Handhabung & Technik § 27 für Kategorie 2 und 3 ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von sebi1980, 15. April 2011.

  1. Hallo liebe Forianer,

    ich habe vor kurzem von einem Erlaubnisschein §27 für Kategorie 2 und 3 gehört, den jeder bekommen könnte. Damit soll man Kategorie 2 Feuerwerke nur anzeigen müssen und z.B. Zink 50gr. Raketen bekommen.
    Ich habe mich auf die Suche danach im Gesetztestext gemacht, jedoch nichts greifbar gefunden. Auch eine Suche im Forum hat keine Ergebnisse gebracht.
    Vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Denn Feuerwerke nur anzeigen zu müssen wäre schon von Vorteil.
    Falls jemand diesen Schein bereits hat, kann er sich auch gerne per PN melden.

    Grüße

    Sebi1980
     
  2. Um 3 Kat erwerben und abbrennen zu dürfen wird dann aber eine Befähigung gemäß §20 Benötigt.
    Der §7 kann dann einen entsprechenden Befugten angeben ob es diese Option bei der Privaterlaubnis gibt ist mir nicht bekannt.

    Die Erlaubnis bemisst sich generell nicht an Kategorien sondern an der Befähigung des Inhabers.
     
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  3. Der Schein nach §27 SprengG ist quasi der gleiche wie der nach §7 nur daß der 7er (so wird er oftmals genannt) gewerblich tätig ist/gewerblich tätig seind darf und der 27er nicht. Ansonsten haben beide dieselben Rechte und Pflichten und für beide ist der Lehrgang für Großfeuerwerker erforderlich (z.B. in Siegen oder Dresden). Voraussetzung wie immer : Teilnahme an mind. 26 Großfeuerwerken ist nachzuweisen.
    Mit den Scheinen nach §7/§27 darf man von Kat1 bis 4 alles kaufen und verwenden, bei Schwarzpulver wird für den 27er oftmals die Menge begrenzt (warum auch immer).
    Die Befähigung nach §20 wird für den Erwerb und die Vewendung nicht zwingend benötigt. Diese Befähigung wird jedoch zwingend benötigt wenn man für einen 7er als verantwortlicher Pyrotechniker tätig sein will.
     
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  4. Das muss man unter Vorbehalt sehen ist die Trennung zwischen Inhaber der Erlaubnis und Verantwortlicher Person auch beim §27er wie beim §7er ohne weiteres möglich ?

    Wenn man als Erlaubnisinhaber einen verantwortlichen in dem Fall dann einen Inhaber einer Befähigung bestellen kann das heißt eintragen lassen kann dann stimmen deine Aussagen.

    Mit dem Befähigten kann der Erlaubnisinhaber Einkaufen und Verwenden (unter dessen Anleitung)
     
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  5. #5 Bilsom, 15. April 2011
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2011
    Eine §7er Erlaubnis kann man sich jeder ausstellen lassen....ohne Befähigung braucht man aber Angestellte (mit §20er Befähigung) oder Subunternehmer (mit §7er Erlaubnis und Befähigung) um letztendlich Feuerwerke zu machen.
    Man braucht also keine Befähigung wenn man nur der Firmeninhaber ist aber selber mit dem Zeug nicht umgeht.......Gelle?
    Jeder der die Prüfung für die Verwendung von "Großfeuerwerkskörpern" besteht kann sich mit diesem Zeugnis entweder eine Erlaubnis (nach §7 oder §27) oder den Befähigungsschein nach §20 holen.....ach ist das schön kompliziert in D.....wie so vieles.:blintzel:

    Edith meint: ..... die Frage des Thema-Erstellers war doch eine ganz andere???
     
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  6. @Bilsom:
    das haste aber schön erklärt, fachlich Note 1*:)!
     
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  7. Ehrlich gesehen ist das doch ne super Sache,wenn ich kaufen und schiessen kann und muss es nur anmelden.Dann wird des demnächst für etablierte Fimen schwer werden wenn tausende möchtegern Pyro den Markt besiedeln und um jede Feier Konkurenzschlachten ausfechten.
    Nein mal im ernst nen Kat.3 Schein würde ich ja noch sinnvoll ansehen,wobei man berechtigt ist höhere Satzmenge/Kaliber zu verwenden. Aber dieser Schein geht glaube ich zu weit.
     
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  8. Danke für die Antworten. Es geht jedoch explizit nur um Kategorie 2 und 3 und nicht um Kategorie 4. Hier wurde mir erklärt, dass man keine fachliche Eignung nachweisen muss.
    Das macht mich sehr stutzig.

    Ich hoffe weiterhin auf weitere nützliche Antworten.

    sebi1980
     
  9. Die Kategorie 3 spielte bisher in Deuzschland eigentlich keine große Rolle da fast sämtiche Kat 3 Artikel direkt unter Kat 4 gehandelt wurden. Ob sich das zukünftig ändert können dir andere sagen.

    Wenn du selbst keine Befähigung hast darfst du wie gesagt nur dann Kat 3 Artikel erwerben und abbrennen wenn du einen Verwantortlichen angegeben hast. Also eine Person die eine Befähigung hat.

    Und das auch nur wenn das bei der Privaterlaubnis möglich ist.

    Eine Erlaubnis anhand ein Normalo einfach mal bisschen Kat 3 zünden kann gibt es so in der Form in Deutschland nicht.

    Zu der Kat II Angelegenheit also dafür ist eine Qualifikation ja nicht erforderlich also demnach sollte eine beschränkte Erlaubnis hier sicher möglich sein.
     
  10. Mal im ernst werden hier Beiträge eigentlich noch gelesen oder schreibt man jetzt einfach nur noch irgendwas ?

    Beantragen kann man eine Erlaubnis im Grunde immer ohne besondere Qualifikationen die Frage ist was einem das dann bringt
     
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  11. Ehrlich gesagt glaube ich an den Schein nicht den wenn sowas evtl. kommt dann nicht in Deutschland oder er hat solche Auflage,das eh nur ein Pyrotechniker diese erfüllen kann ( Bunker,Versicherung etc.).

    Daher würde ich sagen Mythos zerstört........:D
     
  12. Moin!

    Der Aussage, dass es einen 27er für Kat2 gibt beruht offenbar auf einem Mißverständniss.
    Zur Erläuterung:

    Im Rahmen der EU weiten Harmonisierung wurden auch die Klassen ( jetzt Kat.) überabeitet. Dadurch sind einige Artikel EU weit in Kat. 2 eingestuft, die so bisher in Deutschland Klasse 4 waren.
    Das war in Deutschland nicht erwünscht.
    Also hat man bei der Umsetzung der EU Richtlinie in deutsches Recht festgelegt, dass bestimmte Kat2 Artikel nur von "Scheinis" verwendet werden dürfen.
    An dieser Stelle fand jetzt wohl eine Fehlinterpretation statt:

    Kat.2 Artikel für ("Scheinis") 27er bedeutet nicht, dass es einen 27er für Kat.2 gibt!


    Für die Verwendung dieser Artikel ist die komplette Ausbildung wie für 20er oder 27er
    erforderlich. Den 7er lassen wir hier mal außen vor, der darf ( ohne zusätzlicher 20er
    Zulassung) gar nichts; außer Verantwortung tragen.

    Fazit: Wer diese Artikel verwenden will muß wohl oder übel alles durchziehen.
    Ist aber nicht so schlimm, viel Zeit, viel Arbeit, einiges an Geld. Hobbys sind teuer.

    Kat3 existiert in Deutschland nicht! Eben aufgrund dieser "Basisanforderungen".

    Ich hoffe ich habe das mal ein bischen erläutern können, ohne alle möglichen §en
    zu kommentieren.

    FAKT: Es gibt keinen Schein welche Bezeichnung auch immer für Kat2!

    Trotzdem

    Glück Auf!
     
  13. Wie nix gefunden?
    Hier ists voll davon-> http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?p=440353#post440353



    Der §27er Schein für Kat.3 ist beantrag- und erlangbar.

    Kein Lehrgang, mind. 21Jahre alt.

    Der Schein ist nur für privat zu nutzen, nicht gewerblich!


    Aufs zuständige OA marschieren, sich nen Antrag geben lassen(oder einen umschreiben lassen), ausfüllen und einreichen.
    Am besten sollte man auch nen Lagerplatz vorweisen können. Den Ämtern ist es da am liebsten wenn dieser offiziell zugelassen ist.
    Auf den unbewohnten Kellerraum lassen sich nicht alle ein.


    So gehts.
     
    chriso, rabe85 und Bilsom gefällt das.
  14. Da muss ich mal erkundigen,ich hoffe ich werde nicht ausgelacht,weis jem. ob es sowas auch für NRW gibt?
     
  15. Vielen Dank für eure Antworten. Ich muss hier jedoch einigen wiedersprechen, die sagen, dass es so einen Schein nicht gibt. Ich weiß zumindest von einem Fall, der einen §27er für Kategorie 2 und 3 Erwerb, Umgang und Beförderung bekommen hat.
    Die Kategorie 3 interesiert mich dabei weniger.
    Die Frage für mich ist eigentlich eher, was aus diesem Schein resultiert?
    Muss ich nur noch anzeigen?

    Grüße

    Sebi1980
     
  16. Wenn Du jemanden kennst, dem das gelungen ist : frag ihn doch direkt.

    Glück Auf!
     
  17. Ich habe ja nur gesagt, dass ich weiß, dass jemand einen hat. Ich weiß aber seinen Namen nicht, da ich das nur über Dritte erfahren habe. Sonst hätte ich schon direkt gefragt.

    Grüße

    Sebi1980
     
  18. Wäre echt interessant zu wissen was man mit dem Schein darf !

    Anzeigen,kaufen,Transport wäre ja ne tolle Sache.
     
  19. Hast Du den Schein?
    Hast Du die Ware?

    Glück Auf!
     

  20. Diesen Schein hab ich nicht, aber ich hab mich in diesem Bezug intensiv mit dem OA und LRA beraten und besprochen, auch vom Regierungspräsidium hab ich diesbezüglich Infos eingeholt.

    Kannst mir also schon glauben.:D

    Welche Ware? Die "paar" Klasse 3 Schüttraketen die Zink noch rumliegen hat? Wer sonst noch Klasse 3 Ware "rumliegen" hat, fällt mir so spontan nicht ein.
    Der deutsche Markt ist(soweit mir bekannt) so gut wie leer gefegt.

    MfG
     
    sebi1980 gefällt das.
  21. Ich kann nur sagen, das man alles was man für die Beantragung eines 27er mit Einschränkung ,an Hintergrundwissen braucht hier im Forum findet.
    Ich selber habe so einen Schein schon in Händen gehalten, es war aber nicht mein Eigener:cry:.
    Ich vermute: Es wird niemand irgendwem erklären wie er ganz leicht an diesen Schein kommt, sonst wäre er schneller wieder abgeschafft als wir alle gucken können.

    Ich kann nur jedem der diesen Schein will raten, sich zu belesen und sich vor dem Besuch beim Amt vorzubereiten dann braucht man natürlich noch einen Bearbeiter der dem ganzen wohlgesonnen ist und schon klappts auch mit dem Nachbarn.

    Also bitte keinen Fragen nach Details.
     
    fire gefällt das.

  22. Gerade bei diesem Schein extrem wichtig!
     
  23. Ich versteh das nicht man brauch doch für ein 27 iger ein Sachkundenachweis für eine abgelegte Prüfung etc. und was für Bedürfnis meldet man an? So nach dem Motto ich will kaufen und schiessen wann ich will? Zumal in Deutschhland findet man keine Kat.3 also wozu den Schein dann?
    So sehr ich mich belese ich finde nichts über ein 27 iger ohne Nachweis ( Sachkunde etc.).
     
  24. Für diesen nicht

    Du bist weder Böllerschütze noch Wiederlader, also brauchst du kein Bedürfnis

    Soweit ich weiß hat Zink noch ein paar Klasse 3 Schüttis rumliegen, mehr weiß ich ausm Kopf momentan nicht.

    Das wird alles noch so neu sein, das da noch nicht wirklich viel drüber geschrieben steht.
    Die Schulungen für die Sachbearbeiter liefen auch erst letztes Jahr ende März an und da in dieser Kat.3-Sache eh noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, hängt so manches noch mit einem Bein in der Luft.

    Das Einzige was dieser Schein momentan bringen würde wäre, Kat.2 unterm Jahr kaufen und nach vorheriger Anzeige abbrennen... mehr nicht.

    Soweit meine Infos von den weiter oben, von mir genannten Quellen.
     
    sebi1980 gefällt das.
  25. Aber selbst wenn es neu ist muss es doch rechtlich schon verankert sein ,wie alles in Deutschland,also muss doch etwas drüber geschrieben stehen??????

    Ich glaube nicht das dir ein Beamter mal eben nen 27 iger austellt und wünscht dir viel Glück bei deinem Vorhaben. Ohne Sachkunde gibts kein 27 iger das ist nunmal in Deutschland so,es kann ja nicht ein Schein für 2 unterschiedliche Sachen geben ( Kat 2-3 oder Kat4). Und sollte man den 27 iger bekommen wird wohl kaum ein Beamter die Pyrotechnik mit in den Schein nehmen.Denn sollte dann was passieren wer haftet dann ohne Sachkunde etc.dann kann man dir wohl kaum nen falschen Umgang mit Pyrotechnischen Mitteln anlassten.
    Wie du siehst irgendetwas muss doch faul sein an der Materie.
     
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