Bestimmung Neues Gesetzt verbietet Kracher ?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von anonym2, 30. Dezember 2010.

  1. Hey also ich hätt mal ne frage bezüglich das Kracher in Ortsgebiet verboten sind wie ist das gemeint ? Dürfen wir jetzt nicht mal um Mitternacht was zünden ? Wenn ja dann hat Österreich ne schlechte Entscheidung getroffen
     
  2. Kann ich mir nicht vorstellen.
     
  3. Die "Österreich" ist das was die "BILD" in Deutschland ist. Du kannst es ausprobieren und nichts zünden, bin mir sicher es wird nicht leiser sein als wenn du mitmachst... ansonsten informiere dich bei deinem Bürgermeister ;)
     
  4. Also ich würd sogar zünden wenns mit ner 10 Jährigen Haftstrafe verfolgt ( die bekommen mich eh nicht :p) außerdem wirds sowieso ziemlich laut zu Silvester da kommen die nicht mehr mit. Naja ich bin sowieso am Land am 31.12 :-D
     
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  5. Ist halt wirklich blöd für uns in Österreich.. da verkaufen sie die sachen wie blöd an jeder ecke und dann kannst erst ned am 31.12 "legal" in der stadt zünden!
    Eine Frage habe ich aber und zwar feier ich am 31.12 bei meiner freundin in NÖ. Das Haus und generell die gasse selber liegt VORM Ortsschild.. bin ich nun im Ortsgebiet oder doch nicht weil die tafel ja erst kommt????
     
  6. Schon nach dem alten Pyrotechnik-Gesetz 1974 war die Verwendung von Klasse II Artikeln (und dazu zählen auch die Böller) innerhalb des Ortsgebietes verboten.

    Das neue Pyrotechnikgesetz 2010 regelt dies im Paragraf 38:
    "§38. (1) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten,
    es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung.
    Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot
    ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von
    Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare
    Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind."


    @anonym2:
    10 Jahre wirst nicht bekommen. Aber Geldstafen bis zu EUR 3 600,- oder 3 Wochen Freiheitsstrafe sind möglich, sofern der Tatbestand nicht den in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.
     
  7. Ich feier ich am 31.12 bei meiner freundin in NÖ. Das Haus und generell die gasse selber liegt VORM Ortsschild.. bin ich nun im Ortsgebiet oder doch nicht weil die tafel ja erst kommt???
     
  8. geschossen wird sowieso überall..kann man ja eigentlich ignorieren..
     
  9. Ich würde mal sagen, wer kann sollte aufs Feld raus und dort zünden.
     
  10. Ich nehme mal an der Bericht in der Österreich bezieht sich mehr auf die "richtigen" Städte.große Menschenansammlungen, Silvesterveranstaltungen da soll ja streng kontrolliert werden. Und sonst wird alles so sein wie es immer schon war;)
    Ich glaube kaum das ich auf einmal dieses Jahr Probleme bekommen werde wenn ich in meinem Garten in meinem kleinen Ort rumballere besonders um 00:00
     
  11. Naja ich komm grad vom Zündeln :Dman hört schon an jeder ecke raketen und böller das macht einfach nur wahsinns viel vorfreude
     
  12. Den Hausverstand walten lassen! Wer keinen anderen belästigt oder dessen Eigentum gefährdet wird keine Probleme bekommen. Wirklich nicht zu unterschätzen sind herabfallende Raketenleitstäbe. Cakeboxen zünde ich ohne Bedenken in meinem Garten mit 15m Sicherheitabstand in alle Richtungen.
     
  13. In welchen Städten ist mittlerweile Feuerwerk auch Silvester verboten? Habe dazu einige Meldungen in der Presse mitbekommen.
     
  14. Denke das Gesetz ist wohl eindeutig.

    Ortsgebiet ist laut Strassenverkehrsordnung und auf das bezieht sich auch das PtG jener Bereich,der sich innerhalb der Ortstafeln befindet. Außerdem kann man trotzdem strafrechtlich verfolgt werden , wenn man PtG der Kat.F2 außerhalb des Ortsgebietes aber in der nähe von Kirchen etc. UND von größeren Menschenansammlungen verwendet.

    La Bomba Fr...mit seiner Aussage:

    ""Ist halt wirklich blöd für uns in Österreich.. da verkaufen sie die sachen wie blöd an jeder ecke und dann kannst erst ned am 31.12 "legal" in der stadt zünden! "

    ......sei gesagt, dass man auch Alkohol an jeder Ecke zu kaufen bekommt und trotzdem nicht besoffen mit dem Auto fahren darf !!
    Ich würde generell eindringlich davor warnen, solche sinnvollen Verbote zu ignorieren.

    Manche Antworten hier , sind mehr als verantwortungslos !!
     
  15. Und in welchen Städten in Deutschland ist Sivesterfeuerwerk mitlerweile verboten!?
    Ich bin mir sicher, dass dieser Trend sich fortsetzen wird.
     
  16. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen dem Gesetz in Ö und in D .

    Der Silvester bietet keinerlei Ausnahme in Ö.
     
  17. Gut also wen ich das jetzt richtig verstanden habe,
    kann man ausserhalb der Ortschaft wen keine Kirchen, Spitäler, Menschenmengen,.......in der nähe sind legal sein Silvesterfeuerwerk zünden ohne befürchten zu müssen das man vom Staat abkassiert wird.
    Ist das so richtig?

    mfg
     
  18. @mars

    JA.
    Ausserhalb von Ortsgebieten ist F2 ohne weiteres erlaubt, wenn nicht gegen diverse Verbote (4. Hauptstück Pyrotechnikgesetz) verstoßen wird.

    Unter Ortsgebiet ist die Begriffsdefintion der Straßenverkehrsordnung zu verstehen; also die Gebietsfläche innerhalb der Ortstafeln. Das heißt aber auch, dass unbebautes Gebiet am Orts-/Stadtrand (zB Felder) auch noch „Ortsgebiet“ ist.

    Auch wenn man ausserhalb des Ortsgebietes F2 vom Pyrotechnikgesetz aus legal abbrennen darf, kann es event. trotzdem zu Störungen und damit zu Polizeiinterventionen kommen; zB. wenn sich ein Anrainer lärmbelästigt fühlt. Lärmbelästigung ist zwar immer subjektiv, wenn sich aber einer gestört fühlt und die Anzeige erstattet, MUSS die Polizei verpflichtend einschreiten. Übrigens: eine störende Lärmerregung kann auch tagsüber gegeben und strafbar sein und bezieht sich niemals nur auf die Nachtzeiten!
     
    mars gefällt das.
  19. Einer Meinung


    Wie ihr im Beitrag von@Preload und in meinem hier lesen könnt , sind wir wieder mal prinzipiell einer Meinung...weil`s eben so ist !!
     
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