Batterien & Rohre Warnung der BAM vor Feuerwerksbatterien der Firma Panda mit unzulässiger NEM

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von pyro2008, 13. Dezember 2012.

  1. allerdings finde ich es sicherer das man die einzelnen batterien nicht auseinander nehmen kann. wenn immer auf sicherheit gesetzt wird warum will man dann dem einen riegel vorschieben. was ich mich aber frage ist, wie die einzelnen batterien in den beiden verbünden verleitet sind.

    ich kann mir nur vorstellen das es einfach um eine olle bürokratische sache handelt. heisst, das man darauf pocht das man erkennt das es mehrere einzelbatterien sind. was ich völlig blödsinnig finde. allerdings gelten eben diese gesetze und man muss sich dran halten. bin sehr gespannt wie panda drauf reagiert.
     

  2. Natürlich. Habe auch schon die Folie abgenommen. Glaubt es doch endlich,
    es ist EINE Batterie. Innen verleitet, teils mit stoppine, wie EINE Batterie eben
    aufgebaut ist.

    Und doch, Panda ist wohl so blöd.

    Die BAM hat hier alles richtig gemacht.


    Ob das ganze nun Sinn macht spielt doch keine Rolle.
    Ist eben Gesetz.


    Vielleicht verstehen so langsam einige warum aus
    Händlersicht WECO, NICO und KELLER einen prima
    Job machen, tolle Ware haben, in rel. gleichbleibender
    Qualität (wie bei Feuerwerk eben möglich) liefern,
    und das auch noch pünktlich.
     
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  3. Für mich heißt es einfach nur: Keine Übergabe an nicht Berechtigte.

    So tragisch es auch für den Endanwender ist, so eine Info kann auch bis zum 28ten und sogar 31 ten eintrudeln.

    Dann bedeutet dies für mich, ab dem Bekanntwerden ist es Anzuwenden.

    Salut Tom
     
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  4. Rein formaljuristisch seh ich das etwas anders. Der Gegenstand wurde nicht durch das Rundschreiben der BAM unzulässig, sondern aufgrund der Abweichung vom abgenommenen (zumindest zertifiziertem) Ur-Gegenstand. Das ist aber durch das SprengG etc. geregelt, welches jedoch bereits vor dem Rundschreiben anzuwenden war.

    Ich glaube nicht, daß dem Händler, der womöglich bereits 2 3 dieser Gegenstände in den Versand gegeben hat, der Hals umgedreht wird, de jure war das aber schon eine ansich strafbare Handlung. Gnadenloser dürfte man mit den Kandidaten umgehen, die trotz des BAM-Schreibens weiter abgeben.

    Letztendlich war abzusehen, daß es durch die Harmonisierung zu neuen, teils undurchsichtigen Situationen kommt. Das wird sicherlich auch noch ein paar Jahre dauern, bis sich das vernünftig eingeschaukelt hat. Die Methoden einiger Importeure in diesem Prozess, die versuchen über die Hintertür sich über die Regelungen hinwegzusetzen, wohl in der Hoffnung, daß es nicht auffliegt, erstaunen mich bisweilen etwas.
     
  5. Gerade ist eine Frage aufgekommen. Was ist denn eigentlich mit Verbundbrettern wie die Titanen von Nico? Diese haben auch so ca 1,5kg Nem und ne F2 Zulassung. Wenn es schon irgendwo beantwortet seht es mir nach ich schaffe es heute leider nicht jeden Beitrag zu lesen.
     
  6. An der NEM liegt es jedenfalls nicht. Der Verbund "Titanen" von Pyro Partner hat über 1000g und eine F2 Zulassung.
     
  7. Ja das meine ich ja, wurde hier aber schon behauptet.
     
  8. #108 Feuertopf 91, 14. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2012
    Soweit ich das jetzt richtig verstanden hab dürfen Verbünde mit mehr als 500g (mit Fontäne 600g) der Kat. PII bis 2017 verwendet werden, wenn diese bis ende 2012 zugelassen wurden... (da eine BAM-PII-Zulassung nur bis ende des Jahres möglich ist...)

    Bei einer Zulassung in Kat. F2 darf eine NEM von 500g (600 mit Fontäne) nicht überschritten werden...


    Oder nicht?? Bitte berichtigen, wenn falsch :)
     
  9. So hab ich es auch verstanden, deshalb ja meine Frage nach den "Titanen".
     
  10. Im übrigen gibt es in Deutschland mehrer Bundesämter die bestimmte sicherheitsrelevante Bereiche überwachen.Nehmen wir mal das Eisenbahnbundesamt.Dieses Amt überwacht die Sicherheit im Eisenbahnverkehr hier in D.Das heisst zb das jedes Fahrzeug vom Eisenbahnbundesamt abegenommen werden muss.Es erhält eine Zulassung.Dann kommt es der Bahn in den Sinn Kosten zu sparen und ändert an den Fahrzeugen irgend etwas zb die Wartungsintervalle.Das Eisenbahnbundesamt bekommt das mit und sperrt alle Fahrzeuge.So geschehen im letzten Jahr bei der Berliner SBahn oder bei den ICE Zügen der Bahn.Dabei ist es dem Amt egal wieviele Menschen deshalb nicht auf Arbeit oder in den Urlaub kommen.Hier geht es um vorbeugende Sicherheit.Und ehrlich gesagt ich finde das richtig gut das es hier solche Behörden gibt.Denn ich will noch ganz lange gesund und munter durchs leben gehen.

    Zurück zum Thema.Wenn die BAM dies macht dann hat Sie einen trifftigen Grund.
    Hier gehts um Sicherheit und Vorschriften die ein zu halten sind.Und wenn du sie umgehst dann musst du damit rechnen.Und ob nun Panda oder der Chinese schuld ist ist der BAM völlig egal.Der Importeur ist der Verantwortliche.


    Aeroteufel
     
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  11. Uiuiui...was für ein heikles Thema! Wie @Sile schrieb, war abzusehen, dass es in irgendeiner Form zu Problemen kommt.
    Zum einen sollte so ein Verbund möglichst nicht manipulierbar sein, zum anderen doch in die Einzelteile zerlegen lassen. Versteht mich nicht falsch, aber das schreit nur so nach einer Grauzone.

    Wir sollten den tatsächlichen Artikel abwarten, bevor die Schuldzuweisungen losgehen. Es ist natürlich extrem ärgerlich, wenn so eine Meldung von der BAM erst kurz vor Schluss kommt. Wenn es aber nicht anders geht...: wenn Panda jetzt, so kurz vor Silvester, mit einem vom Baumuster abweichenden Artikel kommt, wann hätte die BAM die Meldung rausbringen sollen?
    Die Shop-Betreiber tun mir leid. Die Vitrine hat ja auch schon den Flyer fertig usw.

    Als Konsequenz der letzten drei Jahre muss wahrscheinlich auch einfach ein Umdenken eintreten. Solch massive Artikel, wie Amboss und Kraftwerk von Panda oder im letzten Jahr die Voodoo und Knock Out XXL von Lesli, muss man wohl, unabhängig von der BAM, auch mal selbst kritischer betrachten. Das habe ich auch nicht getan...ich habe auch nur "boah geil" gesehen. Als Shopbetreiber muss man sich bei solchen Artikeln wohl gründlicher überlegen, ob es in Zukunft Probleme geben könnte (und wenn ja, in welcher Form). Diese Zeit kann man sich bei diesen Produkten mit (sehr) hohen Margen auch gönnen.

    Insgesamt jedoch finde ich, dass die BAM, Shops und weitere Institutionen die unglaublichen Veränderungen der letzten Jahre sehr gut gemeistert haben. :)
     
  12. Sowas ist zwar ärgerlich, wenn es aber um Sicherheitsaspekte geht, oder Gesetzesverstöße nunmal nicht zu verhindern.

    Ich erinnere mich, daß es Mitte der 90er Jahre mal eine Warnung der BAM vor einer bestimmten B-Böller Charge gab, die waren mit Gips o.Ä. verdämmt. Die Folgen konnte ich dann auch selbst erleben, es flogen bei der Explosion Splitter gegen Hosenbeine und auch ins Gesicht. Das tat weh und hätte auch zu ernsthaften Verletzungen führen können. Leider kam die Warnung dann auch erst am 31.12., über das Radio. Es waren also schon alle Böller im Umlauf.

    Solche Aktionen der BAM sind also keinesfalls immer sinnlos und unberechtigt!
     
  13. > An der NEM liegt es jedenfalls nicht. Der Verbund "Titanen" von Pyro Partner hat über 1000g und eine F2 Zulassung.

    Stimmt, Titanen NEM 1276g = BAM-F2-0061 Prometheus 362 g NEM + BAM-F2-0060 Kronos 430 g NEM + BAM-F2-0016 Nico Out of Limits 486g NEM.

    Das:

    > Es ist bei einem Verbund immer das maximal zulässige Gesamt-Netto-Gewicht zu beachten. Das heißt, nicht mehr als 500g,
    > mit Fontänen 600g. Das gilt sowohl für einzelne Batterien ALS AUCH für Verbünde unter der Kategorie F2 als Obergrenze

    kann also eigentlich nicht so stimmen?
     
  14. Zwar berechtige Fragen mit Titanen und co, doch das Internet macht heute leider eine Verbreitungsgeschwindigkeit von Neuigkeiten oder Meldungen möglich, die es so noch nicht gab... Manche können dann einfach "ihren Mund nicht halten", siehe Zink-Kat2-Raketen. Insgesamt wäre es besser, in öffentlichen Foren mit solchen Fakten nicht gleich in die breite Internet-Öffentlichkeit zu gehen...
     
  15. Man kann sich ja denken wo das alles endet.. Private verleiten verbieten sowohl mit Litze als auch elektrisch.. Fächern verbieten und Fächer, Batterien auch gleich.. Litze + eAnzünder natürlich dann auch.
     
  16. Ja, is ja auch richtig. Der Durchschnittsdeutsche ist ja auch viel dümmer heute wie vor 50 Jahren, man muss die Menschen schon vor sich selbst und den 0.0000001 % Volldeppen schützen die Unfug anstellen.

    Messer, Gabeln und überhaupt Feuerzeuge sind demnächst auch auf dem Index...
     
  17. Soweit ich das von meinen Kenntnissen der neuen EU-UN-Normen überblicken kann, werden dort Anzündmittel nur in Zusammenhang mit bestimmten Artikeln genannt, die eine bestimmte Art Zündung haben müssen, z. B. Blitzknaller, die lt. der neuen Regeln nur noch mit Zündschnur ausgestattet sein dürfen, nicht mehr mit Reibkopf (für SP-Reibknaller gilt das nicht).

    Anders gesagt besteht derzeit kein Anlaß, zu vermuten, daß uns die Möglichkeit des Verleitens, Fächerns und Fernzündens im Hobbybereich genommen wird, jedenfalls nicht vor dem Hintergrund der neuen EU-Gesetze.
     
  18. Im Moment :cool:
    Nachtrag: gibt es eigentlich EU Gesetze bezüglich der Kategorie 2? Dachte immer das wären "nur" Richtlinien
     
  19. "EU-Gesetze" ist nur eine schreibfaule Erfindung meinerseits, sind in der Tat Richtlinien, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben selbst werden von den Mitgliedsstaaten national erbracht, wie in unserem Fall mit div. Änderungen am SprengG.

    Da die Umsetzung für die Unterzeichnerstaaten (also im Prinzip alle EU-Mitglieder) größtenteils zwingend ist, haben die Richtlinien jedoch auch einen gesetzlichen Charakter.
     
    doc_decker gefällt das.
  20. Das ist per EU recht ganz klar geregelt. Es gibt:

    Verordnungen: Bindend... EU recht über nationalem Recht
    Richtlinien: Von den Mitgliedstaaten möglichst bald umzusetzende Regelungen mit einem erklärten Ziel.
    Empfehlungen: rechtlich nicht bindend
     
    doc_decker gefällt das.
  21. Und Panda wirbt auf der Startseite ausgerechnet mit diesen beiden Batterien und altem Produktbild.
    Schon ne krasse Nummer! :eek:
    http://www.pandafeuerwerk.de/
     
  22. Hm, scheinbar kennt die BAM die F1-F3-27er auch noch nicht so. Anderenfalls hätten die dies doch anders formulieren müssen?
    Weil - wenn ich die Diskussion hier richtig verstanden habe ist es so, dass die Verbünde 1000 bzw. 1400g NEM haben.
    Weil die Verbünde in F2 und nicht in Kat2 (alte Regelung) sind und es neuerdings eben in F2 keine Verbünde >500 bzw. 600g NEM geben darf sind die Teile so oder so in F2 unzulässig. Also nicht nur wegen der "Werbung" auf dem Produkt (1000g NEM), sondern eben auch wegen >500g.

    Sehr bedauerliche Entwicklung, gerade solche Verbünde sind gegenüber dem Zeugs wie bei der Heron 1-2-3 vorzuziehen.
     
  23. Höh? Was redet ihr da fürn Quatsch? Verbünde dürfen immer bis zu 1500gr NEM haben und das für Klasse 2. Normale Batterien bis 500gr -> mit Fontänen 600gr. !! Sonst wären ja Verbünde einfach nur dumm weil alle Batterien nur 180gr NEM haben...wäre ja richtig geil.....
     
  24. In Klasse 2 (BAM-PII-....) ja, nicht aber in der neuen Kategorie 2 (F2).
     
  25. Dass die Kreise und 4-Ecke de ineinander gestapelt zusammen defakto jeweills eine komlette Batt darstellen war mir klar, was ändern da die zusätzlichen Zwischenwände?
    Dass der BAM das jetzt erst auf fält kann ich so gar nicht glauben. Was ist mit den Leuten, die sich solche Kübel für 70 Euro bestellt haben und mit den Händlern die jetzt nicht ausliefern dürfen? B.Z: die Leute die es trotzdem bekommen haben machen sich jetzt unbewusst strafbar!

    P.S. Die beste Lösung wäre es doch 2 "halbe" Batts (also mit zu lahmer Schussfrequenz) zu produzieren und zu empfehlen eben diese beiden halben gleichzeitig zu zünden. Wenn man die so aufstellt, dass sich die Zündschnüre von beiden an den Enden berühren ist das kein Problem!
     
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