Signalmunition Starenschreck und Co

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von birdbanger, 6. Dez. 2013.

  1. allso ich kann mit sicher heit sagen das sie bei uns 1988 das letzte mal im freien verkauf waren. das weiss ich daher weill meine tante damals ein schreibwarengeschäft hatte und die dinger auch verkauft hat, und grosse mengen damals an ein winzer, bei uns sagte man zu den VO, auch weinbergheuler
     
  2. #27 Tabs, 6. Dez. 2013
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dez. 2013
    Versuchen wir's mal mit Logik:

    1976 wäre m.E. sehr wahrscheinlich.

    Halten wir mal fest:

    a) Die Vogelschreck von Zink haben eine der tiefsten, möglichen BAM-PMII ID's:

    BAM-PMII-0003

    b) somit ist erwiesen, dass Vogelschreck umgehend nach Einführung der BAM PM Klassen der Klasse PM II unterstellt wurde. Wäre die Unterstellung der VS unter PM II erst später geschehen, wäre die BAM-PMII- ID zwingend höher.

    c) Die erste mir bekannte Nennung von PMI und PMII findet sich in der 1. WaffV zum WaffG 1976:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffv_1_1976/gesamt.pdf

    Unterstellen wir, dass es sich dabei um den Verordnungstext 1976 handelt, ohne spätere Anpassungen (Vermutung)

    d) Mit der Novelle 76 sind also die beiden Klassen geschaffen worden (davor gab es nur das ReichsWaffG, das jedoch in wesentlichen Teilen föderalistisch geprägt war. Von einem homogenes Bundeswaffenrecht konnte keine Rede sein. Das wurde erst nach einer GG Änderung 1972 möglich. Ohne bundeseinheitliches Waffenrecht auch keine bundeseinheitliche MES/WBK Pflicht für Pyro Mun. Die PM Klassen wären also nach dem alten föderalen WaffR (<1976) sinnlos gewesen. Erst ab dem BWaffG 1976 ergäben sie Sinn.

    Unter Anwendung der Erkenntnisse aus b), steht somit fest, dass die VS von Anfang an, nicht etwa bei einer weiteren Novelle zu einem späteren Zeitpunkt, in PM II klassifiziert wurden. Nehmen wir die Erkenntnisse aus c) dazu, dürfte das um das J. 1976 geschehen sein.

    Offen ist:
    1) Was war vor 1976?, sind die Artikel bereits davor unter das damalige SprengG (Klasse T ?) gefallen? Falls ja, wäre die Einführung der Klasse PM II faktisch eine Erleichterung gewesen, denn dann bräuchte der Nutzer nur noch eine WBK, nicht zusätzlich noch eine Erlaubnis nach dem SprengG.

    2) Ab wann fielen VS unter welche Klassen nach dem SprengG? - falls das überhaupt für den Threadersteller von Belang ist.

    Das Statement hier hat mehr den Stellenwert eines logischen Schlusses. Sicher bin ich mir keineswegs. Habe leider sämtliche Unterlagen zum WaffG 1976 vor fast 10 Jahren vernichtet.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  3. Ein Schreibwarengeschäft mit einer Lizenz PMI oder PMII zu verkaufen? Dazu ist m.W. zwingend eine Munitionshandelserlaubnis nötig.

    Wäre es denkbar, dass die ein oder andere PMI (es gab ja mal Pseudo- Vogelschreck ohne Knall in PM I) ebenfalls eine BAM Zulassung als Feuerwerk hatte? Ähnlich wie die heutigen Vogelschreck PM II und Kl IV sind?
     
  4. 1988 kann nun wirklich nicht sein, viel zu spät, sorry...und Winzer bekamen damals recht einfach einen MES, besser gesagt oftmals der örtliche Winzerverein, der dann die Vogelschreck verteilte.
    1988 war ich 15 das hätte ich gewusst...muss früher gewesen sein.

    Die Geschäfte bekamen auch relativ einfach die Waffenhandelserlaubnis, deshalb haben die Haushaltswarengeschäfte mit Eisenwarenabteilung heute oft noch die Erlaubnis, kenne etliche!
     
  5. Ja, zu finden im [thread=30354]Thema[/thread] von CannonCracker.

    Nö, das war noch ein anderes Gemisch, reines BKS wurde da nicht verwendet (in normalen ptGs). Da gibt es im Forum aber schonwas zu, mal suchen. So, genug ot.
     
  6. Noch eine kleine Ergänzung von mir:
    Die 2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffenG beschreibt unter 29.2.6., daß ein MES nicht nötig ist, wenn weder ein Treib-noch pyrotechnischer Satz von mehr als 10 g noch ein Knallsatz enthalten ist. Gleichzeitig wird auf die §7 der 1. VO zum WaffG verwiesen, wo explizit PM1 vom MES ausgenommen wird, also PM II MES-pflichtig ist.
    Die Fundstellen sind aus Bekanntmachungen der Texte aus dem Jahr 1979. Frühere Bekannmachungen habe ich momentan nicht bei der Hand, die genannte VO und Verwaltungsvorschriften ergeben sich aber als Folge aus dem Waffengesetz vom 1976, BGBL 8.3.1976.
    In der ersten VO zum Waffengesetz steht auch was von einer Übergangsfrist für bestimmte PM II.
    Bei der Durchsicht der alten Unterlagen ergibt sich ein daher wenig der Eindruck, daß manche Waffenläden einen Graubereich gesehen haben und damit ihr Gewissen beruhigen konnten, wenn sie VS abgegeben haben.
    Für mich ist aufgrund der erwähnten Nummernvergabe bei Zink jetzt auch klar, daß es 1976 gewesen sein muß.
    Aber aufgrund verschiedener evtl. wiederholter Bekanntmachungen von Verordnungen und Vorschriften zum WaffG von 1976, die allerdings ein späteres Datum haben steht der schriftliche Beweis sozusagen aus, man bräuchte ältere Veröffentlichungen. Vielleicht haben wir ja einen Juristen hier, der seine Doktorarbeit darüber schreiben will. :D:D
     
    Bilsom und Tabs gefällt das.
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