Termin | News [CE-Kat.-F2 ohne BAM-ID] ZOLL / BAM / Verbringen / Verwenden

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von svenhoernchen, 27. Dezember 2010.

  1. Ich fürchte, da habt ihr schlechte Karten. Die EU Norm sieht die Abweichung von selbiger explizit vor - natürlich nur in eine Richtung. Strenger geht immer, lockerer als die EU-Richtlinie hingegen ist nicht machbar.

    Die Verwendung von Artikeln ohne BAM-ID ist also strafbar, nach wie vor. Auch eine Klage bringt hier nix, wie gesagt die einzelnen Länder können die Regeln strenger auslegen, das wird ihnen seitens der EU zugestanden. Da ändert sich auch nach 2017 nichts dran - solang die EU Richtlinie nicht nochmal verändert wird, wovon momentan nicht auszugehen ist.

    Die einzige Hoffnung die man hegen kann ist die, dass evtl. die Prüfkriterien der notified bodies vereinheitlicht werden, sodass nicht zwei Tage vor der ANgst Zulassungen widerrufen werden...
     
  2. Es ist eigentlich ganz einfach. In ganz Europa (Okay, Deutschland mal ausgenommen) braucht man nur das CE Zeichen/CE Nummer. Wenn man zum Beispiel in Polen Kategorie 2 kauft, kann man sie relativ einfach mit nach Tschechien mitnehmen (legal). Dies kann man auch mit der Kategorie 3 machen, solange sie in dem entsprechendem Land erlaubt ist.

    Nur in Deutschland ist weiterhin eine BAM Zulassung erforderlich. Und dies wird denke ich auch erstmal so bleiben. ;)
     

  3. also mit sowas bringst du ja selbst den härtesten pyro euro fan durcheinander...


    wo bleibt denn da der urgedanke..das innerhalb de EU alles leichter wird

    von PL u CZ nach Deutschland weil fehlende BAM illegal
    Umgekehrt wieder ok
    in Ö angleichung im sommer dieses jahr 2013 ( bks verboten )
    in belgien nachwievor erlaubt ( bks )
    in polen auch seit 2012 EU angleichung ( fp3 statt 4-5 bks ca; jetzt nur noch 2 gr. ///und man kann man eh kaufen was man will, Cipolla und zink 901 raketen (scheint die PL behörden nich zu jucken)
    UND die schweiz ...( Nicht EU )
    Hatt auch irgendwelche abschwächung oder strengere gesetzte die nächsten 2 jahre obwohl..da böller (bis auf kleinere mini SP Böllerchen erlaubt) Verboten sind--...
    in deutschland gibt es eh nix erwähnenswertes ...???
    achso...in den niederlanden sind SSW komplet verboten---
    und auf malta wird jede woche...von kirchengemeinde zu kirchengemeinde kugelbombe und co. verschossen .um zu sehen wer den lautesten bumms hat......
    Und, aber jez sein wir mal ehrlich.....zünden wir doch eh alles was man ....zum kauf angeboten bekommt...
    In diesem sinne...Die EU Funktioniert LOOOOOL

    ALSO IN SACHEN PYROTECHNIK hat die EU IN MEINEN AUGEN VERSAGT ! ! ! !
     
  4. Jetzt passt aber mal auf.

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html

    Nach diesem Bericht sind Feuerwerkskörper mit CE- oder BAM Nummer erlaubt !
    In Deutschland erteilt die BAM, z.B. eine CE-Nummer und in anderen Ländern halt eine andere Instutition, ebenfalls eine CE-Nummer.


    Der steht ja nirgends, das beide Nummern notwendig sind !!!

    Mein Beispiel aus dem Internet mit einer Batterie.... .
    ....CE-Nummer und F2 sind korrekt versehen (siehe Anhang).

    Müsste ja dann erlaubt sein[SIZE=2], oder [SIZE=2]etwa[SIZE=2] nicht !?[/SIZE][/SIZE][/SIZE]

    Also wo dann aber beim Zoll anmelden, wenn man was einführen will[SIZE=2] ([SIZE=2]m[/SIZE]it CE-Zeichen[SIZE=2])?[/SIZE][/SIZE]

    EU IST OK[SIZE=2],[/SIZE] DANN ABER BITTE MIT ALLEM SO VERFAHREN UND AUCH FEUERWERK ÜBERALL GLEICHSTELLEN[SIZE=2] IN DEN JEWELIGEN KATEGORIEN.[/SIZE]



    Beispiel aus I-Net.jpg
     
  5. Eine deutsche Gebrauchsanweisung ist meines Wissens nach ebenfalls Pflicht...
     
  6. Nein, ist es nicht. Nur weil beim Zoll falsche Infos gestreut werden heisst das nicht, dass die Richtilinie ausser Kraft gesetzt wird. Da hilft auch nicht mit dem Fuss aufstampfen und "Ooch Menno" sagen..

    Sicherlich hat sich Deutschland hier mit einem Sonderweg schön an der EU-Richtlinie vorbeigemogelt, aber dennoch sind die Artikel ausschließlich mit einem BAM-ID zulässig - und wir dürfen alle machtlos zuschauen.

    Und genau darin verbirgt sich der Grund warum hier Einschränkungen möglich sind.
    Siehe http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/sprengstoffrecht_medien/information_id-nummer_de.pdf
     
    Darude gefällt das.
  7. Stellt sich ja die Frage warum die BAM dann solche Mitteilungen herausbringt:
    http://www.bam.de/de/service/amtl_m...ffrecht_medien/recht_einord_pyrot_gegenst.pdf

    Falls ich da irgendwo überlesen habe (in der Mitteilung) das eine BAM-Nummer vorhanden sein muss, dann bitte nicht steinigen ;)

    MfG
     
  8. Ich glaube keinesfalls das der Zoll auf seiner Homepage eine falsche Angabe macht !

    Ebenso steht auf der Bam Seite nichts davon das diese Gegenstände illegal sind ;)

    Das Verbringen von CE gekennzeichnetem Feuerwerk der Kat.2 für "Normalbürger" und der Kat.3 für Erlaubnisinhaber bleibt also legal.

    ZITAT von der Bam Seite: "Seit 2009 sind legal auf dem Markt auch pyrotechnische Gegenstände mit EU-Konformitätsbewertung („CE-Zeichen“) folgender Kategorien nach der Richtlinie 2007/23/EG (in Klammer die vergleichbare Klasse nach altem Recht):
    F1 (P I), F2 (P II), F3 (P III), F4 (P IV),
    P1 und T1 (T1);
    P2 und T2 (T2)
    Personen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein für pyrotechnische Gegenstände KÖNNEN vom Grundsatz her nur Gegenstände der Klassen F1 und F2, T1 oder P1 MIT SICH FÜHREN."

    Über die Zulassung bzw Baumusterprüfbescheinugung / ID Nummer steht auf der Bam Seite etwas von einem ID Verfahren.

    Was aber eigentlich nur bedeutet das die Feuerwerkskörper die hierzulande in den Verkauf gehen bzw von Firmen hier auf den Markt gebracht werden, zusätzlich zur CE Prüfnummer noch diese Bam ID benötigen um verkauft und benutzt werden zu dürfen.

    Wenn es aber legal ist aus dem Ausland CE konforme Artikel nach Deutschland bzw über Deutschland in ein Drittland zu verbringen, kann damit die Bam ID umgangen werden.

    Es steht aber auch auf der Bam Seite unter dem Artikel ID Verfahren das solche pyrotechnische Gegenstände vor dem erstmaligen Verwenden der Bam angezeigt werden müssen.

    ZITAT:" Pyrotechnische Gegenstände sind demnach vom Hersteller oder Einführer vor der erstmaligen VERWENDUNG im Geltungsbereich des Gesetzes der BAM anzuzeigen" !

    ZITAT:" Die Forderung nach einem ID Zeichen im Zusammenhang mit dem ID Verfahren nach § 6 Abs. 4 der 1. SprengV gilt nur für Gegenstände, die ab dem 01.10.2009 in Verkehr gebracht worden sind bzw. erstmalig verwendet worden sind.
    Fehlen des ID Zeichen bzw. Fehlen der Anzeige nach § 6 Abs. 4 der 1. SprengV
    Für den Fall, dass die Gegenstände kein ID Zeichen haben bzw. der BAM nicht vor der erstmaligen Verwendung angezeigt worden sind, gibt es für Privatpersonen (Verwender bzw. Verbringer) keine Möglichkeit diesen Sachverhalt zu ahnden. Der Normadressat für den § 46 Nr. 1a der 1. SprengV in Verbindung mit dem § 6 Abs. 4 der 1. SprengV ist der Hersteller oder Einführer.

    Also bleibt alles beim alten, Verbringen und Besitz ist mit CE ohne Bam ID legal ! Das Benutzen / die Verwendung verboten !

    Aber wenn man es legal besitzen kann ist das Benutzen / die Verwendung im Prinzip nur noch eine Frage des persönlichen Gewissens... Wo kein Kläger...
     
  9. Dafür war die Regelung ja auch gedacht. Um die Handhabung mit Feuerwerk zu vereinfachen. Die BAM Geschichte ist typisch deutsch. Jedes EU Land ist verpflichtet die Feuerwerkskörper selbst ordnungsgemäß zu prüfen bevor es die CE Nummer vergibt. Da gibt es in jedem anderen EU Land benannte Stellen die das dürfen und machen. Nach ordnungsgemäßer Prüfung gibts das CE Zeichen (und der Rest muss auch noch drauf NEM, Stelle der Prüfung, deutsche Anleitung wenn für uns usw) Wenn die CE Nummer drauf kann man es ohne Probleme kaufen. Bei uns muss der Artikel halt nochmal angezeigt werden um dann die BAM Nummer zu vergeben. Schöner Mehraufwand. Aber die Einfuhr im kleinen Grenzverkehr von Artikeln ordnungsgemäßer K2 Artikeln mit CE Zeichen sollte so möglich sein. Darum gings ja. Nur das verwenden ist bei uns nicht möglich, da noch keine oder keine BAM Nummer !!
     
  10. Wenn man sich nicht nur die Texte der BAM und des Zolls ansieht, sondern auch einmal das SprengG liest wird man folgendes feststellen:

    weiter für den gewerblichen Bereich:

    und für den nichtgewerblichen Bereich:
    Also ist und bleibt das Verbringen von ptG (Einfuhr) in den Geltungsbereich des SprengG, also Deutschland, den Erlaubnisinhabern vorbehalten. Und um diese Gegenstände dann in den Handel zu bringen ist die BAM-ID obliogatorisch. Also ist nichts mit BAM umgehen.
    Ganz gleich, ob geprüft oder nicht.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  11. Sagen wir mal so an den letzten 3 Verkaufstagen des Jahres ist der Besitz und das Verbringen von Feuerwerk der Kat.2 auch für den Normalbürger erlaubt.

    Wenn man nun von Zoll oder Polizei kontrolliert wird und Ptg´s der Kat.2 mit CE, aber ohne Bam ID im Auto mit sich führen würde, wäre dies laut Gesetz nicht illegal.

    Die Verwendung, der Handel und Verkauf innerhalb der Geltungslinie des Spreng V ja, der ledigliche Besitz nicht.

    Könnte ja auch der Fall sein das jemand in Polen oder Tschechien CE geprüftes Kat.2 Feuerwek kauft und dann über Deutschland nach Belgien oder Österreich fährt, wo für die Verwendung keine Bam ID nötig ist ;)

    Das ganze ist eben typisch deutsch... Schwammige Formulierungen in den Gesetzen.
     
  12. ...genau so siehts aus ! In den 3 Verkaufstagen ist dies nämlich möglich ! Der sogenannte kleine Grenzverkehr. Haben darf man es nur verwenden nicht.
     
  13. dann zeigt mir mal die Stelle im SprengG um eure Aussagen zu untermauern... Ich bin gespannt. Tipp: §23, Abs2, 1.SprengV
    Und vielleicht solltet ihr bedenken, dass das SprengG grundsätzlich den Umgang & Verkehr verbietet und dann Ausnahmen zulässt...

    Um ptG einzuführen braucht man immer eine Erlaubnis, egal ob geprüft...

    Und außerdem gilt noch §6, Abs.4, 1.SprengV:
     
  14. Und wenn es sich nicht um eine "Einfuhr" im eigentlichen Sinne, sondern um eine "Durchfuhr" handelt ?
    Sprich so wie mein Beispiel oben ?

    Jemand kauft in Polen Artikel und das Endland ist Belgien, Deutschland ist nur Reiseweg !

    Das Spreng V ist nicht klar formuliert...

    In den zitierten Artikeln steht vor der erstmaligen VERWENDUNG im Geltungsbereich muss der Einführer es der Bundesanstalt anzeigen.

    Das bedeutet also wenn man die Artikel die man einführt im Geltungsbereich VERWENDEN möchte, dann müsste man sie anzeigen mit Bam ID Pflicht etc.

    Dort steht aber nichts davon wenn man die Sachen außerhalb des Geltungsbereichs kauft und verwendet und innerhalb des Geltungsbereichs nur weiter in ein Drittland verbringt.

    Warum sollte dies für Kat.2 Artikel an den erlaubten Verkaufstagen wo auch in Deutschland Feuerwerk der Kat.2 von Normalbürger ganz legal z.B im Auto verbracht werden darf verboten sein oder warum sollte man dafür eine Erlaubnis benötigen ?

    Sonst dürfte kein Belgier, Holländer oder sonstiger Angehöriger anderer Länder, sobald er durch Deutschland reist CE geprüftes Kat.2 Feuerwerk verbringen, obwohl in seinem Land die Benutzung erlaubt ist.

    Sprich Deutschland würde den freien Warenverkehr innerhalb der Eu blockieren, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Der Besitz alleine kann also nicht illegal sein.
     
  15. Weil in §23(2) 1.SprengV nur von Abbrand gesprochen wird( verwenden)

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
     

  16. Dann dürfte ja keiner der Normalbürger irgendwo, auch nicht an den erlaubten Verkaufstagen Feuerwerk einkaufen...

    Weil dies ja automatisch das verbringen mit beinhaltet.

    Das wäre doch Quatsch.

    Bevor ich irgendwo etwas verwenden kann muss ich es erwerben und anschließend verbringen.

    Und wenn nun der Erwerb und das verwenden außerhalb des Geltungsbereichs stattfinden, dann fällt dieser Artikel sowieso weg.
     
  17. Der Einkauf von Feuerwerk ist in Paragraf 22 der 1. SprengV geregelt, Par. 23 regelt lediglich den Abbrand.
    Für alle, die sich für die tatsächliche Rechtslage interessieren empfehle ich einen Blick in die aktuell gültigen Gesetze anstatt in weichgespülte Pressemitteilungen. Die SprengV 1 düfte hier für Kat. 2 Verbraucher am informativsten sein und ist nicht soooo schwer zu lesen ;) :

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/
     
  18. Dankeschön für den Link und Hinweis :)

    Dennoch steht da nirgendwo etwas davon, das es in der erlaubten Zeit (an den Verkaufstagen / Abrenntagen) für Normalbürger die 18 Jahre alt sind verboten ist Artikel der Kat.2 die eine CE Zulassung, aber keine Bam ID haben zu besitzen.

    Die Verwendung wird in §6 Artikel 4 untersagt.
    ZITAT: Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sind vom Hersteller oder Einführer vor der erstmaligen Verwendung im Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesanstalt anzuzeigen.
    Die Bundesanstalt vergibt zum Nachweis der Anzeige eine Identifikationsnummer.

    Der reine Besitz hingegen (an den erlaubten Tagen) ist nirgendwo als verboten deklariert.

    Wenn ich etwas besitze, dann heißt das doch noch lange nicht das ich dieses Besitztum auch automatisch im Geltungsbereich verwenden möchte.

    Oder wie würdest du auf mein Beispiel antworten:

    Jemand feiert Silvester in Österreich, weil er dort über die "Feiertage" (Silvester/ Neujahr) zum Skifahren ist.

    Er fährt am 30.12 in Holland los und nimmt dort CE geprüftes Kat.2 Feuerwerk mit ins Gepäck, einfach weil er vor Ort keine Feuerwerksartikel kaufen möchte, oder es seine Lieblingsbatterie dort nicht gibt.

    Auf der Reise von Holland nach Österreich passiert er logischerweise deutsches Gebiet.

    Dabei gerät er in eine Polizeikontrolle und erklärt dort das sein Zielland Österreich ist. Wo CE geprüftes Kat.2 Feuerwerk, wie in allen anderen europäischen Ländern, nach der Europarichtlinie für Pyrotechnik erlaubt ist.

    Doch die Polizisten werfen ihm trotzdem einen Verstoß gegen die Spreng V vor, weil sein Feuerwerk keine Bam ID hat und er deswegen nicht deutsches Gebiet betreten darf ???:dontthinkso::shocked:

    Das wär der Witz schlechthin !
    Denn davon ist nirgendwo die Rede, lediglich für die Verwendung hierzulande siehe oben §6 Artikel 4 wird eine BAM ID gefordert.

    Kann mir also nicht vorstellen, das man dafür verknackt werden kann.
    Aber wenn mir das jemand von euch schriftlich, mit amtlicher Unterschrift und Stempel auf den Tisch legt, dann glaube ich es und geb Ruhe :D
     
  19. Das von dir beschriebene Szenario würde letztlich nicht von der Polizei beurteilt sondern vor Gericht, wo dann hoffentlich die tatsächliche Sachlage entsprechend gewürdigt würde. Ich glaube kaum, dass wir dieses Szenario hier abschliessend klären können.

    Ich für meinen Teil würde mein Kat. 2 Feuerwerk, das sowohl in Holland als auch in Österreich erhältlich ist einfach im Zielland kaufen anstatt es quer durch die EU zu transportieren. Vielleicht bin ich da einfach zu pragmatisch... ;)
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  20. Würde ich ebenfalls tun !

    Mir ging es hier auch lediglich um mögliche Szenarien, in welchen die Spreng V höchstwahrscheinlich nicht zum Zuge käme.

    Bzw das in dieser nichts von einem Verbot des Besitztums von Feuerwerksartikeln der Kat.2 mit gültiger CE, ohne Bam ID steht, lediglich ein Verbot der Verwendung dieser bzw mit eingeschlossen der Verkauf und Handel im gültigen Bereich der Spreng V.

    Wäre tatsächlich einmal interessant zu so einem Beispiel Fall ein entsprechendes Gerichtsurteil zu hören

    Hat jemand ne gute Rechtsschutzversicherung :p:D.
     
  21. So schwer ist das doch nicht: alles was nicht ausdrücklich durch das Gesetz oder eine Verordnung erlaubt ist, ist schlichtweg verboten.
    Wenn also ein Sachverhalt nicht aufgeführt ist, dann ist es eben verboten.
    Wie willst du denn an Kat 2 ptG herankommen, die keine BAM ID haben? Geht ja nur durch Einführen, weil ohne BAM ID nicht in DE verkauft werden dürfen. Also siehe mein Beitrag weiter oben...

    Also nichts mit schwammig oder verwirrend.
     
  22. Du mach dir mal keine Sorgen mit deiner großen Shell inner Hand.. ;)
     
  23. Hehe, ja, aber das is der Knackpunkt.
    Mir hat der Kat 2 Kram auch nicht ausgereicht und da hab ich mich eben jahrelang bemüht, viele Kontakte in die Szene geknüpft und nicht zuletzt einiges an Kohle vebraten um auch die "dicken Dinger" schiessen zu dürfen.
    Wenn man sich einbringt, kreativ ist und gut mit Leuten umgehen kann, sollte das für niemanden ein Problem darstellen.

    Das ist halt der Weg, und nicht nach irgendwelchen vermeintlichen Gesetzeslücken zu suchen, die dir im Fall der Fälle das Genick brechen werden. Wer diesen Weg nicht beschreiten will oder aus irgendwelchen Gründen nicht beschreiten kann, der muss halt mit dem klar kommen was gesetzlich erlaubt ist.
    That's Life...

    Ja, oder was meinst Du wieviele das sonst als Ausrede benutzen würden...

    Diese Szenarien gibt es halt nicht. Immer wenn es um explosionsgefährliche Stoffe geht kommt das SprengG und die Verordnungen voll zum tragen. Ohne Ausnahme.
     
  24. Normalerweise ist es eher so, das alles was nicht ausdrücklich in einem Gesetz aufgeführt oder als verboten deklariert ist erlaubt ist.

    Wenn es in einem Gesetz Lücken gibt oder manche Dinge nicht aufgeführt sind, so hat das schon zu erstaunlichen Gerichtsurteilen geführt.

    Ich weiß nicht ob du mein(e) möglichen Beispiel(e) nicht gelesen hast ?
    Ich werde sie jetzt jedenfalls nicht mehr im konkreten aufführen.

    Nur soviel werde ich noch sagen.
    Der Kauf würde natürlich nicht in Deutschland stattfinden (also keine Bam ID nötig), die Verwendung würde ebenfalls nicht in Deutschland stattfinden (also ebenfalls keine Bam ID nötig).

    Es würde also keine Einfuhr für die Verwendung, welche eine Bam ID vorschreibt stattfinden, sondern lediglich eine Durchfuhr in ein Drittland, wo keine Bam ID zur Verwendung nötig ist.

    Und du willst mir jetzt erzählen, das man auch selbst für die Durchfuhr also nur für das verbringen von Land A nach Land C über Land B (Deutschland) eine Bam ID benötigt ???

    Das Deutschland, sollte es auch nur das Durchfuhr Land sein das Verbringen, den Transitverkehr von europaweit gültigem CE geprüften pyrotechnischen Gegenständen blockieren darf ?

    Anderes Beispiel: Ich kauf mir in Polen ne Hose und will damit nach Holland fahren, doch weil ich auf dem Weg damit durch Deutschland fahre und die Hose nicht der deutschen "Jeanshosennorm" entspricht ist die Durchfuhr untersagt und ich bekomm ne Strafe ???

    Siehe näheres hierzu:
    Der Transitverkehr ist allgemein der Verkehr durch Länder oder Staaten, die weder Anfang noch Ziel der Reise sind.
    Im europäischen Zollrecht ist dann vom Transitverkehr („DURCHFUHR“) die Rede, wenn eine Ware durch ein Staatsgebiet transportiert wird, OHNE EINGEFÜHRT und zum freien Warenverkehr abgefertigt (umgangssprachlich „verzollt“) zu werden oder eine sonstige zollrechtliche Bestimmung erhält, wie beispielsweise das Verbringen in ein Zolllager oder die Wiederausfuhr.

    Quelle wikipedia :D
     
  25. Das ist eben nicht der Knackpunkt. Hier gehts um die neue EU Richtlinie. Es geht nicht darum ob ich Artikel, die nur mit CE gekennzeichnet sind, verwende. Es geht auch nicht darum ob die Artikel K2 ausreichen.Es ist nun mal so geregelt seit der EU Richtlinie. Ich muss es nicht mal in ein anderes EU Land verbringen.Wenn ich es im EU Nachbarland privat erwerbe. Nicht zum Weiterverkauf oder zum Verwenden. Ich kanns haben, aber ohne BAM Nummer nicht verwenden. Es dürfte mir eigentlich niemand wegnehmen bzw beschlagnahmen.

    Ausgenommen natürlich der Dinge die bei uns ausgenommen sind. Wie zum Bsp ne Rakete über 20 g mit CE usw. Diese Sachen sind ja speziell nochmal per Gesetz ausgenommen. Für die gilt das nicht.

    Und alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten ! Aha, ist was ganz neues.
     
    Farben im Himmel gefällt das.
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