Handhabung & Technik [Frage] T1 Indoor Effekte auf Hochzeit

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von maximustheone, 23. Juni 2013.

  1. Hallo,

    mal eine Frage bezüglich der Bestimmung von T1 Effekten im Indoor Bereich.

    Dürfen T1 Artikel zB
    Weco Eisfontänen 60s von Weco Feuerwerk bzw

    Bühnenfontäne silber 20s

    auf einer Hochzeit in einem gemietetem Raum eines Cafés unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben auf der Verpackung auch von Privat Personen wie mich verwendet werden?


    Wenn ja, bedarf dies einer Behördlichen Genehmigung und einer Abnahme wegen Branntschutz?


    Oder darf ich diese Frei verwenden?


    Bei der Fontäne mit 2m Effekt Höhe und einem Sicherheitsabstand von 3 Metern, ist eine solche Angabe auch sinnvoll? Wenn ich nur genau 3 Meter bis zur Decke habe?


    Gibt es die Möglichkeit die Eisfontänen Elektrisch zu zünden im Indoor Bereich? Und ist dies dann auch Legal wegen der Brandschutzbestimmungen? Oder dürfen E-Zünder im Indoor Breich nicht von Privat verwendet werden?


    Zweck dieser Fragen ist eine Überlegung zum Einsatz dieser T1 Artikel für den Hochzeitstanz.

    Wie gesagt erstmal reine Überlegung ob sowas machbar wäre.




    Gruß max
     
  2. Natürlich. Musst du genau so Beantragen wie als wenn du unterm Jahr ein Kat F2 Feuerwerk schießen willst nur das es bei T1/2 deutlich strengere auflagen gibt und das ganze ggf der Feuerwehr vorher vorgeführt werden muss!

    MfG
     
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  3. Naja, so stimmt das jetzt nicht wirklich.
    1. Um T1 zu verwenden brauchst du keine Ausnahmegenehmigung wie bei Kat. 2, sondern es langt, das anzuzeigen (wie Scheinis ja auch Feuerwerke unter dem Jahr nur anmelden müssen)
    2. Dafür brauchst du ne Ausnahme nach der Versammlungsstättenverordnung, die das Verwenden von offnenem Feuer in Versammlungsstätten untersagt. Dafür kann dann auch ne Begehung notwendig sein, es können auflagen gemacht und das ganze auch untersagt werden
     
    maximustheone gefällt das.
  4. Ich habe da aber im hinterkopf das der "normale" noch die Verwendung nachweisen muss, denn die Artikel sind nunmal für einen Technischen zweck , Produktionen , konzerte usw.
    So war es zumindest bei mir damals ! Und da wollte das die Feuerwehr auch gerne vorher einmal gesehen haben.

    MfG
     
  5. Aber die Feuerwehr mag es normal wegen der ausnahme der Versammlungsstättenverordnung sehen..
     
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