Bestimmung §27 abgelehnt weil "Kein Feuerwerk unterm Jahr für Privat"

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Degster, 7. Dezember 2012.

  1. Hallo Forengemeinde,

    schon lange lese ich stumm mit und habe hier viel gelernt. Ich habe im Mai meinen Lehrgang abgeschlossen und nach einigen Quengeleien seitens des Ordnungsamtes halte ich seit einiger Zeit meine Befähigung nach §20 in den Händen.

    Nun habe ich vor vier Wochen "dreister" Weise eine Erlaubnis nach §27 beantragt. Nachdem ich auch hier zum wiederholten Male ein Bedürfnisnachweis erfolgreich abwenden konnte, schlägt nun das Gewerbeaufsichtsamt des Ortenaukreises zu: Schein versagt. Begründung (und das ist der Teil der mir gar nicht in den Kopf will, nicht mal ansatzweise...):

    "Privatpersonen dürfen unterm Jahr sowieso keine Feuerwerke schießen, Ausnahmegenehmigung gibts nicht, also brauchst auch keinen Schein" "Ja aber T1 und T2?" "Nicht für privat..."

    Toll. Schriftlich lässt man sich bisher nicht zu einer Stellungnahme hinreißen.
    Ich suche nun seit Stunden verzweifelt nach Argumenten oder Paragraphen die mir helfen würden, finde aber nichts bei Google und auch hier, vielleicht bin ich auch nur zu doof dafür.

    Habt ihr Ideen, Anregungen oder Erfahrungen?

    Grüße
    Rick
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  3. Danke, das wird wohl die Wochenend-Lektüre... 777 Beiträge - puh. :D

    Was mir aber am wichtigsten ist: Kategorien sind den GAA völlig egal, ich habe aber Sachkunde für K1-4, T1/2, PM1/2... nur interessiert ihn das nicht, sturer O-Ton: "Kein Feuerwerk für privat".

    Übrigens: man verkündete auch stolz das ich der erste im Landkreis wäre der einen §27er bekommen würde... Grundeinstellung klar? :rolleyes:
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  4. Ich könnte schon wieder kotzen.
    sture Beamten****** vertragen auch mal einen Tritt. Die vergessen gerne mal, für wen die eigentlich da sind.

    Hast Du was Schriftliches? Drauf bestehen und dann Widerspruch ect. Du musst es aber auch ernst meinen und nicht auf halben Weg einknicken.
     
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  5. Ich denke nicht, dass das Argument des GAAs stichhaltig ist. Denn:

    1) in §27 steht drin, wann das Amt dir die Erlaubnis nicht ausstellen darf oder kann:
    Nachdem Du ja schon den Befähigungsschein hast, ist Abs (3) Nr. 1 wohl nicht zutreffend. Abs (3) Nr. 2 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände (Dein Glück ;)). Abs (3) Nr. 3 steht derzeit (noch?) nicht zur Debatte - da müsste aber auch eine anständige und juristisch stichhaltige Begründung vom Amt erfolgen.

    Abs (4) trifft vermutlich auch nicht auf Dich zu - demnach gibt es erstmal keine Versagensgründe.
    Ohne Versagensgründe muss Dir das Amt die Erlaubnis eigentlich ausstellen.

    Nächster interessanter Punkt: bist Du erstmal Scheininhaber, dann zieht die Argumentation vom GAA gar nicht mehr, denn dann brauchst Du keine Ausnahmegenehmigung mehr, Du hast nur eine Anzeigepflicht.
    Hartes Argument: 1. SprengV, §23 Abs. 2 und 3:

    Kann gut sein, dass der GAA-Beamte da im Detail noch persönlichen Lernbedarf hat, wenn Du der erste §27-Pyro Deines Landkreises werden willst. Tipp: hartnäckig nachfragen, wo denn der vermeintliche Versagensgrund steht - dabei aber freundlich bleiben und sachlich über den Gesetzestext diskutieren, denn vermutlich hast Du mit diesem Menschen und seinen Kollegen noch häufig zu tun. Und kein Mensch gibt gerne zu, dass er evtl. einen Fehler gemacht hat/macht (Beamte sind auch Menschen...).
     
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  6. Was hat eigentlich das Gewerbeaufsichtsamt damit zu tun?

    Das ist gar nicht zuständig!
     
  7. In einigen Bundesländern schon.

    Ich sehe das wie gecko du hast ja schon ein Befähigungsschein nach §20 und anzeigen dürfen ja nur ein 27er oder 7er. Was nicht so ganz verstehe, normalerweise kommen sie ja beim 27er das die Sachkunde fehlt.
     
  8. Wie Neonium bereits schrieb ist deine Aussage nicht korrekt. Die Zuständigkeit ist nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich somit je nach Bundesland.

    Die Zuständigkeit kann hier unter anderem bei folgenden Behörden liegen:

    Gewerbeaufsichtsamt
    staatliches Amt für Arbeitsschutz
    Bezirksregierungen Regierungspräsidien
    Umweltamt
    Landratsämter usw.

    Grob kann man sagen, dass die Zuständigkeit meist bei den mittleren Landesbehörden liegt.
     
  9. Erst mal vielen Dank für die vielen Infos!

    Ich werde mit geckos Paragraphen-Angriff am Montag mal (natürlich nach Anmeldung ;-) ) aufs GAA wandern, muss sowieso aufs LRA. Der zweite Absatz ist das was ich gesucht habe, ich hoffe damit klappts. :blintzel:

    Das GAA ist bei uns zuständig für sowas, zumal ich ja über "mein" OA den Antrag gestellt habe. Ich hoffe die wissen intern wenigstens wer zuständig ist. :shocked:
    Kleiner EDIT: Das GAA hat mir ja den 20er genehmigt, ich bin also kein Unbekannter dort... Was aber vielleicht interessant ist: beim 20er wollten sie unbedingt die Firma wissen mit dem 7er, ich hab dann freundlich Argumentiert das ich prinzipiell als Dienstleister für jeden 7er tätig werden kann und deswegen bestimmt nichts angebe, wurde so ohne Murren akzeptiert. Das Bedürfnis wurde wie gesagt durch einfaches "zum-fertig-lesen-zwingen" des Paragraphen eliminiert...

    Beweise! :D

    PS: Wie verhindere ich eigentlich das jedes mal dieser Facebook-Addon-Schnodder-HTML an meinen Beitrag gehängt wird?FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;}FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;}FB_Addon_TelNo{ height:15px !important; white-space: nowrap !important; background-color: #0ff0ff;}
     
  10. Mich würde der Beitrag auch sehr interessieren, aber wie kommt man an diese alten Beiträge ohne einen Tag Urlaub zu nehmen. Ich bin nicht so der Facebook-Jünger, deshalb habe ich bisher noch keine gezielte Möglichkeit der Beitragssuche gefunden.
    Vielleicht habe ich ja auch nur etwas übersehen!?
    Oder muß man sich bei diesem allerorts so hochgelobten sozialen Netzwerk echt mühsam durch einen Click auf ältere Beiträge von Woche zu Woche durch die Vergangenheit kämpfen? Das wäre ja mal ein echter Fortschritt!
     

  11. Musst leider mühsam klicken. Kannst ja auch hier deine Fragen stellen. Gibt ja schon eine Handvoll 27er
     
  12. Ich kann die Beiträge gar nicht lesen, ohne dass ich mich auf FB registriere. Kann man das irgendwie umgehen (ohne einen Fake-Account zu erstellen und zu hoffen, dass man damit durchkommt)?
     
  13. Hi!

    Ich hatte auch hier und da ein paar Problemchen den 27er zu bekommen. Ich bin wohl auch hier der einzigste der den als Feuerwerker hat.

    Bei Facebook kannst du in der Gruppe suchen, gib einfach §27 ein. Da findest du die Beiträge

    gruß
     
  14. Vielen Dank für den Tipp, die Gruppensuche hatte ich übersehen.
     
  15. So, Montag. Und der Amtsschimmel wiehert...

    Rollen wir das mal von vorne auf:

    1. Ich beantrage bei meinem OA den 27er.

    2. Mein OA-Beamter holt sich die Info beim GAA. Soweit richtig. Was falsch war, ist das mein OA-Mensch dem GAA einen Antrag für einen 27er zum Böllerschießen geschickt hat.
    Dadurch haben wir bei telefonieren immer schön aneinander vorbei geredet und der GAAler dachte ich bin doof wegen der falschen Sachkunde...
    War also heute persönlich da hab mit dem bisschen geschnackt, er hat mir nahe gelegt das der 7er mehr Sinn machen würde und ich drüber nachdenken sollte. Falls ich den 27er trotzdem will: FREIGABE! :cool:

    Der Mensch vom GAA ist fit in den Themen, der vom OA nicht. Immerhin einer. :blintzel:

    Wieder einmal beweist sich: viele Köche verderben den Brei. Was hier lief war ein Paradebeispiel für stille Post...

    Danke nochmals für die Tipps, die Paragraphenbombe hab ich trotzdem gezündet, war auch nötig. :D
     
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  16. Schön, dass es doch so schnell geklappt hat.
    Mal mit einem bisschen Abstand betrachtet: das ist eigentlich auch nicht verwunderlich. Der GAAler beschäftigt sich "hauptberuflich" mit SprengG, Gefahrgutverordnung, -transport und solchen Sachen (und hat einen Teil seiner Ausbildung wahrscheinlich auch ausserhalb von einem Amt genossen). Der OAler hat jeden Tag mit dem bürokratischen Wahnsinn von Marktständen, Freilluftveranstaltungen und Falschparkern zu tun - und den 125 Schützenvereinsmitgliedern im Landkreis, die einen "§27-Schein" haben (Böllern, Vorderlader,...). Und dann kommst Du und willst auch einen §27-Schein - aber für Feuerwerk :shocked:

    Wir haben in Bayern das Glück, immer direkt mit dem GAA zu tun zu haben - das hat echt Vorteile...
     
  17. @Psychorosi
    ... nö ;)
     
  18. @Abo: Meinte natürlich hier in meinem Kreis.:)
     
  19. ich weiß zwar nicht, wo dein kreis ist, aber ich habe auch einen......:D

    und an den opener:
    immer schön bescheiden lassen.
    nichts auf mündliches blabla geben.;);)
    wenn die mädels bescheiden müssen, geht ihnen sehr bald die puste aus.:cool:
    ist egal bei wem........
    immer bescheiden lassen....
    vorteil daran ist, daß du wiederspruch einlegen und dagegen vorgehen kannst.
    klappt eigentlich ganz gut.....:D

    es gibt zwar hier und da ein paar, die meinne sie bescheiden nicht und sind ganz schlau.....
    aber ein kurzer blick ins gesetz macht schlau........


    gruß angel11
     
  20. Läuft ja jetzt, wenn ich will...

    Mit dem Vorschlag den 7er zu beantragen statt dem 27er und dann selbständig machen (Stichwort Kleingewerbe) hat er mich jetzt doch erfolgreich verunsichert. Ich meine aber trotzdem das sich das nicht wirklich lohnt.
     
  21. Den 7er wollen se einem sehr oft aufschwätzen... Ich weiß net ob se sich da irgendwelche großen Einnahmen fürn Staat erhoffen... :confused:
     
  22. Könnte hier bitte jemand einen link posten, wo der unterschied zwischen den Paragraphen nochmals erläutert wird. Mich würde vor allem interessieren, was es mit dem 7er auf sich hat.
    20 und 27 bin ich schon informiert.

    Vielen Dank schon mal.
     
  23. Der 27er ist die Privaterlaubnis und der 7er ist die gewerbliche Erlaubnis
     
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  24. und der 20 darf arbeiten......:D
     
  25. #25 Degster, 29. Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2013
    Um mal eine aktuelle Bilanz zu vermelden:

    Wenn man denkt, dass das Amt seine erkannten (!) Fehler selbst bereinigt, so liegt man falsch...

    Da ich vier Wochen nichts vom OA gehört habe, rufe ich also dreister Weise mal da an, und siehe da: "Ja, ähm, nö. Da müssen Sie nochmal nen richtigen Antrag stellen" :dontthinkso:

    Nach dem mehrfachen Hinweis das mein Antrag richtig ist, seine Anfrage an das GAA aber nicht und das es gewiss nicht mein Problem sei interne Probleme zu lösen, läuft auch das jetzt langsam an. Hoffentlich. :rolleyes:

    Der Herr vom GAA will jetzt aber ein Schriftstück von mir das ich mit dem 27er wirklich nur privat Tätig werde. Bisschen unlogisch in meinen Augen, schließlich sagt der 27er ja genau das aus. Er hat bei unserem Gespräch allerdings durchblicken lassen das er mir nicht glaubt das ich damit nur privat schießen will und möchte deshalb was schriftliches von mir (immer noch unlogisch)... :shocked:

    Mal sehen wie es ausgeht, ich hoffe das Endergebnis steht die Woche fest.
    Der 20er kam übrigens kommentarlos und ohne jegliches Beiwerk (Anschreiben, ect.) in einem Brief, ob ich ihn verärgert hab? :D
     
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