Handhabung & Technik PANDA mit BAM ja oder nein

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 28. Jan. 2012.

  1. Irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, das alle Produkte auf der PANDA de Seite auch eine BAM Zulassung haben sollen. Ist das bestätigt ?

    Meiner Meinung nach sind Pfeif-Effekte in KAT 1 nicht zugelassen, demnach können doch nicht alle gezeigen Produkte eine BAM Zulassung haben

    http://www.pandafeuerwerk.de/produkte/jugendfeuerwerk/GP1530-300
     
  2. Wie Panda selber geschrieben hat, haben alle Artikel eine Bam Nummer.
     
  3. Bitte..

     
  4. Kann ich mir aber mit diesen Pfeif Effekt (sie link oben) nicht vorstellen
     
  5. Dann bleibt dir wohl nur abwarten übrig.
     
  6. wenn die sagen das die teile ne bam-id haben dann kannst du es glauben oder ebend nicht. warte es erstmal ab, ob diese teile überhaupt in einen shop kommen.
     
  7. Wäre doch mal was :good:
     
  8. Ja klar warte ich das ab. Lesli hatte 2010 auch gesagt sie hätten für alles ne BAM Zulassung. 2011 in KAT 1 bereich haben sie es auch behauptet, hatte ja auch nicht gestimmt
     
  9. Eine BAM-ID haben die Artikel laut Panda. Aber für mich ist Vergabe der BAM-ID nur eine Witzveranstaltung. Diese Regelung ist sowas von typisch deutsch, sie ist eine Ausprägung der "in Europa wird jetzt deutsch gesprochen"-Mentalität. In einer europäischen Gemeinschaft zu leben heißt eben auch, den anderen Staaten zu vertrauen. Das mit den BAM-ID Nummern ist so absurd als würde man jetzt sagen: "Wir führen den Euro ans gemeinschaftliches Zahlungsmittel ein, aber in Deutschland werden keine Münzen mit ausländischer Prägung akzeptiert."
     
  10. mich würde mal interessieren was das für "Boost Böller" Sorten sind, ob die wohl dieses Jahr zur Verfügung stehen ? :dontthinkso:
     
  11. 1 SprengV Anlage 1

    1.3.1
    Klasse I: Kleinstfeuerwerk

    16-
    Aufsteigende pyrotechnische Gegenstände, Batterien, Kombinationen, Schwärmer, pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz und Raketen sind nicht zulässig.
     
  12. BAM Zulassung nach Richtlinie 2007/23EG

    [font=EUAlbertina_Bold][font=EUAlbertina_Bold]
    Feuerwerkskörper​
    [/font]
    [/font]
    [font=EUAlbertina_Bold]

    [/font]
    1. Der Hersteller teilt die Feuerwerkskörper gemäß Artikel 3 nach dem Nettoexplosivstoffgehalt, den​

    Sicherheitsabständen, dem Lärmpegel oder ähnlichen Kriterien in verschiedene Kategorien ein. Die
    Kategorie ist auf der Kennzeichnung deutlich anzugeben.
    a) Für Feuerwerkskörper der Kategorie 1 gelten folgende Bestimmungen:
    i) Der Sicherheitsabstand muss mindestens 1 m betragen. Gegebenenfalls kann der Sicherheitsabstand
    jedoch verkürzt werden;
    ii) der maximale Lärmpegel darf im Sicherheitsabstand 120 dB (A, Imp.) oder einen
    gleichwertigen Lärmpegel, der mit einer anderen geeigneten Methode gemessen wurde, nicht
    überschreiten;

    L 154/10 DE Amtsblatt der Europäischen Union 14.6.2007​


    iii) die Kategorie 1 umfasst keine Knaller, Knallerbatterien, Blitzknaller und Blitzknallerbatterien;​

    iv) Knallerbsen der Kategorie 1 dürfen nicht mehr als 2,5 mg Silberfulminat enthalten.

    Damit sollte alles geklärt sein.
    Hier steht nichts darüber, das ein Pfeifgeräusch verboten ist!

    Gruß
    Stephan
     
  13. Donnerwetter! Um diese Uhrzeit noch für das Forum da! Cool :D

    Jetzt müssen die Experten ran. Vielleicht hat Doc_Dekier das bisher falsch interpretiert???
     
  14. Respekt um die Urzeit :D
    Das zeigt eure aufmerksamkeit für uns !

    Also ich finds echt klasse eigentlich sogut wie alles von euch ...
     
  15. He he seit wann gelten in Deutschland EU Rechte wenn die BAM was anderes sagt (siehe Lesli)

    aber ok wäre ja schön wenns denn so ist
     
  16. Erst einmal vielen dank an "Panda" für die rege Mitarbeit, auch PN :D
    Ich möchte hier jetzt auch noch mal öffentlich schreiben, das ich natürlich über jeden neuen Feuerwerksartikel in D froh bin auch wenn es "nur" Kat 1 ist.

    Bisher waren Pfeifsätze laut 1 Spreng V in Kat 1 nicht erlaubt.

    Wenn nun ein EU Gesetz oder EU Richtlinie das aufhebt um so besser.

    Die Geschichten mit Lesli haben aber gezeigt das EU Recht und BAM Recht ja scheinbar zwei paar Schuhe sind.
    Und wenn die BAM vom Papier her grünes Licht gibt , ist noch nicht einmal das sicher.

    Wie weiter oben schon geschrieben wurde... ich verstehe auch nicht warum EU Gesetze,Verordnungen oder was auch immer, beschlossen werden, wenn sie dann in Deutschland doch nicht gelten. Dann kann man auch diesen Verein ja auch gleich austreten (Komischerweise gelten EU Gesetze aber bei Sicherheitsverwahrung usw)

    Wie dem auch sei, ich hoffe natürlich das Panda mit seinen Artikeln durch kommt.
    Wäre eigentlich schön wenn dieser Fred erhalten bleiben könnte damit Panda hier weiter zum Thema posten kann, sollte es News geben.
     
  17. Hallöchen,

    um noch ein wenig Schwung in diese Thema zu bringen, folgt hier noch ein Auszug aus der
    EU-Richtline :

    (10) Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und
    insbesondere von Feuerwerkskörpern unterliegt in den
    einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen kulturellen
    Gepflogenheiten und Traditionen. Daher ist es erforderlich,
    den Mitgliedstaaten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
    die Einführung nationaler Maßnahmen zur Beschränkung
    der Verwendung oder des Verkaufs bestimmter Kategorien
    von Feuerwerkskörpern an die breite Öffentlichkeit zu
    ermöglichen.

    Sprich: Nationales Recht (1.VO Sprengg) gilt vor EU-Richtline. Deshalb sind bei uns ja keine Blitzknaller u.
    große Raketen erlaubt...

    Gruß Filou
     
  18. Pfeifsätze in Klasse 1 nicht erlaubt?
    Warum haben dann die kleinen Vulkane von Diamond (Pfeifdrachen) einen Pfeifsatz?
     
  19. Dieser Artikel ist nur sehr sehr seeeeeeeeeehhhhhhhhhhhrrrrrrr selten zu bekommen und hat auch eine erloschene ( BAM KLasse 1) Zulassung
     
  20. Wie welcher jetzt? Die Batterie oder die Vulkane? Drachendinger da?
     
  21. Also ein Pfeifsatz dürfte auch auf dem Papier auffallen ;) In der aktuellen 1. SprengV heißt es:

    die Kategorie 1 umfasst keine Knallkörper, Knallerbatterien, Blitzknaller und Blitzknallerbatterien;

    In der alten 1. SprengV waren Pfeifsätze explizit verboten, richtig. Aufsteigene Effekte sind aber wohl trotzdem noch verboten.
     
  22. Da soll noch einer durchblicken wenn eine Verordnung die andere aufhebt, das dann aber nur teilweise bei Vollmond und Ostwind :banghead:
     
  23. Ach, ist doch gar nicht so schwer. Ob die BAM-ID kommt entscheidet dieses Prüfgerät.
     
    DoppelBlitz, Athlon 63, Maim1979 und 3 anderen gefällt das.
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