Pyrotechniker Feuerwerker-Lehrgang Deutsche Staatsangehörigkeit

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Pyro-Prometheus, 5. Januar 2013.

  1. Hallo, habe mal ne Frage, ist das richtig das ich für einen Feuerwerker-Lehrgang die deutsche Staatsangehörigkeit benötige ?

    Voraussetzungen für einen Lehrgang sind neben der Fachkunde ("Scheine", s.o.) ein Mindestalter von 21 Jahren, die Zuverlässigkeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung: man darf nicht als "Zündler" oder Straffälliger im Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister bekannt sein; ein polizeiliches Führungszeugnis reicht nicht aus!), die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die körperliche Eignung: Gebrauchsfähigkeit der Hände, ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, keine sonstige schwerwiegende Behinderung.
     
  2. Ich bin grad zu faul um Gesetzestexte zu studieren, aber als ich meine Fachkunde in Dresden gemacht habe waren einige Kollegen mit Schweizer Staatsangehörigkeit dabei, die aus reinem Interesse den Lehrgang in Deutschland besucht haben. Auf einen Erlaubnis/Befähigungsschein in D waren die nicht aus, wollten sich einfach weiterbilden. Ich fand das echt toll!
     
  3. Moin,

    den Lehrgang solltest Du auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit besuchen können. Allerdings kann die Erlaubnis versagt werden, wenn Du nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes bist.

    Siehe dazu §8 Abs. 2 des SprengG:
    Meines Wissens benötigst Du aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt des Lehrgangs, die dann ja dementsprechend zum Teil bei der zuständigen Behörde deines Staates eingeholt werden müsste. Das wird alles relativ schwierig, da es hier keine Harmonisierung der Rechtsgrundlagen gibt.

    Dazu solltest Du am besten den Lehrgangsträger ansprechen, die helfen Dir sicher gern bei deinem Vorhaben und können Dir dazu besser Auskunft geben als wir. Es hilft auch häufig mit den für deinen Wohnort zuständigen Beamten zu sprechen, da diese ja letztendlich entscheiden über deinen Antrag auf eine Erlaubnis/Befähigungsschein.

    Edit: Hier noch die Grundlage für die UB in §8a Abs. 5:

    Gruß,
    Fietje
     
  4. Ich wage mal zu behaupten, dass das laut EU recht nicht haltbar ist. Denn Laut EU recht gilt Berufsfreiheit. Insofern "müsste" jeder EU Bürger das Recht haben auch diese "deutsche" Berechtigung zu erwerben.
     
  5. Erstmal danke für die schnellen Antworten, werde mich mal weiter schlau machen. Mal sehen was am ende raus kommt.
     
  6. hier "hängt" auch noch die 2006/123/EG hinterher, welche 2009 fix und fertig umgesetzt sein sollte.... Ist natürlich eine Mammutaufgabe, aber wenn beschlossen, dann auch umzusetzen.
     
  7. es steht ja auch da "kann versagt werden" nicht "ist zu versagen". bei einer "kann-bestimmung" liegt es i.a. im ermessen der ausstellenden behörde, ob ein antrag angenommen oder abgewiesen wird.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden