Pyrotechniker Bedürfnisnachweis beim §27

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Psychorosi, 10. Dezember 2009.

  1. Hallo!

    Dachte ja jetzt wäre alles über die Bühne!

    Mein Sachbearbeiter wollte mir nachdem er nochmal mit der Bezirksregierung Köln geredet hatte, die Aufbewahrung nach Kleinmengen eintragen!

    Jetzt hab ich ihn nochmal zwecks Termin angerufen, und da sagte er mir, das er mir den Schein so nicht ausstellen durfte......

    Er meinte, das Großfeuerwerk im Privatbereich NICHT anerkannt wird, und das ich jetzt hinsoll, und Großfeuerwerke aus dem Schein streichen lassen soll...

    Versteh das ganze nicht, ich hab den Schein in der Tasche, und soll ihn jetzt wieder hergeben???

    Tolle sache....
     
  2. Das wäre ja noch schöner! Selbstverständlich wird Großfeuerwerk anerkannt. Im Gegenteil: Für Pyrotechnik wird keinerlei Bedürfnisnachweis verlangt (steht explizit in den Verordnungen) und die Liste der Ausschlusskriterien ist abschließend.

    Teil deinem Sachbearbeiter mit, dass er da wohl einem Irrtum aufgesessen ist. Du kannst ihm gerne meine Mailadresse mitteilen (alternativ mir seine).
     
  3. Ich versteh grad garnichts mehr! Ich soll gleich hin, und mit Ihm nochmal reden! Er hats wohl so von der Berzirksregierung gesagt bekommen!

    Ich meine ES STEHT SO IM GESETZ


    gruß
     


  4. Was soll der ****** ?
     
  5. Dann irrt die Bezirksregierung. Tut sie öfter.
     
  6. Wenn ich es wäre würde ich das Angebot von Tirsales wahrnehmen und den austausch der Mail Adressen veranlassen , sicherlich wird sich so einiges klären !

    Er hat mir auch in vielen Fragen große Hilfestellung geleistet :)

    Mach das bitte .... kann nicht angehen sowas .....:shocked:
     
  7. Hi!

    So bin wieder da, alles ok!

    Die Bez.Reg hatte bedenken, das es sich wirklich um eine Private Sache handelt, von daher hab ich noch mal mit dem Herrn vom Amt geredet und ihm eben erklärt warum weshalb wieso!

    Und die Bez.Reg hatte wohl auch gesagt, wofür ich in 5 Jahren 15kilo Pulver brauche, diese Menge wurde jetzt auch reduziert auf 5kg!

    Jetzt wird eben noch die Aufbewahrung nach Anlage 7 eingetragen und dann bekomm ich den Schein wieder!

    Also erstmal wieder alles im Lot!

    gruß
     

  8. Puh , der erste Schreck saß aber tief , oder ? Freut mich auf jeden Fall das die Kirche noch im Dorf ist , obwohl das mit dem Pulver natürlich ärgerlich ist ..

    Gruß Skydancer
     
  9. Klar saß der tief!

    Ich wollte ja nur nochmal hin damit der Herr mir die Kleinmengenregelung noch einträgt und dann das!

    Ich muss wohl sagen der der Herr wirklich nett war!

    naja, mal abwarten was noch kommt
     
  10. ich weiß nicht ob ich hier richtig bin mit meiner frage aber ich habe nichts anderes gefunden!

    Ich möchte bei der hochzeit von bekannten,also privat,ein kleines feuerwerk machen Kl.1 & 2.
    Was und wo muss ich da beantragen und was muss ich beachten??


    Hoffe ihr könnt mir helfen?????
     
  11. Hallo Tobi 2505,
    Bist zwar in der falschen Abteilung gelandet, aber ich antworte gern: Das was Du benötigst ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 der 1. SprengV:

    § 24
    (1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des §
    20 Abs. 1 und 2, des § 21 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1 aus begründetem Anlaß Ausnahmen
    zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß
    pyrotechnische Gegenstände
    1. der Klasse II in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich
    sind, und
    2. der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten
    Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten
    auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine
    Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.


    Diese ist in der Regel beim zuständigen Ordungsamt zu beantragen, manche geben sie Dir, manche nicht....Formulare zum downloaden gibts bei etlichen Händlern von Feuerwerk z. B. hier http://www.pyroland.de/downloads.php?osCsid=c9c2c4777cd75cc1b2f3db8970a9c3ba

    Gruß Rippenbruch
     
  12. Vielen Dank für deine Hilfe!

    Aber habe gerade erfahren das ich in HH kein Feuerwerk mehr machen darf als "Privater":(
     
  13. Hi!

    Muss meine Frage nochmal in den Raum werfen! Hatte ja jetzt auch das Aufbewahren gestattet bekommen.

    Die Behörde verlangt von mir nun, das ich Auskunft über die beabsichtigte sichere Aufbewahrung des Treibladungspulvers erteile, sowie Lichtbilder!
    Überschrift des Schreibens, "Überwachung des Umgangs und Verkehrs mit explo.gef. Stoffen gem. §30 - 33 SprengG!

    Dabei ein Fragebogen mit diversen Fragen:

    Druckentlastungsfläche, Sicherheitsschloss, Feuerhemmender Aufbewahrungsraum, Aufbewahrung im Behältnis, verschliessbares Behältnis, Und ob die Zündhütchen getrennt von den übrigen Explosivstoffen aufbewahrt werden......?

    Das die Kleinmenge gegen Diebstahl gesichert werden muss ist ja klar, auch das nicht geraucht wird, oder mit offenem Licht umgegangen wird, auch das in der Nähe ein Löscher ist.

    Wollte mir zusätzlich noch einen Bunker mieten, dennoch wollte ich auch ne Kleinmenge "zwischenlagern", die Kleinmenge sollte nach Anlage 7 eigentlich im Kellerraum, leider ohne Fenster oder in der Garage mit Fenster aufbewahrt, beide Orte sind abzuschließen.

    Gelten diese Anforderungen wie oben beschrieben denn auch für PTGs? Wo finde ich im SprengV was dazu?

    Das einzigste was ich finde ist die der § 6 und Anhang Nr.4 der 2.SprengV


    schon mal vielen Dank!


    Gruß
     
  14. Hallo

    Wenn du noch nichts eingelagert hast, schreib denen das du momentan von der Kleinmengenregelung keinen gebrauch machst. Hast du etwas eingelagert, schreibe welche Klasse / Kat., welche Lagergruppe, wie viel und wo, mehr würde ich nicht schreiben, da dir eine Begriffsbestimmung sämtlicher Bezeichnungen fehlt.

    Besorge dir die Lagerrichtlinien (SprengLR), hier besonders die "Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen SprengLR 410" und hilfsweise "Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände SprengLR 220".
     
  15. Mal grundsätzlich gefragt - bist Du Dir sicher daß diese Leute dort Dich nicht mit nem Schützen verwechseln? Weil wie sollst Du das Treibladungspulver aufbewahren ausser in den Bomben selbst? Wollen die, daß Du die Murmeln delaborierst? Ich hatte damals ein ähnliches Thema, konnte aber mit "ich bin kein Schütze und die Effekte sind fertige Produkte, d.h. die Treibladung der Bomben ist an der Bombe befestigt" selbiges lösen

    Oder wolltest Du loses Schwarzpulver in grösseren Mengen lagern?

    Gruss
    Adnan
     
  16. Der Bearbeiter hat mir ja 5kg Pulver eingetragen, ich weiss jetzt nich obs ihm darum geht! Aber aufbewahren wollt ich das nicht!

    Ich werde mit Ihm auf seinem Schreiben antworten, das ich ausschliesslich fertige PTGs aufbewahren will!

    Nur wird verlangt das ich ihm diese Liste ausfülle!
     
  17. Nochmal, Dein Sachbearbeiter verwechselt Dich mit einem Schuetzen, der Patronen mit Treibladungspulver (Nitropulver) wiederlaedt. Daher kommen auch saemtliche Einschraenkungen auf 5kg / 25kg pro Zeitraum, die Lagerung von Kleinmengen etc.

    Weise ihn noch mal darauf hin das DU
    1) kein Sportschuetze bist
    2) nicht mit Treibladungspulver sondern mit pyrotechnischen Gegenstaenden umgehst
    3) einen zugelassenen Lagerraum anmieten wirst und keine "Kleinmengen" lagerst


    Schliesslich und endlich weiss ich nicht wofuer die 5kg Einschraenkung im Jahr fuer Sportschuetzen sein soll. Ich verbrauche knapp 15 kg jaehrlich (SP+NC) :rolleyes:


    Wozu willst Du ein Pulverbuch fuehren? Du hast sobald das Lager angemietet ist ein "Lagerbuch".
     
  18. Vielleicht meint er mit Treibladungspulver auch das Schwarzpulver was ich zum verladen von Bombetten brauche!

    Möchte ja ne kleinmenge aufbewahren, daher will er nun wissen wie der Raum aussieht wo ich es drin aufbewahren will!

    Zusätzlich zu meinem "Kleinmengenlager" möcht ich ja noch den Bunkerstellplatz anmieten!


    Die 5kg stehen bei den beantragten Mengen drin!
     
  19. Nein, Treibladungspulver ist ein Ueberbegriff, der NC- und Schwarzpulver zusammenfasst. Wenn Du einen 27er fuer Pyrotechnik haben willst, sollte da "SP zur Verwendung mit Verladeartikeln" stehen.
     
  20. naja, ich scheibe der Behörde am Montag, mit diversen Angaben zum lagerort!

    gruß
     
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