Batterien & Rohre absolut power

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Dibbie, 10. Dez. 2012.

  1. ja aber guck dir mal das video genau an wenn er die verpackung zeigt siehst du ne BAM nummer guck bei 1 min 8 sek
     
  2. Na unrecht hatter nicht... aber die Alterbeschränkung liest sich auch sehr merkwürdig... Abgabe ab 16 in D und ab 18 in AT ?!? Da stimmt definitiv was nicht. Mal abgesehen davon, dass Shells keine Ersatzzündschnur haben...

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  3. ja finde es irgendwie sehr merkwürdig
     
  4. Solche Wiederlade Sets waren hier noch nie legal, wenn dies so wäre käme ein Hype auf. Die Leute würden sich wahrscheinlich zu Tode kaufen :D .
     
  5. Kann es sein, dass sich die BAM-Nummer nur auf die Verpackung bezieht. (auch wenn es nicht wirklich Sinn macht). Also, dass diese Verpackung in Deutschland verwendet werden darf (Das Zurschaustellen ist unbedenklich)
     
  6. Korrekt, das ist eine Verpackungszulassung, keine Artikelzulassung, hat Panda vermutlich aus praktischen Gründen bei der BAM machen lassen. Nachladbare Bombenrohre sind bei uns in der Kat. 2 nicht zulässig.
     
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  7. Schon ein bisschen verwirrend, wenn man zum Jahresende immer hört: "Nur Feuerwerk mit BAM-Nummer ist legal und sicher!" Als ahnungsloser Bürger würde ich diesen Aufdruck für eine Artikelzulassung halten und mir nichts böses dabei denken... Interessant wäre auch zu wissen, wie denn da im Zweifel die Rechtslage ist, gesetzt dem Fall, man wird mit oben genannten Artikeln "erwischt".
     
  8. was für ein sinn soll diese verpackungszulassung haben?
     
  9. In diesem Fall wurde von der BAM bestätigt, daß das Zurschaustellen, also das Aufstellen des Artikels in seiner Originalverpackung in Schaufenstern oder Verkaufsräumen unbedenklich (ungefährlich, unproblematisch) ist. Trüge die Verpackung diese Zulassung nicht, müßte sie im Verkaufsraum zusätzlich gesichert werden, etwa durch Aufstellen in einer geschlossenen Vitrine.

    Hierzu durchläuft der Artikel nebst Verpackung einer Prüfreihe, nach deren Bestehen ist er fürs direkte Ausstellen zulässig und kriegt 'ne Nummer. Die Zahl hinter dem Schrägstrich gibt das Jahr an, in dem die Zulassung erfolgte. Das nachstehende Kürzel gibt an, um welchen Verpackungstyp es sich handelt, in diesem Fall ist das VPSF, also "Verpackung aus Pappe mit Sichtfenster". Weitere Verpackungstypen sind VP (Pappe), VHK (Hartkunststoff), VM (Metall) und VWK (Weichkunststoff). Nicht alle Verpackungstypen sind für alle Inhalte zugelassen. Näheres regelt die BAM, siehe http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/pyrotechnik_9.htm .

    Fast alle heutzutage auf dem Markt befindlichen Sortimente oder Artikelumverpackungen bei uns tragen eine solche Verpackungszulassung von der BAM. Der Datumsaufdruck ist hilfreich dabei, zu bestimmen, ab wann ein Artikel/Sortiment verkauft wurde, zur Altersbestimmung taugt er jedoch nicht, da sich der Inhalt von Sortimenten häufig ändert und neuere Artikel beigegeben werden, während die alte Verpackungszulassung gleich bleibt.

    Die VE-Kartons eines Artikels müssen übrigens ebenso für den Transport von Feuerwerkskörpern einer bestimmten Lagergruppe geeignet und zugelassen worden sein.
     
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