Handhabung & Technik Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes für Cat 2 und Cat 3

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von SpiderwheelBurstdown, 3. Jan. 2012.

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  1. Hiho,

    ist so vorgesehen, soll aber einem Beamten auch möglich sein unter bestimmten Voraussetzungen da eine Ausnahmeregelung gelten zu lassen.
    Kann ich aber nicht viel dazu sagen, über das Alter binni scho a weng naus. :p

    MfG
    Micha
     
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  2. Hiho,

    ich hab vorhin mal Daniel Dick von Dick Pyrotechnik angeschrieben.
    Da ich keine Beschränkungen im Schein stehen habe, meinte er
    stünde dem Zünden von Cat2 Zink 905ern aus seiner Sicht nichts
    im Wege.

    MfG
    Micha
     
    B!zzY gefällt das.
  3. In §27 wird eine Fachkundeprüfung vor der zuständigen Behörde verlangt : "Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend."

    Warum sollte mit der nachgewiesenen Fachkunde eine Beschränkung eingetragen werden ? In deinem Fall wäre es sinnvoll gewesen, da die Fachkunde vor der zuständigen Behörde durch eine Prüfung nicht nachgewiesen wurde.
     
  4. Hiho,

    In der 1.Verordnung zum SprengG unter §6 steht, dass nur für Kategorie 4 eine Fachkunde benötigt wird. Bei allen anderen Kategorien wird nicht nach einer Fachkunde verlangt.

    Zitat:
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sprengv_1/gesamt.pdf

    MfG
    Micha
     
  5. ich denke das dieses thema eine grauzone ist die wohl von behörde zu behörde anders ausgelegt und ausgeführt wird. wahrscheinlich haben die selber keine ahnung. ...wie so oft in deutschen behörden.
     
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  6. Hiho,

    das hängt sehr stark vom bearbeitenden Beamten und den eigenen Argumenten
    ab. Und spätestens an den Argumenten merkt man a) ob der Beamte eine Ahnung von der Materie hat, und b) der Beamte merkt ob man sich selbst mit dem Thema befasst hat. Wer wälzt denn schon das SprengG nur so zum Spaß.

    MfG
    Micha
     
    MunMuckl gefällt das.
  7. Die Schulungen der Beamten liefen im März 2010 an. Ahnung sollten also mittlerweile fast alle haben.
    Leider wissen, die dann auch ganz genau, wie sie was reglementieren KÖNNEN(nicht müssen!!), einem Steine in den Weg legen können usw.

    Als Grauzone würd ich das nur bedingt bezeichnen, so grau wie manche das auslegen ist das alles garnicht.
     
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  8. Und genau das ist der Kern!

    Man MUSS sich gut vorbereiten, das ist das A und O bei dieser Geschichte!
     
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  9. Ich habe mich nun auch mal bei meinem GAA informiert. München handhabt das wohl "etwas" anders.

    Ich dann nochmals nachgefragt:
    darauf das GAA:
    Vielleicht gibt es hier ja den ein oder anderen Shopbetreiber der mir sagen könnte ob es tatsächlich so ist, dass ich ganzjährig mit dem F3-Eintrag auch F2-Produkte kaufen könnte.
     
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  10. Lagerung / Aufbewahrung

    Hallo,

    ich habe mich nun auch dazu entschlossen einen [font=&quot]Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb und zum Umgang von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 (und Kategorie 2 mit Schein und Kategorie 2)[/font] bei der zuständigen Behörde zu stellen. Nach Kontaktaufnahme mit der Behörde hat der zuständige Sachbearbeiter mir das Antragsformular zugeschickt.

    Im Antrag sind folgende Punkte anzugeben:

    [font=&quot]Wird mit der beabsichtigten Tätigkeit eine Aufbewahrung verbunden?[/font]

    Ort der Aufbewahrung (genaue Beschreibung der Aufbewahrungsstätte z.B. Anschrift + Lage der Räumlichkeiten ggf. Skizze):


    Nun meine Fragen:
    Wann und wo fängt lagern?
    Muss ich für mein Vorhaben wirklich ein zugelassenes Lager nachweisen?
    Wer von Euch hat hierzu Erfahrung?


    Danke im Voraus
    Torsten
     
  11. Hallo mctoten

    Muss ich für mein Vorhaben wirklich ein zugelassenes Lager nachweisen?
    -> Der Betrieb eines Lagers ist genehmigungspflichtig.
    Aufbewahren ist ein genehmigungsfreies Lagern im Rahmen Kleiner Mengen.

    Schau dir mal den 4.1 und 4.2 Spreng LR 410 an, außerdem noch §2 2.SprengV und die Anlage 7 der 2.SprengV.

    Das könnte dir vielleicht helfen
     
  12. Hallo,

    morgen wird meine Erlaubnis nach §27 ausgestellt. Allerdings wird wohl nur Klasse /Kategorie 3 eingetragen. Auf die Frage warum, hat er sowas gesagt, wie das das eh höherwertig als Klasse / Kategorie 2 ist ??????.

    Ich bin total beunruhigt, weil Heiko eben bei FB schrieb, das er wenn bei mir nur K3 steht keine K2 Artikel liefern wird :(. Na toll hätte ich das mal früher gewusst :(

    Ist es damit dann wirklich rechtlich nicht möglich sich Klasse und Kategorie 2 Artikel liefern zu lassen? Also unterm Jahr?

    Der zuständige Mitarbeiter ist nur noch morgen und Freitag im Büro, danach bis Anfang August im Urlaub. Was meint ihr, soll ich morgen früh direkt nochmal anrufen und ihn bitten, Klasse und Kat 2 miteinzutragen?

    Grüße und Danke für eure Hilfe

    Christian
     
  13. Hi,
    wie schon auf facebook geschrieben würde ich mir lieber Kat. 2 mit eintragen lassen.
    nützt ja nichts wenn du wie heiko schon geschrieben hat keine Kat.2 artikel mit dem eintrag Kat 3 bei ihm bekommst.
    ich denke das du die aussage von heiko auch als argument nehmen kannst falls er es dir nicht eitragen will.
    kannst ja sagen das du mit einem pyro shop betreiber gesprochen hast und er dir mit diesem eintrag keine Kat. 2 artikel verkaufen würde.

    lg Andreas
     
  14. Hiho,

    "ein Schelm ist wer böses denkt"
    Vielleicht ist aber ja genau das, was der Beamte erreichen möchte. :dontthinkso:

    MfG
    Micha
     
  15. Aber wenn er Cat3 genehmigt bekommt,müßte das doch Cat2 mit einschliessen.
    Das würde ja im Umkehrschluß heißen,ich habe Erlaubnis Cat 4-darf ich dann keine Cat 3 oder 2 abbrennen,nur weil es nicht aufgeführt ist?
    Ach ja,eine Anzeige beim Ordnungsamt ist genauso kostenpflichtig wie eine AG.Das kann bei den Ordnungsämtern unterschiedlich sein,aber ich kann mir nicht vorstellen,das die sich das Geld sausen lassen,nur weil jemand einen Cat2(oder3) Schein hat.Die Anzeigen für ein Großfeuerwerk sind auch kostenpflichtig.Hier entscheidet mitunter sogar die Feuerwerksgröße den Betrag für das Amt.
     
  16. Wo steht das eine Anzeige kostenpflichtig ist?

    Gruß Rolf
     
  17. Zu meiner Hochzeit wurde ein Feuerwerk gezündet.Der Feuerwerker übergab mir hinterher die Rechnungen-einmal für das Feuerwerk,zum anderen die des Ordnungsamtes.
     
  18. Hallo,

    weil ja nicht jeder hier im Forum auch bei Facebook angemeldet sein wird, auch hier mal was aktuelles von mir.

    Habe genau das Argument mit dem Feuerwerk Shop benutzt und auch das viele andere die ich kenne, die den §27 er Erlaubnis haben auch Kat 2 mit drin stehen haben.

    Hat aber alles nix genützt.

    Kommentar des MA : Wir tragen nur ein was wir eintragen müssen!

    Ahja wo ist das Problem ein weiteres Wort oder zumindest F2 einzutragen??????

    Hab nun erstmal gesagt das er meine Angelegenheit bis nach seinem Urlaub auf Eis legen soll und das ich mich bis dahin nochmal informieren werden und mich ggf. nochmals melde. Nur mit eingetragener Kat 3 möchte ich die Erlaubnis jedenfalls nicht!

    Und nen Fachanwalt zu bemühen, dafür hab ich echt kein Geld. Heiko war so nett mal nachzufragen. Laut seiner Info ist es sogar rechtswidrig Kat 2 nicht miteinzutragen. Jetzt muss ich nur noch wissen wo das steht :blintzel:.

    Vielleicht gibts ja doch noch nen gutes Ende

    Grüße und Schuss

    Christian
     
    Mannermau gefällt das.
  19. Wie ist hier der Stand? Neuigkeiten, Erfolge?
     

  20. Kommt immer drauf an was du genau meinst, bzw. wissen willst?:D
     
  21. Hiho,

    derzeitiger Stand:

    Erlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
    zum Erwerb, Verbringen, Aufbewahren und Verwenden
    von
    pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 2 und 3
    zum Abbrennen von Feuerwerken.

    Ausgenommen sind die im § 20 Abs. 4 der 1. Verordnung
    zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) aufgeführten Gegenstände
    der Kategorie 2.

    :rolleyes:

    MfG
    Micha vom Burstdown
     
  22. Ach so ist das gemeint, na dann:


    Aktuelle Version vom 19.09.2012


    Erlaubnisschein nach §27 Abs.1 des Sprengstoffgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBI.IS.3518)
    zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und das Verbringen
    von
    pyrotechnischen Gegenständen der Kat.2 einschließlich der in §20 Abs. 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz genannten pyrotechnischen Gegenstände sowie Kategorie 3 und den dazugehörigen Anzündmittel.

    Auflagen:
    Über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist eine Auflistung zu führen.

    Hinweise:
    Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist nach §23 der 1.SprengV bei der jeweiligen zuständigen Behörde anzuzeigen.


    MfG MunMuckl
     
  23. Ich hab den §27er als Wiederlader machen müssen - ich hab zuvor ernsthaft nicht einmal gewusst, dass der wisch irgendwelche Auswirkungen auf das Abbrennen von Feuerwerk hat... Trotzdem is das Ding quasi fast nutzlos... gut, ich darf Schwarzpulver im Safe lagern und Patronen "stopfen"... dazu ohne Sondergenehmigung Kat 2 Artikel das ganze Jahr über kaufen, um es dann trotzdem anzeigepflichtig abzubrennen. Kat 3 existiert nicht. "Großkalibrige" BKS Knallkörper fallen ebenfalls raus...

    Nun, wegen ein paar 905er Zink-Raketen, die ich dadurch zusätzlich erwerben kann, würde ich den Wisch nicht machen....da die Anzeige und Austellung einer Genehmigung für das abbrennen von Klasse 2 Artikeln unter dem Jahr hier eh kostenfrei ist. Ein Anruf und ich hab die Genehmigung 2 Std später kostenfrei in der Hand. Die sind hier sehr kulant. Ich finde den §27er eigentlich nutzlos...ausser für Wiederlader. Da ist ein T2 Schein ja fast schon umfangreicher, was das Ergebnis angeht...
     
  24. Da haben wirs ja, DU findest ihn nutzlos, weil DU vorteilhaft wohnst.
    Lies doch mal wie es anderen geht, für die ist der §27er alles andere als nutzlos.

    Warum hat ein Wiederlader/Böllerschütze überhaupt ptGs in seinem §27er eingetragen? Sind doch 2 Paar Stiefel...
    Der "ptG-§27er" muss darum kämpfen nicht mit nem Wiederlader/Böllerschützen in einen Topf geworfen zu werden.


    Über existierende Kategorien und ptGs der selbigen, ptGs die man mit diesem §27er(bei der richtigen Eintragung) verwenden darf, hab ich mich schon genug ausgelassen, das spar ich mir hier einfach. Jeder kann BAM-Listen selbst anschauen und sich schlau machen.

    Was mich ein bissi "nervt" ist eben, das es einige Leute gibt, die regelrecht Blut und Schweiß in ihren Kat.2&3 §27er gesteckt haben und dann jemand der vorteilhaft wohnt und Kat.2 als nette Beigabe in seinen Wiederlader/Böllerschützen §27er eingetragen bekommen hat, es als nutzlos abwertet.

    Ich aktzeptiere und respektiere deine Meinung, keine Frage, aber das musste ich los werden. Ich kenne genug Leute/Fälle die nicht so viel oder oftmals garkeinen Erfolg verbuchen konnten.


    MfG MunMuckl
     
  25. Also ich hab auch 27er ohne Auflagen und/oder Beschränkungen. Also so nutzlos finde ich den gar nicht. Klar darf man nicht viel mehr kaufen, als andere auch. Glaube eher das Anzeigen des Feuerwerks statt AG macht bei vielen den Ausschlag.
     
Status des Themas:
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