Handhabung & Technik Aufbau und Inhalt des Helfernachweises

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Firefighter112, 10. Mai 2013.

Schlagworte:
  1. Hallo Leute,
    da ich noch keine Schreibrechte für den GF Bereich habe kommt es hier rein.
    Vielleicht kann mir ja trotzdem wer helfen.

    Und zwar frage ich mich wie ein Helfernachweis aufgebaut sein sollte und welche Infos er enthalten soll.
    Ich habe mir das Nachweisheft von der Dresdner Sprengschule schicken lassen da ich dort irgendwann meinen Lehrgang machen will.
    Ich war überrascht als heute ein kleiner DIN A5 Umschllag im Briefkasten lag. Mir geht es jetzt nicht nach dem Aussehen oder Material. Egal ob es aus "Butterbrotpapier" oder ein edles Buch ist. Wichtig ist was drin ist ;)

    Mir geht es eher um den Inhalt. Es hat kleine Spalten. 4 Stück auf einer Seite. Aufgeklappt dann logischerweise DIN A4. Ich habe mit einem ganz anderen Aufbau gerechnet. Ich bin der Meinung gelesen zu haben das dort auch die Anzahl und Art der geschossenen Effekte aufgezählt werden.
    In dem Heft gibt es die Zündungsart und dann welche Art von Feuerwerk. Bodenfeuerwerk, Höhenfeuerwerk, Raketen und Bombetten.
    Ansonsten sind die Felder recht sperrlich ;)

    Ich werde dieses Heft auf jedenfall nutzen da es besser ist als ein Sammelsorium von Zetteln. Und wenn die das so ausgeben dann wird das auch schon seinen Sinn haben.
    Mir kam jetzt nur die Frage, weil wir leben ja in Deutschland. Und da wird ja bekanntlich jeder ... dokumentiert.
    Deshalb ist meine Frage wie andere so einen Helfernachweis aufbauen und welche Infos dort zu finden sind.
    Da ich ein ordnungsliebender Mensch bin (Nein ich bin kein Beamter ;) ) finde ich persöhnlich das dort zu wenig Dolumentationsfläche gegeben ist.

    So ein Heft finde ich sehr sinvoll. Schade das es nicht einheitliche Hefte gibt wie zb. ein Berichtsheft in einem annerkannten Ausbildungsberuf.
    Ich bin mal gespannt was ihr für Erfahrungen und Meinungen habt.

    Liebe Grüße
     
  2. Im Endeffekt sollte nur die Firma,der Verantwortliche,Datum und Art des Feuerwerks drin stehen das reicht alle mal.
     
  3. Ein Helferschein bedarf keiner speziellen Form.

    Es reicht eigentlich sowas:

    Hiermit bestätige ich Herrn XY die Teilnahme am Hochzeitsfeuerwerk vom 10.10.2010.
    Verwendet wurden Artikel der Kategorien I, II, III, IV. Die Zündung erfolgte elektrisch.

    Aktenzeichen der Anzeige:
    Verantwortlicher Pyrotechniker:
    Erlaubnisnummer und ausstellende Behörde:

    Unterschrift vom Verantworlichen.



    Das reicht eigentlich vollkommen. Es gibt Pyros die schreiben da nen ganzen Roman und listen alle Artikel bis zum kleinsten Quetschverbinder auf. Völlig unnötig.

    Ein Helferschein sollte/muss nachvollziehbar sein, mehr nicht.
     
  4. Ja so wie das aus dem Wiki, so habe ich mir das vorgestellt wie mein Nachweisheft aussieht.
    Der obere Teil ist eigentlich identisch mit dem Heft der Sprengschule.
    Nur das diese halt nicht die Effekte aufzählen.

    In beiden exemplaren gibt es aber nicht die Spalte für das Aktenzeichen der Anzeige.
    Dann sollte man das wohl noch irgendwo mit "reinquetschen".

    Jeden Quetschverbinder sollte man nicht aufzählen aber welche und wie viele F4 Artikel schon. Weil ein Helferschein für ein Feuerwerk wo 10 Bomben und ein paar F4er Kuchen und der Rest F2er geschossen wurden ist in meinen Augen kein Helferschein. Das wäre mir persöhnlich zu wenig. Davon lernt man nicht viel. Und ich glaube der ein oder andere Prüfer wird sich das auch fragen.

    Aufzählen von Art und Umfang der F4er auf jefenfall sinnvoll und nötig.

    Deshalb von mir auch noch mal die Frage: Würde das Wiki Nachweisheft angerechnet und ist es offiziel? Man will ja bei der Prüfung später mal nicht da stehen und dumm aus der Wäsche gucken wenn es heißt "Was haben Sie denn da mitgebracht?"

    Liebe Grüße
     
  5. Im Grunde geht auch eine ausgedruckte Exeltabelle...mein Lehrmeister hat mich auch so auf den Weg geschickt...2 Seiten A4..Alles prima.
     
  6. Ja da gibt es ja leider keine Norm wie so ein Nachweis auszusehen hat.

    Dann werde ich mal in den Copy Shop und mir dieses Nachweisheft anständig drucken lassen.
    Weil wir ist es wichtig das auch drin steht das F4 Artikel geschossen wurden und der Prüfer auch sieht an was ich da mitgewirkt habe.

    Schade hätte ich das vorher gewusst hätte ich mir die 7,50 € sparen können.
     
  7. die 7,50 kannste dir ja beim Lehrgang mit anrechnen lassen
     
  8. Stimmt, so geht das nicht ;)
    Als erstes muß eine DIN / EN her, die festlegt, wie das Teil analog von Geldscheinen gegen Mißbrauch und Manipulation geschützt wird. Für die Mindestanforderungen an geeignete Papierkriterien hätte ich spontane Ideen:
    Es darf ja schließlich kein Toilettenpapier sein. :dontthinkso:
    Trockenreißfestigkeit in Längs- und Querrichtung DIN EN ISO 12 625-4: 2005
    Nassreißfestigkeit in Längs- und Querrichtung DIN EN ISO 12 625-5:2005
    Durchstoßfestigkeit DIN EN ISO 12 625 -9:2005
    Perforationsfestigkeit DIN EN ISO 12 625-4:2005.
    Papierdicke DIN EN ISO 12 625-3:2005
    Wasserrückhaltevermögen EN ISO 12 625-8:2004
    Weichheit: DIN 10 954

    Selbstverständlich geht es im nächten Schritt nicht ohne detaillierte Angaben über die zu verwendende Hologramme, die biometrische Personenzuordnung, den zeitnahen Onlineabgleich der Daten, sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Antragstellers für den Druck in der Bundesdruckerei, incl. Auslandsaufenthalte und soziale Vernetzung.
    ... und eine, das alles berücksichtigende Gebührenordnung

    :crazy:

    Das Innenminsterium ist bestimmt aufgeschlossen für Verbesserungsvorschläge :)
     
  9. Mir wurde gesagt, dass die Tätigkeiten nicht zu vermerken sind, weil uninteressant für die Prüfung / den Prüfer. Die Schulung erfolgt gruppenbezogen und nicht auf den Kenntnis- oder Fähigkeitsstand des Einzelnen abgestimmt.

    Notwendig sind meines Wissens nach:

    • Angabe des Verantwortlichen und / oder der Firma,
    • Nummer des Erlaubnisscheins und der ausstellenden Behörde,
    • Ort und Datum des Feuerwerks,
    • verwendete Kategorien (Kat.F4).

    Es geht da nur um die eventuelle Nachvollziehbarkeit der Feuerwerke, zu denen der Schein gehört. Wobei sich da kaum einer die Mühe machen wird, denn der Erlaubnis- / Befähigungsinhaber versichert ja die Teilnahme und die Richtigkeit der Angaben.
     
  10. Kleiner Randnotiz meinerseits, wenn du nur nen Nachweis brauchst, mach ne Exel-Tabelle und lass es unterschreiben. Wenn du aber was willst, indem du nach Jahren noch drin schmöckern willst, nimm das Nachweisheft. Ich führe nun seit fast 14 Jahren ein Nachweisheft für´s Sprengen und les mir gern ab und an mal durch, wo ich schon überall mitgewirkt habe, bzw. kann nachschlagen wo und mit wem ich schon mal was gemacht habe.

    Gruß Kuni
     
  11. und bei den ganzen gekauften Nachweisen :bad: sollte noch eine Spalte mit dem Preis für den Schein dabeistehen...:blintzel:
     
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