Leuchtfeuerwerk Kl II Blitz?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von netuser, 16. Nov. 2001.

  1. also pyrodammi
    bleib doch sachlich.
    ja glaubst du denn wirklich das es mich stört das du mich nicht kontaktiert hast.
    sorry der artikel ist bei mir so wie ich ihn beschrieben habe.
    glaubst du wirklich das ich es notwendig habe ein falsche beschreibung abzugeben oder das dies eine returkutsche von mir ist.
    das mit dem big bang glaube ich einfach nicht.

    dieses forum ist ein diskusionsforum!!!

    da wird ja wohl erlaubt sein seinen eigenen test deinem gegenüberzustellen.
    du hast übrigens recht persönliche differenzen haben hier nichts zu suchen.
    das dumme ist bloß das ich keine habe was dich betrifft auch wenn du es nicht glauben wirst.
    auch ohne deine privaten e-mails würde ich nichts anderes zu dem sterntaler posten.
    ich komme gerade von draußen rein und hab nochmal einen gezündet.selbes ergebniss wie von mir schon gepostet.
    ich denke übrigens das es sich nicht lohnt noch mehr zu solch einem artikel zu schreiben und mir ist es ganz egal ob dieser nun 5 oder 50 sekunden brennt da es ein artikel für kinder ist den ich nie einsetzen werde.
    es gibt wirklich eine ganze menge an dingen die wichtiger sind als der sterntaler zum beispiel schlafen gehen.
    mfg rico
     
  2. Hi!
    Wegen dem Big Bang: Ich glaube nicht, dass noch keiner das Nico-Gelände verlassen hat, schon aus diesem Grunde nicht, dass u.a. auch wir Österreicher beliefert werden müssen. Und wie ich letze Woche festgestellt habe, ist der Big Bang bei uns schon erhältlich( ca. 95ATS).
    Grüße
     
  3. Hallo Rico!
    Wenn Du auch einen Sterntaler gezündet hast kann es sich nur noch um einen anderen Inhalt Deiner oder meiner Schachtel handeln.
    Ich habe aber auch schon die Erfahrung gemacht das sich die Inhalte nicht immer auf die Verpackung beziehen, d.h. das wie schon Potafeu schrieb es wahrscheinlich sehr starke Schwankungen der Qualität bis hin zu völlig anderen Inhalten geht.
    Obwohl ich mir das in Zeiten der BAM eigendlich nicht vorstellen könnte.(aber mein Glauben wackelte auch schon aus anderen wichtigeren Gründen:)) )
    Nochmal kurz zu Big Bang, ich weiß das Du bei Nico angerufen hast, ich weiß auch das es unglaubwürdig klingt, aber ich habe den Effekt tatsächlich schon mal gehabt! Warum sollte ich etwas anderes posten, ich habe doch nichts davon es zu behaupten? Schließlich lesen hier viele Kenner und Profis bis hin zu Nico selber? Aber ich werde versuchen das aufzuklären.
    Aber ich denke auch wir beide können in Zukunft sachlich diskutieren, oder? (ich meine vor allem den etwas grummeligen Unterton)
    Wenn Du mir etwas zu Dingen sagen kannst, welche ich falsch verstanden habe bin ich immer offen für alles. Übrigens finde ich auch manches Kleinstfeuerwerk ganz nett, ist aber zugegebenermaßen Ansichtssache.

    @ netuser: Ich kenne da , um nochmal auf Deine Grundanfrage zurückzukommen, die Weco Bühnenblitze Kl.T1, die sollten sich besser eignen. Wofür brauchst Du die eigendlich genau? (Bei Bühnenfeuerwerk T1 solltest Du einen Nachweis der Verwendung erbringen??)
    viele Grüße,
    pyrodaemmi
     
  4. untrügliches Zeichen ???

    Hallo Potafeu !?

    Kann man die Artikel der Silvesterproduktion zweifelsfrei erkennen ?
    Mir ist zwar auch bekannt, dass zum Jahresende Artikel im Umlauf sind deren Labeldruck von sehr schlechter Qualität ist und deren Sätze sich teilweise schon lose in den Packungen befinden usw.

    Aber gibt es ein untrügliches Zeichen (z.B. ein Aufdruck eines anderen Importeur, andere Artikelnummer, anderes aufgedrucktes Bruttogewicht...) ???

    Schöne Grüße

    *Stardust*
     
  5. @Pyrodaemmi:
    Ich wollte schon etwas in Kl. II haben und nicht T1.

    Wofür ich das brauch? Wie schon am Anfang gesagt, brauche ich etwas, um die Aufmerksamkeit zu erregen. Ohne Knall/Pfeifen usw., nur einfach etwas helles. Dabei dachte ich an eine Art Blitz.

    Gab ja hier auch schon einige Vorschläge, für die ich mich an dieser Stelle mal bedanken möchte! :)
     
  6. Hallo Stardust,

    Ja, die Artikel der Silvesterproduktion kann man (zumindest in der Kl.I) klar erkennen wobei die von Dir erwähnte schlechte Qualität des Labeldruck eine Rolle spielt.
    Ansonsten merkt man den Unterschied bei direktem Vergleich der 2 Sorten.

    Ich hab hier jetzt 2 Packungen "Tolle Bienen" vor mir liegen. Die "Silvesterpackung" hat einen anderen Aufdruck. Gewicht, Artikel und BAM-Nummer sind jedoch identisch mit den Angaben der "Ganzjahrespackung".
    Die Tolle Biene der Silvesterpackung ist etwas schmaler, besitzt kein "Piercing" (kleines Zusatzloch für 2te Flamme) und die Zündschnur ist nur lose dran ohne Klebeband.

    Da das Gewicht beider Packungen identisch ist, gehe ich davon aus, dass der fehelnde Effektsatz durch einen grösseren Lehmpropfen wettgemacht wird.

    Ferner ist mir aufgefallen, dass generell die Artikel mit dem Aufdruck des chinesischen Herstellers "LINK TRIAD BRAND" die bessere Qualität ergeben.


    @netuser
    Falls sich keine Alternative zu deinem Blitz finden lässt, versuche es mal mit einem Kl. II Feuertopf. Der sorgt garantiert für Aufmerksamkeit ;)

    Gibt es sonst niemand der diese Flash-Raketen kennt? Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, müssten die etwa das Kalbier einer WECO Mikado-Rakete gehabt haben. Zudem war die Rakete auffällig leicht und beim Schütteln hörte man keine Füllung!

    Grüsse,
    Potafeu
     
  7. Hallo Netuser!
    Ich denke mal das ich was für Dich hätte, ist aber auch Kl.T1 (sorry). Wie wärs mit Begalpulver rot oder grün im 500g Beutel?? Einen kleinen Haufen davon auf einen Stahlteller oder ähnl. entzündet mit einen Bengal-Duo-Zündlicht?? Je größer der 'Haufen', desto greller der Abbrand.Und ganz ohne Knall. Dieses Bengalpulver kannst Du in vielen Online-shop's erwerben und da ist auch die Handhabung nicht so entscheidend wie beim Bühnenblitz!
    Nehme ich auch ab und an um die Aufmerksamkeit zu erregen. (bei kleineren Kl.2 Feuerwerken)
    viele Grüße,
    pyrodaemmi
     
  8. Aber bei T1-Artikeln muss ich doch nachweisen, dass ich es für Showveranstaltungen etc. verwende. ??? Da ich sowas an Silvester verwenden würde, wäre das dann ja keine richtige Showversanstaltung. ???
     
  9. Hallo Netuser!
    eine 'Showveranstaltung' ist doch aber auch ein kleines privates Feuerwerk an Silvester!! T-1 Artikel wie beng. Zylinderflammen oder dieses Bengalpulver werden oft und gerne für Feuerwerke und an Silvester eingesetzt und bei einigen Verbundfeuerwerk-Sets sind dieses Bengalpulver sogar fester Bestandteil der Lieferung! (z.B.versch. NICO-Set's) Du kannst diese Artikel bei so gut wie jeden online-shop mit Deiner Silvesterlieferung bestellen. Einen Unterschied zu z.B. Bühnenblitzen u.ä. gibt es ja dahingehend, das diese meistens für elektr. Zündung vorbereitet sind und Du solche ja nicht durchführen darfst! Diese T1 Artikel sollten wirklich nur an Show-Veranstalter verkauft werden, die anderen sollte man auch so als Privatzündler verwenden können.
    Mein Tip: Schau mal beim Voigt-Onlineshop vorbei, da gibt's sowas gleich auf der Startseite, bei anderen Shop's gibt es die aber auch!!
    Viele Grüße,
    pyrodaemmi
     
  10. Das wusste ich nicht. Danke für den Hinweis. :)
     
  11. Hallo, Pyrodaemmi!

    Sorry, aber da muß ich doch mal nachhaken? Daß elektrische Zündung von dazu vorbereiteten Klasse T1-Artikeln (also in der BAM-T1-Zulassung als Zünder enthalten) für Nicht-Scheininhaber verboten sein sollte, wäre mir neu.
    Interessant ist aber auf jeden Fall die Frage, wie es mit T1-Produkten wie bengalischen Zylinderflammen rechtlich am Silvesterabend (oder bei einem genehmigten Klasse II Feuerwerk unter dem Jahr) aussieht. Wird da zwischen verschiedenen Klasse T1 Produkten unterschieden? Turbo-Salutraketen (Weco) sind ja eigentlich auch für diese Zwecke tabu, es sei denn man legt das 'oder ähnlichem' im Satz 'Abgabe und Verwendung nur zur Schadvogelbekämpfung oder änlichem erlaubt' etwas weiter aus.
    Auf meinen bengalischen Zylinderflammen steht jedenfalls:

    'Die Gegenstände dürfen in Deutschland nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen- Film- und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen verwendet werden...'

    Tja, da bin ich aber froh, daß ich die tatsächlich für die Illumination eines Filmsets erworben habe.

    Cheers,
    -Michael
     
  12. Also geht das doch nicht zu Silvester? ??? Dann lass ich das lieber...
     
  13. Meinste etwa da kommt jemand vorbei und guckt sich deine Feuerwekskörper an ??? Sicher kannst du das auf Sylvester machen.
    Falls Du Zündschnüre & Elektrozünder suchst kenn ich nen guten online shop.

    MfG
     
  14. Hallo Matchbox!
    Dies ist wohl wiedermal eine Grauzone im Pyrotechnikgesetz. Fakt ist aber das Laien (d.h. Leute ohne Berechtigung) nicht elektrisch zünden dürfen, auch nicht in Kl.T1. Da die T1-Artikel wie Bünenknall und Funkenblitze etc. aber alle einen E-Zünder enthalten, wären die normal für Laien tabu. Diese können sie aber trotzdem erwerben (ein Zweck ist meistens schnell erfunden und wird auch leider nur selten nachgeprüft) und werden sie auch zünden... Wobei ich nicht sagen möchte das elektrisch zünden gefährlicher wäre als mit Visco aber es ist nunmal für Otto-Normalbürger nicht erlaubt.
    Wegen der Sachen wie Turbo-Salut und Beng. Zylinderflammen sollten wir alle froh sein, das da mal ausnahmsweise nachsichtig mit der rechtlichen Seite umgegangen wird und wir diese schönen Teile nutzen können, und das nicht nur zu Silvester!
    Schließlich müsste ich da bei meinen Verbrauch auch schon einen mittleren Action-Film abgedreht haben :D
    Und was sollte an Silvester gegen einen schön rot erleuchteten schneebedeckten Garten sprechen??;)
    viele Grüße,
    pyrodaemmi
     
  15. Hallo Pyros,

    @TylerDurden: Schön, dass man sich so kurz vor Silvester wieder trifft. Es geht hier überhaupt nicht darum, ob jemand vorbei kommt und sich die Ware, die letztendlích verschossen wird ansieht, oder nicht. Du fährst auch auf öffentlichen Strassen kein Auto unter 18, wenn keiner hinsieht. Es gibt für pyrotechn. Gegenstände nunmal das Spenggesetz und daran hat sich JEDER zu halten, auch DU! Und wenn Du der Meinung bist, Du müsstest Dich nicht an dieses Gesetz halten, sondern kannst tun und lassen was Du willst, dann gehört Dir noch kein Gramm eines Feuerwerksartikels in die Hände.

    @Alle: T1 Ware ist frei verkäuflich an Personen ab 18 Jahren unter der Angabe des Verwendungszweckes. D.h., eine Band, die Bühnenartikel bei ihrer Show abbrennen will, erhält diese mit einem dementsprechenden Nachweis und darf sie verwenden. Wird die Ware im Rahmen einer Veranstaltung zu Silvester benötigt, ist eine Verwendung ebenso o.k. Kommt allerdings Otto-Normalverbraucher zu Silvester auf die Idee, pyrotechn. Gegenstände der Klasse T1 zu kaufen und auch zu verwenden, so ist das per Sprenggesetz nicht erlaubt und somit illegal. Hier geht es im übrigen gar nicht mal darum, ob die T1-Artikel elektrisch gezündet werden müssen oder nicht, sondern darum, dass der Verwendungszweck dieser Ware genau definiert ist, nämlich für den Einsatz bei Bühne, Theater und vergleichbaren Einrichtungen. Ob da nun ein privates Silvesterfeuerwerk im Garten darunter fällt, mag ich zu bezweifeln.

    Werden T1 oder Klasse II Artikel für ein Feuerwerk benötigt, welches mit dementsprechender Genehmigung unter dem Jahr abgebrannt wird, dürfen diese verwendet werden. Es obliegt dann wiederum ganz allein der zu genehmigenden Behörde, ob diese der Erlaubnis für die Verwendung von T1 Ware zustimmt. Manche Behörden verlangen auch schon bei T1 Ware - in Verbindung mit einer öffentlichen Veranstaltung, sprich Publikum anwesend - einen Bühnenschein und das ist ihr gutes Recht, da außer dem Sprenggestez dann auch wieder die Versammlungsstättenrichtlinien und noch viele andere Gesetze heranzuziehen sind.

    Zu Silvester ist die Verwendung von Klasse II erlaubt. Sollen nun T1 Artikel eingesetzt werden, muss das der zuständigen Behörde angezeigt werden (unterliegen der Anzeigepflicht). So kurios das klingt, für ein Klasse IV Feuerwerk auch zu Silvester muss dieses angemeldet werden, und eine Ausnahmegenehmigung für eine verlängert Abschusszeit beantragt werden. Keine Behörde wird dem Widersprechen, aber gemäß Sprenggesetz ist diese Anmeldung nunmal erforderlich, macht man dies nicht und wird dabei erwischt, wirds ganz schön teuer.

    Zur elektrischen Zündung:
    Die Feuerwerksartikel der Klassen I und II sind in ihrer Verwendung vorgegeben. Generell gilt: wer diese Artikel elektrisch zündet und keinen Schein vorweisen kann, verstößt gegen das Sprenggesetz. Sobald ein Feuerwerkskörper zur elektrischen Verbindung vorbereitet wird, erlischt die Zulassung der BAM-Nummer für diesen Artikel und dieser wird somit zu einem Klasse IV Artikel und damit plötzlich nur noch mit Schein zu verwenden. Das kommt daher, dass bei der Genehmigung des Klasse II Artikels ganz genau festgehalten wird, wie dieser zu zünden ist, und aufgrund dieser Tatsache wurde die BAM-Nummer zugeteilt. Jede Veränderung an diesem Artikel (E-Zünder anbringen gehört auch dazu) führt zu einer Löschung der Einteilung und macht den Artikel zu einem Klasse IV Artikel. Ist an einem T1 Artikel ein E-Zünder fest angebracht, so wurde dieser Artikel mit dem Zünder zugelassen und ist auch als solche Einheit zu verwenden, d.h. ein Bühnenblitz zu öffnen und das inhaltliche Pulver mit weiteren Bühnenblitzen zusammenzuschütten, um einen größeren Effekt zu erzielen, verstößt wiederum gegen das Gesetz, weil der Artikel mit Größe, Satzgewicht, Zündart genau definiert ist. Das gleiche gilt auch wenn der Zünder eines Bühnenblitzes gegen ein Stück Zündschnur ersetzt werden soll. Auch das ist eine Veränderung des Artikels und somit erlischt die Zulassung.

    Ganz so einfach, wie sich die Verwendung von T1 Ware so mancher hier vorstellt ist es nicht. Fakt ist, kauft ihr solche Ware, setzt diese auch ein und werdet dabei erwischt ohne dass ihr die Anzeige der Verwendung vorweisen könnt, kann das ganz böse ins Auge gehen. Das kann bis hin zu einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Spenggesetz gehen und dann seid ihr vorbestraft. Wer dieses Risiko eingehen will, bitte, aber dann ist eines auch klar, einen Schein werdet ihr mit dieser Vorstrafe so schnell nicht bekommen, wenn überhaupt.

    Pyromaus
     
  16. Verwendung von T1-Artikeln:

    Das SprengG verlangt bei der Verwendung von T1-Artikeln eine Anzeige beim Einsatz in öffentlichem Bereich (jedermann zugänglich), Einsatz in (geschlossenen) Versammlungsstätten (generelles Verbot von offenem Feuer und Licht) oder beim Einsatz außerhalb eigener Räume / Niederlassungen. Die untere Baurechtsbehörde erteilt dann (oder auch nicht!) eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz in diesen Bereichen.

    @pyromaus

    In diesen beiden Punkten muß ich widersprechen: Beim Einsatz in eigenem, befriedetem Besitztum und einer geschlossenen Veranstaltung (geladene Gäste) ist keine Anzeige / Erlaubnis erforderlich. Bedingung: Einsatz zu showtechnischen Zwecken, wobei showtechnisch nicht mit kommerziell gleichzusetzen ist!. Wenn also Jemand ein Gruppenfoto im Garten mit einem Funkenblitz im Hintergrund erstellen möchte oder die Fotosession einer Geburtstagsfeier mit Fontänen aufpeppen möchte ist das rechtlich kein Problem. Die Verwendung zu Silvester ist eine Grauzone (auch Silvester ist eine Show), dürfte aber wegen der hohen Preise sowieso uninteressant sein.

    Gruß Harald / Team SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  17. Hallo Pyromaus, Hallo Harald!
    Erstmal vielen Dank für Eure sehr guten Statements!
    Es ist leider so, das mit Kl.T1 einfach viel zu fahrlässig umgegangen wird. Interessant wird es vor allem, wenn es um die 'Laienzündung' von Kl.T1 mit elektrischer Variante geht. Wie schaut es da aus, Harald? (Mit Hinblick auf befriedetes Gelände und privaten Anlass?) Bis jetzt dachte ich eigendlich das sowas ausnahmslos nur Scheininhabern gestattet war? Ich tendiere da mehr in Richtung der Auffassung von Pyromaus.
    Wegen der beng. Zylinderflammen , diese wurden mir
    sogar von Händlern empfohlen, als ich nach einer Hintergrundbeleuchtung für z.b. Silvesterfeuerwerk
    gefragt habe! Die werden ja auch in so ziemlich allen Online-shops angeboten, die ich kenne, sowie in manchen NICO-Feuerwerksets gehöhren die zum festen Bestandteil des Set Up's.
    Die rechtliche Seite ist schon klar, unter die fallen ja auch diese Riesenwunderkerzen. (und wer meldet schon deren Abbrand im Sommer bei einen Gartenfest etc. an ??)
    Wegen der Turbo Salut, deren Verwendung ist ja ausschließlich zur Verwendung in Weinbergen zur Schadvogelbekämpfung etc. vorgesehen(wie z.B. auch die hier viel hinterfragten PMII-Pyro-Knallpatronen!!!). Der Zweck sollte damit ausreichend definiert sein. (Wie sonst könnte eine Rakete mit reinen Blitzknallsatz als Kl.T1 ganzjährig verkauft werden) Soviel zur rechtlichen Seite. Die Realität sieht aber so aus: diese Turbo-Salut werden (zumindestens bei uns auf dem Lande) jedes Jahr für 3.60DM im normalen Silvesterhandel verkauft.
    (Ich bin da ehrlich, ich kaufe die Dinger auch und schieße sie zu Silvester)
    Auch an die ohne Muntionserwerbnissberechtigung eigendlich nicht zu bekommenden PMII-Pyro-Knallpatronen scheinen blutige Laien ohne besondere Hindernisse in RAUHEN MENGEN!!! ranzukommen. Man sieht dann immer ab ca 21 Uhr des Silvesterabends die besoffenen Attentäter durch die Straßen torkeln, mit den PMII-Dingern wild um sich ballernd.(von den nächtlichen Donnergrollen spätestens ab den 1. Advent immer Samstag Nacht mal abgesehen) Und wer mit PMII erwischt wird, macht sich strafbar!!! Der muss sie noch nichtmal abgefeuert haben, da dieses für Vergnügungszwecke sowiso strikt verboten ist!
    Da könnten mal die Ordnungskräfte so richtig durchgreifen. (mancher Städtische Haushalt wäre saniert und mancher illegaler Händler wäre pleite:)) )
    Zu der Beng. Beleuchtung würde mich ein eindeutiger Standpunkt sehr interessieren, da ich die sehr gerne verwende(es geht nichts über ein schön rot leuchtendes Schneefeld an Silvester, hinterlegt mit Multiflash:)) )
    viele Grüße,
    pyrodaemmi
     
  18. T1 Verwendung und Zündung durch "Laien"

    @Pyrodaemmi

    T1-Laienzündung: Die T1-Gegenstände haben in Ihrer vorliegenden Form eine BAM-Zulassung. Wenn eine E-Zünder dran ist wird der Effekt damit bestimmungsgemäß gezündet. Es gibt nirgendwo im Gesetz eine Einschränkung die „Laien“ eine elektrische Zündung (zugelassener Gegenstände) verbietet! Sonst könnte der „Laie“ ja auch kein el. Bühnenfeuerwerk kaufen bzw. wäre das sinnlos. Wer etwas Anderes behauptet möge es bitte belegen. Wir reden hier von fertig konfektionierter Ware ab Fabrik die jeder über 18 J. gegen Abgabe einer schriftlichen Verwendungserklärung kaufen und verwenden darf.

    Was nicht zulässig ist sind Umbauten von Kl. II oder T1 in dem frei erhältliche Satzauslöser angebracht und von „Laien“ gezündet werden. Auf z.B. einem Chinaknaller steht u.a.: Gegenstand am äußersten Ende der Zündschnur anzünden .... Wenn Du diese Vorschrift mit einem E-Zünder "umgehst" verliert der Artikel seine BAM-Zulassung und wird automatisch zu Klasse Kl. IV. (siehe Statement von Pyromaus)

    Das Silvester der Himmel vor „Vogelschrecks“ erglüht ist richtig. Neben „illegalen“ Händlern die damit den Reibach machen besorgt sich so mancher Skifahrer PMII-Munition im Urlaub ohne schlechtes Gewissen ... Über rechtliche Konsequenzen sollte sich Jeder im Klaren sein – Verstoß gegen das Waffengesetz – Illegale(r) Einfuhr und Munitionsbesitz!

    Die Anwendung von Bengalbeleuchtung sehe ich unkritisch. Nur wegen dem roten „Schneefeld“ – für ein Flugzeug bedeutet eine rote Fläche absolutes Landeverbot – also sei vorsichtig in der Nähe eines Flughafens ... es könnte bei Fehlinterpretation des Piloten teuer werden ... insbesondere auch unter dem Jahr soltte eine großflächige Nutzung angezeigt werden

    Gruß Harald / Team SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  19. Spricht eigentlich was dagegen Rauchpatronen an Sylvester zu Zünden ? Hab da so Übungsrauchpatronen 4min Brenndauer mit orangem Rauch.
     
  20. Hallo Harald!
    Danke für Dein posting, ich denke das war ausreichend tief beleuchtet und sehr informativ!
    Ich möchte hier an dieser Stelle Dir und auch Pyromaus dafür danken, das Ihr euch ständig 'herablasst' und auch mal zu Laienthemen bezug nimmt. Es gibt nicht viele wie Euch!! Von Leuten wie Euch lebt dieses Forum, ansonsten würde es schnell in flaches Diskutieren ausarten. Ich schätze den sachlichen und fachkundigen Ton der meisten postings hier sehr.
    mit bengalischen Grüßen :D
    pyrodaemmi
     
  21. @TylerDurden

    Nur informativ - der Rauch ist sehr giftig - bitte nicht einatmen ... (Neugierde: Hast ein schwimmfähiges Seenotrettungsignal?)

    Gruß Harald / Team SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  22. #47 skyfire_feuerwerk, 21. Nov. 2001
    Zuletzt bearbeitet: 22. Nov. 2001
    @Pyrodaemmi und die Anderen ...

    Ich halte es nach dem Motto: Es gibt (fast) keine dummen Fragen nur dumme Antworten. Wenn man in diesem Forum "Laien" etwas Wissen vermitteln kann dann ist das sicher positiv für die Sicherheit im Umgang mit Feuerwerkskörpern und regt den Einen oder Anderen zum Nachdenken an. Irgendwie standen wir "Profis" ja auch mal unwissend am Anfang unserer Karriere. Die "Pyro-Szene" ist heute sicher offener und auskunftsfreudiger als in den 80er Jahren.

    Solange wir im Forum bei der "Sache" bleiben macht es auch Spaß Infos an Interessierte zu liefern. Ich seh´s an meinen Jung´s, die können einen mit Fragen löchern. Ich wäre froh gewesen wenn ich damals (ohne Internet) hätte Einen fragen könnnen ... So manches "Experiment" wäre dann unterblieben ;-)

    Also Hobby-Pyros, nutzt die Chance und löchert uns mit (vernünftigen) Fragen ....

    Gruß Harald / Team SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  23. Hallo!

    Auch von mir ein Dankeschön an die beiden (Pyromaus & Harald) für die Aufklärung! (Und natürlich an Markus für dieses Forum).
    Gerade im Bereich technisches Feuerwerk finde ich die Rechtslage in Deutschland etwas verwirrend und bin froh, daß ein wenig mehr Klarheit geschaffen wurde!
    Cheers,
    -Michael
     
  24. @skyfire
    habe sie von einen Modellgeschäft dort wird sowas in Schiffsmodellen eingesetzt.

    MfG
     
  25. Schall und Rauch ...

    Moinsen,

    ich denke was Tyler Durden hat ist eine "Übax O" Rauchpatrone die etwas größer ist, als eine Filmdose und an der einen Seite ein "Zündkopf" hat.

    Finde leider grade kein Bild etc. im Netz...

    Gruß Ali
     
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