Handhabung & Technik Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes für Cat 2 und Cat 3

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von SpiderwheelBurstdown, 3. Januar 2012.

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  1. Was ist eigentlich an dieser Gesetzespassage schwer zu verstehen ???

    aus §4 (2) 1.SprengV.

    Das Gesetz mit den genannten §§ ist nicht anzuwenden auf das Aufbewahren,Verwenden,Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 , T1 , mit Ausnahme von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten – der Kategorie P1, von Anzündmitteln, pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1 bla bla, Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.

    Was verstehst DU nicht an dieser Formulierung ? Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen.

    Es ist nicht immer logisch..... die gefährlichere Kategorie 3 "Fachkunde befreit" zu machen, aber die Artikel in Kategorie 2 nach §20 (4) einer Fachkunde
    zu unterwerfern!
    Aber so stehts im Gesetz!!!!
     
  2. Stimmt - Fachkunde, nicht Sachkunde.

    Es bleibt aber ansonsten dabei dass die derzeitige Regel aus meiner Sicht eine Gesetzeslücke ist, die nicht eindeutig geklärt ist, dass sie schnellstens geändert werden müsste (und damit meine ich tatsächlich dass die Lücke "geschlossen" gehört)

    Ich habe meine Begründung dazu übrigens bereits auf Seite 1 des Threads abgegeben :)
    Rütteln kann man übrigens immer.... fraglich ist nur ob man was bewirkt.
     
  3. So jetzt nochmal.

    §20 SprengV
    Wo steht hier was von Fachkunde?
     
  4. In §4 wird der §8 genannt. Wenn dieser nicht, nicht anzuwenden auf§ 20(4) ist, ist er also anzuwenden. Deshalb Fachkunde. Zu diesem Ergebnis kam vor einigerZeit ein Gericht. Ich hoffe ihr versteht es.
     
  5. Was willst immer mit §20 SprengV ?? Hier sind nur die besonderen Kategorie 2 Artikel aufgeführt!

    Welche pyrotechnische Kategorien ausgenommen von der "Fachkunde" sind werden unter §4 1.SprengV. ganz klar geregelt,weil das Gesetz hier nicht anzuwenden ist.
    Satz1 findet keine Anwendung heißt: das Gesetz ist anzuwenden unter anderem mit der Fachkunde!
     
  6. Jedes mal das gleiche Theater wenn es um die Scheine geht.. Ihr seid schon ein lustiger Haufen
     
  7. Lieber FredXPerry,

    So, den §4 Abs.2 der 1.SprengV kennst du ja jetzt wohl auswendig.


    Was sagt uns dieser Paragraph?


    Richtig, das für ptGs der Kat.1, Kat.2, T1 und P1(außer blablubb) keine Erlaubnis nach §27 des SprengG notwendig ist.

    Soweit richtig? Richtig!

    Dann kommt zum Schluß dein „Lieblingssatz“-> Satz 1 findet keine Anwendung auf ptGs nach §20 Abs.4 und Stoppinen.

    Soweit richtig? Richtig!

    Was sind ptGs nach §20 Abs. 4 der 1.SprengV? Richtig, sie sind Kat.2, sonst würden die nicht so heißen.

    Jetzt kommst du daher und behauptest dass für eine Erlaubnis nach §27 des SprengG zur Verwendung etc. von ptGs der Kat.2 nach §20 Abs. 4 eine Fachkunde nötig ist.

    Soweit richtig? Richtig! Die Behauptung ist aber falsch!

    Dein „Lieblingssatz“ sagt nämlich nur aus, das ptGs nach §20 Abs. 4 der 1.SprengV, von der zuvor erläuterten „Nichtanwendung“ ausgenommen sind. Also müssen wir jetzt lesen was im §20 Abs.4 der 1.SprengV steht. Hier steht das die dort genannten ptGs eine Erlaubnis nach §27 des SprengG bedürfen. Von Fachkunde ist bis jetzt absolut keine Rede!

    Soweit richtig? Richtig!

    Wie du auf die Idee kommst, man würde für ptGs nach §20 Abs. 4 der 1.SrengV eine Fachkunde benötigen weiß ich bis jetzt immer noch nicht.
    Es ist richtig dass man für ptGs der Kat.2 nach §20 Abs.4 der 1.SprengV eine Erlaubnis nach §27 des SprengG benötigt. Diese Erlaubnis nach §27 des SprengG benötigt aber keine Fachkunde. Warum? Weil für ptGs der Kat.2 keine Fachkunde notwendig ist und es auch keine Fachkunde gibt.

    Der Gesetzgeber kann nicht verlangen was es nicht gibt, beispielsweise eine Fachkunde für Kat.2, da er selber keine Fachkunde für Kat.2 fordert, geschweige denn anbietet.

    Der Gesetzgeber kann aber sehr wohl eine Erlaubnis zur Verwendung etc. von bestimmten ptGs der Kat.2 verlangen.
    Was ja auch im §20 Abs. 4 der 1.SprengV so geschrieben steht. Diese Erlaubnis kann die zuständige Behörde ausstellen. Die zuständige Behörde prüft dann auf Versagensgründe. Bestehen keine Versagensgründe, so kann die Erlaubnis ausgestellt werden. Fehlende Fachkunde kann hier kein Versagensgrund sein, da es wie erwähnt keine Fachkunde für Kat.2 gibt.
    Dann kommen die Auflagen! Hier kann die Behörde aber weitestgehend „schalten und walten“ wie sie will, das ist hier aber nicht das Thema.


    Ich bin bewusst nicht auf den von dir genannten §8 Abs.1 Nr.2 Buchstabe a des SprengG eingegangen, da es keine Fachkunde für Kat.2 gibt.




    Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich rübergebracht, mir brummt nämlich so langsam der Schädel.

    Sollte es jetzt immer noch nicht verstanden worden sein, dann tut es mir leid und ich sehe ein persönliches Gespräch bei Kaffee oder Tee als einzig sinnvolle Möglichkeit dieses Thema mit dir zusammen zu erörtern.


    Ich werde(auch wenns mich wurmt) auf weitere Behauptungen, dieses Themas bezüglich, nicht mehr drauf eingehen.





    Noch was in eigener Sache…

    Wie ich an deiner „eigenen Pyro-Einstufung“ sehen kann, hast du auch nen §27er…
    Kann es sein das du besagte Kat.2 ptGs nach §20 Abs.4 der 1.SprengV nicht verwenden darfst und dir deine zuständige Behörde „keine Fachkunde“ als Versagensgrund genannt hat?

    Kann es sein das du durch die Diskussionen hier, gemerkt hast, dass deine Behörde unrecht hatte und dich um die Kat.2 ptGs nach §20 Abs. 4 der 1.SprengV, aufgrund falscher Auslegung des Gesetzes, gebracht hat?
    Möchtest du uns deshalb die Sicht- und Denkweise mit der Fachkunde aufdrücken?



    Soweit von mir.

    MfG MunMuckl
     
  8. Ich bin doch nur auf deine Aussagen eingegangen. In dem §4 Abs. 2 den du hier immer wieder bringst steht nix von Fachkunde, sondern wie MunMuckl das für die genannten PtGs kein Erlaubnis nach §27 nötig ist. Dann kommt dein Satz das dieser Satz nicht für PtGs nach §20 Abs. 4 gilt. So jetzt hab ich dich gefragt wo dort drin steht das man Fachkunde brauch? Das kontest du mir nicht beantworten. Zeig mir doch mal den § im SprengG oder SprengV wo drin steht das man für F2 und/oder F3 eine Fachkunde brauch.
     
    mctoten und MunMuckl gefällt das.
  9. Ich denke das hier ist sein Problem http://www.facebook.com/photo.php?fbid=285971778166604&set=o.189171764458959&type=1&theater

    Und soweit ich weiß ist das nicht in erster Instanz so entschieden.
    Ich bin da auf jedenfall Deiner Meinung und sehe es genauso aber dieses Gericht sieht es halt anders.
     
  10. Hiho Leutz,

    ist ja wahnsinn was ihr aus meinem Thread gemacht habt. :shocked:

    Auf Grund des oben angefügten Urteils des VG Regensburg wurde mir
    "nachträglich" auch die Beschränkung eingetragen, anderen Falls
    hätte man mir den Schein komplett entzogen.

    Ich finde es traurig was hier für Argumente kommen um den Hobbyschein
    nur für gewerbliche Großfeuerwerker zu legalisieren.
    Natürlich wäre es praktisch den Schein von 1-3 in einer anderen Farbe zu gestalten
    als den 4er, aber das ist Sache des Gesetzgebers und kostet Geld, denn
    momentan ist es ein Dokument für viele Dinge.
    Den Schein aber deswegen ganz zu unterbinden (Deckel drauf) halte ich, nicht nur
    weil ich auch im Besitz des Scheines bin, für die falsche Lösung.
    Ich bedaure sehr, das es zwischen den Hobbyfeuerwerkern und den gewerblichen
    Großfeuerwerkern immer so unterschwellig ein Gerangel entsteht, meist seitens der
    4er ausgelöst, da sie ihre Existenz bedroht fühlen.

    Ich persönlich habe den Schein nun schon eine ganze Weile und hab ihn bisher kein einziges Mal verwendet. Warum?
    Mir kostet hier ein Feuerwerk nichts, da ich zu meinem OB gehe und frage ob ich darf, er sagt ja aber bitte nicht zu lang und gut ist.
    Erwerben darf ich das Zeuch auch das ganze Jahr über, zwecks Gewerbeschein. Dazu kommt, hab dieses Jahr kein Feuerwerk abgebrannt, hatte nämlich zu viel um die Ohren.
    Ich hab den Schein für alle Hobbyfeuerwerker gemacht und um ein Bedürfnis nach Kat3 PtGs zu zeigen, denn nur wenn es Bedarf gibt, wird es (evtl.) mal ein Angebot geben.
    Und nur durch Antragsstellungen und Ausstellungen derer, wird der Weg für andere Hobbyfeuerwerker geebnet.

    Ich bin allerdings, wie oben angemerkt, ebenfalls für eine optische Trennung der Fachkunde und Nicht-Fachkunde Scheine, vielleicht sogar Schützen und Feuerwerker Scheine.

    Um noch kurz auf die Beschränkungen einzugehen,
    die Zink Raketen die hier vornehmlich gemeint sind, wurde von Zink doch bewusst und mit Grund zusätzlich als Kat2 Artikel bei der BAM geprüft. Mit dem Hintergedanken diese Artikel dem geneigten Consumer zugänglich zu machen. Da aber seitens der Gesetzgebung die max. NEM Grenze bestand wurden sie durch den §20 Abs4 wieder kastriert und somit eine Verwendung nur Scheininhabern ohne Versagensgründe ermöglicht.
    Dies wurde nun aber vom VG Regensburg (durch Fehlinterpretation oder bewusst?!) wieder negiert.

    MfG
    Micha vom Burstdown
     
    mctoten, MunMuckl, tribun77 und 3 anderen gefällt das.
  11. Aha... oookkkkeeeeeyyyy:shocked:

    Das mit dem Urteil wusste ich nicht.:shocked::shocked:

    Dazu kann ich leider nur folgendes sagen:

    1. Sorry für die "Kollegen" die es betrifft, ganz ehrlich.
    2. Bin ich froh das das VG Regensburg nicht für mich zuständig ist.
    3. Sehe ich das Urteil des VG Regensburg für falsch bzw. unbegründet(falsch begründet) an. Warum? Siehe meinen Beitrag oben.


    Nun noch direkt an FredXPerry,

    es tut mir leid das ich meinen Beitrag zu direkt an dich gerichtet habe. Du hast sicherlich nur wiedergegeben was das VG angegeben hat. Das wusste ich nicht.
    Die Unterstellung am Ende meines Beitrags, tut mir ebenfalls leid, war aber für mich persönlich, zum Zeitpunkt der Beitragserstellung, einfach das stärkste Motiv für "deine" Widerworte.
    Nochmals Sorry.


    An alle,

    ich bin kein Jurist!
    Meine beiden obigen Beiträge sind lediglich meine Meinung und meine Sichtweise, wie ich die Paragraphen diesbezüglich verstehe und auslege!

    Trotz das ich kein Jurist oder "Paragraphen-Jongleur"(nicht negativ gemeint) bin, stehe ich 10000% hinter meinem Geschriebenen und bin der festen Meinung das hier ein oder mehrere Menschen einfach falsch ausgelegt und entschieden haben.
    Richter, Anwälte und wer da sonst noch so dazu gehört, sind alles nur Menschen und dürfen auch Fehler machen, genau so wie ich auch.

    Ich ziehe mich nun deshalb aus diesem Teil der Diskussion zurück. Ich denke soweit ist "hier" eh alles gesagt. Weiteres wird die Zeit zeigen...


    MfG MunMuckl
     
    tribun77 gefällt das.
  12. Das mit dem Gerichtsurteil habe ich nicht gewusst. Es zeigt aber, dass meine Sichtweise auch von anderen (hier sogar einem Gericht) verfolgt wird.

    Nochmals, es geht mir zumindest nicht darum Leuten den Spass zu verderben. Es geht um die gesetzlich abgesicherten Regeln. Und so wie es der deutsche Staat will passt es nicht zusammen.

    Die Idee mit den unterschiedlich farbigen Papieren find ich gut. der 20er und der 27er sind ja auch unterschiedlich gefärbt, könnte man da nicht den 27er für Böllerschützen, F1-F3ler und F4er farblich trennen? Damit wäre das Problem quasi auch durch eine Farbgebung gelöst.
     
    SpiderwheelBurstdown gefällt das.
  13. Eigentlich muss das fürn 27er nich nötig sein, wenn der Händler sich das mal anschaut an wen er verkauft. Adnan du wirst auch keinem 27er alles verkaufen nur weil er 27er hat. Du schaust auch erst was steht in seinem Schein und was darf er. Ich schätze auch wenn es eine Farbliche trennung gibt. Sind solche sachen nicht ausgeschlossen.
     
  14. Hiho,

    schwarze Schafe gibt es immer, aber wenn einer mit nem orangenem 27er Schein kommt weiß der Händler direkt, der hat keinen Kat4, also kriegt er das Zeuch auf keinen Fall.
    Momentan gibt es sicher einige Händler und Lieferanten die nur sehen wollen ob das Heftchen da ist und es nicht aufschlagen.


    MfG
    Micha vom Burstdown
     
  15. Tut mir ja leid, das es für die Händler mal ihr hirn anschalten sollten. Sie sind sogar dazu verpflichtet sich das teil näher anzuschauen. Da der 27er kein Befähigungsschein ist, sondern nur ein Erlaubnisschein. Der nix mit Pyrotechnik zu tun hat, sondern mit explosiven Stoffen. Wo auch PtGs zugehören.
     
  16. Möglich.
    Wenn Du aber im Panda-Batterien-verlieren-BAM-Thread liest, dass auch die BAM davon ausgeht, dass die 27er Großfeuerwerker sind.

    Die Unwissenheit (und damit eben auch das Problem des Mißbrauchs) ist recht verbreitet.Es geht mir auch nicht darum, dass der Händler (ausser er macht einen Fehler) das blind verkauft, wenn aber die ausstellende Behörde Mist baut ist der 27er "unbeschränkt". Die Verwechslungsgefahr ist jedenfalls geringer wenn die Teile farblich unterschiedlich sind.
     
  17. Die Aussage ist falsch.
    Ich habe einen 27er, nur für Pyrotechnik, für alle Kategorien F1-F4. Er ist eben doch auch ein Befähigungsschein.

    Bitte immer daran denken dass in der Welt des Feuerwerks der 27er für Großfeuerwerke den 20er UND den 7er ersetzt. Anderenfalls könnte man mit dem 27er solo kein Feuerwerk abbrennen in F4. Und dies kann man sehr wohl, mache ich jedes Jahr einige Male.

    Genau dieses Thema (Befähigung PLUS Erlaubnis) macht es so problematisch. Weshalb ich gerne für F1-F3 (ohne Befähigung) eine andere Lösung wünsche und insgesamt von einer Gesetzeslücke sprach
     
  18. Kann ich so nur bestätigen -habe ebenfalls den 27er für alle Kategorien - da Fachkunde und eben auch als Befähigung an sich verwendbar. Das ganze hatte ich durch bevor diese "Modeerscheinung" 27er ohne Fachkunde ins Leben gerufen worden ist. Damals war das anders gar nicht denkbar..
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  19. War vorher im völlig falschen thread...
    Hier jetzt nochmal meine Frage:

    Bei dem Urteil was jetzt gefällt wurde, ging es da um die grundlegende Erteilung des 27er für F2-F3, oder wollte der Kläger den 27iger für F2-F3 ohne jegliche Auflagen, also dass er z.B. die 905er z.B. darf?
     
  20. Ich hab kein bock mehr das hier noch weiter zu Diskutieren. Macht was ihr wollt. Auf meinem 27er steht Erlaubnis nach §27 SprengG, also für mich ein Erlaubnisschein und kein Befähigungsschein.

    Schätze der Kläger wollte den 27er F2+F3 ohne Beschränkung haben, weil es für seine Interpretation so im Gesetz steht. Für meine nämlich auch.
     
  21. Hiho,

    wie gesagt, eine farbliche Trennung wäre die beste, einfachste und günstigste Lösung auch ohne groß am Gesetz zu rütteln.

    "Modeerscheinung 27er" finde ich persönlich nun doch etwa hart, denn es sollte doch eine Möglichkeit geben, sich irgendwie als Feuerwerker zwischen Silvesterzündler und Großfeuerwerker anzusiedeln und auch mit etwaigen Boni.
    Das man mit dem 27er und den Auflagen momentan eigentlich überhaupt nichts anfangen kann, da man im Grunde keinerlei "Verbesserungen" seines Standarts damit erfährt, bedeutet im Umkehrschluss lediglich eine Geldquelle für Behörden (auch wenn sie momentan noch anz schön dagegen spielen)
    Natürlich ist der Missbrauch mit dem Erlaubnis/Befähigungsschein 27 (20+7) nicht nur Phantasie, da gibt es sicherlich einige Kandidaten die das ausnutzen und den unvorsichtigen Händler, gerade in der Silvesterzeit im größten Stress, ausnutzen und sich Kat4 ins Haus holen.
    Letztlich müsste aber auch der Lieferant vor Abgabe der PtGs den Schein inspizieren, sonst würde auch er sich strafbar machen, da er explosionsfähige Stoffe an Unberechtigte abgibt.

    Das ganze ist eben ein klassisches Beispiel für gut gedacht - schlecht gemacht.
    Da fehlt es nicht nur an Basiswissen in den Ämtern, sondern auch an der Durchführung und Planung der Schritte danach.
    Es gibt ja nicht mal einheitliche Prüfungsabläufe und auch interpretativ sind sich die SaB's nicht einig.
    Richtig ist das es für kat1-kat3(f1-f3) keine Fachkunde-/Sachkundeprüfung braucht, dafür müssen aber andere Versagensgründe ausgeschlossen werden:
    - gesundheitlich, psychisch, juristisch, logistisch usw.
    Und da gehört mal eine Einigkeit her. Schaut euch doch mal den Antrag an, der ist so allgemein gehalten, das man als Feuerwerker bis Kat3/F3 garnicht weiß was man da überhaupt eintrage soll, da das Meiste einfach auf Böllerschützen oder Kat4/F4 ausgelegt ist und garnicht ausgefüllt werden kann.

    Meiner Meinung nach sollte der Schein:
    - von Kat1/F1 bis Kat3/F3 farblich getrennt vom Kat4/F4 und Böller-/Selbstlader Schein sein
    - die Anforderungen genau geregelt und bundesweit einheitlich verlangt werden (Gesundheitszeugnis, erweit. Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, Lagernachweis)
    - die uneingeschränkte Nutzung aller Kat1/F1 - Kat3/F3 PtGs erlauben, also einschließlich die nach §20 Abs.4 damit deutlich ist das der Scheininhaber auch Vorteile hat. Leider fehlt es ja an Kat3/F3 Artikeln, denn wo kein Bedarf, da kein Angebot.


    MfG
    Micha vom Burstdown
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  22. Ob Du darauf Bock hast oder nicht spielt jedoch keine Rolle.
    Es bleibt Fakt dass der 27er eben BEIDES ist, Erlaubnis- UND Befähigungsschein.
    Erkläre alternativ wie ich oder andere "Voll-27er" die Befähigung herbekommen? Und nein, der 20er hat damit nix zu tun.

    Und genau dieser Sachverhalt ist das Problem.
    Gäbe es den 27er als Erlaubnisschein und bspw. den 127er (nur in Verbindung mit dem 27er und der entsprechenden Prüfung analog zum 20er als Befähigungsschein) wäre alles in Butter. Das tut es aber nicht, eben weil bisher davon ausgegangen wurde dass der 27er BEIDES ist.

    Siehe auch die BAM, die geht davon aus, dass jeder 27er auch Verbünde, denen die F2-Zulassung entzogen wurde verwenden dürfen., Warum? Weil die BAM (von früher) weiss, dass ein 27er die Befähigung hat F4-Artikel zu verwenden.
     
  23. Sehe ich anders: Die BAM nennt den 7er den 20er und 27er, diese könnten einen Kat.2 Artikel mit erloschener Id verwenden. Dieser Artikel ist faktisch Kat.4. Das heisst das diese Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber welche die Kat.4 eingetragen haben diese auch verwenden können. Z.B. könnte es auch den 7er nur für Kat. 2+3 geben. Dieser wird ja auch nicht extra genannt genauso wenig wie den Böllerschützen welcher ja nicht gerade neu ist bei den 27er.
    Die BAM geht vielmehr davon aus das sie nicht extra die einzelnen Unterkategorien der jeweiligen Scheine nennen muss weil die Inhaber ja wissen was sie dürfen und die Überlasser den jeweiligen Schein auch kontrollieren müssen , jeder Missbrauch ist strafbar . Die BAM ist z.B. auch über den Light 27er informiert, wurden ja oft genug von den Ämtern zu Rate gezogen.
    Also ich denke nicht das wir hier im Tal der Ahnungslosen leben ( Ausnahmen gibt es natürlich das will ich nicht bestreiten) und für die par Feuerwerker ,Hobby-Feuerwerker , Böllerschützen , Wiederlader und wer sonst noch so ein grünes Heftchen hat ( z.B. KFZ Mechatroniker die es für die Arbeit mit Airbags benötigen) das Rad neu erfinden halte ich für übertrieben.
    Wir Pyromanen(damit meine ich alle) sind doch nur ein kleiner Fliegenschiss in unserer Bevölkerung.:D
     
    Neonium gefällt das.
  24. Die BAM nennt die §§7 UND 27 bzw. 20 ???

    Liegt nicht gerade dort die Krux in der Vormulierung? Diese Wörtchen "UND" "ODER" machen mir indes zu schaffen!

    Und wenn seit 1977 doch eh alles Kat. 4 zu sein scheint und diese nunmal alle Unterklassen 1-3 vereinnahmt; wieso werden diese zusätzlich in den Gesetzestexten aufgedröselt?

    Will garnicht wissen in dem Moment (Unkenntnis?) wieviele 27er unlauter ausgegeben worden sind?

    Die alte Aussage war doch der 7er kann darf nicht ohne den 20er und umgekehrt?!
    Und der 27er kann darf alles, jedoch nur im privaten Bereich.

    Sone stinknormale Aufklärung ohne Hick - Hack wäre echt mal sehr hilfreich...:blintzel:
     
  25. Sorry ich bin blind! Wo finde ich das Urteil?
     
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