Handhabung & Technik Ab wann dürft ihr bei euch Böllern?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von chrisak, 30. Dezember 2013.

  1. Wo hast du die Info bezüglich Borken her?
    Habe im Internet keine Infos gefunden und auf meine Mail wurde noch nicht reagiert. :(???
     
  2. Wann hast du die Mail geschrieben?
    Musst auf die Bürozeiten achten :)
     
  3. hehe ohh sehe auch, bisschen falsch geschrieben :) aber denke man weiß wie es gemeint ist
     
  4. Also auf irgend welchen Internetseiten oder so finde ich es schwierig was herauszufinden. Habs heute telefonisch versucht aber niemanden erreicht. Wie bekommt man sowas heraus, vor allem jetzt noch?
    Weiß wer wie das bei Münster - Rinkerode aussieht?
    Nochmal erwähnt wäre eine allgemeine Infoseite für ganz Deutschland echt ne super Sache...
     
  5. so stehts in der 1.SprengVerordnung (da, wo auch beschrieben ist, dass man an Silvester abbrennen darf).

    Also:
    Entweder man hört nix - dann gelten die 48h - oder etwas anderslautendes ist "öffentlich bekanntgegeben".
    Was heißt das konkret ?
    Hier - in meinem Kreis, in meinem Bundesland nennt sich das gedruckte Ding "Amtsblatt" und wird automatisch und kostenlos in die Briefkästen eines jeden gemeldeten Haushalts geworfen.
    Lt. Verwaltungsverfahrensgesetz gilt
    Eine "öffentliche Bekanntgabe" hängt weder an der Zimmertür des zuständigen Sachbearbeiters, noch ist sie in dessen Mailpostfach verborgen ...
    Es ist auch nicht seine Aufgabe, das "zwischen den Jahren" 200 Mal täglich in die Sprechmuschel seines Telefons zu beten :p

    ABER ein Gutes hätte es ...wenn jeder gleich sagt: Die Bild hat geschrieben, der Sender XY hat's gebracht - stimmt das ?
    ....... dann werden hoffentlich zukünftig die richtigen Inhalte verbreitet :)


    LG
    Thomas
     
  6. 01.01.2014 - 0 Uhr bis 0:30 Uhr :) !
     
  7. Hier vom 31.12 00:00 Uhr bis 01.01 21:59 Uhr

    Ab 22:00 Uhr gilt wieder die Nachtruhe.
     
  8. Sagt mal, die Nachtruhe ist doch lediglich für die Nacht vom 31.12. auf den 01.01. aufgehoben.
    Dazu die "Mittagsruhe".

    Seh ich das dann richtig, Feuer frei
    am 31.12. ab 0600 bis 1300,
    ab 1500 bis 1300 am 01.01, ab 1500 bis 2200?
     
  9. Ich möchte Dich demütig ersuchen, Deine Höflichkeit in der Gestalt auf die Spitze zu treiben, dass mir bitte erlaubt sei, die entsprechende Quelle zu erfahren, aus der sich diese Aussage ableitet.
    :praise:

    Thomas
     
  10. Gemeinde Raesfeld angeschrieben und diese teilte mir per Mail mit, dass es im Kreis Borken keine Einschränkung gibt.
     
  11. Wie schon geschrieben für Hamburg: 18-1 Uhr.
    Aber zum Glück stört es hier niemanden, wenn man schon am 28.12. zündet :rolleyes:
     
  12. Hier in Bremen solls ja jetzt auch so geregelt sein, also 18:00 - 1:00 Uhr.
    Aber zum Glück stört es hier niemanden, wenn hier irgendwelche Raudis Batterien und Ausländische Fabrikate zünden, so eine Frechheit! :mad:

    Wir halten uns natürlich an die Gesetze und Örtlichen Regelungen!

    LG :p
     
  13. Deine Bitte sei mir Befehl.

    http://www.recklinghausen.de/Inhalt...nd_Sauberkeit/Ordnungsamt/index.asp#Feuerwerk

    Ich hab das im Landesimmissionsschutzgesetz so verstanden, wie ich schrieb.

    Viele liebe Grüße,
    Thomas.
     
    unkrautEx gefällt das.
  14. Gute Frage

    Innerhalb Wiens....soweit ich weiß....eigentlich gar nicht oder? ???
     
  15. Hat jemand eine Ahnung wie es in Berlin-Steglitz ist ?

    Hab im Sommer und im Herbst erneut eine Anfrage dem Ordnungsamt geschickt. Aber nichts bekommen :mad:
     
  16. Und ich schreib die Stadt München gestern Abend an und hab heute Mittag direkt ne Antwort gehabt ^^
     
  17. Ja hier ist das es zum ko... :mad:
    Selbst wenn man versucht anzurufen sitzt man gefühlte 3 Tage in der Warteschleife.
    Und dann soll mal einer von den Blauen kommen und mir sagen es darf noch nicht geknallt werden.
    Dann soll der mir zeigen, wie ich als normaler Bürger das erfahren soll, wenn kein Kontakt zustande kommt...
     
  18. @ pyrodani
    Geböllert werden darf nur von 18:00 -1:00 Uhr richtig,
    Leuchtfeuerwerk,dazu gehören auch Batterien,Rakteten Fontänen etc dürfen ab jetzt :D und den ganzen Neujahrstag gezündet werden.
     
  19. ... begehst Du eine Ordungswidrigkeit, wenn Du war Lautes zündest, zumindest in der Nähe von Wohnhäusern -> Störung der Nachtruhe.

    Es macht doch keinen Unterschied, ob ich jetzt (nachts) rausgehe, eine laute Batt zünde, Trompete spiele oder meine Nachbarn aufschrecke, in dem ich Löcher in die Wände bohre. Alles Störung der Nachtruhe und die ist in der Nacht von 30. auf den 31. nicht aufgehoben.
     
  20. Bei uns 48 Stunden...

    Seit 0:01 hört es sich so an als wäre schon der Jahreswechsel...Hab ich was verpasst???
     
  21. Egal Vollgas. Grade die Erstschläge gemacht :)
     
  22. es ist in ganz deutschland 31. und 1. also 48h darf man feuerwerk kl.2 abgefeuert werden!
    so laut radio und in der zeitung und diverse internetseiten!
     
  23. Bei uns heißt es in einer Presseerklärung "Silvesterfeuerwerke dürfen außerdem nur an Silvester
    (31. Dezember von 18 Uhr bis zum 1. Januar 1 Uhr) von Privatpersonen ab 18 Jahren
    abgebrannt werden. „Davor oder danach ist es grundsätzlich nicht zulässig,
    Silvesterfeuerwerkskörper wie zum Beispiel Raketen, Knallkörper, Fontänen oder
    Feuerwerksbatterien abzubrennen“". Kennt da das Ordnungsamt die Gesetze nicht? Die dürfen doch nur reine Knallkörper einschränken oder nicht?
     
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