Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. Nov. 2009.

  1. Bei uns in der Satzung der Stadt steht folgendes drin:

    Daraus lese ich das man beruhigt an beiden Tagen schießen kann.

    Dann sollte es doch eigentlich auch möglich sein am 1.1.11 mit Einbruch der Dunkelheit noch ein Feuerwerk abzubrennen?
     
  2. Wenn ich grad nachdenke noch 2 tage zu warten und es vor meiner tür scho dauernt knallt will ich auch etz scho raus ;)
     
  3. Hallo zusammen,

    Weis jemand wie das in Bochum ist hab nix gefunden. :-(
     
  4. Ich verweise noch einmal auf den Rat im unteren Teil der FAQ's, sich im Zweifel die beiden Paragraphen aus dem SprengG. auszudrucken. Damit habt ihr schwarz auf weiß etwas auf der Hand.
     
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  5. Schau mal auf Bochum.de. Dort unter "Stadtverwaltung" und dann "Bekanntmachungen". Da dort keine Bekanntmachung zum Thema Silvester zu finden ist, ist davon auszugehen, dass für Bochum der §23 SprengV. ohne Einschränkungen gilt (also ganzer 31.12 und 1.1).
    Tipp: Praktisch jede Stadt hat ihre eigene Homepage, wo man in der Regel auch den Unterpunkt "Bekanntmachungen" findet.
     
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  6. Vielen Dank war wohl blind!! Danke
     
  7. Schon getan :)
     
  8. ja, es ist erlaubt. was deine nachbarn dazu sagen, wenn du am feiertag abends rumballerst sei jetzt mal dahingestellt... ;)
     
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  9. Ich bekam mal auf Anfrage die (satirische) Info das der "direkte Beschuss" des Kirchturms und der Kirchgänger nicht ordnungsgemäß sei. Da hatte wohl jemand etwas schwarzen Humor im Tee....

    Ne, im Ernst.... Nicht direkt neben dem Kirchengebäude und auf dem Kirchenportal. Eine Häuserecke weiter sollte es keine Probleme geben....
     
  10. Falls es jemanden interessiert (kommen ja doch einige aus der Gegend ;) ):
    In Forchheim/Oberfranken gibt es keine Einschränkungen, d.h. es darf sowohl am 31.12. und am 1.1. geschossen werden.
     
  11. Waas , in bochum darf man frei böllern *-*
    Das wird so geil :D
    Wo wohnst du denn in bochum?
     
  12. In Hannover gilt das gleiche. Zwar keine offizielle Ankündigung aber irgendeine Warnung auf der seite Hannover.de Dort steht eine Menge von dem was verboten ist und:

    "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist nur am 31. Dezember und 1. Januar und nur durch
    Personen ab 18 Jahren erlaubt, jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
    verboten."

    Gehe mal davon aus, da zeitlich gesehen dort keine Einschränkungen stehen, es gestattet ist.

    VG
     
  13. Also bei Kassel steht von 31.12 ab 24 Uhr bis 1.1 24 Uhr also 1 ganzer Tag so stand es jedenfalls in der HNA heute da stand auch das es ausdrücklich verboten sei mit Schreckschusswaffen zu schießen ich frag mich echt wo sich der Redakteur von dem Artikel da wieder informiert hat?????????
     
  14. Vermutlich bei dem Politiker, der letztes Jahr diesen Schwachsinn auf Bild Online verbreitet hat.
     
  15. Problem: Bei Dortmund finde ich ein paar Dutzend PDFs mit Bekanntmachungen plus ein Archiv für die letzten Jahren mit einigen hundert PDFs. Bis ich die alle durchbin, haben wir den 2. Januar.
     
  16. Ich hab heute eine E-Mail von unserem Ordnungsamt hier in Zwickau bekommen.
    Bei uns kann man am 31.12 sowie am 1.1 ganztägig ohne Zeitlicheeinschränkung
    Feuerwerk abbrennen.
    Is ja besser als letztes Jahr:D
    Das Schreiben hab ich ausgedruckt und wird immer mitgeführt(so als kleine Absicherung)
     
  17. moin ich weiß ne ob ich hier im richtigen forum bin, kennt sich jemand mit dem verleiten von batts aus?
     
  18. Ich hab für Neunkirchen (Wiebelskirchen) im Saarland angefragt.
    Innerhalb von 2 Wochen kam keine Mail.
    Auch in den örtlichen Nachrichten als PDF steht nirgends was.

    Also geh ich davon aus, dass es für Knallfeuerwerk keine zeitlichen Einschränkungen gibt.
     
  19. Yay, in Kelkheim darf man anscheinend auch komplett beide Tage durchknallen :D
     
  20. AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE AMMERSBEK
    GEMEINDE AMMERSBEK Ammersbek, den 15. Dezember 2010
    Der Bürgermeister
    Bau- und Ordnungsamt
    Az.: 11 23 – 05
    Betr.: Abbrennen von Knallkörpern
    Alljährlich werden durch das Abbrennen von Knallkörpern Schadenfeuer verursacht und
    Menschen erheblich verletzt. Die örtlichen Ordnungsbehörden sowie die Polizeidienststellen
    werden auf die missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern durch Kinder und
    Jugendliche in der Zeit vor der Jahreswende besondern achten.
    Immer wieder wird beobachtet, dass Raketen, Knallfrösche und Kanonenschläge in
    dichtbesiedelten Wohngebieten und dann meistens an so ungeeigneten Orten wie in
    Hauseingängen, Briefkästen oder auf Balkonen abgebrannt werden. Dabei werden Mitbürger
    nicht nur leichtfertig und verantwortungslos erschreckt, sondern auch erheblich gefährdet. Bei
    unsachgemäßer Handhabung stellen explodierende Feuerwerkskörper auch eine erhebliche
    Verletzungsgefahr für die „spielenden“ Kinder und Jugendlichen und auch für Unbeteiligte
    dar. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass Brände verursacht werden. Auf folgende
    Verbote weise ich mit der eindringlichen Bitte hin, Ihnen Rechnung zu tragen:
    1. An Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (z. B.
    Raketen, Knallfrösche, Kanonenschläge usw.) n i c h t verkauft werden.
    2. Solche Feuerwerkskörper dürfen auch privat nicht an Personen unter 18 Jahren
    abgegeben werden. Dieses Verbot gilt auch für Eltern gegenüber ihren Kindern oder
    Geschwistern.
    3. In der Zeit vom 01. Januar bis zum 28. Dezember dürfen pyrotechnische Gegenstände
    der Klasse II nicht angeboten und dem Verbraucher überlassen werden.
    4. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen bis zum 30. Dezember nicht
    abgebrannt werden.
    5. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von
    Kirchen, Kinder- und Altenheimen ist verboten.
    Auf das angeordnete Abrennverbot für Feuerwerkskörper (siehe meine amtliche
    Bekanntmachung vom 15.12.2010) weise ich besonders hin.
    Im Übrigen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass beim Abbrennen von
    Feuerwerkskörpern erhebliche Geruchsemissionen entstehen. Aus ökologischen Gründen
    sollte deshalb das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf ein geringes
    Mindestmaß beschränkt werden.
    Horst Ansén
    Bürgermeister



    komisch ist jetz ein ganzes verbot oda wie xD
     
  21. hallo

    also bei uns ist es so

    "jever - Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nur von Mittwoch, dem 29. Dezember, bis Freitag, dem 31. Dezember, verkauft werden. Abbrennen dürfen Bürgerinnen und Bürger die Kracher und Raketen dann nur am 31. Dezember und am 1. Januar."

    wenn ich es dann richtig verstehe darf man morgen und ünermorgen den ganzen tag knallen

    dass war letztes Jahr anders


    da durfe man nur von 18 bis 3 uhr oder so
     
  22. hallo

    so wie ich es versteh gilt dieses Verbot nur in der nähe von Kirchen, Kinder-, und altenheimen.
     
  23. falls keine einschränkung der kommune/gemeinde besteht darf man vom
    31.01. - einschließlich 01.01. feuerwerk zünden
     
  24. Hat jemand genauere Informationen über die "Kreisstadt Neunkirchen" (Saarland)?
     
  25. Also,heute stand kein Zeitraum in der Zeitung,auf meine Anfrage wurde auch noch nicht geantwortet.Aber ich habe ein Schreiben gefunden,indem drinne steht Feuerwerk darf erst am 31.12 und 1.1 abgebrannt werden.

    Also gehe ich doch davon aus,dass es keinen Zeitraum gibt,oder?!???
     
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