Bestimmung 27er - Grenzen der Nichtgewerblichkeit

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Matthias Meyer, 27. März 2009.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Lies dir deinen Spitzen Beitrag mal durch, dann hat sich das mit der Arroganz auch geklärt.
     
  2. Bevor wir hier aneinander vorbei diskutieren:

    Die Frage, die hier imho tatsächlich noch nicht befriedigend geklärt wurde:
    Ist eine Gewinnerzielungsabsicht das alleinige Kriterium für eine gewerbliche Tätigkeit (so, wie sie im Sinne der §§ 7 und 27 SprengG gemeint ist) ?

    Der Begriff gewerblich ist - je nach Fachgebiet - ganz unterschiedlich definiert.
    (... und wird leider (= Rechtsunsicherheit) von verschiedenen Adressaten auch so "für (un-)gültig erklärt".)
    Ich hatte schon versucht darauf einzugehen,
    - dass ein Geldwerter Vorteil den Einnahmen gleichgestellt ist
    - dass es nach UStG heißt: "Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt."

    - Bezüglich dem "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung"liegt keine Schwarzarbeit vor:
    - Nach Wikipedia ist
    Allerdings im selben Artikel:
    Stellt sich also die Frage, wie man klipp und klar und ein für alle Mal rausbekommt, was mit der Unterscheidung 7 /27 SprengG denn nun gemeint ist.
    ... dass man (wir :joh:) endlich praxisgerecht und ohne Diskussion einen Fixpunkt erhalten.

    Ideen ?

    Her damit ! :)

    :wakeup:
    Thomas
     
    Knaller! gefällt das.
  3. Eine Frage der Ehre!

    Hallo Zusammen,

    wenn ich mir hier so manche Meinungsäußerungen anschaue mache ich mir wirklich sorgen.
    Wie kann man als §27'er Werbung machen :dontthinkso:

    Den §27'er brauche ich nur für mein Hobby, das heist ich schieße für mich, z.B.
    Sylvester ein par besondere Zylinderbomben kleinem Kalibers (ja die gibt es :blintzel:)
    oder schöne Zink Bombetten, etwas was man halt sonnst nicht sieht.

    Wenn ich was fürs Puplikum mache dann mit meinem §20'er und für eine Firma.
    Das hat bei mir in der Vergangenheit gut geklappt, selbst Konzepte habe ich schon für namhafte Firmen gemacht.

    Ich käme nie auf die Idee privat 500 Euro zu verballern wenn ich auch die Möglichkeit habe
    dieses im Rahmen meiner §20'er Tätigkeit zu machen. Gerade in der Hochsaison kann man sich vor anfragen
    kaum retten. :)

    Meiner Meinung nach sollte der §27'er in erste Linie ein Freund der Pyrotechnik sein
    und damit auch ein Freund der Firmen, die davon leben müssen!

    Viele Grüße
    Abo
     
    Kwunderbar, In Flames, fire und 4 anderen gefällt das.
  4. ja @-Abo das sehe ich genauso da ich auch nicht den Sinn verstehe das §27er Werbung machen soll,die Unkosten sind doch viel zu hoch.Brenne auch lieber im Auftrag für den §7ner Freund und Kollegen ab,und da schneidet der §20er finde ich am besten ab.Im Verein,bzw Provinz zb mit Feuerwehr,Freiwillige,Schützenverein,auch THW ist der §27er auch mit Böllerschein eigentlich zu Hause und hat seinen Platz.Ich sehe da auch nur als Anbieter mit §20- für §7 gewerblich abbrennen,oder privat zu Silvester,und mal für Freund und Verwandschafft,bzw Nachbarn mal ein Feuerwerk abbrennen.

    GR Suko-:)
     
  5. Markus,

    mir geht es nicht darum, daß einer der illegalerweise mit dem 27er Geld verdienen will (und sich das 7er Gedöns sparen will - nebst viel Steuern) in Schutz genommen wird.

    Aber wenn einer wirklich Werbung macht (kostet ihn Geld - ist aber nirgends geregelt daß er es NICHT darf) um ohne Gewinnabsicht Feuerwerke abzubrennen kann das auch seinen Sinn machen

    Nimm das Beispiel von mir. Ich habe viel Geld für Feuerwerke ausgegeben. Wenn ich nun nicht meine Firma hätte für die ich abbrenne, dann könnte ich entweder selbst 1000-2000 Euro einmalig ausgeben um zu Silvester oder wann anders ein Feuerwerk abzubrennen
    ODER ich investiere 200 Euro für ein paar Anzeigen im Wochenblatt (kostet fast nichts) um 3-5 Kunden zu bekommen um dann ohne eigene Kosten (weil das Material bezahlt mir ja dann der Kunde) Feuerwerke abzubrennen

    Einmal habe ich 2000 Euro für EIN Feuerwerk und beim anderen Mal habe ich (Annahme je 1000 Euro-Feuerwerk) 4000 Euro für 4 Feuerwerke... alles ohne Gewinnabsicht - und ich bin als ausführender Feuerwerker trotzdem absolut kreativ.
    Meine "Kosten" sind die Werbung (sagen wir 4x100 Euro= 400 Euro) und das Material (Mörser, Litze, Stoppine usw.). Wobei ich diese sogar auch mit reinnehmen kann in die Angebote (würde ich nicht mal machen)
    Also nehm ich zwar nem Profi 4 Feuerwerke weg aber ich als Hobby-Pyronaut kann 4 Feuerwerke für Dritte OHNE Gewinnabsicht schiessen und - weil mehr Erfahrung oftmals bedeutet daß man mit weniger Material schönere Sachen machen kann - kann mein eigenes 2000 euro-Privat-Feuerwerk auf 1500 Euro redzieren. 1500 + 400 = 1900 Euro = ich habe 100 Euro gespart aber war nicht gewerblich unterwegs, habe kein Geld verdient usw.

    Mörser, Gestelle, Litze, Klebematerialen usw. brauch ich so oder so, wenn ich als 27er mein Feuerwerk abbrennen will (privat und nur für mich)

    Es ist eben NICHT verboten, für andere zu schiessen, nur für andere mit Geldverdien-Absicht zu schiessen.

    Was mich ärgert ist diese Vorverurteilung JEDES 27ers...

    Nicht alle sind kriminelle Schädiger der Profis... es kann (wenn ich mich als Beispiel nehmen würde) auch gut finanziell ausgestatte Feuerwerk-Fans geben, die einfach Freude am Abbrennen von Feuerwerken haben. Wie gesagt, ich brenn lieber für meinen Freund Feuerwerke ab - ich habe mein Hobby und er ein weiteres Feuerwerk - aber hätte ich die Situation nicht würde ich es wohl so machen. Und es wäre nicht kriminell und wer mich da abmahnen wöllte würde auf die Nase fallen.
     
  6. " 3-5 Kunden zu bekommen"

    Kunden hat man nur Gewerblich. Alles andere Sind Freunde, Bekannte oder Vereine in denen man ist, für die man mit dem 27er Feuerwerke macht.

    .
     
    sukopyro05 und fire gefällt das.

  7. Hm, Du und ich haben diese Situation daß wir für einen 7er schiessen können.
    Jetzt wärst Du aber mit Deinem 20er (den Du nicht überall problemlos bekommst) hilflos, wenn KEINE Firma Dich braucht. Warum dann nicht als 27er sein Hobby ausüben und weniger Geld ausgeben?

    Du sagst ja selbst, daß Du nie 500 Euro privat verballern würdest wenn Du es auch für andere machen kannst. Siehst Du es noch immer so, wenn Du nur einmal für Dich schiessen könntest als 27er oder würdest Du (wie ich dann) versuchen, Werbung zu machen oder anderswie an Feuerwerke zu kommen?

    Und ich bin ein Freund der Pyrotechnik - aber vorallem bin ich einer der auch Freund MEINES Geldbeutels ist. Und in so einer Situation bin ich BESONDERS froh, wenn ich als 27er ohne Gewinnabsicht Feuerwerke abbrennen könnte. Dieses Jahr brauch ich für Silvester nur 6-800 Euro, also "fast nichts" mit früher. Warum? Weil ich für nen 7er bei 15-20 Feuerwerken abgebrannt habe. Aber ohne diese Feuerwerke? Sollte ich dann verzichten auf nichtgewerbliche und kostenneutrale Feuerwerke? Warum? Damit jemand den ich nicht kenne und der mir letztendlich egal ist das Feuerwerk abbrennt? Da bin ich viel zu sehr Egoist. Bekennender Egoist.

    Wobei ich wie gesagt damit direkt nichts zu tun habe da ich ja für meinen 7er fast alles tue :) auch wenn er statt Feuerwerke abzubrennen lieber auf Bali rumhängt :D Nur jeden 27er als Feind von Feuerwerk hinzustellen bzw. wie andere hier jedem 27er als kriminell anzuprangern geht mir definitiv zu weit

    Wenn einer betrügt bzw. kriminell ist muss der bestraft werden. Aber Werbung ist nicht gleichbedeutend mit Kriminalität.
     
  8. Jedoch ein klarer Hinweis auf eine planmäßige Teilnahme am freien Markt; wenn es eine "immer erreichbare" Webpräsenz ist: auch möglicherweise nachhaltig.
    Ich lege mich mal vorläuftig :D fest, nachdem ich mich durch die "Internetdefinitionen eines Unternehmers" anhand von ihbucht-Fällen gehangelt habe:
    a) nur der 14 BGB zählt für's SprengG.
    (steuer- oder gewerberechtliche Definitionen = unerheblich. )
    b) Als Unternehmer nach § 14 BGB gilt grundsätzlich jede Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet.
    Dabei muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein.


    "UNplanmäßige" Feuerwerke - gibbet es nicht. :blintzel:
    Entgeld: ist immer da, (falls man nicht auch das Material verschenkt,) weil allein der Erlaubnisinhaber einkaufen darf (Kl.IV)
    Leistung: ist auch immer da: Dienstleistung, Fachkunde, Beratung, ...

    Bleibt also nur: Es nicht mehrfach machen (dauerhaft, Nachhaltigkeit).
    Oder es ist eben nicht am Markt plazieren (privat, Verwandte, echte Freunde), also nicht öffentlich.


    Hoffentlich stimmt's :p
    Die nächsten Tage konsultiere ich noch einschlägige Fachleute ...
    Thomas
     
    Knaller!, Adnan Meschuggi, PTU und 3 anderen gefällt das.
  9. Re: Eine Frage der Ehre!

    Hi Adnan,

    ich werde in ca. 2 Wochen neben meinem §20'er einen §27'er besitzen.
    Der ganze Spaß ist recht teuer 150 Euro für den Schein und die monatliche Miete für den Bunker
    ist auch nicht zu verachten, aber immer noch biliger als Reiten :D.

    Mit dem §27'er will ich z.B. Sicherheitsdemos an Schulen machen (kenne halt viele Lehrer:blintzel:)
    und Sylvester mir ne italienische Zylinderbombe gönnen wie andere ne gute Havanna.

    Irgendwie verstehe ich die Probleme nicht einen §20'er zu bekommen ???
    Was ist mit den Firmen bei denen ihr eure Scheine gemacht habt?

    Viele Grüße
    Abo
     
    Pyronix gefällt das.
  10. Ich habe die Frage mal isoliert und in ein eigenes Thema ausgelagert :joh::
    Werden keine Befähigungsscheine (nach §20 SprengG) mehr ausgestellt ?


    LG
    Thomas
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  11. @ Abo hat doch mit dem Hobbie Reiten, Pferde natürlich-:D ein sehr gutes Beispiel aufgezeigt für den §27er.Mit den italienischen Zylinderbomben zu Silvester oder sonstiges persönlich,oder im Rahmen des Vereins versteht sich doch.Bei den hohen Nebenkosten,Unterhaltung wie bekannt,Bunker,Eigene Betriebsstätte und hohe Versichrungsbeiträge im laufenden Jahr entscheidet sowieso jeder wie rentabel es sich lohnt §27 zu beantragen.Und ich sehe da absolut keine Probleme weder Unstimmigkeiten in der Fraktion der §7ner,da die sich nicht im Wege stehen,weil jeder auf seinem Gleis fährt in Sachen Großfeuerwerk.Der eine gönnt sich eine Havanna,andere fahren zweimal im Jahr in Urlaub,und Hobbiefeuerwerker Herr X mit §27 brennt drei mal pro Jahr und selbst persönlich im Jahr Großfeuerwerk ab für Verein und selbst persönlich zu Silvester,was solls-:D.Und wenn ein Verein Werbung macht fürs Feuerwerk sind das auch ganz klar Unkosten,die wirklich keinen weder §7ner intresieren,da keine Gewinnabsicht,weder Konkurenzfrage da keine Rolle spielt.Wie außerdem schon mal erwähnt sind manche Feuerwerke allein vom Buget her eines §27ers völlig unrentabel für den mit §7ner Erlaubnis,da der als Gewerblich logischerweise Gewinnorientiert ist was ganz klar ist.

    GR Suko-:)
     
  12. Hallo Abo,

    nicht falsch verstehen. Ich habe kein Problem. Ich schiesse für einen 7er regelmässig Feuerwerke und nehme an weiteren teil (dieses Jahr ca. 20)

    Es geht mir nur darum, daß es ja auch 27er gibt, die KEINEN 20er bekommen weil die Behörden sich weigern und daß ein 27er der keinen 7er kennt für den er mit seinem 20er schiessen könnte durchaus nichtkriminell Kl-IV-Feuerwerke für Dritte ohne Gewinnabsicht abbrennen kann und darf.
    Auch wenn er damit irgendeinem unbekannten und ihm ziemlich gleichgültigen Pyrotechniker möglicherweise eventuell ein Feuerwerk wegnimmt.

    In diese Richtung ist das ganze ja abgedriftet, daß quasi jeder 27er unter Generalverdacht gestellt wurde, er würde illegalerweise mit Gewinnabsicht Feuerwerke abbrennen.

    Ich kann das ganze entspannt sehen, da ich - wie Du in der glücklichen Lage bin daß ich unterm Jahr genügend (meiner Frau nach vieeeeeeeeeeeeeeel zu viele) Feuerwerke abbrennen kann. Da ich diese zum grossen Teil vollständig alleine plane, aufbaue, abbrenne und aufräume brauche ich keine zusätzlichen Feuerwerke die ich dann für lau abbrennen muss. Im Gegenteil organisiere ich meinem 7er das eine oder andere Feuerwerk.

    Nur eben dieser Grundtenor "27er muss nur für ihn alleine sein, sonst böser Krimineller" den man hier gelegentlich (und eigentlich sehr oft von Profis) hört stört mich.

    Ich hoffe damit ein mögiches Mißverständnis ausgeräumt zu haben

    Grundsätzlich ist die Feuerwerkerei recht teuer - aber ich komme jedes Jahr mit weniger aus (war mal über 6000 Euro in einem Jahr). Und reiten kenne ich nur von Dritten, aber die sagen immer daß das Viech einem die Haare vom Kopf frisst - meine Katze ist da schon schlimm, die frisst ja 5-6 Frischfutterbeutel sowie einen Napf Trockenfutter - ist aber schlank (so wie sie schei..t kein Wunder)... und so ein Pferd wiegt wieviel? 800kg? Dazu der Platz, der Sattel, die medizinischen Untersuchungen.... da scheint Feuerwerk doch die billigere Variante zu sein. Wobei ich früher alle 2 Jahre 1200-1500 Euro für Computer ausgegeben habe, inzwischen seit 5 Jahren die gleiche Mühle... man setzt halt Prioritäten, bei mir sind das schöne Batts, Bomben und Kerzen :)
     

  13. Naja, aber wenn ein 27er eben gerne 6x schiessen will? Wenn er das teuer erworbene Material zum abbrennen gerne mehr benutzen will? Wenn Bunker, Versicherung usw. schon gleich sind, warum dann nciht für Dritte zusätzlich zu den 3 geplanten Ereignissen im Jahr ohne Gewinnabsicht weitere Feuerwerke abbrennen?
    Hier sind schon Leute agressiv geworden weil man als Helfer sein eigenes 2500 Euro Kl-IV-Feuerwerk mit seinem Pyro abgerbannt hat - statt - so die irreführende Sicht- es ihm zu geben.

    MAchen wir uns nichts vor, für den Markt gibt es 1. zu viele Pyrotechniker mit 7er und 2. zudem noch zuviele 27er die Feuerwerke "wegnehmen" (illegal) und dazu noch 27er OHNE Gewinnabsicht, die aber tun dem 7er trotzdem weh (zumindest vermeintlich). Dies ist wie bei den Raubkopien, da rechnen sich irgendwelche Leute auch aus, daß der Freak die 12.000 Softwaretitel alle gekauft hätte, für 2,3 Mio Euro. Dieser Freak ist aber Jugendlicher und hat 30 Euro Taschengeld im Monat.Ergo eine Luftbuchung.
    Gleiches gilt für sehr viele von 27ern abgebrannten Feuerwerke. Die gäbe es OHNE diese 27er nicht. Weil ich mit 500 Euro für Material mehr anstellen kann als für ein Feuerwerk was inkl. Gewinn, Nebenkosten usw. 500 Euro kostet. Um mal ein Beispiel zu geben.

    Was aber wäre die Konsequenz?
    Es gäbe NOCH mehr 7er... mit Gewinnabsicht. Der Markt würde NOCH enger werden im gewerblichen Bereich und noch ruinöser... irgendwie dreht sich alles... erfolglos :)

    Das ist so wie in meinem Job, da können Vertriebspartner die gleichen Produkte verkaufen wie ich. Schön wäre es, wenn ich der einzige wäre der meiune Produkte verkaufen darf, idealerweise mit Gebietsschutz und bitteschön noch ohne Wettbewerber :D So ist das Leben aber nicht. Sorry - find ich auch schade, ist aber nun einmal so.
     
  14. Gibt es zu diesem Thema eigentlich mittlerweile eine sichere Antwort?

    Wer für sich selbst auf 100% eigene Kosten schießt und kein Geld oder andere Nettigkeiten entgegennimmt, der schießt privat. Da sind sich alle einig.

    Wenn ein 27er für einen Freund das Material schießt, was der 27er beim Händler bestellt hat, aber der Freund per Überweisung bezahlt hat, kann das dann gewerblich sein?

    Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Der 27er hat ja nie nicht auch nur einen Euro in den Händen gehalten.
     
  15. Schade das keiner antwortet.

    Wenn den 20ern die im Graubereich agierenden 27er doch so sehr nerven, hat doch bestimmt schonmal jemand einen verklagt. Vor Gericht sollte die Sache doch dann ein für alle mal geklärt worden sein.

    Oder einem solchen 27er muss doch mal was schief gegangen sein und dann hat die Versicherung geklagt.

    [Mecker Modus an]
    Manchmal habe ich den Eindruck, dass hier im Forum einiges Tod geschwiegen wird. Siehe auch die 27er für Kategorie 3 Geschichte. Warum hat den Schein zuerst einer auf Facebook anstatt jemand aus dem Forum?
    [Mecker Modus aus]

    Andy
     

  16. hi. genau diese frage interessiert mich auch. Hab das thema mal durchgekaut und nichts gefunden. Da die Meinungen doch weit ausseinander gehen.

    gruss
     
  17. Wenn ich meine Schwiegeroma zum Arzt fahre und sie mir dafür 5 Euro gibt (theoretisch jetzt mal) dann brauche ich also einen Taxi Schein oder ich handel illegal ? Wenn ich für sie eine Batt für fünf Euro schieße (theoretisch jetzt mal) brauche ich einen 7er, sehe ich dass richtig? Ist dass gesetzlich nachweisbar oder Wunschdenken der 7er ?
    Ähm Familie ist ein blödes Beispiel tauschen wir mal oma mit kumpel
    --- der Versuch mit Handy zu schreiben ---
     
  18. Das Thema ist deshalb schwierig weil einige 27er (zumindest laut einigen 7ern) versuchen, sich einen Vorteil daraus zu verschaffen dass sie eben "schwarz" schiessen

    Um die Fragen zu beantworten

    Wer als 27er ein Feuerwerk abbrennt und dafür Material einkauft und dieses Material zu 100% verbraucht (Bspw. Feuerwerk 1000 Euro Budget, Materialeinsatz 900 Euro, Flatterband, Zünder, Tapematch, Abdeckfolie, Anzündstäbe usw. 100 Euro), also KEINEN Gewinn erzielt handelt legal.

    Gibt er 950 Euro aus und hat also 50 Euro "Gewinn" ist es illegal.

    Wenn der 27er Werbung macht um möglichst viele "private" Feuerwerke abzubrennen, ist dies illegal
    Wer für einen Freund mit obiger fehlender Gewinnabsicht Feuerwerke abbrennt handelt legal - auch wenn einige betroffenheitsgeile 7er dann davon fabulieren daß ihnen die Butter vom Brot gestohlen wird.

    Im übrigen ist der 20er nicht derjenige der ein Problem hat sondern der 7er.

    Was auch zu beachten ist: Wenn ein 27er lauter Feuerwerke für die Freunde eines Freundes seines Vetters abbrennt wird es auch problematisch - zumindest sehe ich es so. Weil es eine quasigewerbliche Sache ist.

    Wenn ich aber zu der Person eine direkte Beziehung habe (sei es ein guter Freund wird 40, Oma 80 usw.) dann handle ich legal, sofern ich nach dem Abbrand nicht Gewinn gemacht habe

    Anders ausgedrückt, Tante Erna wird 60, Du brennst ein Feuerwerk ab für 1000 Euro Material, bekommst 800 Euro Unterstützung, investierst also 200 Euro (Verlust) dann bist Du sauber - egal was die Schaum-vorm-Mund-7er sagen. Oder die sollen es vor Gericht ausfechten (guter Punkt - ich hatte ja auch mal nach Referenz-Urteilen gegen einen der unzähligen verbrecherischen 27ern gefragt, es kam nur nie was ausser "das weiss doch jeder":rolleyes:)
     
    skydancer gefällt das.
  19. Also ich denke, dass hier mehrere Faktoren zutreffen müssen.
    Zum Beispiel kannst Du ja auch ein Gewerbe angemeldet haben und machst keinen Gewinn.
    Ob das Finanzamt Dir den Laden deswegen dicht macht, hängt auch nicht nur von Deiner Steuererklärung ab. Vorallem nicht sofort...

    Ich würde mal behaupten, wenn der 27er von seiner Oma 300 EUR für seine Mühen bekommt, handelt er absolut noch im Rahmen des Legalen. Vorallem passiert das ja nicht regelmäßig...

    Entscheidend dürfte sein, ob der 27er unternehmerisch auftritt.
    Verteilt er Visitenkarten? Macht er Werbung? Wird er "beauftragt"? Macht er Feuerwerke für Events, mit denen er garnichts zu tun hat? Geht er sonst einer regulären Tätigkeit nach?
    Und dafür interessiert sich dann bspw. auch das Finanzamt.

    Dass ein 27er in der Praxis überhaupt keinen Vorteil aus seiner Tätigkeit ziehen darf, bezweifle ich sehr stark.
    Ob das nun ein Hobbypyro ist, der für seine Family ein Feuerwerk macht und dafür eine Unterstützung für seinen nächsten Urlaub bekommt oder ob es das Mitglied der Laienschauspieltruppe im Dorftheater ist, der als 27er unentgeltlich Bühnenpyro abbrennt und dafür keinen Mitgliedsbeitrag zahlen muss... beides ist nicht gewerblich.

    Also alles halb so wild, denke ich.

    Im Gegenzug könnte ich mir allerdings auch vorstellen, dass genau solche Punkte wie Adnan sie genannt hat, rangezogen werden, wenn der 27er irgendwem ein Dorn im Auge ist.
    Die vergrätzte Feuerwerksfirma könnte ihn ggf. bei den Behörden anschwärzen und unterstellen, er handelt gewerblich...
    Oder die Behörde selbst will keine 27er verwalten und sucht nach genau solchen Argumenten. Könnte ich mir auch noch vorstellen...

    Aber wenn das Verhältnis zu Behörden und Region ansonsten OK ist, macht einem sicher keiner 'n Strick draus.

    So meine Einschätzung... ;)

    2nd :D
     
  20. Hallo Zusammen,

    die Sache ist doch ganz einfach. Derjenige, der sich sicher sein möchte und dem die Spekulationen hier nicht ausreichen, macht einen Termin beim Rechtsanwalt, investiert wahrscheinlich um die 200,- Euro, lässt sich dann vernünftig beraten und handelt dann danach...

    Grüße aus Xanten
    Attila
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  21. Also,

    wenn Max der 27er von seinem Schützenverein gebeten wird, ein kleines Feuerwerk zu machen, z.b für 200€.
    Und er für 250€ material einkauft ( 200 vom Verein und 50 aus seiner Tasch, weil er es toll findet), dann ist dies legal?
     
  22. Also geht es im Grunde den 7ern nicht anderes wie jeden Handwerker, Maler, Elektriker usw. man muss halt durch Qualität überzeugen und nicht durch Gejammere.Wenn ich einem Beruf habe, den scheinbar Hinz und Kunz auch erledigen kann muss ich die Kunden überzeugen zu mir zu kommen weil ich durch meine Ausbildung oder, in diesen Fall, Fachkunde halt mehr drauf habe als so ein 27er. Wenn man aber so Dinge liest wie “der nimmt mir die Arbeit weg“ usw (nicht nur im Pyro , sondern generell) sollte man sich mal Gedanke über seinen Job und seiner Qualifikation machen. Sollte man wirklich seine wirtschaftliche Existenz auf eine Tätigkeit aufbauen die scheinbar jeder machen kann, wie jetzt, die kann nicht jeder machen ? Warum dann das Geschreie? Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen.... Wenn ich als ausgebildeter Pyrotechniker angst vor einen Laien habe muss, das der mir die Arbeit weg nimmt, kann ich ja selbst nicht besser sein als der Laie und meine Ausbildung war für die Katz. Mal sehen wer versteht wie ich das meine;)

    --- der Versuch mit Handy zu schreiben ---
     

  23. Richtig , das wäre legal . :)
     
  24. Solange sein Schützenverein e.V. Status besitzt kann er die 50 .- sogar steuerlich geltend machen...

    Sollte er allerdings nicht Mitglied des fraglichen Schützenvereins sein wird das zur Grauzone: Weder Liebhaberei noch im öffentlichem Interesse.

    Aus rechtlicher Sicht kommt mir das Schlüsselwort "Auftrag" in den Kopf, das ist gleichzusetzen mit dem Vorkommen des Wortes "Kunde". Im ersteren Falle gibt es keinen Auftrag da er selbst Mitglied ist und (in seiner Funktion) als Mitglied die Aufgabe übernimmt. Im Zweiten Falle ist es sehr wohl ein Auftrag wobei es noch nicht einmal der Schriftform bedarf, dabei ist unwesentlich ob eine Gewinnabsicht besteht. Vor Gericht würde ich vermuten dass der Auftragsstatus sich nicht mehr mit "Liebhaberei" oder "Hobby" in Einklang bringen liesse - ein Prozess hätte wohl aus Sicht des 27'ers hohe Risiken.
    Aus der Sicht des Klägers aber auch: Es stellt sich die Frage womit denn überhaupt eine Klage begründet werden könnte. Sollte ein Gewerblicher klagen wäre das Ziel wohl ein Entzug des 27'er Scheines um die nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeit zu unterbinden. Dann müsste der Kläger nachweisen dass in Abwesenheit des 27'ers (damit ist nicht dieser spezielle 27'er gemeint sondern alle) ein gewerbliches Fw zustande gekommen wäre. Das stelle ich mir schwierig vor.

    Klarheit bringt hier nur Präzendenzurteile rauszuwühlen bis zum BGH hoch; hier muss allerdings bewusst bleiben dass wie z.B. im Mietrecht auch jeder Fall unterschiedlich behandelt werden kann - winzige Details schaffen ganz andere Urteile auch wenn der Fall im Groben identisch ist.

    Wenn ich das in diesem Thread richtig verstehe geht es darum die finanzielle Belastung durch andere zu verringern. Euphemismus dazu ist dann das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Da ist meiner Meinung nach nicht vereinbar - auf der sicheren Seite würde ich mich nur fühlen wenn ich als 27'er mein eigenes geld für meine eigene Liebhaberei ausgebe.

    Just my 2cts,

    Thorsten
     
  25. Ja, wenn Du Geld mitbringst, ist definitiv keine Gewinnabsicht zu unterstellen .....

    Als 27´er wird es problematisch, wenn Du irgenstetwas annimmst, egal wie hoch der Wert ist. Theoretisch reicht hier schon das Würstchen vom Grill, dass Du geschenkt bekommst. Ziehst Du einen Vorteil irgendwelcher Art (mit Ausnahme von Erfahrung ;)) aus den ausgerichtetem Feuerwerk, dann bist Du sofort nicht mehr im 27´er-Bereich.

    Als kompeten Ansprechpartner hierzu kann ich Dir deine lokale Aufsichtsbehörde empfehlen, einfach fragen wie eng die das sehen. Aber jenachdem, wieun bei wem Du da anfragst, werden die u.U. hellhörig und halten mal ein Auge auf deine Tätigkeiten .....

    Gruß
    C.
     
    Psychorosi gefällt das.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden