Batterien & Rohre Warnung der BAM vor Feuerwerksbatterien der Firma Panda mit unzulässiger NEM

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von pyro2008, 13. Dezember 2012.

  1. Also geht es nur um die Überschreitung der NEM nicht wie bei anderen Herstellen um ein verbotenes Anzünd-mittel. Der Artikel wird ja als Verbundfeuerwerk angeboten von daher:(.
     
  2. Ja - wenn ich Hanabi und mondfeuer richtig verstehe hängt es damit zusammen.

    In Kat2 konnte man einzelne Batterien als Verbund anbieten, in F2 nur, wenn in SUMME die einzelnen Batts weniger als 500/600g (mit Fontäne) haben

    Die beiden Panda-Teile sind "neu", ergo in F2. Dafür haben sie mit 1000/1410g aber deutlich mehr als die 500, da ist es dann wurst ob sie nun einzeln sind, mit Stoppine verbunden.

    Unter diesem Aspekt hat die BAM alles richtig gemacht. Es sind F4-Artikel, da die BAM-Zulassung für F2 nicht gilt. Ist natürlich unter dem Aspekt "Verbund brennt ab" nicht sinnvoll, aber so sind die Gesetze. An sich macht es ja auch keinen Unterschied ob ich einen 7,5t-LKW oder einen 8,2t-LKW fahren darf, im Gesetz ist dass eine aber ein (alter) 3er, das andere ein (alter) 2er-Führerschein.
     
  3. Lag dann ein falsches Muster bei der BAM, oder wurde die NEM verfälscht. Wenn die BAM die Freigabe erteilt müssen sie doch das Ptg getestet haben.
     
  4. die BAM hat die batterien nie getestet

    ein CE Partner hat die getestet, die BAM hat das einfach abgenickt
     
  5. nochmal: unter anderem hat der Verbund "titanen" von pyro partner ebenfalls mit einer F2 zulassung mehr als 1000g NEM. Dann müssten alleine bei Pyro Partner ein paar Sachen gesperrt werden.
     
  6. Die BAM war in diesem Fall nur für die Vergabe der Identifikations-Nummern zuständig, das ist reine Papierarbeit. Den tatsächlichen Type-Test, also CE-Prüfung, hat ein anderer notified body durchgeführt, wenn ich's richtig gelesen habe Tüv-Rheinland in Ungarn. Solang das Prüfinstitut offiziell von der CEN benannt ist, steht dir die Wahl frei, zu wem du mit deiner Baumusterprüfung gehst. Muster sieht die BAM also nur, wenn eben sie als notified body für eine CE-Prüfung ausgesucht wurde
     
  7. Genau. Lt. den Richtlinien darf die 500/600g-Grenze in F2 nicht überschritten werden, egal ob es sich um eine Einzelbatterie oder einen Verbund handelt.

    Theoretisch könnte man Verbünde künftig so anlegen, daß man einem Karton mit diversen Batterien ein "idiotensicheres", zugelassenes Anzündmittel (z. B. ein simples Stecksystem) beigibt, mit dem die Kunden dann selbst und legal durch wenige einfach Handgriffe einen "nur 1x-Zünden"-Verbund realisieren können.

    Da gibts meiner Meinung nach durchaus noch Möglichkeiten...
     
  8. Also wieder Bürokraten Chaos wie man es in zivil kennt, das zusammenspiel scheint immer noch nicht zu klappen.
     
  9. beides sehr schöne batterien.....
     
  10. ABC Cake ist zB nach diesem Muster, den muss man vorher noch manuell verleiten

    siehe: http://www.youtube.com/watch?v=nFKUMJK_of4
     
  11. von der sicherheit her sind die pandateile sicher die bessere lösung. jedenfalls gibts da keine fummelein an der stoppine.

    naja, wie auch immer. ich hoffe einfach das in den nächsten jahren eine einheitliche sichere und sinnvolle lösung gefunden wird.
     
  12. Da strecke ich als Eisenbahner, der jeden Tag seinen Feierabend gesund erleben und geniessen möchte, sämtliche Daumen in die Höhe!

    Wobei (auch) hier gesagt werden muss, dass nicht alles, was das EBA so verfügt, mit gesundem Menschenverstand zu erfassen ist. Aber trotzdem: Was wäre die Alternative zu solchen Kontrollbehörden? Vermutlich, dass man sich seines Lebens nicht mehr sicher wäre.


    Grüsse:
    Thomas
     
    Aeroteufel gefällt das.
  13. Das sind genau die Cakeboxen, die von der BAM angemahnt und für die eine Warnung rausegeben wurde. Wenn man das bei uns so macht wie im Video gesehen begeht man als Nicht-Scheini eine Straftat (Herstellung eines "Kat.4"-Artikels/Verbunds). Klingt albern, ist aber so.

    Das ist also eine technisch funktionierende, aber eigentlich nicht zulässige Methode. Wollte man die Batts der ABC-Box legal verleiten, müßte man die Viscos der Batts mit Litze, TM oder anderen zugelassenen Anzündmitteln verbinden.

    Was mir vorschwebt, ist ein Verbindungssystem mit extra dafür zugelassenen (mit ZZP-Nummer versehenen) Zündschnüren mit Stecksystem, auf diese Weise könnten die Verbraucher dann selbst ihren Verbund auf simple Art legal erstellen und müßten die Batts nicht einzeln zünden.
     
  14. das ist sicher eine gute idee. aber warum will man den normalen silvesterzündler unbedingt dazu bringen feuerwerk selbst zu verleiten. der sinn von verbünden ist doch das jemand der ein schönes feuerwerk haben will aber keine ahnung hat, genau das in einem verbund findet. hinstellen anzünden und sich freuen.

    für mich war bei diesen panda-verbünden die frage, wie zuverlässig die innerhalb des baukörpers zünden. gab da ja bei einigen vorschiessen probleme. grundsätzlich ist deine idee aber sehr gut.
     
  15. Ich bin quasi schon auf dem Weg zum Patentamt.
     
  16. Es geht darum, den Firmen die Möglichkeit zu geben, die bei vielen Normalzündlern derzeit recht populären Verbünde weiterhin anbieten zu können, eben mit dem kleinen Zusatz eines gesetzeskonformen Click-Systems. Schon klar, daß unsereins mit Litze, TM und Bretterbau umgehen kann, aber der Familienvater, der bisher gerne CBPs oder ähnliche vorverleitete Verbünde schoß, möglicherweise nicht. Ein paar Cliphaken zusammenzustecken, wird er aber gerade noch hinkriegen, wenn man eine einfache piktographische Anleitung auf den Karton druckt und das System so anlegt, daß eine Fehlverschaltung ausgeschlossen ist.
     
  17. Sorry mal etwas :fftopic:

    Hallo,

    mal ne kurze Zwischenfrage für nen Dummy! :nerd:


    Also hier im Forum wird seit gewisser Zeit von F1, F2 usw. geredet!

    Mir war bisher immer nur die alte Bezeichnung Klasse 1, Klasse 2 usw. und jetzt die neue Bezeichnung Kategorie 1 (Kat 1), Kategorie 2 (Kat 2) bekannt!

    Von F1, F2 usw. lese ich nur hier im Forum!

    Mir erscheint es so, das hier einfach die Bezeichnung " F2", von den Identifikationsnummern (Beispiel: BAM-F2-4711) abgeleitet wurde und Quasi umgangssprachlich angewandt wird!


    Aber dann auch wieder durcheinander gebracht wird! ???


    Klärt mich mal bitte auf! :blintzel:

    Gruß,
    Scherzartikel



    .
     
  18. Hallo,

    jein-nein.
    Früher gab es in Deutschland Kategorien, Kat abgekürzt. Kat1, 2, 3 und 4. (bzw. I,II,III,IV).
    Durch die EU-Richtlinie 2007 wurden europaweit einheitliche Begriffe eingeführt und NEUE Kategorien, F1-F4

    Diese neuen Kategorien sind nicht identisch mit den alten, sondern ersetzen diese.
    Deshalb haben wir bspw. eine Übergangslösung für "alte" Kat2-Artikel, diese laufen im Juli 2017 aus. In Österreich zum Beispiel (die hatten auch die Kategorien) dürfen ab Juli 2017 keine Blitzknall-Reiber mehr verwendet werden, ab Juli 2013 nicht mehr VERKAUFT. Neue Artikel in F2 können dann zwar auch Reibeknaller sein, aber eben OHNE Blitzsatz.

    In Deutschland wurde mit der neuen EU-Richtlinie vieles anders, manches blieb (beispielsweise muss jetzt jeder Artikel ein CE-Zeichen haben.

    In diesem Thema geht es darum, dass in Kat2 (alte Regelung) Verbünde mit >200g NEM möglich waren, also theoretisch 10x 199g-Batterien= 1990 g NEM.
    Nach "neuem" Recht in F2 (also alles was neu zertifiziert wird kommt in F2) darf auch ein Verbund nicht mehr als 500g (600 mit Fontäne) NEM haben.

    Ab Juli 2017 werden alle "alten Kat2-Artikel" die KEIN CE-Zeichen haben (also nach F2 nachzertifiziert werden) in F4 geschoben, da in D die BAM-Zulassung dann "erlischt".

    Wer also alte Ware verkaufen will kann dies realistisch nur bis Dezember 2016 tun, danach dürfen alte Schätze nicht mehr verwendet werden.


    Kurz gesagt:
    Es ist eben nicht so dass aus Kat2 -> F2 wurde. Übrigens werden ALLE Kat2-Batterien, die nicht in F2 neu zertifiziert werden am Juli 2017 aus dem Verkehr gezogen. Ob und wie sich das auf unsere alten Lieblinge (meine TDV z.B.) auswirkt ist noch nicht klar.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen
     
    tribun77 und drangduewel gefällt das.
  19. Die Aussage, dass Verbünde in Kat. 2 nicht mehr möglich sein sollen, lese ich ebenfalls zum ersten mal... Neben besagtem Verbund von Pyro Partner gibt es auch noch andere Verbünde, welche weit über 500/600g NEM kommen, welche ebenfalls eine Zulassung als Kat. 2 haben.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle Prüfstellen gepennt haben und den Umstand nicht bemerkt haben sollen, dass dies nach der EU-Harmonisierung nicht mehr erlaubt sein würde.

    Über eine genaue Quellenangabe wäre ich sehr dankbar! :)
     
  20. ja und was heisst das dann? Das es ab 2017 nur noch son Billig-Feuerwerk zu kaufen gibt oder was? Dann wandern wir ja wieder zurück in die Steinzeit, als es noch 200gr. NEM -Batterien gab -_- ein Verbund mit 500gr. will ich ma sehen wenn der Verbund aus 4 Batterien besteht dann würde ja jede batterie nur um die 125gr haben.... ganz ehrlich dann wander ich nach polen aus eh -_- das wird ja immer schöner
     
  21. es gibt 500g Batterien, aber Verbunde mit mehr als 500g anscheinend nicht mehr

    wobei ein paar Verbunde mit mehr als 500g eine P2 Zulassung haben, also mal schauen wie sich das bürokratische entwickelt
     
  22. Hallo,

    zum einen bitte ich doch darum mich als Informant nicht mit dem Gesetzgeber zu verwechseln
    Weiterhin ist es so, daß bisher die Batterien 200g NEM-Obergrenze hatten, jetzt 500g.
    Vulkane 200g statt 50g.

    Ja, Kat2-Verbünde, die aus einzelnen Batterien <200g NEM bestehen können in Summe mehr NEM haben als neue F2-Verbünde.
    Aber was hindert Dich daran, einfach 4x500g Batterien selbst mit Litze zu verbinden? Dann hast Du auch 2000g NEM, bist günstiger dran und die Effekte der einzelnen Batts ist auch besser.

    Die "alten" Kat2-Verbünde waren ja oft nur "Reste-Ramsch-Verarbeitung", dort wurden gerne mal ältere und nicht mehr verkaufbare Batterien in einen großen voluminösen Verbund gepackt und versteckt.

    Die Regelung gilt übrigens auch in Polen, dies ist die EUROPAWEITE Regelung nach F1-F4, kein deutscher Sonderweg. Das Auswandern deswegen alleine wäre dann etwas kontraproduktiv.;)
     
  23. Bitte nicht Kat2 mit F2 verwechseln.
    Es gibt keine Kat2 mehr - jedenfalls nicht bei NEU zugelassenen Artikeln.

    Die Quellenangabe ist die EU-Richtlinie 2007. Oder Du liest Dir den Thread ganz durch, Hanabi (der stellt das Zeugs her und hat Ahung davon) und Mondfeuer (ebenfalls kein Schwätzer) haben es doch schön zusammengetragen.

    Auch kann man einfach die BAM-Mitteilung lesen, dort steht es ebenfalls drin. Diese BAM-Aussage wird eineindeutig wenn man den Hintergrund kennt. Mir war das auch nicht bewusst (ist mir aber auch egal, weil ich die Teile , so ich sie verwenden will trotzdem abbrennen kann).

    Kurz gesagt, die Zeiten von "fertigen 5-Minuten-2500g NEM-Brettern" ist so vorbei, aber ich bin zuversichtlich dass die bereits erwähnte Steckverbindungsmöglichkeit mit separaten Verbindungsteilen im Zusammenhang mit einem fertigen Brett (auf dem dann die entsprechenden 3-4 Batterien bereits fixiert sind und Klemmverbindungen) wird es demnächst (nächstes Jahr) von den großen Anbietern geben.
    Nix mehr für Otto-Normalo der NICHT stecken will, für jeden anderen aber unkritisch herstellbar.
     
  24. Was ist eine P2-Zulassung? Meinst Du F2?
    Das wäre dann in der Tat merkwürdig. Weil egal wer die Teile anbietet, alle oder keiner sind falsch.
     
  25. jo, F2

    etwas weiter vorne im Thread wurden ein paar Verbunde genannt
    und wie gesagt, Kraftwerk und Amboss haben auch eine F2 Zulassung, bis eben die BAM was gesagt hat ;)
    also in Resteuropa kann man die weiterhin problemlos kaufen
     
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