Bestimmung Feuerwerk Klasse IV

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von STW, 3. Januar 2012.

  1. Hallo,

    leider musste ich feststellen das mein Thema von gestern gelöscht wurde, aber meine Fragen immer noch offen sind!

    Kann mir jemand sagen was ich tun muss wenn ich ein Pyrotechniker Lehrgang besucht habe und einen Schein zum Zünden von Feuerwerk Klasse IV habe, wenn ich ein Feuerwerk Zünden will??

    Bis jetzt weis ich das ich es nur Anzeigen muss, aber was bebautet das?
    Wo muss ich es Anmelden bzw. muss es mir betätigt werden?

    Danke Grüße
    STW
     
  2. Das wird dir auch alles beim Lehrgang zum Pyrotechniker gesagt wo und wie du ein Feuerwerk anzeigen musst.
    Und auf was du alles acht geben musst!
     
  3. Möchte den Sein eigentlich nur für Private zweckte machen!

    jetzt frag ich mich nur ob ich Privat so ohne Probleme einfach ein Feuerwerk machen darf?
    hab schon mitbekommen das eine Genehmigung ohne Schein Klasse II zu Zünden gar nicht so einfach zu bekommen ist!

    Sollte das mit Schein bei Klasse IV auch so sein lohnt es sich nicht das viele Geld für einen Schein auszugeben, wenn ich nie was Zünden darf!
     
  4. Lohnt es sich denn nur für Private zwecke den Schein zu machen um vielleicht 1 oder 2 Feuerwerke im Jahr zu machen, wie du so schön schreibst da er nicht ganz billig ist!?


    Wie schaut es dann aus mit einer Versicherung, wo lagerst du das Material bis zum Feuerwerk, und und und.....

    Drum herum gehört noch viel mehr dazu als nur den Schein mal kurz zu machen!!!
    Nur mal kurz zur Info...


    In Kurzform:
    Bei uns in Österreich meldet man ein Feuerwerk bei der jeweiligen BH oder BPD an!
    Und die entscheidet letztendlich ob das Feuerwerk bewilligt wird oder nicht!!
     

  5. Ja definitiv!
    (das ist dieses Ding mit der Leidenschaft und so ;) )

    Der Schein gibt Dir in Sachen Feuerwerk zünden viele Möglichkeiten alerdings ist er kein Persilschein um "mal eben" Feuerwerk machen zu dürfen. Jedoch ist es einfacher unterm Jahr Feuerwerk zu machen wenn man einen Schein hat als wenn nicht.
    Mach die Helferscheine, geh zum Lehrgang und dann wirst Du wissen was zu tun ist und welche Möglichkeiten man sonst noch hat.
     
  6. Endlich mal jemand der es versteht ;)

    Weis jemand vielleicht in welchem Gesetzestext das verankert ist? muss ja wo festgeschrieben sein was man zu tun hat und wer das Freigeben muss.
     
  7. Moin,

    gugg dir mal das SprengG und die einschlägigen Vorschriften dazu im Internet an. Da findest du alles was du brauchst. Bezüglich Feuerwerke anzeigen ist die SprengV maßgeblich. Einfach mal durchgooglen und Paragraphen pauken, denn das gehört auch zum Feuerwerken! (Neben der Leidenschaft steht man immer mit einem Bein im Knast und da sollte man seine Pflichten und Rechte genau kennen.)

    cheers
    Oli4
     
  8. @ STW

    Sag doch einfach mal wo Du herkommst.

    Glück Auf!
     
  9. Ich komm aus Stuttgart.
     
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