Handhabung & Technik Steigende Kronen in F2

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Kabum, 16. Februar 2012.

  1. Panda bringt dieses Jahr zwei F2 Artikel mit steigenden Kronen auf den Markt: Surprise und Scooter. Mich interessieren die Vorschriften für steigende Kronen in F2, zum Beispiel:

    • Wie werden sie kategorisiert? Leuchtfeuerwerk? Batteriefeuerwerk?
    • Gibt es eine Größenbeschränkung?
    • Was ist die maximal erlaubte NEM-Masse? Wie verteilt sich das auf Treibsatz und Effektladung?
    • Gibt es weitere Beschränkungen?
    • Wo genau kann man diese Dinge nachlesen?

    Ich finde steigende Kronen faszinierend und würde gerne herausfinden ob wir in Deutschland in Zukunft noch größere Kronen mit mehr NEM erwarten können.
     
  2. Würde mich auch interessieren. Bin am gerade am tüfteln welche Neuheiten für 2013 innovativ wären :)
    Und steigende Kronen als Einzelartikel wäre was feines!!!
     
  3. Ich vermute die steigenden Kronen von Panda sind als Batteriefeuerwerk klassifiziert, weil sie ja aus einer Feuerwerksbatterie starten. Das sieht vermutlich anders aus, wenn man eine steigende Krone als Einzel-Artikel herstellen würde.
     
  4. Das ist m.E. die einzige Lösung. Steigende Kronen "einzeln" gibt es eigentlich nur in der Kategorie 3, dann mit einer max. NEM von 160 Gramm.
     
  5. Einzeln werden die Kronen sowieso hergestellt,ist halt nur eine Kombination,als Einzelartikel warum nicht, wobei die kleinen Kronen einen sehr linären Aufstieg haben!
    Beim Feuervogel Albatros ist es schon vorgekommen,das die Dinger nach 5-6 Metern rechts oder links abgebogen sind!
    Ist halt eine Kostenfrage,und ob die BAM grünes Licht geben würde.
    So ein Produkt, dürfte dann auch nicht mehr wie 3-4 Euro kosten. 7-8 Euro wären schon grenzwertig!
     
  6. Das heißt man könnte theoretisch eine große steigende Krone bauen, sie aus einer Kiste starten lassen und das ganze als Feuerwerksbatterie zulassen?
     
  7. Das würde mich auch Interessieren, denn was spricht eigentlich dagegen eine Steigende- Krone verleitet in

    einem Behältnis, so groß wie z.B. Die Batterie Amboss oder einem Papprohr = (Sicherer Aufstieg?) Für den Kat 2 Bereich anzubieten? Das wäre doch schon mal eine Idee
     
  8. Eigentlich ist das super Ufo doch eine steigende Krone. Kreisel mit „Raketenantrieb“ kommt jedenfalls der Sache doch sehr nahe.

    --- der Versuch mit Handy zu schreiben ---
     
  9. Dann entwickelt doch so eine Batt. für Panda,jetzt habt ihr die Chance ;). Ich würde mich über so einen Effekt auch freuen.
     
  10. Dafür wäre es gut zu wissen, wieviel NEM in so einer steigenden Krone drin sein darf. Irgendeine Grenze muss es ja geben.
     
  11. So viel, dass sie noch steigen kann ;)

    Im Ernst, das würde mich auch interessieren.
     
    • Wie werden sie kategorisiert? Leuchtfeuerwerk? Batteriefeuerwerk? Kategorisiert werden die verschiedenen Feuerwerkstypen (z.B. Steigende Kronen) anhand ihrer Nettoexplosivstoffmasse, konstruktiven Ausführung (z.B. im Hinblick auf Kaliber) und Funktionsparameter (z.B. Lautstärke). Für Steigende Kronen sind die Kategorien F1 und F2 ausgeschlossen, nur in F3 und F4 sind sie möglich und damit u.a. nur für Inhaber einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis vorgesehen. Steigende Kronen der Kategorie F3 sind weiterhin nicht in entsprechenden Batterien oder Kombinationen zulässig.


    • Gibt es eine Größenbeschränkung? Für Steigende Kronen der Kategorie F3 gibt es konstruktiv keine Größenbeschränkungen. Die Masse jedes einzelnen Reststückteils bei Funktion darf jedoch nicht größer sein als 150 g.


    • Was ist die maximal erlaubte NEM-Masse? Wie verteilt sich das auf Treibsatz und Effektladung? Für Steigende Kronen der Kategorie F3 gilt als maximale Nettoexplosivstoffmasse: Nicht mehr als 160 g, darf nicht mehr als acht pyrotechnische Bauteile enthalten. Ein pyrotechnisches Bauteil darf eine Nettoexplosivstoffmasse von höchstens 20 g aufweisen. Falls vorhanden, darf keine Knall-Ladung eine Nettoexplosivstoffmasse von mehr als 10,0 g Schwarzpulver oder 4,0 g Nitrat/Metall-Knallsatz oder 2,0 g Perchlorat/Metall-Knallsatz enthalten



    • Gibt es weitere Beschränkungen? Folgende weitere Anforderungen an die Funktion für Steigende Kronen der Kategorie F3 existieren: der Aufstiegswinkel einer steigenden Krone darf bis zu einer Höhe von 20 m über dem Erdboden um nicht mehr als 15° von der Senkrechten abweichen. Keine Explosion darf in einer Höhe von unter 20 m stattfinden. Alle durch die Feuerwerkskörper hervorgerufenen Brennwirkungen, ausgenommen Effekte, die mit dem Aufstieg in Zusammenhang stehen, mindestens 3 m über dem Boden erloschen sein. Die Vorrichtungen zur Flugstabilisierung dürfen sich nicht ablösen, bevor die Hauptwirkungen, ausgenommen der Aufstieg, stattgefunden haben.


    • Wo genau kann man diese Dinge nachlesen? In der DIN EN 15947-5.
    Quelle: BAM
     
  12. Dann würde mich mal interessieren, ob Panda wirklich eine Zulassung für seine hat, oder ob die garnicht als steigende Krone klassifiziert wurden.
     
  13. Ich tippe auf eine zugelassene Variante, und zwar als "Spinner" (steigender Wirbel).
    Diese sind in Batterien und Kombinationen als Effektladung zugelassen, dann mit einer maximalen NEM von 30 g und ohne Knalleffekt. Wenn man sich das "Krönchen" so anschaut, dann dürfte das passen:

    [​IMG]

    Gruß
    Alex
     
    Mathau gefällt das.
  14. Hallo

    hmm dann hätte ich gerne eine Batterie mit 50 dieser Teile:D.

    mfg andi
     
  15. War es nicht, dass das was wieder runter fällt auch ein gewisses Gewicht ( glaube 100g) nicht übersteigen darf ?
    Obwohl wenn dir die mit Ton gefüllten Heuler der Monster King auf die Glocke fallen,was auch gerne mal in 30 Meter plus x sein kann, es auch schon ganz schon BING macht
    --- der Versuch mit Handy zu schreiben ---
     
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