Handhabung & Technik [2017] Übergangsregelungen nach EU-Richtlinie

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Disher, 27. Januar 2012.

  1. Wie willst du denn die 30 mm umgehen? Nimmst du ein Maßband, das erst bei 20 mm anfängt? Ne, mal ernsthaft.
     
  2. Das Kaliber beschränkt den Durchmesser der Bombette, aber nicht die Länge. Es ist also durchaus Spielraum da, wenn man etwas mehr in ein Rohr packen will.
     
  3. Sorry, aber der Grund weshalb z.b. die Diamond-Bombenrohre über kurz oder lang vom Deutschen Markt verschwinden werden liegt m.E. nicht unbedingt an der BAM, oder am
    deutschen Staat sondern viel mehr an den Regulierungsfanatikern der EU. Und wenn die EU sagt: Bei kal. 30mm ist schluß, dann ist das (leider) so.
    Im Endeffekt gibt es da nicht mehr viel, was der deutsche Gesetzgeber machen kann außer die bestehenden EU-Vorgaben weiter zu verschärfen (z.b. Raketen mit mehr als 20gr. nur gegen vorlage einer behördlichen Erlaubnis ).
     
  4. Zugegeben, ein wenig Off Topic ist mein Einwand schon aber so langsam fangt die EU an mir doch tierisch auf den Sack zu gehen! Und noch schlimmer, der deutsche Michel hechelt brav jeder Gesetzesnovelle aus Brüssel brav hinterher!!

    Ham die uns net schon den Spaß am Autofahren genommen, nein nun wollens uns a noch unser Feuerwerk kaputtmachen!

    Gruselig!

    Eu? Nein -Danke
     
    Ark gefällt das.
  5. Das ist ne gute Überlegung, aber trotzdem haben wir keinen größeren Durchmesser. ;)
     
  6. Wenn ich mich recht entsinne hat die EU Harmionisierung überhaupt erst dazu geführt dass in D BKS in Batts rein kam. Ich kann mich noch an das Jahr erinnern als die ersten DF am Markt waren - da hab ich um Mitternacht gedacht ich wär in Polen! Also nicht nur jammern bitte ;)

    Au ja, 3-Schlag-Bombetten bitte!
     
  7. Ich mache mir noch keine Gedanken,was 2017 sein wird.Bis dahin haben wir noch genug Möglichkeiten,anständig was abzubrennen.:D
     
  8. Hallo

    ich habe bereits 2 VE Diamond Bombenrohr auf die Seite gelegt, jetzt kommen jedes Jahr 2 Stück die sollten dann ein paar Jahre reichen:D.

    mfg andi
     
  9. Bei den Feuertöpfen sieht die Sache anders aus oder täusche ich mich. Diese dürfen dochweiterhin 50mm haben?
     
  10. Korrekt.
     
  11. Hi

    finde ich nicht gut.....

    mfg andi
     
  12. Ja schon,nur wird das bei Raritäten "etwas" schwierig:blintzel:
     
  13. Einerseits und andererseits

    Einserseits hast Du natürlich recht, adererseits hat die ganze Geschichte halt insofern a Gschmäckle als das zuviele klassische Feuerwerkskörper im Zuge des EU Harmonisierungswahn auf der Strecke geblieben sind - und viele weitere werden folgen!

    Ich frag mich halt warum wir jeden EU Pillepalle mitmachen müssen :(
     
  14. [ironie]Ach quatsch, du siehst das aus den völlig falschen Augen, wir Deutsche setzen uns schon vom Rest der EU ab. Wir haben beispielsweise die BAM, die uns ein wenig schlechter macht und den Spaßfaktor auf unterdurchschnittliches EU-Niveau absenkt, also hör bitte das motzen auf...[/ironie]:argue2:
     
  15. Wie wird denn eigentlich ein Artikel mit alter BAM PII nach 2017 behandelt?. Wäre es dann etwa sogar eine Straftat diesen Gegenstand zu besitzen ?.
     
  16. Streng genommen haben sie dann keine BAM-Zulassung mehr und sind, wenn sie nicht nach dem neuen System geprüft und zugelassen werden, damit automatisch Cat. 4. Und was das für Nichtscheinhaber bedeutet, ist ja klar. Allerdings wird sich denke ich niemand dran stören.
     
  17. Hm , das ist ja unfassbar , dann wird dass dann ja mit dem Besitz eines nie zugelassen Artikels gleichgestellt . Das hab ich mir fast schon gedacht .
     
  18. Naja, solange (wenn) nichts passiert, und keine Kontrolleure einen der Shops filzen, welcher solche Sachen dann noch vertreibt, wird wohl nicht so wild.
    Wie gesagt...wenn[​IMG]
     
  19. Ich frage mich jetzt, wie sieht das rechtlich aus?

    Was blüht mir als Silvester-Zündler, wenn man mit nicht zugelassenen Artikeln rumzündelt?

    Und gab es so einen Fall schon mal vor Gericht? Also nicht, dass jemand Kat.4 zündet obwohl er das nicht darf, sondern dass jemand "BAM-lose" bzw. Artikel schiesst, die die Zulassung erst wieder verloren haben? Oder ist das laut Gesetz praktisch der selbe Fall?
     
  20. Ich sehe das irgendwie folgendermaßen ...

    Jahrzehntelang wurde dem deutschen Bürger über unendlich viele Medienberichte in Zeitung und Fernsehen eingetrichtert, das man nur Produkte mit BAM Nummer benutzen darf, da sie sicher und zugelassen sind. Jetzt auf einmal soll das ganze verboten sein ... Das ist doch schwer aus den Köpfen heraus zu bekommen ... Keiner kann verlangen, das sich ein Normalo bei der BAM erkundigt, ob er noch alte BAM Produkte verwenden bzw besitzen darf. Das kann der normale Silvesterzündler nicht wissen, das auf einmal die BAM Nummer erlöschen.
    Und ich bezweifle sogar, dass es die Polizisten wissen werden ... die wissen ja noch nicht mal, das man Gebietsweise, ohne vorher bekannt gemachte Allgemeinverfügung bzw. Polizeiverordnung mit Einschränkung der Böller Abbrandzeiten, vom 31.12. 0:01Uhr bis 01.01. 23.59Uhr ballern darf, das alles zu spät ist. OK ... die Ruhebedürfnisse der Anwohner müssen natürlich eingehalten bzw. beachtet werden. Jedes Jahr muß ich unsere Polizisten auf´s neue aufklären ... Zum Glück habe ich immer ein paar Kopien dabei incl. schriftliche Bestätigung vom Amt.

    Ich glaube nicht, das da viel passieren wird, außer das Onlineshops keine Alt-BAM Artikel mehr verkaufen werden. Aber theoretisch ist jede Vitrinensammlung bei den Sammlern dann illegal. Zum Glück sammle ich nicht mehr.

    Naja ... Gruß Andy
     
  21. Ich denke das wird dan durch die medien wieder bekannt gemacht ohne Bam kein Bumm
    oder so:D
     
  22. Gesetzesauslegung bei aktuellen Fall in meiner Firma: der Besitz eines offiziell gekauften Artikels dessen BAM zwischenzeitlich erloschen ist, ist nicht strafbar (in haushaltsüblichen Mengen), da es den normales Bürger nicht zu zumuten ist eine BAM liste zu kennen ganz zu schweien ihre Aktualität. Anders sieht es bei Händlern aus, diese müssen sehr wohl wissen ob sie ihre Artikel vertreiben dürfen. Ich muss hinzufügen das es in besagten Fall nur um den Besitz ging, nicht um die Verwendung, da sieht es evtl anderes aus.
     
  23. willst doch nicht nach 2017 feuerwerk Ohne BAM Nr Verschiessen ? :D
     
  24. hab letztens von einer kontrolle in einem laden gehört,der noch luftheuler verkauft hat.
    da hieß es dann nur,er soll die luftheuler nich öffentlich hinlegen.
    wird dann ab 2017 auch nicht so streng gehandhabt werden.
    hab letzen verkauf mehr luftheuler rumliegen sehen,als im vorjahr
     
  25. Zu den über 30mm-Kalibern in Batts:
    Soweit ich weiß, sind in D ja Bombenrohre mit bis zu 50mm zugelassen; zB. von Diamont. Die könnte man doch als Verbund mit dem selben Prinzip einer Batterie verkaufen... oder spricht was dagegen?
     
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