Bestimmung Versicherung über BG

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von gaastra, 4. Januar 2011.

  1. Moin Jungs,

    mal was anderes zum Helferposten. Bin ich denn als Helfer in irgend einer Form mit Versichert?? Falls denn doch mal was passiert oder man beim "schleppen" stürzt und sich nen Bein bricht? Wäre für mich eine viel wichtigere Frage, als ob man däfür entlohnt wird.
    Gruß Sebastian.
     
  2. Willkommen im Forum, GAASTRA!

    In der Regel ja, denn du arbeitest als Helfer nichtselbständig - du bist für die Zeit des Helfens quasi Angestellter. In dem Fall bist du über die BG Chemie unfallversichert, bei dem jeder Pyro-Betrieb "Zwangs-Mitglied" ist. Es spielt keine Rolle (für den AN zumindest) ob der Job entlohnt wird oder nicht. Das spielt nur für den AG eine Rolle, denn dann muss er mehr an die BG bezahlen.

    Besser ist aber: Wenn du regelmäßig Helfer bist, dann schließe eine eigene UV und eine Risiko-LV ab.

    Gruß
    Oli4

    P.S. Sorry für OT!
     
    kuni gefällt das.
  3. jein

    Korrigiert mich, falls ich falsch informiert bin, aber ich meine, das ist so nicht ganz richtig.

    Ja, jeder Betrieb, der pyrotechnische Gegenstände HERSTELLT, ist verpflichtet, Mitglied bei der BG Chemie zu werden.

    Aber:
    Ein selbstständiger Pyro muss sich zunächst erstmal überhaupt nicht bei einer BG anmelden.
    Ob es sinnvoll ist, dies aufgrund der Unfallversicherung und anderer Leistungen dennoch zu tun, wäre im Einzelfall zu überlegen.

    Erst, wenn ein selbstständiger (ob Pyrotechniker oder nicht) Mitarbeiter beschäftigt, dann ist er verpflichtet, diese Mitarbeiter bei einer BG zu versichern. Dann erst ist es Pflicht, genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, etc.

    Dies befreit den Arbeitgeber dann z. B. von der Haftung bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen.
    Allerdings muss es nicht zwangsläufig die BG Chemie sein.

    Oft ist das allerdings keine schlechte Wahl. Zum Beispiel wegen der angebotenen Weiterbildung, Kostenlose Prüfungen für BG-Chemie Mitglieder, etc.

    Müssen muss man aber nicht ;)

    Grüße
     

  4. Genau so kenne ich das auch.


    Gruß Dirk
     
  5. Jetzt nur nochmal um das endgültig zu klären:

    Angenommen ich wäre ein Helfer, der bei einem Feuerwerk unentgeltlich mithilft. Und weiter angenommen ich stolper beim Aufbau und breche mir den Knöchel, vielleicht fällt mir auch noch der Kasten auf die Knochen .
    Bin ich dann automatisch gesetzlich unfallversichert, auch wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt und keine Bezahlung stattfindet? Oder ist das "Ausübung meines Hobbys" (weil keine Bezahlung und kein Vertrag) und damit mein "Privatvergnügen"?

    Oder noch andere Fiktion:
    Ich helfe bei Aufbau etc mit, bei der Handzündung kommt ein Bömbchen im Rohr und verletzt mich erheblich...BG-Behandlung oder nur "Kassenpatient"? Gleiche Vorraussetzungen wie beim ersten Beispiel, nichts schriftlich und es fließt kein Geld.

    Mich persönlich betrifft das nicht, weil ich fix bei einer Firma bin und weiß, dass ich auch als Mitarbeiter angemeldet und damit versichert bin, aber interessieren würde es mich trotzdem, ob in diesen Fällen der Helfer der Dumme ist, weil der Pyro einfach sagen kann "Nicht mein Mitarbeiter" oder ob die BG so oder so leistet und sich evtl Beiträge beim Pyro zurückholt. (Irgendwo hab ich mal aufgeschnappt, dass man als Mitarbeiter trotzdem versichert ist, auch wenn der Arbeitgeber sich die Sozialversicherungsbeiträge lieber in die eigene Tasche steckt)
     
  6. Danke Oli4 für die Antwort. Damit ist mir erstmal geholfen.
    Ich sehe gerade dass ich eine neue streitigkeit über den Versicherungschutz los getreten habe[​IMG]!

    Gruß Sebastian.
     
  7. Ich empfehle dringend mal Wikipedia zu den Themen Berufsgenossenschaft und Pflichtmitgliedschaft zu konsultieren.

    Natürlich besteht eine Pflichtmitgliedschaft, und da die Berufsgenossenschaften nach Wirtschaftszweigen gegliedert sind, kann man sich auch nicht eine x-beliebige aussuchen als Gewerbetreibender, sondern muß diejenige nehmen, die zur eigenen Branche wenigstens halbwegs passt. Das hat ja auch was mit unterschiedlichen Risikopotentialen und damit auch Beitragshöhen zu tun....
    Den Pyrobetrieb möchte ich erstmal sehen, der bei der BG versichert ist, die für den Lebensmittel-Einzelhandel zuständig ist... (nur mal so als Beispiel).

    Und was die These betrifft, 1-Mann-Betriebe wären nicht verpflichtet dort beizutreten: Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung setzen die gewerblichen Berufsgenossenschaften eben jene gesetzl. Unfallversicherung in die Praxis um. Diese Pflichtversicherung wurde u.a. ja auch deshalb vom Gesetzgeber eingeführt, um z.B. bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall die Entstehung von Sozialfällen weitgehend zu verhindern, die ansonsten der Gesellschaft allgemein "auf der Tasche liegen" würden. Da ein solcher Unfall auch schon bei einem 1-Mann-Betrieb passieren kann gibt es keinen vernünftigen Grund, weshalb diese Pflichtmitgliedschaft und der damit verbundene Versicherungsschutz beim 1-Mann-Betrieb noch nicht gelten sollte.

    Um mal ein konkretes Beispiel aus der Sparte der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu nennen: Dort bist Du als Käufer/Besitzer einer landwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Fläche automatisch Mitglied in der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und damit auch beitragspflichtig. Auch als 1-Mann-Betrieb und auch ohne daß Du formell einen landwirtschaftlich-gewerblichen Betrieb angemeldet hast. Der Zahlungspflicht kannst Du dort nur entgehen, wenn Du die Flächen formell still legst und sie nicht mehr bewirtschaftest. Sobald Du aber auch nur einmal im Jahr zum Grasmähen drüberfährst, bist Du schon wieder mit im Boot. Denn theoretisch könntest Du ja dabei vom Rasentraktor fallen und verletzt werden --> Behandlungskosten --> Notwendigkeit einer gesetzl. Unfallversicherung zur Kostendeckung --> Pflichtmitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft...

    Ganz klar: BG-Patient mit entsprechender BG-Behandlung. Sobald die äußeren Anzeichen und Umstände auch nur im Entferntesten die Vermutung nahelegen, daß der Unfall bei einer gewerblichen Tätigkeit passiert ist, wird die Berufsgenossenschaft das Verfahren an sich ziehen und eine entsprechende Behandlung einleiten. Das kann sogar dann noch passieren, auch wenn Du zunächst in ein "normales Krankenhaus" eingeliefert wurdest.

    Für das Betreiben des Verfahrens durch die BG ist es erstmal unerheblich, ob ein schriftl. Arbeitsvertrag vorliegt und/oder Geld fließt, denn das sind erstmal Interna zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Anschein, daß hier offensichtlich ein (wie auch immer geartetes) Arbeitsverhältnis FAKTISCH bestanden hat, reicht erstmal aus. Dafür wird sich aber die BG im zweiten Moment natürlich umso mehr für die Mitgliedsnummer des Arbeitgebers bei der BG interessieren. Und da könnten dann die Probleme für den Arbeitgeber anfangen.....

    Konkretes Beispiel, das ich selbst erlebt habe mit einem Zimmernachbarn in der BG: Selbstständiger Radio- und Fernsehtechnikermeister, der beim Kunden beim Einrichten der Satellitenschüssel (=Arbeitsunfall) aus 2 Meter Höhe rückwärts von der Leiter auf den Rücken gefallen ist und sich 1...2 Lendenwirbel angeknackst hatte. Wird zunächst in ein "normales" Krankenhaus eingeliefert. Die behandelnden Ärzte kommen nach Erhebung des Befundes zum Entschluss, daß sie zur Festigung der angebrochenen Wirbel eine Stützmasse injizieren wollen. Zur Sicherheit halten sie aber vorher Rücksprache mit den Spezialisten in der für die Region zuständigen BG-Unfallklinik. Ergebnis: BG-Unfallklinik sagt "Njiet, ihr macht erstmal garnix. Der Patient gehört uns, Verlegung bitte, aber pronto". In der Folge wurde der Patient per Hubschrauber in die zuständige BG-Unfallklinik verlegt und dort behandelt.

    Zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Patienten unternimmt die Berufsgenossenschaft so ziemlich alles (kann man v.d. Krankenkassen leider nicht mehr behaupten); und dabei lässt sie sich nicht so einfach von Dritten in die Suppe spucken. Selbst als betroffener Patient macht man die Erfahrung, daß der eigene Körper zunächst einmal vorrangig der BG "gehört" bis der Heilerfolg erzielt ist.

    PS:Meinen Zimmernachbarn haben sie damals nach 2 Wochen strenger Bettruhe und mehrmaligem Röntgen schließlich entlassen. Ohne Injektion einer letztendlich nicht unproblematischen Stützmasse....

    Werner
     
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  8. #8 chrisL, 7. Januar 2011
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2011
    Ich würde nicht immer alles was in Wikipedia und co. steht auf die Goldwage legen, sondern mal direkt bei der BG nachsehen. Dort steht besonders für den Fall Einzelunternehmer:

    "Nicht versichert sind dagegen Einzelunternehmer und ihre im Betrieb ohne Beschäftigungs-verhältnis mitarbeitenden Ehegatten, ebenso Personen, die in Kapital- oder Personengesell-schaften regelmäßig unternehmerähnlich tätig sind. Sie müssen eine freiwillige Versicherung abschließen, wenn sie im Falle eines Arbeitsunfalls Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten möchten."

    Alles weitere gibts hier http://www.bgchemie.de/webcom/show_article.php/_c-353/_nr-1/i.html

    Wenn du Einzelunternehmer bist kannst du dich freiwillig versichern, da gibt es keine Pflicht. Wenn du nicht versichert bist gibts allerdings auch keine BG Leistungen.
     
  9. Also ist der Helfer auf jeden Fall abgesichert, wenn bei einem Feuerwerk etwas passiert (Vorraussetzung gewerbsmäßig, sprich Auftrag) egal ob der Pyro nun Mitglied ist oder nicht?! Im Schadensfall wird die BG dann den Pyro davon überzeugen dass er Mitglied ist, wenn er nicht-Verwandte als Helfer einsetzt (mit allen Nettigkeiten die denen so zur Verfügung stehen)

    Soweit richtig?
     
  10. Als selbstständiger Pyrotechniker muß ich mich bei der BG anmelden! Hierbei bleibt es mir als Unternehmer -aber nur mir- freigestellt, ob ich mich in der BG Unfallversichere oder nicht. Jeder Helfer oder Angestellte ist selbstverständlich bei der BG zu versichern! (Die Jahresmeldung habe ich grad abgeschickt) Meine Helfer haben alle einen Unfallversicherungsschutz der BG Chemie. Diese übernimmt die Kosten der medizinischen Behandlung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen. Sollte aus dem Unfall z.B eine Erwerbsminderung >20% entstehen, wird zusätzlich eine Rente gezahlt (sofern Gehalt gezahlt wurde)
    Gruß und gut Schuß ohne Unfall
     
    Oli4 und pyro-clemens gefällt das.
  11. @Rippenbruch:

    Jetzt wäre allerdings noch interessant zu wissen, ob deine Helfer bei dir als Arbeitnehmer in irgendeiner Form angestellt sind.

    Oder kannst du sie auch über die BG unfallversichern wenn sie als reine Helfer und Scheinsammler mit auf Feuerwerke kommen. So weit mein Wissensstand ist, geht das nämlich nicht.

    Gruß
     
  12. @ Knallrömer
    doch Helfer ("Scheinesammler") lassen sich pauschal und kostenfrei -> solange sie als Praktikanten bzw.Helfer (unentgeltlich) angegeben werden, BGlich versichern
    Gruß und gut Schuß
     
  13. Hiermit passiert! :D

    @Rippenbruch und Werner: Danke für die Ausführungen!

    Vielleicht noch ein kleine Sache, die bei einigen "Betrieben" gerne so gehandhabt wird. Der §20er wird da gerne als "Selbständiger" behandelt. In Wahrheit ist aber jeder "Helfer" in dem Moment ein Beauftragter - sprich Angestellter, wenn ich ihm als Cheffe sage: "Bau bitte mal das FW nach dem Plan dort auf!" und damit auch bei der BG gegen Unfälle versichert, die in Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeit zu tun haben.

    Arbeitsverträge können nach deutschem Recht schriftlich vereinbart werden - MÜSSEN aber nicht! D.h., wenn ich zu einem Helfer sage: "Prima -schön das du da bist! Willkommen im Club! Geh mal meinem Verantwortlichen b.a.W. zur Hand!" habe ich mit dem einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen, ganz abgesehen davon ob wir über Gehalt geredet haben oder nicht. Klar - in der Praxis wird sich dann kein Helfer hinstellen und sein Recht auf Beschäftigung beim Arbeitsgericht einklagen - aber denkbar wäre es. Normalerweise - um es rechtlich wirklich korrekt zu machen, müsste ich mir von jedem Helfer vor Arbeitsantritt noch schriftlich bescheinigen lassen, dass er noch nicht an diesem Tag gearbeitet hat. Denn - um den fiktiven Fall mal auf die Spitze zu treiben - am Ende komme ich noch dran, weil ich ihn länger als 10 Stunden pro Tag beschäftigt habe.

    Cheers
    Oli4
     
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