Handhabung & Technik Anzünder KAT 2 Schweizer Methode

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 11. Okt. 2013.

  1. Natürlich wird die Visco entweder angeritzt oder angeschnitten, manchmal lässt sich das " Schutzwachs" mit etwas hin und her bewegen auch "aufbrechen"...

    Wir hatten jedenfalls noch keine Kat. 2 oder 3 Batterie, die stehen geblieben ist...
     
  2. Wird hier in D oder A sicherlich auch genutzt. (Ich tue es zumindest mitlerweile) Bestimmt auch in Übersee, womöglich sogar auf der ganzen Welt.
    Alerdings nur bei Scheininhabern da Stoppine im Kat.2 Bereich (noch) nicht zugelassen ist.

    Greetz Markus
     
  3. @ Gloon Wilkommen in der Pyrotechnik wo alles beschrieben und in Gesetze hinterlegt wird, welche aber nicht genau definiert werden. :)

    1. Wir haben zwei von der BAM Zugelassene Produkte a) PTG und b) Litze oder Tape Match
    2. Man darf sie miteinander kombinieren,da das verleiten ja erlaubt ist
    3. Man darf die Visco nicht kürzen oder verändern ( anschneiden / kürzen),da es eine Bauartveränderung an sich ist.

    So und nun ist der Hase im Pfeffer begraben,je nach dem wie ich verleite verändre ich die Zündzeit was einer Art wieder eine Bauartveränderung darstellt,anders herum habe ich es aber irgendwo legal mit Hilfsmitteln gemacht die mir zur Verfügung stehen. Ich sehe hier drei Möglichkeiten:

    1. Man verbietet das Verleiten und entzieht Litze und Co. die Zulassung ( was ich für Schwachsinn halte den wer verleitete beschäftigt sich damit und macht es sicher)
    2. Man hört endlich auf alles bis ins kleinste Detail zu zerpflücken und lebt das Hobby den Beruf aus, so wie es regelkonform mit dem SprenG und der BAM und wer noch alles dazu gehört aus
    3. Oder man verfällt weiterhin in ein Wahn für alles eine Regelung zu haben und am besten noch eine Anleitung für jede Situation beim Feuerwerken. Die jenigen werden aber stets unglücklich in Ihrem Job sein und ständig in Konflikten verstrickt sein,denn manchmal muss man in der Pyrotechnik abwägen zwischen Gesetz,Möglichkeit,Erfahrung,welches aber nicht immer miteinander konform ist.
     
  4. PtG ist unverzündert und bezündert mit den zugelassenen Mitteln zum Abschuss freigegeben, an der Visco darf aber nichts geschnippelt und geritzt werden. Und nix..ABER und könnte, hätte Fahrradkette. Ist so und Feddich!

    Nur beim Transport der PtG ändert sich was wenn verzündert ist, mit Auto durch die Gegend fahren is dann zumindest offziziell nichts mehr.
     
  5. Genau so ist es mit dem Hasen und Pfeffern.
    Und da es ja hier um E-Anzünder gehen soll .
    Der Erwerb und die VERWENDUNG von E-Anzündern für Nicht-Scheininhaber ist erlaubt.
    Folglich ist es auch erlaubt die Teile irgendwie anzubringen.
    Ende.

    Es geht hier einigen auch nicht darum die Rechtslage zu hinterfragen sondern einfach nur um Stunk zu machen. Also Pyrotechniker ist das Behandeln einer Kat Visco ja eigentlich egal. Ausser im Bezug auf die Sicherheitsabstände bei nicht veränderten Kat 2 Artikeln. Aber da die Pyrotechniker in diesen Forum in der Regel gut ausgebildet sind und ihren Schein NICHT durch die Teilnahme an einer handvoll gekaufter Schulungsfeuerwerke und durch eine Prüfung die jeder besteht , erhalten haben, wissen sie natürlich was sie dürfen oder nicht. Für uns NICHT-Schein-Inhaber schreibt nun mal die BAM (beauftragt durch die Regierung) vor was wir dürfen und nicht und nicht Hinz und Kunz. Manche wollen es nicht wahr haben, ist aber so.

    -Cut-

    Ich verwende eigentlich nur ungern Tapematch. Ich traue der Klebekraft nicht so recht. Aber wenn ich die obige Methode so sehe und mir vorstelle über das Tapematch jetzt noch Klebeband zu kleben, wäre es mal eine Überlegung wert. Es geht scheinbar wesentlich schneller. Daher wollte ich ja auch mal eure Erfahrungen lesen, wie ihr so Verzundert.
    Und eigentlich sollte es nur um Methoden gehen die auch ein Nicht-Pyro anwenden darf.
    Pille ins erste Rohr mag sicher sein und sicher zünden ,darf man als Laie nur nicht. Und wenn ich ehrlich bin , ob nun die Artikel eine halbe Sekunde früher oder später zünden ist ja auch egal, ist nur Silvesterfeuerwerk, schön ist es aber wenn alles zündet. Mir auch zu unsicher mit irgend welchen Gerätschaften in den Rohren rumzustochern auch wenn mein polnischer Pyro Freund mir das immer ans Herz legt. Ich denke die oben gezeigten zwei legalen Methoden sind die mit der grössten Zündsicherheit für NICHT-Scheininhaber. Oder zaubert noch jemand ein Kaninchen aus dem Ärmel ? :D
     
  6. Hi,

    um nochmal auf die Sache mit dem "darf nicht schneller zünden" zurück zu kommen: Es steht auf den Kat2-Sachen meistens drauf "am äußersten Ende der Zündschnur entzünden" und diese Verzögerung ist in den Zulassungsbedingungen für Kat2 auch nochmal festgelegt. Deshalb würde ich mich Carsten damit anschließen, dass die Zündung - auch wenn sie über ein zugelassenes Anzündmittel erfolgt - ebenfalls grundsätzlich am äußersten Ende der Zündschnur zu erfolgen hat.
    Ob dadurch die Zulassung des Artikels selber erlischt darüber kann man sicherlich streiten. Es liegt aber definitiv keine bestimmungsgemäße Verwendung mehr vor, denn die Aussage, dass am Ende der Zündschnur gezündet werden muss, ist Teil der Zulassung und Gebrauchsanweisung.
    Wenn jemand mit der entsprechenden Fachkunde das anders als vorgesehen benutzt ist das absolut in Ordnung. Der darf auch Feuertöpf, die definitiv dafür vorgesehen sind nach oben abgeschossen zu werden in einem 360°-Fächer verwenden. Für jemand ohne entsprechende Fachkunde könnten sich - und auf mehr hat Carsten nicht hingewiesen - dort im Fall der Fälle Probleme z.B. mit der Versicherung ergeben. Die sind nämlich ganz heiß drauf, sich irgendwelche Schlupflöcher zu suchen um eben doch nicht zahlen zu müssen. Das wird übrigens mit der Höhe des Schadens immer intensiver. Wenn einem so was passiert ist man dann aber immerhin nicht der Erste der auf seinem Schaden wegen solcher strengen Auslegungen (oder Tricksereien?) sitzen bleibt.

    @doc: Das Schreiben der BAM sagt übrigens nicht aus, dass die Gebrauchsanweisung ignoriert werden darf. Dort ist nur festgehalten, das Laien _überhaupt_ Anzündmittel an Kat2-Artikeln anbringen und verwenden dürfen. Zum _wie genau_ das passieren muss, steht da nichts! Damit kannst du dich in der Frage auch nicht darauf berufen!

    Gruß,
    Tobi

    P.S: Inhaltsleere "Troll hier nicht rum"-Aussagen habe ich mal gekürzt. Nächstes Mal gibts für sowas eine Karte. Auch der rechtliche Aspekt muss bei solchen Themen beleuchtet werden dürfen, auch wenn es einigen vielleicht nicht schmeckt zu hören was sie vielleicht nicht dürfen.
     
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  7. Scheinbar sind manche da kleinlicher als die BAM selbst. Wenn das jemandem zu unklar oder zu unsicher ist, würde ich an die BAM schreiben und darum bitten, das z.B. Verzünderung künftig nur noch mit entsprechenden Konnektoren zugelassen wird, so würde am "gewünschten" äußeren Ende angefeuert.

    Wie gesagt..wenn da jemand schlafende Regulierungshunde wecken möchte..bitte. Die meisten hier scheinen aber auch so klar zu kommen.
     
  8. Och... so abwegig ist diese Auslegung nicht. Guck mal im PDF der BAM nach - da ist zwei Mal ausdrücklich die vorgesehene "Anzündstelle" erwähnt mit der man das Anzündmittel verbinden darf. Außerdem steht da ebenso ausdrücklich drin, dass die Bedienungsanleitung beachtet werden muss.
    Aber auch hier muss jeder selber wissen was er da tut - nur nicht drauf hinzuweisen und seine Methode als "damit klappt alles" zu verkaufen ist einfach nicht fair denen gegenüber die auf der sicheren Seite sein wollen..
     
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  9. Nun ja wenn man es so sieht kann ich die Visco ja nicht mehr am äußersten Ende entzünden da dieser beim erlaubten Anbringen der erlaubten Anzündmittel in der Regel nicht mehr zugänglich ist. Auch kann ich mich nicht mehr rasch entfernen da ich ja gar nicht mehr am Artikel bin. Also hebelt die Erlaubnis der Verwendung der Anzündmittel in mind. zwei Punkten die Gebrauchsanweisung aus.
    Das das Anbringen von Anzündmittel an die Visco deren Verzögerung beinflusst wird auch den Leuten bei der BAM klar sein, die sind auch nicht dumm. Aber es erhöht die Sicherheit - Entfernung. Überings die Versicherung privater Zünder sollte Fahrlässigkeit abdecken, manche decken sogar grobe Fahrkassikeit ab, mal in die Police schauen ggf Versicherung wechseln.
     
  10. Stimmt schon soweit was da bei der BAM steht und ist mir bekannt. Und wenn jemand schreibt das es beim loslassen des Knopfes schon losgeht, übertreibt derjenige entweder etwas oder hat doch z.b. die Visco gekürzt o.ä., zweiteres unterstelle ich natürlich nicht.

    Ansonsten dürfte der Brennvorgang meist sowieso am Ende der Visco beginnen, auch wenn die Zündpille mal paar mm unterhalb des Kopfes liegt, sei es beabsichtigt oder beim werkeln noch etws verrutscht. Der Zeitunterschied der gesamten Brenndauer dürfte da wohl im zehntel Sekunden bereich liegen.

    Aus reinem Interesse werde ich aber selbst mal paar Tests machen (wollte ich sowieso schon lange), unter Einwirkung welcher Befeuerung und wie schnell eine Visco zu brennen beginnt, wenn man nicht am Ende/Anfang ansetzt sondern mitten drin an der Ummantelung. Natürlich nehme ich da ein reines Stück Visco und benutze dabei keinen fertigen PtG!!. Oder hat das jemand anders schonmal probiert?
     
  11. Weder habe ich übertrieben, noch an der Visco rum gespielt.
    Ich hab oben beschrieben wie ich verzünder...und nochmal, wie lang brennt ein 2cm langes Stück rote Litze? Das ist die Verzögerung bis zur Zündung.
     
  12. #37 BumBum, 14. Okt. 2013
    Zuletzt bearbeitet: 14. Okt. 2013
    Richtig..sorry, hab da Beiträge verwechselt. So in etwas mache ich es auch meistens, nur das ich die Litze nicht so nah ans Loch lege, dafür drücke ich halt 2-3 Sekunden früher. Wobei selbst bei der immer gleichen Methode die Anbrennzeit oft ein klein bischen variieren kann, je nach Aufbau und Charge vor allem von Cakes.

    MT nehme ich teils auch, vor allem aber bei Auf-Schlag/Doppelseitiger Zündung.
     
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