Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. Nov. 2009.

  1. Ich möchte zwei Aussagen zur Diskussion stellen.

    *Bauchweh*
    Die Aussage: "Hierbei handelt es sich ..." impliziert eine nachprüfbare Tatsache - ist imho aber schlicht eine subjektive Interpretation.
    Ich sehe es gar anders:
    Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Regeln mehrfach geändert, seit Verbundfeuerwerk und Raketen mit knackigen Zerlegern üblich waren - niemals sah er sich veranlaßt, die entsprechenden Regeln der 1.SprengV zu verändern.
    Die "Vermutung" der Gesetzgeber wäre zu oberflächlich, um zu erkennen, was er tut - halte ich für grenzwertig - zumindest sollte es nicht Grundlage einer Handlungs"anweisung" sein.
    Mir fehlt eine Quelle für diese hmm Hypothese.
    Insbesondere wäre es doch interessant zu klären:
    Wenn es eine Ruhezeit "außerhalb der Silvesternacht" gäbe (wie hier angenommen innerhalb des Zeitraumes der 48 freigegebenen SprengV1-Stunden), dann müßte es doch systematisch schlüssig auch "keine Ruhezeit innerhalb der Silvesternacht" geben.
    Also eine - wie auch immer geartete "Freigabe".
    Wo sollte die herkommen, wo steht sie, wenn nicht aus der vom BundesSprenggesetz ermächtigten SprengV1 ?
    ... anders formuliert: Wer erlaubt denn, dass man an Silvester - sprichwörtlich mitten in der Nacht - so einen Radau machen darf ? ... und das noch innerhalb eines Feiertages (dem 01.01) ?
    Na, die 1.SprengV :blintzel:
    ... wer oder was denn sonst ?


    LG
    Thomas
     
  2. #277 Minos, 6. Nov. 2013
    Zuletzt bearbeitet: 6. Nov. 2013
    Hier sind in der Silvesternacht (31. 12. ab 22:00 Uhr) die entsprechenden §§ des ImmissionsSchutzG NRW (Lärm, Nachtruhe) aufgehoben. So jedenfalls mal das Ordnungsamt der Stadt Dortmund in einer Auskunft per E-Mail vor ein paar Jahren. Ich finde das Schreiben leider nicht mehr, sonst könnte ich genau zitieren.
     
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  3. Hallo,
    auf meine Anfrage im Jahr 2010 erhielt ich von der Stadtverwaltung folgende Auskunft:


    Sehr geehrter Herr ...,

    die einschlägige Bestimmung des § 23 Abs. 1 der 1. SprengV – Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz lautet:

    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (alte Klasse II) dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Danach wäre das Abbrennen des handelsüblichen Silvesterfeuerwerks prinzipiell in der von Ihnen genannten Zeit am 31.12. ab 00:00 Uhr bis zum 01.01. 24:00 Uhr erlaubt.

    Dabei ist jedoch zusätzlich die Bestimmung des § 9 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen – Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG zu beachten.
    Danach sind von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Das bedeutet, dass die genannten Feuerwerkskörper am 31.12. frühestens ab 6 Uhr und am 01.01. spätestens bis 22 Uhr abgebrannt werden dürfen.

    Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    gez.

    ...
    Stadtoberinspektor
     
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  4. Jo, in dem §9 steht quasi drin, dass die Betätigung von 22 Uhr - 6 Uhr in der Nacht vom 31.12 zum 1.1. erlaubt ist, sonst ist es verboten

    Nach diesem Gesetz habt ihr in NRW wirklich eine Landesweite Einschränkung für den Abbrand von Feuerwerk, welches Lärm verursacht (also auch Batterien und Raketen) und dürft solche Artikel nur in dem von dir genannten Zeitraum 31.12. 06:00 Uhr - 1.1. 22:00 abbrennen. Die Kommunen können das für Feuerwerkskörper mit reiner Knallwirkung (Böller) natürlich noch weiter einschränken.

    Herzlichen Glückwunsch :p

    Bei uns z.B. gibt es so ein Gesetz meines Wissens nicht. Dafür dürfen wir bei uns in der Stadt Böller aber am 31.12. erst ab 16:00 Uhr zünden und müssen am 01.01. um 06:00 damit aufhören.
     
  5. Was mich persönlich angeht, habe ich in den vergangenen Jahren immer alles gegeben:D

    Das heißt, am 31. ab ca. elf Uhr, mit Pausen, sämtliche Artikelgattungen :D, bis nachts um drei, inkl. Aufbau eines größeren elektrisch gezündeten Feuerwerks mit ca 70 Batterien...

    Am 01.01. nachmittags beim aufräumen geht es noch weiter mit Knallkörpern, und dann abends nochmal für eine gute Stunde mit schönen Raketen, diversen Knallkörpern, Bombenrohren, Vulkanen usw. Dann ist es mir auch genug...:blintzel:

    Nur die Wartezeit danach dauert mir zu lang. Es wäre schön, wenn es einen weiteren Tag im Jahr zum Zünden gäbe.
     
  6. Ein LANDES Immisionsschutzgesetz, das Bundesrecht einschränkt :p
    Der Bund hat festgelegt, was (Kategorien incl. spezifischer Lautstärkepegel), wann und wo von wem abgebrannt werden darf. Er hat den Bereich zum Schutz (Krankenhäuser, Reeddächer usw.) und exakte Kompetenzen für Länder und Kommunen und deren Handlungsspielräume festgelegt (Zeiten für Knallfeuerwerk, Allgemeinverfügungen). Der Bund HAT (imho ohne jeden Fitzel an Zweifel) Gebrauch von seiner Gesetzgebungszuständigkeit gemacht.
    Nebenbei:
    Was auch immer ein Sachbearbeiter meint, meinen zu müssen (und da hab' ich schon die haarsträubensten Aussagen erlebt), er ist auch nur ein Mensch :)
    ... und auch ein Landesparlament (insbeondere das in NRW) hat keinen Anspruch auf Weisheit, oder wie sollte man den (vom Landesverfassungsgericht Münster bestätigten) Bruch der eigenen Verfassung in 2011 sonst einordnen ?
    ... Aber ist auch schnuppe: Soll es jeder machen, wie es es verantworten mag (und dabei hilft eine begründete Meinung schon sehr) - ich weigere mich nur, Aussagen wie "das darf man aber nicht" unkommentiert hinzunehmen, wenn ich es für Blödsinn halte. Dazu stehe ich dann eben auch - vorm bösen Richter, wenn's dumm läuft und dann reden wir über Verhältnismäßigkeit :phantastic:

    LG
    Thomas
     
  7. Wie ist das denn bei uns in Sachsen genau? Kann das mal jemand erörtern? Ich hatte vor paar Tagen auch son Streitgespräch zu dem Thema. Hier hält sich die Meinung, das erst am 31. um 18Uhr losgehenn darf und am 1. um 6 Uhr Schluss ist. Ich bin aber der auch der Meinung das es länger ist.
     
  8. Es geht um Immissionsschutz, nicht um vom Bund abweichende Sonderregelungen des SprengG oder im speziellen zu PtGs. Hier könnten die Länder durchaus Kompetenzen haben. Der Satz "Bundesrecht bricht Landesrecht" ist längst nicht immer so leicht anzuwenden (eigentlich die Ausnahme).

    Hier mal der Wortlaut des bereits von just4fun erwähnten §9 LIMSchutzG NRW:

    Die Bemerkungen zum vom Münster "kassierten" Haushalt 2011 sind Fehl am Platze. Er verstieß gegen Landesrecht, das Urteil war absehbar (und wurde vielleicht sogar bewußt in Kauf genommen) .
     
  9. "Sehr geehrter Herr ...,



    das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk ist in Braunschweig am 31.12. und 01.01. ganztägig zulässig.



    Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.



    Mit freundlichen Grüßen"

    So die Antwort vom Ordnungsamt in Braunschweig
     
  10. Jap. Ich hatte den 72 GG herangezogen, um exakt jenem Umstand Rechnung zu tragen und mögliche, aus der Föderalismusreform abgeleitete Ermächtigungen auszuleuchten.

    Was auch immer im LandesImmissionsSchutzG NRW steht:
    Wenn es nicht über einem Bundesgesetz (und den daraus ermächtigten Verordnungen) stehen darf, kann es (zumal hochspezialisierte) Bundesnormen nicht stechen - ich vermute, soweit ist das Konsens.

    In diesem Zusammenhang wäre vielleicht eine Diskussion über die Einordnung des IMSchutzG in den Naturschutz i.S. des 72 GG ein Ansatz.
    Natürlich was das ein Bruch der Landesverfassung ... was sonst ? (Ich hatte nie behauptet, es ginge um die Verfassung der BRD.)
    Ich nahm dieses Beispiel, um einen Hinweis zu geben, dass die die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen haben - aber wenn sie sehenden Auges ihre Verfassung brechen (wenn es denn so gewesen wäre), sind sie natürlich nicht mehr als unwissend einzuordnen. Als was aber dann ?
    Dumm ? Dreist ?
    Meiner Meinung nach: vorsätzlich verfassungsfeindlich. Nicht anders.
    Vorsätzlich einer Landesverfassung in den Ar* zu treten, ist wohl nicht so schlimm, sie haben offensichtlich geahnt, dass sie ungeschoren davonkommen ? Alles nur zum Wohle des Volkes :p.
    Ich seh's ein - sie wissen anscheinend genau, was sie tun - auch und gerade wenn ihnen die Gesetze - nee: die (eigene) Verfassung schnuppe wäre - ist dann ja nur ein unverbindliches Vorschlagswesen fernab der politischen Realitäten.
    Da werden sie auf der anderen Seite schon ganz exakt wissen, wie weit sie bei ihrem ländlichen ImmissionsschutzG gehen dürfen.
    Klar.

    :sad:
    Thomas
     
  11. Hi,

    die Ruhezeiten gelten IMMER; werden für die Nacht vom 31.12 auf 01.01 ausser Kraft gesetzt.
     
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  12. Hmm .. und vom wem ?
    ... insbesondere im Rest der Republik ohne das NRW-LImSchG ?
    Post 276 ... letzte Frage.
    (Behaupten, dass was wäre - ist zu leicht, aber ohne Begründung /Quelle dreht man sich im Kreis - oder am Rad ... )

    :unsure:
    Thomas
     
  13. Also in Dortmund ist es ganz einfach erlaubt ist am 31.12 bis zum 01.01 Man muss in Dortmund in der Nacht zum 31.12 muss man nur die Ruhezeiten einhalten von 22Uhr bis 6Uhr logischerweise. Das heißt dann auch dass am 01.01. um 22 Uhr Schicht ist.........

    Quelle: Ordnungsamt Dortmund

    MFG
    RingRocket
     
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  14. Schön, dass das OA sich mittlerweile so klar ausdrückt. Als ich vor vier Jahren anfragte, bekam ich eine sehr konfuse Antwort. LImSchG gälte nicht für Silvesternacht, daher sei Feuerwerk ab 22:00 Uhr erlaubt (! :shocked:??? :D). Außerdem stand in der Mail, es werde gebeten, trotzdem möglichst erst kurz vor Mitternacht mit dem Feuerwerk zu beginnen.
     
  15. Wenn man zwischen "Uhr" und "erlaubt" noch ein "ebenfalls" setzt, dann passt der Satz doch. ;)

    Aber an Alle aus NRW (Hallo Trauersuse!):
    Hier sieht man, dass ein Erstschlag bei uns am 31.12. um 0.01Uhr nicht drin ist!
    Das finde ich auch richtig so, denn viele Leute müssen am 31.12. noch Arbeiten und früh raus, es ist ja im Grunde ein normaler Werktag. Während das Arbeiten am 01.01. eher die Ausnahme ist.
     
  16. In der E-Mail die ich von Ordnungsamt bekommen habe, empfinde ich als sehr freundlich ausgedrückt und wenn ich noch weitere Fragen haben soll ich mich gerne Telefonisch mit ihm in Verbindung setzen.

    Gruß Patrick
     
  17. Bremen wie immer,


    Nach Mitteilung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Amt für Arbeitsschutz und Immissionsschutz) darf am 31. Dezember nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (am 1. Januar bis 01.00 Uhr) geknallt werden. Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – Silvesterfeuerwerk – mit ausschließlicher Knallwirkung. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P). Zudem dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen grundsätzlich überhaupt keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Das gleiche Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von 100 Metern um stroh- und Reetdach Häuser.
     
  18. Berlin:

    Wie letztes Jahr, am 31.12. ab 18 Uhr bis 01.01. 07 Uhr. Gilt für alle Bezirke

    Quelle: Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf per E-Mail
     
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  19. Also wenn ich alles richtig verstehe, dürften wir in unserem Fall keine Probleme bekommen, oder?

    Wir planen unser ca. 10-minütiges Hauptfeuerwerk am 1.1. um 18 Uhr abends in ländlicher Gegend zu zünden. Reine Knallartikel in Form von Salutschlägen oder Böllern werden dabei nicht eingesetzt.

    Oder besser trotzdem beim Ordnungsamt anfragen?
     
  20. Also ich habe gestern an die zuständige Person im Ordnungsamt eine Mail geschickt, mit der Bitte um eine schriftliche Bestätigung/Schreiben wann bei uns das Abbrennen von Kat. 2-Feuerwerk an Silvester/Neujahr erlaubt ist. Gespannt warte ich auf Antwort :)
     
  21. Jemand ne Ahnung wie das für die Stadt Essen ausschaut? Ansonsten frage ich mal beim OA nach.
     
  22. Also ob ich jetzt in Wedding oder Lichtenberg feier is egal gleiche Zeiten ja?
     
  23. Wenn man Wedding und Lichtenberg zu "alle Bezirke" zählt, scheinbar ja. :D
     
  24. Ja, so hat es mir die Dame vom Ordnungsamt geschrieben.
     
  25. ... und wenn man "alle Bezirke" auf die BRD bezieht, wird es noch einfacher :kicher:

    LG
    Thomas
     
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