, fordern würden wenn das Gleiche mit einer stinknormalen Klasse II-Rakete passiert wäre:

    Silvester, Rakete wird aus einer standsicheren Flasche in einem Wohngebiet gestartet (völlig normale empfohlene Startbedingungen), dreht aber warum auch immer (Wind, defekter Leitstab...) ab und setzt einen Balkon ein paar Meter weiter in Brand...mit den gleichen Konsequenzen.

    Schreit dann auch alles nach lebenslangen Strafen?

    Bitte bei dem verhandelten Fall nicht vergessen: zu dem Zeitpunkt waren diese Dinger noch völlig legal und Otto Normalbürger geht in einer Welt in der alles genormt und geprüft ist, davon aus dass alles was in den Verkauf kommt "sicher" ist. (daher ja auch die Kastration der Böller)
    So hart wie es klingt, aber man muss diesen Vorfall als Unfall abtun, ich vermute mal dass in diesem Fall das Wissen, dass man an dem Tod eines Kindes "Schuld" hat, Strafe genug ist. ICH könnt glaube ich nicht mehr ruhig schlafen wenn ich ein Menschenleben auf dem Gewissen hätte...selbst wenn es durch etwas passiert wäre wo ich überhaupt keine Schuld dran hätte.
     
    Eistee, Knaller!, Akiko und 2 anderen gefällt das.
  21. Es gibt ja genug zugelassenes Klasse 2 Feuerwerk, bei dem brennende/glühende Teile bis zum Boden runterkommen. Zum Beispiel hier:

    [YOUTUBE="Rakete"]GlcfCCWBN30[/YOUTUBE]

    Der Unterschied ist wohl, dass im Winter die Fenster der Häuser geschlossen sind und es feuch und nass ist. Im Sommer ist es trocken und die Fenster sind offen. Ganz zu schweigen von der Waldbrandgefahr und dass niemand mit brennenden Teilen rechnet, die von oben runter kommen. Mir scheinen Himmelslaternen ein unnötiges Risiko zu sein, zumindest in den Sommermonaten. Von November bis Februar könnte man ja noch darüber reden...
     
  22. Das Tragische bei diesem Unfall ist nun mal der Tod eines Kindes.
    Dazu haben zwei wesendliche Tatbestände beigetragen.
    1. Diese qualitativ mangelhafte Ausführungsart hätte nicht auf den Mark kommen dürfen. Der Händler hätte hier, zur Produkthaftung, in Anspruch genommen werden müssen. Leider war dieser, in diesem Fall, nicht ermittelbar.
    2. Die Überdachung der Veranda war unzulässigerweise aus lichtdurchlässigen Kunststoff. Die Bauvorschrift schreibt in diesem Fall eine Glasabdeckuung vor.

    Matthias und die Glühwürmchen
    PS ich habe weiterhin bei Veranstaltungen die Glühwürmchen zur Anwendung gebracht. Ohne auch nur annähernd eine derartige Gefahrensituation jemals gehabt zu haben.
     
  23. Ist hier eigentlich auch der Ersteinführer in die EU haftbar? CE Kennzeichnung gibt es hier ja nicht.
     
  24. zu CE: Ist richtig aber es gibt so etwas wie Verantwortung für sein handeln.
    zu EU: Es wurde ein Produkt angeboten, welches einen Zuspruch in der Bevölkerung gefunden hat, wie selten vorkommend.
    Um das große Geld zu verdienen, sind Geschäftemacher auf diesen Zug aufgesprungen und haben qualitativ mangelhafte Produkte und Unterweisungen großflächig angeboten und verkauft.
    Hier hätte der Gesetzgeber über Importbestimmungen einiges regeln können.
    Vorgeschlagen wurde dies mehrfach.


    Matthias und die Glühwürmchen
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden