Handhabung & Technik [2017] Übergangsregelungen nach EU-Richtlinie

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Disher, 27. Januar 2012.

  1. Wieso - mal kurz nachdenken - sind 500g Satzmenge nicht mehr als 200g? ja
    Müssen laute Batterien Blitzsatz enthalten? nein
    können Batterien auch reine Schwarzpulverartikel sein und trotzdem beeindruckend laut zerlegen? ja
    ist dies schon jetzt so? ja

    Woher kommt also die Aufregung?:rolleyes:
     
  2. Hallo,

    was Du meinst ist der Schein für Kat4 - das sind dann 26 Helferscheine die Du für die Mithilfe bei 26 Großfeuerwerken von einem Pyrotechniker ausgestellt bekommst. Dann noch unbedenklich sein, über 21 und den Lehrgang erfolgreich bestehen, aufs Amt gehen und dort für den 7er (gewerblich) mit 20er und oder 27er kämpfen und dann (inkl. der erforderlichen Versicherungen usw. ) bist Du Großfeuerwerker.

    In Kat3 (dem sogenannten Gartenfeuerwerk - zumindest früher hiess es so) braucht man dies nicht, jedoch gibt es - in Deutschland - keine Artikel dafür. Da war auch nach der alten Regel viel mehr möglich (800g NEM in Batterien bspw.) Es gibt ein paar Threads zu dem Thema ;)
     
  3. Was ich viel schlimmer - und leider auch typisch deutsch - finde: das ständige gejammer und gezeter wie schlimm und unfair alles ist.

    Ohne grundsätzlich über die EU und deren vorhandene oder nichtvorhandene Qualitäten sprechen zu wollen ist doch eins Fakt: durch die EU Richtlinie haben sich für den deutschen Feuerwerksfan Möglichkeiten aufgetan, die noch 2 - 3 Jahre vor der Novelle unvorstellbar gewesen wären.

    Eine solche Artikelvielfalt und Neuheitenschwämme ist doch der Wahnsinn. Erhöhte Satzmengen, Knallartikel, die bisher Wunschtraum waren in Kat.2 (Flashbang, Black Thunder, Headbanger) und so viele verschiedene Anbieter.... Klar, es wurden die Satzmengen für Böller und Raketen nicht verändert - aber mal ehrlich, wenn wir uns nun entscheiden könnten, ob wir es so haben wie bisher, oder ob nur Raketen und Böller verbessert, dafür die ausländischen Marken wieder ausgesperrt und die anderen Erleichterungen wieder rückgängig gemacht werden würden, mir persönlich ist es so wie es jetzt ist lieber - und das wird der Masse der Leute so gehen..

    Früher war es doch genau das, worüber sich die Leute aufgeregt haben das es das nicht gibt.. Jetzt haben wir den Kram, und hier wird mehr gejammert und gemosert als je zuvor.

    Ich finde das echt traurig....
     
  4. @Adnan Meschuggi Wenn sich da nichts geändert hat durch die EU Norm, dann braucht man auch für Kat 3 einen Schein nach §7, §20 oder §27 (§20 II 1. SprengV)lediglich das Mindestalter beträgt 18 Jahre anstelle von 21 (wobei das auch sinnlos ist, da man den Schein ja erst mit 21 bekommt)
     
  5. Hallo

    das ist der kl 4 Schein. Allerdings darfst du Klasse drei euch nicht einfach zu Silvester abbrennen. Noch nicht einmal die Zink905.

    Aber mit dem Schein würde es mich auch interessieren was sich da so in letzter Zeit getanhat.....

    mfg andi
     
  6. Die 905 gibt es ja mit Kat. 2 Zulassung. Die Auflage sagt zwar, das man einen Schein haben muss, kann diese aber (wenn man eben diesen hat) durchaus "einfach so" an Silvester schießen - es ist immer noch Kat. 2. Außer der Abgabebeschärnkung ändert sich nichts.
     
  7. die Zinkis 905 Kat2 sind "anzeigepflichtig" auch wenn es nur Kat2 ist! Aussage meines GAA
     
  8. Die Frage ist, welchen Sinn die Kat2 Zulassung dann überhaupt hat. Wenn man den Abbrand der Raketen anzeigen muss, dann ist das Ganze ja praktisch gleichzusetzen mit Kat4, und damit genau wie vorher.
     
  9. Andere Sichetheitsabstände!
     
  10. Die Mähr das Kat. 2 Raketen mit 75 g angezeigt werden ist sicherlich eine Fehlinfo des entsprechenden Amtes. Denn da gibt es keinerlei Rechtsgrundlage zu.

    So sagt es das Gesetz, und so wird es auch gehandhabt - ausser das Amt kennt sich nicht aus ;)
     
    FredXPerry gefällt das.
  11. nimm ich zurück ok ! :)
    hab den Mist vom GAA ernst genommen und garned recht drüber nachgedacht!
     
  12. Hier in Deutschland brauchst du dein Klasse 4 Schein, im Ausland wird es einfach verkauft mit nem Alterslimit. Einfuhr ist immer noch nicht erlaubt.
     
  13. Das Rohr Flashbang hat ca. 4g BKS.
    Ebenso ist BKS in Bodenknallkörpern in F2 erlaubt, in D aber nur mit Schein erhältlich; in Ö bald gar nicht mehr, wenn ich die Infos richtig lese (nationale Einschränkungsfreiheit sozusagen).
    Alles, was über 30mm liegt (außer Feuertöpfe) ist in F2 nicht mehr zulässig.
    Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern eine Konformitätskennzeichnung des Herstellers.
    Bezüglich weiterer Satzmengen habe ich bisher kein Dokument gesehen, was meine Auflistung in der Zusammenfassung 2009/10 als falsch deklariert, demnach ist bei 25g BKS pro Batt Schluss. Ob man die Sache mit einer Verleitung von Feuerwerksrohren umgehen kann die ca. 20% BKS enthalten dürfen (siehe oben), müssen die Profis rausfinden.

    Edit: einen Nachteil der EU hat man noch vergessen: das nur noch 25g ins Rohr kommen (wenn wir schonmal kritisieren;))
     
  14. Das Rohr Flashbang hat ca. 4g BKS. :shocked:

    @Knaller: ca. 4g NEM heißt aber nicht das da 4g BKS drin sind, das wäre ja der Hammer. :D
     
  15. Hallo,

    4g NEM heissen hier, daß ca. 2,5g Ausstossladung mit 1g BKS und 0,5g Leuchteffekt kombiniert sind... :) die Werte sind nur geschätzt aufgrund fachlicher Diskussion mit "Insidern"... exakte Werte kennt wohl nur Nico
     
  16. also ich glaub, dass auch 1,5-2 Gramm Lift genügen sollten...
     
  17. BKS wird in Ö natürlich auch nach 2013 noch mit Schein erhältlich sein!

    Und wieviel bitte waren bis jetzt pro Rohr zugelassen?:eek:
     

  18. Von der EU kommt einfach nichts Gutes.
     
  19. Zumindest nicht, ohne etwas anderes zu versauen :D
     
  20. Da wirds ja ab 2017 keine Salutboxen mehr geben ! Wenn nur noch 5% BKS/NEM erlaubt. Geht ja quasi dann gar nicht !
     
  21. Anstatt sich die EU mal mit richtigen Problemen befasst,wie die Wirtschaftsunterschiede,Wirtschaftskriese ,wird lieber belangloser Müll genormt,wie krumme Gurken,Glühbirnenverbot usw,ich glaube wenn man zu viel Geld bekommt ,nicht belangt werden kann,dazu noch viel Langeweile hat,ist es so wie mit Kindern,nicht denken einfach machen
     
  22. Die Salut Bombenrohre werden uns aber hoffentlich bleiben.
     
  23. Diese 5%-Regel gilt doch nur für Batterien, oder?
     
  24. 5% BKS anteil bezieht sich so weit ich weiß nur auf die Lagergruppe
    Also <5% BKS = 1.4G
    und wenns mehr als 5% sind wird es in 1.3G eingestuft aber immernoch F2 solange die max. 2gr BKS pro Schuss eingehalten werden
     
  25. Das dachte ich auch zuerst. In der Wiki steht aber, dass pro Batterie maximal 25 g BKS-Knallkörper erlaubt sind, was ja auch 5% bei 500 g NEM wären. Aber keine Ahnung was damit genau gemeint ist.
     
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